Konik
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§ 31 Zuchtprogramm <strong>Konik</strong><br />
(Das Zuchtprogramm für diese Rasse befindet sich gegenwärtig in Überarbeitung durch die der<br />
FN angeschlossenen Verbände)<br />
Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen<br />
§ 31 Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Vorbemerkung<br />
Der VPZ/M-V hält die Vorgaben der Organisationen, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse<br />
<strong>Konik</strong> führt, ein.<br />
§ 31a Zuchtziel<br />
Für die Zucht des <strong>Konik</strong>s in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:<br />
Rasse<br />
Herkunft<br />
Größe<br />
Farben<br />
Gebäude<br />
Kopf<br />
Hals<br />
Körper<br />
<strong>Konik</strong><br />
Wälder Osteuropas; zurückgehend auf den<br />
Tarpan<br />
130 cm bis 145 cm<br />
Graufalbe mit Abweichungen in Brauntöne; Färbung<br />
von Jungtieren und Winterfell heller; Aalstrich,<br />
Vorderbeinstreifen und Schulterkreuz sind typisch;<br />
Mähne meliert bis dunkel; Kopf meist dunkler als<br />
der Körper; Abzeichen sind nicht erwünscht<br />
trocken; Stirn breit<br />
muskulös; Mähne voll fallend<br />
schräg angesetzte Schulter; gut ausgebildeter<br />
Widerrist; tiefer Schweifansatz<br />
Fundament kräftig aber nicht plump; Gelenke kräftig;<br />
Beinstellung korrekt; Hufe hart, klein<br />
Bewegungsablauf<br />
Einsatzmöglichkeiten<br />
Besondere Merkmale<br />
elastisch; flüssig; Schrittlänge genügend lang; guter<br />
Schub aus der Hinterhand<br />
ideales Freizeitpferd zum Reiten und Fahren;<br />
besonders auch für Kinder geeignet; Einsatz zur<br />
Landschaftspflege in Form einer Wildbahn möglich<br />
guter Charakter; ausgeglichenes Temperament;<br />
ausdauernd; anspruchslos in der Haltung.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
§ 31b Zuchtmethode<br />
Das Zuchtbuch des <strong>Konik</strong>s ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.<br />
§ 31c Unterteilung der Zuchtbücher<br />
Die nachfolgenden Kriterien für die Einteilung der Zuchtbücher stellen Mindestanforderungen<br />
dar.<br />
Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in<br />
• das Hengstbuch I<br />
und<br />
• das Hengstbuch II.<br />
Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in<br />
• das Hauptstutbuch,<br />
• das Stutbuch,<br />
und<br />
• das Vorbuch.<br />
Hauptstutbuch, Stutbuch und Vorbuch können zusammengefasst werden.<br />
§ 31d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher<br />
Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren<br />
Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.<br />
Eintragungsmerkmale:<br />
1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)<br />
2. Körperbau<br />
3. Korrektheit des Ganges<br />
4. Schritt<br />
5. Trab<br />
6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)<br />
7. Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)<br />
8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpferd)<br />
Die Eintragungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten<br />
Eintragungsmerkmale.<br />
(1) Zuchtbuch für Hengste<br />
Hengstbuch I<br />
Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter<br />
und mütterlicherseits der Großmütter Hengste sind, die im Hengstbuch I einer<br />
Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können und deren Mütter in das<br />
Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung<br />
eingetragen sind oder eingetragen werden können,<br />
• die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung nach § 14 ZBO<br />
mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem<br />
Teilkriterium unterschritten werden darf,<br />
Für <strong>Konik</strong> Hengste ist die Leistungsprüfung freiwillig.<br />
Auf Antrag werden Hengste eingetragen, die die Anforderungen entsprechend Hengstbuch I<br />
erfüllen und aufgrund der EG-Entscheidung 96/78 EG in das entsprechende Hengstbuch eines<br />
jeden Zuchtverbandes eingetragen werden müssen.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten<br />
Züchtervereinigung wird vom VPZ/M-V unter Einreichung und Bezugnahme auf das<br />
Protokoll der Bewertung der äußeren Erscheinung und sofern gefordert, des<br />
Leistungsprüfung- und/oder Zuchtwertschätzprotokolls übernommen.<br />
Hengstbuch II<br />
Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen, aber nicht<br />
die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch den VPZ/M-V identifiziert worden<br />
sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können.<br />
(2) Zuchtbuch für Stuten<br />
Hauptstutbuch<br />
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,<br />
• deren Mütter mindestens in das Stutbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind<br />
oder eingetragen werden können,<br />
• deren Väter und Väter der Mütter und der Großmütter Hengste sind, die im Hengstbuch I<br />
eingetragen sind oder eingetragen werden können,<br />
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZBO eine Gesamtnote von<br />
mindestens 6,0 erreichen, wobei die Wertnote von 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten<br />
werden darf.<br />
Stutbuch<br />
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,<br />
• deren Mütter mindestens in das Vorbuch eingetragen sind oder eingetragen werden können,<br />
• deren Väter und deren Väter der Mütter Hengste sind, die in das Hengstbuch I eingetragen<br />
sind oder eingetragen werden können,<br />
• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZBO eine Gesamtnote von 5,0<br />
erreichen, wobei die Wertnote 4,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf.<br />
Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten<br />
Zuchtvereinigung wird vom VPZ/M-V unter Einreichung und Bezugnahme auf das Protokoll<br />
der Bewertung der äußeren Erscheinung zu übernehmen.<br />
Vorbuch<br />
Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,<br />
• deren Väter Hengste sind, die in das Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen<br />
werden können,<br />
• deren Mütter mindestens in das Vorbuch eingetragen sind,<br />
• oder die die Anforderungen für eine Stutbucheintragung nicht erfüllen.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
§ 31e Hengstleistungsprüfungen<br />
(1) Zuchtrichtung Reiten<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.<br />
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />
Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />
(1.1) Stationsprüfung<br />
Dauer:<br />
Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />
abschließenden Leistungstest.<br />
Ort:<br />
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen<br />
Zulassungsbedingungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe 4jährige Hengste<br />
sind.<br />
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />
erfüllen und geritten sein.<br />
Vorprüfung:<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />
Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Trainingsleiter in folgenden<br />
Merkmalen bewertet:<br />
I. Interieur<br />
∗ Umgänglichkeit<br />
∗ Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
∗ Leistungsfähigkeit<br />
II. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
∗ Galopp<br />
III. Rittigkeit<br />
IV. Springanlage<br />
V. Geländeprüfung<br />
Leistungstest:<br />
Der abschließende Leistungstest wird von mindestens vier Sachverständigen (zwei Testreitern<br />
und zwei Richtern) abgenommen. Im Einzelnen werden die Hengste von den Sachverständigen<br />
in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
I. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
∗ Galopp<br />
II. Rittigkeit<br />
III. Springanlage<br />
∗ Freispringen<br />
∗ Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)<br />
IV. Geländeprüfung<br />
∗ 2.000 m mit 8 Hindernissen, davon 1 Wasserdurchritt; Hindernishöhe bis 90 cm
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.<br />
Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote zusammengezogen:<br />
Merkmal<br />
Gewichtungsfaktor<br />
Trainingsleiter Sachverständige Fremdreiter<br />
Interieur<br />
Umgänglichkeit 1,0 - -<br />
Lern- und Leistungsbereitschaft 1,0 - -<br />
Leistungsfähigkeit 0,5 - -<br />
Grundgangarten<br />
Schritt 0,25 0,5 -<br />
Trab 0,25 0,5 -<br />
Galopp 0,25 0,5 -<br />
Rittigkeit 1,0 0,5 0,75<br />
Springanlage<br />
Freispringen 0,5 0,5 -<br />
Parcoursspringen 0,5 0,5 -<br />
Geländeprüfung 0,5 0,5 - _<br />
Gesamt 5,75 3,5 0,75<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der<br />
Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist.<br />
Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und<br />
bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten<br />
wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />
Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden<br />
sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus<br />
der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu<br />
kennzeichnen.<br />
Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 10 die gewichtete<br />
Endnote. Die Ergebnisermittlung ist in allen Prüfungsstationen mit einem einheitlichen<br />
Rechenprogramm vorzunehmen.<br />
Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel und Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />
Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und dem VPZ/M-V mitzuteilen.<br />
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />
Endergebnisses der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über<br />
das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale<br />
sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung<br />
der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Interieur, bestehend aus:<br />
Grundgangarten, bestehend aus<br />
Rittigkeit, bestehend aus:<br />
Springanlage, bestehend aus:<br />
Umgänglichkeit<br />
Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
Leistungsfähigkeit<br />
Schritt<br />
Trab<br />
Galopp<br />
Rittigkeit/Trainingsleiter<br />
Rittigkeit/Sachverständige<br />
Rittigkeit/Fremdreiter<br />
Freispringen<br />
Parcoursspringen<br />
Geländeprüfung<br />
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />
Den Züchtervereinigungen wird das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen<br />
zugesandt.<br />
Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer aus<br />
der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />
(1.2) Turniersportprüfung<br />
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als<br />
abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die<br />
Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Distanz<br />
durchgeführt<br />
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />
• die 5malige Placierung an 1. bis 3. Stelle analog in Dressur oder Springen in der Klasse L<br />
bzw. in der Vielseitigkeit der Klasse A.<br />
Außerdem werden folgende Ergebnisse aus Distanzprüfungen anerkannt:<br />
• Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres müssen mindestens 72 Leistungspunkte erreicht<br />
sein. Dazu müssen mindestens 2 mittlere Distanzritte (ab 60 km) sowie 3 lange Distanzritte<br />
(ab 80 km) in der Wertung absolviert worden sein<br />
oder<br />
• die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Hengst 2000 km in der Wertung nach dem<br />
Reglement der VDD zurückgelegt hat.<br />
(2) Zuchtrichtung Fahren:<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt.<br />
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />
Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />
(2.1) Stationsprüfung<br />
Dauer:<br />
Die Prüfung dauert 15 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden<br />
Leistungstest.<br />
Ort:<br />
Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Zulassungsbedingungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe 4jährige Hengste<br />
sind.<br />
Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />
erfüllen und gefahren sein.<br />
Vorprüfung:<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />
Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Trainingsleiter in folgenden<br />
Merkmalen beurteilt:<br />
I. Interieur<br />
∗ Verhalten und Umgänglichkeit<br />
∗ Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
∗ Leistungsfähigkeit<br />
II. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
III. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />
Leistungstest:<br />
Bewertung der Hengste im abschließenden Leistungstest von der Richtergruppe in folgenden<br />
Merkmalen:<br />
I. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />
II. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei Gebrauchsprüfungen für<br />
Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im zweiachsigen Wagen. Fahraufgabe:<br />
Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO.<br />
Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote zusammengezogen:<br />
Merkmal<br />
Gewichtungsfaktor<br />
Trainingsleiter Sachverständige<br />
Interieur<br />
Verhalten und Umgänglichkeit 1,5 -<br />
Lern- und Leistungsbereitschaft 1,5 -<br />
Leistungsfähigkeit 1,0 -<br />
Grundgangarten<br />
Schritt 0,5 1,0<br />
Trab 0,5 1,0<br />
Fahranlage,<br />
Einspänner, zweiachsiger Wagen<br />
Fahraufgabe 0,5 1,0<br />
Geländefahren 0,5 1,0<br />
Gesamt 6,0 4,0<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der<br />
Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist.<br />
Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und<br />
bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten<br />
wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />
Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden<br />
sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus<br />
der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu<br />
kennzeichnen.<br />
Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 10 die gewichtete<br />
Endnote. Die Ergebnisermittlung ist in allen Prüfungsstationen mit einem einheitlichen<br />
Rechenprogramm vorzunehmen.<br />
Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel und Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />
Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und der Züchtervereinigung mitzuteilen.<br />
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />
Endergebnisses des einzelnen Hengstes. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über<br />
das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie<br />
die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der<br />
Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />
Interieur, bestehend aus:<br />
Grundgangarten, bestehend aus:<br />
Fahranlage, bestehend aus:<br />
Umgänglichkeit<br />
Lern- und Leistungsbereitschaft<br />
Leistungsfähigkeit<br />
Schritt<br />
Trab<br />
Fahraufgabe<br />
Geländefahren<br />
zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />
Den Züchtervereinigungen wird das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen<br />
zugesandt.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer aus<br />
der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />
(2.2) Turniersportprüfung<br />
Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als<br />
abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die<br />
Turniersportprüfung wird in der Disziplin Fahren durchgeführt.<br />
Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />
• 5malige Placierung an 1. bis 3. Stelle im Fahren in der Klasse A einspännig im zweiachsigen<br />
Wagen.<br />
§ 31f Zuchtstutenprüfungen<br />
(1) Zuchtrichtung Fahren<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt.<br />
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />
Feldprüfung durchgeführt werden.<br />
In der Zuchtrichtung Fahren wird die Rasse bei den Ponyrassen eingeordnet und entsprechend in der Prüfung<br />
verfahren.<br />
(1.1) Stationsprüfung<br />
Dauer:<br />
Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />
abschließenden Test.<br />
Orte:<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsstationen.<br />
Zulassungsbedingungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />
erfüllen und gefahren sein.<br />
Vorprüfung:<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />
Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen<br />
bewertet:<br />
I. Interieur<br />
∗ Charakter<br />
∗ Temperament<br />
∗ Leistungsbereitschaft<br />
II. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
III. Fahranlage
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Abschließender Test:<br />
Bewertung der Stuten im abschließenden Test von der Richtergruppe in folgenden Merkmalen:<br />
I. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
II. Fahranlage.<br />
Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei Gebrauchsprüfungen für<br />
Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im zweiachsigen Wagen.<br />
Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstuten im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />
Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />
beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />
Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />
Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />
Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />
Merkmale Trainingsleiter Sachverständige Gesamt<br />
Interieur 30 30<br />
Grundgangarten 15 20 35<br />
Fahranlage 15 20 35<br />
insgesamt 60 40 100<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die<br />
Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die<br />
prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet<br />
wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen<br />
Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />
Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist,<br />
werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der<br />
Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />
Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel sowie Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />
Trainingsleiter schriftlich festzuhalten.<br />
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />
Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />
erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />
Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer<br />
aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />
(1.2.) Feldprüfung:<br />
Dauer:<br />
Die Prüfung wird als mindestens 1tägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />
Orte:<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte.<br />
Zulassungsbedingungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />
erfüllen und gefahren sein.<br />
Veranlagungstest<br />
Bewertung der Stuten im abschließenden Test von der Richtergruppe in folgenden Merkmalen:<br />
I. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
II. Fahranlage.<br />
Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei Gebrauchsprüfungen für<br />
Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im zweiachsigen Wagen.<br />
Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstuten im Hinblick auf die<br />
Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />
Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />
beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />
Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />
Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />
Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />
Merkmale<br />
Sachverständige<br />
Grundgangarten 50<br />
Fahranlage 50<br />
insgesamt 100
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />
Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />
erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />
Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />
Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Zuchtstutenprüfung.<br />
(2) Zuchtrichtung Reiten<br />
Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.<br />
Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />
Feldprüfung durchgeführt werden.<br />
(2.1) Stationsprüfung<br />
Dauer:<br />
Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />
abschließenden Test.<br />
Orte:<br />
Vom VPZ/M-V Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.<br />
Zulassungsbedingungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />
erfüllen und geritten sein.<br />
Vorprüfung:<br />
Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />
Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen<br />
bewertet:<br />
I. Interieur<br />
II. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
∗ Galopp<br />
III. Rittigkeit<br />
IV. Springanlage (Freispringen)<br />
Abschließender Test:<br />
Der abschließende Test wird von mindestens drei Sachverständigen (mindestens einem<br />
Testreiter und zwei Richtern) abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten von den<br />
Sachverständigen in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
I. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
∗ Galopp<br />
II. Rittigkeit<br />
III. Springanlage (Freispringen)
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung<br />
der Reiteigenschaften der Rasse.<br />
Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />
beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />
Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />
Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />
Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />
Merkmale Trainingsleiter Fremdreiter Sachverständige gesamt<br />
Interieur 30 --- --- 30<br />
Grundgangarten 10 --- 15 25<br />
Rittigkeit 10 7,50 7,50 25<br />
Freispringen 10 --- 10 20<br />
insgesamt 60 7,50 32,50 100<br />
Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die<br />
Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die<br />
prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet<br />
wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen<br />
Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />
Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist,<br />
werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der<br />
Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />
Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel sowie Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />
Trainingsleiter schriftlich festzuhalten.<br />
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />
Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />
erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />
Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />
Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer<br />
aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />
(2.2) Feldprüfung<br />
Dauer:<br />
Die Prüfung wird als mindestens 1tägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />
Orte:<br />
Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
Zulassungsbedingungen:<br />
Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />
Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />
erfüllen und geritten sein.<br />
Veranlagungstest:<br />
Der Veranlagungstest wird von mindestens drei Sachverständigen (mindestens einem<br />
Testreiter und zwei Richtern) abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten von den<br />
Sachverständigen in folgenden Merkmalen bewertet:<br />
I. Grundgangarten<br />
∗ Schritt<br />
∗ Trab<br />
∗ Galopp<br />
II. Rittigkeit<br />
III. Springanlage (Freispringen)<br />
Beurteilungsrichtlinien:<br />
Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />
10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />
9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />
8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />
7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />
6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />
Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung<br />
der Reiteigenschaften der Rasse.<br />
Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung<br />
Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />
beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />
Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />
Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />
Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />
Merkmale Richtergruppe Fremdreiter gesamt<br />
Grundgangarten 30 --- 30<br />
Rittigkeit 20 20 40<br />
Freispringen 30 --- 30<br />
insgesamt 80 20 100<br />
Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />
Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />
Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />
erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />
Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />
Wiederholung einer Prüfung<br />
Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />
wiederholten Zuchtstutenprüfung.
Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />
§ 31g Weitere Bestimmungen zum <strong>Konik</strong><br />
Die Prüfungen der Stuten der Rasse <strong>Konik</strong> auf ihre Zuchteignung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen<br />
Reiterlichen Vereinigung für Zuchtstutenprüfungen (Station und Feld).<br />
Dabei werden die Prüfungen in der Zuchtrichtung Reiten im Rahmen der Sektion B (Pony- und Kleinpferderassen)<br />
durchgeführt und ausgewertet.<br />
In der Zuchtrichtung Fahren wird die Rasse bei den Ponyrassen eingeordnet und entsprechend in der Prüfung<br />
verfahren.<br />
Die Hengstleistungsprüfung der Rasse <strong>Konik</strong> in der Zuchtrichtung Reiten erfolgt analog zur Rasse Fjord u.ä..<br />
In der Hengstleistungsprüfung der Zuchtrichtung Fahren wird die Zuchttauglichkeit wie bei den<br />
Dülmenern u.ä. festgestellt.