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Konik

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§ 31 Zuchtprogramm <strong>Konik</strong><br />

(Das Zuchtprogramm für diese Rasse befindet sich gegenwärtig in Überarbeitung durch die der<br />

FN angeschlossenen Verbände)<br />

Zuchtprogramme für Pony- und Kleinpferderassen<br />

§ 31 Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Vorbemerkung<br />

Der VPZ/M-V hält die Vorgaben der Organisationen, die das Zuchtbuch über den Ursprung der Rasse<br />

<strong>Konik</strong> führt, ein.<br />

§ 31a Zuchtziel<br />

Für die Zucht des <strong>Konik</strong>s in Deutschland gilt folgendes Zuchtziel:<br />

Rasse<br />

Herkunft<br />

Größe<br />

Farben<br />

Gebäude<br />

Kopf<br />

Hals<br />

Körper<br />

<strong>Konik</strong><br />

Wälder Osteuropas; zurückgehend auf den<br />

Tarpan<br />

130 cm bis 145 cm<br />

Graufalbe mit Abweichungen in Brauntöne; Färbung<br />

von Jungtieren und Winterfell heller; Aalstrich,<br />

Vorderbeinstreifen und Schulterkreuz sind typisch;<br />

Mähne meliert bis dunkel; Kopf meist dunkler als<br />

der Körper; Abzeichen sind nicht erwünscht<br />

trocken; Stirn breit<br />

muskulös; Mähne voll fallend<br />

schräg angesetzte Schulter; gut ausgebildeter<br />

Widerrist; tiefer Schweifansatz<br />

Fundament kräftig aber nicht plump; Gelenke kräftig;<br />

Beinstellung korrekt; Hufe hart, klein<br />

Bewegungsablauf<br />

Einsatzmöglichkeiten<br />

Besondere Merkmale<br />

elastisch; flüssig; Schrittlänge genügend lang; guter<br />

Schub aus der Hinterhand<br />

ideales Freizeitpferd zum Reiten und Fahren;<br />

besonders auch für Kinder geeignet; Einsatz zur<br />

Landschaftspflege in Form einer Wildbahn möglich<br />

guter Charakter; ausgeglichenes Temperament;<br />

ausdauernd; anspruchslos in der Haltung.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

§ 31b Zuchtmethode<br />

Das Zuchtbuch des <strong>Konik</strong>s ist geschlossen. Die Zuchtmethode ist die Reinzucht.<br />

§ 31c Unterteilung der Zuchtbücher<br />

Die nachfolgenden Kriterien für die Einteilung der Zuchtbücher stellen Mindestanforderungen<br />

dar.<br />

Das Zuchtbuch für Hengste wird unterteilt in<br />

• das Hengstbuch I<br />

und<br />

• das Hengstbuch II.<br />

Das Zuchtbuch für Stuten wird unterteilt in<br />

• das Hauptstutbuch,<br />

• das Stutbuch,<br />

und<br />

• das Vorbuch.<br />

Hauptstutbuch, Stutbuch und Vorbuch können zusammengefasst werden.<br />

§ 31d Eintragungsbestimmungen in die Zuchtbücher<br />

Für die Eintragung in die Zuchtbücher werden nachfolgende Merkmale der äußeren<br />

Erscheinung unter besonderer Berücksichtigung des Bewegungsablaufes bewertet.<br />

Eintragungsmerkmale:<br />

1. Typ (Rasse -und Geschlechtstyp)<br />

2. Körperbau<br />

3. Korrektheit des Ganges<br />

4. Schritt<br />

5. Trab<br />

6. Galopp (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)<br />

7. Springen (sofern bei Zuchtbucheintragung erfasst)<br />

8. Gesamteindruck (im Hinblick auf die Eignung als Reit- und Fahrpferd)<br />

Die Eintragungsnote errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der erfassten<br />

Eintragungsmerkmale.<br />

(1) Zuchtbuch für Hengste<br />

Hengstbuch I<br />

Eingetragen werden frühestens im 3. Lebensjahr Hengste, deren Väter und Väter der Mütter<br />

und mütterlicherseits der Großmütter Hengste sind, die im Hengstbuch I einer<br />

Züchtervereinigung eingetragen sind oder eingetragen werden können und deren Mütter in das<br />

Stutbuch I oder einem dem Stutbuch I entsprechenden Zuchtbuch einer Züchtervereinigung<br />

eingetragen sind oder eingetragen werden können,<br />

• die auf einer Sammelveranstaltung der jeweiligen Züchtervereinigung nach § 14 ZBO<br />

mindestens die Gesamtnote 7,0 erhalten haben, wobei die Wertnote 5,0 in keinem<br />

Teilkriterium unterschritten werden darf,<br />

Für <strong>Konik</strong> Hengste ist die Leistungsprüfung freiwillig.<br />

Auf Antrag werden Hengste eingetragen, die die Anforderungen entsprechend Hengstbuch I<br />

erfüllen und aufgrund der EG-Entscheidung 96/78 EG in das entsprechende Hengstbuch eines<br />

jeden Zuchtverbandes eingetragen werden müssen.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Die Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten<br />

Züchtervereinigung wird vom VPZ/M-V unter Einreichung und Bezugnahme auf das<br />

Protokoll der Bewertung der äußeren Erscheinung und sofern gefordert, des<br />

Leistungsprüfung- und/oder Zuchtwertschätzprotokolls übernommen.<br />

Hengstbuch II<br />

Auf Antrag werden alle Hengste eingetragen, die zwar die abstammungsmäßigen, aber nicht<br />

die leistungsmäßigen Voraussetzungen erfüllen und die durch den VPZ/M-V identifiziert worden<br />

sind, jedoch nicht in Hengstbuch I eingetragen werden können.<br />

(2) Zuchtbuch für Stuten<br />

Hauptstutbuch<br />

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,<br />

• deren Mütter mindestens in das Stutbuch der jeweiligen Züchtervereinigung eingetragen sind<br />

oder eingetragen werden können,<br />

• deren Väter und Väter der Mütter und der Großmütter Hengste sind, die im Hengstbuch I<br />

eingetragen sind oder eingetragen werden können,<br />

• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZBO eine Gesamtnote von<br />

mindestens 6,0 erreichen, wobei die Wertnote von 5,0 in keinem Teilkriterium unterschritten<br />

werden darf.<br />

Stutbuch<br />

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,<br />

• deren Mütter mindestens in das Vorbuch eingetragen sind oder eingetragen werden können,<br />

• deren Väter und deren Väter der Mütter Hengste sind, die in das Hengstbuch I eingetragen<br />

sind oder eingetragen werden können,<br />

• die in der Bewertung der äußeren Erscheinung gem. § 14 ZBO eine Gesamtnote von 5,0<br />

erreichen, wobei die Wertnote 4,0 in keinem Teilkriterium unterschritten werden darf.<br />

Die Eintragung von Stuten in das Stutbuch I einer tierzuchtrechtlich anerkannten<br />

Zuchtvereinigung wird vom VPZ/M-V unter Einreichung und Bezugnahme auf das Protokoll<br />

der Bewertung der äußeren Erscheinung zu übernehmen.<br />

Vorbuch<br />

Es werden Stuten eingetragen, die im Jahr der Eintragung mindestens dreijährig sind,<br />

• deren Väter Hengste sind, die in das Hengstbuch II eingetragen sind oder eingetragen<br />

werden können,<br />

• deren Mütter mindestens in das Vorbuch eingetragen sind,<br />

• oder die die Anforderungen für eine Stutbucheintragung nicht erfüllen.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

§ 31e Hengstleistungsprüfungen<br />

(1) Zuchtrichtung Reiten<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.<br />

Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />

Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />

(1.1) Stationsprüfung<br />

Dauer:<br />

Die Prüfung dauert mindestens 30 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />

abschließenden Leistungstest.<br />

Ort:<br />

Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen<br />

Zulassungsbedingungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe 4jährige Hengste<br />

sind.<br />

Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

erfüllen und geritten sein.<br />

Vorprüfung:<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />

Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Trainingsleiter in folgenden<br />

Merkmalen bewertet:<br />

I. Interieur<br />

∗ Umgänglichkeit<br />

∗ Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

∗ Leistungsfähigkeit<br />

II. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

∗ Galopp<br />

III. Rittigkeit<br />

IV. Springanlage<br />

V. Geländeprüfung<br />

Leistungstest:<br />

Der abschließende Leistungstest wird von mindestens vier Sachverständigen (zwei Testreitern<br />

und zwei Richtern) abgenommen. Im Einzelnen werden die Hengste von den Sachverständigen<br />

in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

I. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

∗ Galopp<br />

II. Rittigkeit<br />

III. Springanlage<br />

∗ Freispringen<br />

∗ Parcoursspringen (Hindernishöhen bis 100 cm)<br />

IV. Geländeprüfung<br />

∗ 2.000 m mit 8 Hindernissen, davon 1 Wasserdurchritt; Hindernishöhe bis 90 cm


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Reiteigenschaften der Rasse.<br />

Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote zusammengezogen:<br />

Merkmal<br />

Gewichtungsfaktor<br />

Trainingsleiter Sachverständige Fremdreiter<br />

Interieur<br />

Umgänglichkeit 1,0 - -<br />

Lern- und Leistungsbereitschaft 1,0 - -<br />

Leistungsfähigkeit 0,5 - -<br />

Grundgangarten<br />

Schritt 0,25 0,5 -<br />

Trab 0,25 0,5 -<br />

Galopp 0,25 0,5 -<br />

Rittigkeit 1,0 0,5 0,75<br />

Springanlage<br />

Freispringen 0,5 0,5 -<br />

Parcoursspringen 0,5 0,5 -<br />

Geländeprüfung 0,5 0,5 - _<br />

Gesamt 5,75 3,5 0,75<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der<br />

Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist.<br />

Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und<br />

bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten<br />

wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />

Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden<br />

sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus<br />

der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu<br />

kennzeichnen.<br />

Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 10 die gewichtete<br />

Endnote. Die Ergebnisermittlung ist in allen Prüfungsstationen mit einem einheitlichen<br />

Rechenprogramm vorzunehmen.<br />

Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel und Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />

Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und dem VPZ/M-V mitzuteilen.<br />

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />

Endergebnisses der einzelnen Hengste. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über<br />

das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale<br />

sowie die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung<br />

der Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Interieur, bestehend aus:<br />

Grundgangarten, bestehend aus<br />

Rittigkeit, bestehend aus:<br />

Springanlage, bestehend aus:<br />

Umgänglichkeit<br />

Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Schritt<br />

Trab<br />

Galopp<br />

Rittigkeit/Trainingsleiter<br />

Rittigkeit/Sachverständige<br />

Rittigkeit/Fremdreiter<br />

Freispringen<br />

Parcoursspringen<br />

Geländeprüfung<br />

zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />

Den Züchtervereinigungen wird das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen<br />

zugesandt.<br />

Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer aus<br />

der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />

(1.2) Turniersportprüfung<br />

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als<br />

abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die<br />

Turniersportprüfung wird in den Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Distanz<br />

durchgeführt<br />

Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />

• die 5malige Placierung an 1. bis 3. Stelle analog in Dressur oder Springen in der Klasse L<br />

bzw. in der Vielseitigkeit der Klasse A.<br />

Außerdem werden folgende Ergebnisse aus Distanzprüfungen anerkannt:<br />

• Bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres müssen mindestens 72 Leistungspunkte erreicht<br />

sein. Dazu müssen mindestens 2 mittlere Distanzritte (ab 60 km) sowie 3 lange Distanzritte<br />

(ab 80 km) in der Wertung absolviert worden sein<br />

oder<br />

• die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Hengst 2000 km in der Wertung nach dem<br />

Reglement der VDD zurückgelegt hat.<br />

(2) Zuchtrichtung Fahren:<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt.<br />

Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />

Turniersportprüfung durchgeführt werden.<br />

(2.1) Stationsprüfung<br />

Dauer:<br />

Die Prüfung dauert 15 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem abschließenden<br />

Leistungstest.<br />

Ort:<br />

Von den zuständigen Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Zulassungsbedingungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Hengste, wobei die Zielgruppe 4jährige Hengste<br />

sind.<br />

Die Hengste müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

erfüllen und gefahren sein.<br />

Vorprüfung:<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />

Hengste vor Beginn des abschließenden Leistungstests vom Trainingsleiter in folgenden<br />

Merkmalen beurteilt:<br />

I. Interieur<br />

∗ Verhalten und Umgänglichkeit<br />

∗ Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

∗ Leistungsfähigkeit<br />

II. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

III. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />

Leistungstest:<br />

Bewertung der Hengste im abschließenden Leistungstest von der Richtergruppe in folgenden<br />

Merkmalen:<br />

I. Fahranlage im Viereck und im Gelände<br />

II. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei Gebrauchsprüfungen für<br />

Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im zweiachsigen Wagen. Fahraufgabe:<br />

Sonderaufgabe gemäss Teil D, Anlage 3 ZBO.<br />

Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchthengst im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Die Prüfungsteile werden nach folgender Gewichtung zu einer Gesamtnote zusammengezogen:<br />

Merkmal<br />

Gewichtungsfaktor<br />

Trainingsleiter Sachverständige<br />

Interieur<br />

Verhalten und Umgänglichkeit 1,5 -<br />

Lern- und Leistungsbereitschaft 1,5 -<br />

Leistungsfähigkeit 1,0 -<br />

Grundgangarten<br />

Schritt 0,5 1,0<br />

Trab 0,5 1,0<br />

Fahranlage,<br />

Einspänner, zweiachsiger Wagen<br />

Fahraufgabe 0,5 1,0<br />

Geländefahren 0,5 1,0<br />

Gesamt 6,0 4,0<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn der<br />

Hengst mindestens in mehr als 3/5 (>60%) der oben genannten Merkmale bewertet worden ist.<br />

Die prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen der Hengst teilgenommen hat und<br />

bewertet wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten<br />

wirtschaftlichen Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />

Bei Hengsten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden<br />

sind, werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus<br />

der Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu<br />

kennzeichnen.<br />

Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt nach Division durch 10 die gewichtete<br />

Endnote. Die Ergebnisermittlung ist in allen Prüfungsstationen mit einem einheitlichen<br />

Rechenprogramm vorzunehmen.<br />

Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel und Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />

Trainingsleiter schriftlich festzuhalten und der Züchtervereinigung mitzuteilen.<br />

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Leistungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />

Endergebnisses des einzelnen Hengstes. Der Besitzer jedes Hengstes erhält ein Zeugnis über<br />

das erzielte Endergebnis des Hengstes, aus dem die Bewertung der einzelnen Merkmale sowie<br />

die Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind. Eine Veröffentlichung der<br />

Einzelergebnisse ist Angelegenheit der zuständigen Stellen. Sie ist in den Merkmalsblöcken<br />

Interieur, bestehend aus:<br />

Grundgangarten, bestehend aus:<br />

Fahranlage, bestehend aus:<br />

Umgänglichkeit<br />

Lern- und Leistungsbereitschaft<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Schritt<br />

Trab<br />

Fahraufgabe<br />

Geländefahren<br />

zusätzlich zur Endnote vorzunehmen.<br />

Den Züchtervereinigungen wird das Prüfungsergebnis aller Hengste mit den Einzelergebnissen<br />

zugesandt.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Stationsprüfung. Scheidet ein Hengst vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer aus<br />

der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />

(2.2) Turniersportprüfung<br />

Alternativ zur Eigenleistungsprüfung auf Station gilt die Leistungsprüfung auch dann als<br />

abgelegt, wenn die Hengste Erfolge in Turniersportprüfungen nachweisen können. Die<br />

Turniersportprüfung wird in der Disziplin Fahren durchgeführt.<br />

Folgende Turniersportergebnisse werden berücksichtigt:<br />

• 5malige Placierung an 1. bis 3. Stelle im Fahren in der Klasse A einspännig im zweiachsigen<br />

Wagen.<br />

§ 31f Zuchtstutenprüfungen<br />

(1) Zuchtrichtung Fahren<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Fahrsports durchgeführt.<br />

Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />

Feldprüfung durchgeführt werden.<br />

In der Zuchtrichtung Fahren wird die Rasse bei den Ponyrassen eingeordnet und entsprechend in der Prüfung<br />

verfahren.<br />

(1.1) Stationsprüfung<br />

Dauer:<br />

Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />

abschließenden Test.<br />

Orte:<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsstationen.<br />

Zulassungsbedingungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

erfüllen und gefahren sein.<br />

Vorprüfung:<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />

Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen<br />

bewertet:<br />

I. Interieur<br />

∗ Charakter<br />

∗ Temperament<br />

∗ Leistungsbereitschaft<br />

II. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

III. Fahranlage


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Abschließender Test:<br />

Bewertung der Stuten im abschließenden Test von der Richtergruppe in folgenden Merkmalen:<br />

I. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

II. Fahranlage.<br />

Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei Gebrauchsprüfungen für<br />

Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im zweiachsigen Wagen.<br />

Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstuten im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />

Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />

beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />

Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />

Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />

Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />

Merkmale Trainingsleiter Sachverständige Gesamt<br />

Interieur 30 30<br />

Grundgangarten 15 20 35<br />

Fahranlage 15 20 35<br />

insgesamt 60 40 100<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die<br />

Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die<br />

prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet<br />

wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen<br />

Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />

Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist,<br />

werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der<br />

Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />

Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel sowie Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />

Trainingsleiter schriftlich festzuhalten.<br />

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />

Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />

erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />

Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer<br />

aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />

(1.2.) Feldprüfung:<br />

Dauer:<br />

Die Prüfung wird als mindestens 1tägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />

Orte:<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte.<br />

Zulassungsbedingungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

erfüllen und gefahren sein.<br />

Veranlagungstest<br />

Bewertung der Stuten im abschließenden Test von der Richtergruppe in folgenden Merkmalen:<br />

I. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

II. Fahranlage.<br />

Die Fahraufgabe erfolgt in Anlehnung an den Ausbildungstest bei Gebrauchsprüfungen für<br />

Fahrpferde nach Weisung der Richter einspännig im zweiachsigen Wagen.<br />

Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstuten im Hinblick auf die<br />

Verbesserung der Fahreigenschaften der Rasse.<br />

Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />

beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />

Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />

Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />

Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />

Merkmale<br />

Sachverständige<br />

Grundgangarten 50<br />

Fahranlage 50<br />

insgesamt 100


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />

Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />

erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />

Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />

Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Zuchtstutenprüfung.<br />

(2) Zuchtrichtung Reiten<br />

Die Prüfungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln des Reitsports durchgeführt.<br />

Sie sind Leistungsprüfungen im Sinne des TierZG und können als Stationsprüfung oder als<br />

Feldprüfung durchgeführt werden.<br />

(2.1) Stationsprüfung<br />

Dauer:<br />

Die Prüfung dauert mindestens 14 Tage und besteht aus einer Vorprüfung und einem<br />

abschließenden Test.<br />

Orte:<br />

Vom VPZ/M-V Stellen ausgewählte Prüfungsstationen.<br />

Zulassungsbedingungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

erfüllen und geritten sein.<br />

Vorprüfung:<br />

Aufgrund der Beurteilungen und Feststellungen während der Vorprüfung (Training) werden die<br />

Stuten vor Beginn des abschließenden Tests vom Trainingsleiter in folgenden Merkmalen<br />

bewertet:<br />

I. Interieur<br />

II. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

∗ Galopp<br />

III. Rittigkeit<br />

IV. Springanlage (Freispringen)<br />

Abschließender Test:<br />

Der abschließende Test wird von mindestens drei Sachverständigen (mindestens einem<br />

Testreiter und zwei Richtern) abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten von den<br />

Sachverständigen in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

I. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

∗ Galopp<br />

II. Rittigkeit<br />

III. Springanlage (Freispringen)


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung<br />

der Reiteigenschaften der Rasse.<br />

Merkmalsgewichtung und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />

beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />

Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />

Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />

Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />

Merkmale Trainingsleiter Fremdreiter Sachverständige gesamt<br />

Interieur 30 --- --- 30<br />

Grundgangarten 10 --- 15 25<br />

Rittigkeit 10 7,50 7,50 25<br />

Freispringen 10 --- 10 20<br />

insgesamt 60 7,50 32,50 100<br />

Eine Auswertung nicht vollständig absolvierter Prüfungen wird nur vorgenommen, wenn die<br />

Stute in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist. Die<br />

prozentuale Angabe der Prüfungsteile, an denen die Stute teilgenommen hat und bewertet<br />

wurde, ergibt sich aus der Summe der in obigem Schema aufgeführten wirtschaftlichen<br />

Gewichte zur Berechnung des Endergebnisses.<br />

Bei Stuten, die in mehr als 3/5 (>60%) der oben angegebenen Merkmale bewertet worden ist,<br />

werden als Ergebnis der nicht absolvierten Teilprüfungen die entsprechenden Noten aus der<br />

Vorprüfung übernommen. Die übernommenen Noten sind im Ergebnisblatt zu kennzeichnen.<br />

Hinweise auf Haupt- und Nebenmängel sowie Untugenden im Verlaufe der Prüfung sind vom<br />

Trainingsleiter schriftlich festzuhalten.<br />

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des abschließenden Tests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />

Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />

erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />

Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />

Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Stationsprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Zuchtstutenprüfung. Scheidet eine Stute vor Ablauf der Hälfte der Prüfungsdauer<br />

aus der Stationsprüfung aus, so liegt eine Stationsprüfung nicht vor.<br />

(2.2) Feldprüfung<br />

Dauer:<br />

Die Prüfung wird als mindestens 1tägiger Veranlagungstest durchgeführt.<br />

Orte:<br />

Vom VPZ/M-V ausgewählte Prüfungsorte


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

Zulassungsbedingungen:<br />

Teilnahmeberechtigt sind 3jährige und ältere Stuten.<br />

Die Stuten müssen die Impfbestimmungen der LPO der Deutschen Reiterlichen Vereinigung<br />

erfüllen und geritten sein.<br />

Veranlagungstest:<br />

Der Veranlagungstest wird von mindestens drei Sachverständigen (mindestens einem<br />

Testreiter und zwei Richtern) abgenommen. Im einzelnen werden die Stuten von den<br />

Sachverständigen in folgenden Merkmalen bewertet:<br />

I. Grundgangarten<br />

∗ Schritt<br />

∗ Trab<br />

∗ Galopp<br />

II. Rittigkeit<br />

III. Springanlage (Freispringen)<br />

Beurteilungsrichtlinien:<br />

Die Bewertung der Merkmale erfolgt nach § 14 ZBO:<br />

10 = ausgezeichnet 5 = genügend<br />

9 = sehr gut 4 = mangelhaft<br />

8 = gut 3 = ziemlich schlecht<br />

7 = ziemlich gut 2 = schlecht<br />

6 = befriedigend 1 = sehr schlecht<br />

Maßgebend für die Beurteilung ist die Eignung als Zuchtstute im Hinblick auf die Verbesserung<br />

der Reiteigenschaften der Rasse.<br />

Gewichtungsrahmen der Merkmale und Ergebnisermittlung<br />

Bei der Ermittlung des Endergebnisses (gewichtete Endnote) jeder einzelnen Stute werden die<br />

beurteilten Merkmale nach folgendem Schema gewichtet. Jede Züchtervereinigung legt in ihrer<br />

Satzung die entsprechenden Merkmalsgewichte innerhalb des nachfolgenden<br />

Gewichtungsrahmens fest. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt das<br />

Endergebnis (gewichtete Endnote).<br />

Merkmale Richtergruppe Fremdreiter gesamt<br />

Grundgangarten 30 --- 30<br />

Rittigkeit 20 20 40<br />

Freispringen 30 --- 30<br />

insgesamt 80 20 100<br />

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse<br />

Nach Beendigung des Veranlagungstests erfolgt eine öffentliche Bekanntgabe des<br />

Endergebnisses der einzelnen Stute. Der Besitzer jeder Stute erhält ein Zeugnis über das<br />

erzielte Endergebnis der Stute, aus dem die Bewertungen der einzelnen Merkmale sowie die<br />

Durchschnittsleistungen der Prüfungsgruppe ersichtlich sind.<br />

Wiederholung einer Prüfung<br />

Die Feldprüfung kann einmal wiederholt werden. In diesem Fall gilt das Ergebnis der<br />

wiederholten Zuchtstutenprüfung.


Besondere Bestimmungen – Zuchtprogramm für die Rasse des <strong>Konik</strong>s<br />

§ 31g Weitere Bestimmungen zum <strong>Konik</strong><br />

Die Prüfungen der Stuten der Rasse <strong>Konik</strong> auf ihre Zuchteignung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen<br />

Reiterlichen Vereinigung für Zuchtstutenprüfungen (Station und Feld).<br />

Dabei werden die Prüfungen in der Zuchtrichtung Reiten im Rahmen der Sektion B (Pony- und Kleinpferderassen)<br />

durchgeführt und ausgewertet.<br />

In der Zuchtrichtung Fahren wird die Rasse bei den Ponyrassen eingeordnet und entsprechend in der Prüfung<br />

verfahren.<br />

Die Hengstleistungsprüfung der Rasse <strong>Konik</strong> in der Zuchtrichtung Reiten erfolgt analog zur Rasse Fjord u.ä..<br />

In der Hengstleistungsprüfung der Zuchtrichtung Fahren wird die Zuchttauglichkeit wie bei den<br />

Dülmenern u.ä. festgestellt.

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