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über 12 Monate<br />

Wir vergeben im Zuge eines zusätzlichen Kontingents für den Bundesfreiwilligendienst im<br />

Sport in Sachsen weitere Plätze im Bereich ü27 für eine Laufzeit von 1. September 2013 –<br />

31. August 2014. Um die Qualität des Freiwilligendienstes sicherzustellen, basiert die<br />

Vergabe der Plätze auf einem Bewerbungsverfahren, d.h. interessierte Vereine/Verbände<br />

reichen den offiziellen Bewerbungsbogen mit einer aussagekräftigen Beschreibung des<br />

geplanten BFD Platzes bei der Sportjugend Sachsen ein. Als Orientierung für die inhaltliche<br />

Ausrichtung dient ein von der Sportjugend Sachsen erarbeitetes Tätigkeitsprofil im BFD ü27<br />

(siehe unten). Eine Jury, bestehend aus dem Vorstand der SJS, entscheidet auf Grundlage der<br />

eingereichten Konzeptionen über die Vergabe der BFD Plätze.<br />

Einsendeschluss ist der 21.06.2013.<br />

I. Tätigkeitsprofil<br />

Der BFD ist den Bedürfnissen der Freiwilligen, dem sozialen Lernen sowie der nachhaltigen<br />

Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet und darf kein<br />

arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden,<br />

wird für den Freiwilligendienst ab 26 Jahren das 2013 im LSB neu konzipierte Projekt<br />

„KOMM! In den Sportverein – Netzwerk zur Bewegungsförderung“ aufgegriffen. Durch<br />

Kooperation mit regionalen Partnern wie Sportvereinen, Jugendamt, Kita – und Schulträger<br />

und Wohlfahrtsverbände soll das Zusammenwirken aller Partner im Bereich der<br />

Bewegungserziehung und - förderung auf kommunaler Ebene forciert werden.<br />

Die dem Vereinssport innewohnenden, positiven Effekte sollen nachhaltig genutzt werden.<br />

Hierfür stehen im Rahmen des Projektes v.a. junge (v.a. Vorschulkinder) und ältere Menschen<br />

(50+) im Fokus. Der Einsatz der Freiwilligen sieht eine Planung und Durchführung von<br />

Angeboten, mit dem Ziel der Begeisterung dieser Zielgruppen für ein langfristiges<br />

Sporttreiben im Verein vor.<br />

Daraus ergeben sich folgende schwerpunkmäßige Einsatzbereiche:<br />

Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport


‣ Aufbau von Kooperationen Verein – Kita,<br />

‣ Abdeckung von Bewegungsangeboten, Schnupperangeboten<br />

‣ Konzipierung und Erprobung von neuen, kindegerechten Sportangeboten<br />

‣ Ausbau von Kinder und Jugendgruppen<br />

‣ Zusammenarbeit mit Schulen, Vernetzung von GTA und Verein<br />

‣ Aufbau bzw. Ausbau von fitness- und gesundheitsorientierten Sportangeboten<br />

im Verein bzw. attraktive Angebote für ältere Menschen im Verein<br />

‣ Förderung ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen, Einbindung in die<br />

Vereinsarbeit und Gewinnung weiterer älterer Menschen für die Übernahme<br />

ehrenamtlicher Funktionen<br />

‣ Kooperation Sportverein – relevante Senioreneinrichtung<br />

‣ Aufbau von Kooperationen mit Seniorenbüros und Ehrenamtsagenturen<br />

Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung<br />

(40h/Woche)) zu leisten. Der BFD kann jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle auch als<br />

Teilzeitbeschäftigung mit min. 21 Wochenstunden absolviert werden.<br />

Die mit den genannten Arbeitsschwerpunkten in Verbindung stehenden Tätigkeiten sollten<br />

ca. 75% der Gesamtarbeitszeit ausmachen. Weitere Aufgaben können u.a. in den Bereichen<br />

Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Sporträume und Verwaltung<br />

wahrgenommen werden.<br />

Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport


II.<br />

Rahmenbedingungen<br />

Finanzierung<br />

Der monatliche Beitrag jeder Einsatzstelle zur Finanzierung des Freiwilligendienstplatzes<br />

ist individuell verschieden und abhängig von Arbeitszeit und Höhe des Taschengeldes.<br />

Beides legt die Einsatzstelle gemeinsam mit dem/der Freiwilligen fest. Es gilt dabei die<br />

Höchstgrenze von 348€ bei 40h (+ evtl. Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss).<br />

Als Zuschuss für Taschengeld und SV Beiträge zahlt das Bundesamt monatlich max.<br />

350 €. Die Einsatzstelle entscheidet selbst, ob Sie über diese Förderung hinaus aus<br />

Eigenmitteln ein höheres Taschengeld zahlt (siehe Beispiel 3). Die Sportjugend Sachsen<br />

übernimmt die komplette Personalverwaltung (Auszahlung Taschengeld, Abführung<br />

Sozialversicherungsbeiträge etc.) und die Abwicklung aller Abrechnungsvorgänge mit<br />

dem Bundesamt. Dem Träger obliegen außerdem die pädagogische Begleitung der<br />

Freiwilligen und die Betreuung der Einsatzstellen bei Fragen rund um den BFD im Sport<br />

in Sachsen. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den Kosten für die pädagogische<br />

Begleitung (Seminartage, Betreuung durch den Träger, Beratung) mit einem Betrag von<br />

monatlich 60€.<br />

Folgende Beispielrechnungen geben Aufschluss über die Ermittlung des<br />

Einsatzstellenbeitrages:<br />

1) BFD Vollzeit 40/ Woche<br />

Taschengeld: 300,00 €<br />

darauf anfallende SV Kosten: 120,00 €<br />

Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 350,00 €<br />

Bildungsbeitrag: 60,00 €<br />

420,00 €<br />

‣ EST Beitrag von 130,00 € (70€ Eigenmittel für TG/SV + Bildungsbeitrag)<br />

2) BFD Teilzeit für 26h / Woche (ALG II Empfänger)<br />

Taschengeld : 200,00 €<br />

(kann max. gezahlt werden ohne das Abzüge der Leistungen entstehen) 280,00 €<br />

darauf anfallende SV Kosten: 80,00€<br />

Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 280,00 €<br />

Bildungsbeitrag: 60,00€<br />

‣ EST – Beitrag von 60,00 €<br />

Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport


3) BFD Teilzeit 30h /Woche<br />

Taschengeld: 250,00 €<br />

Verpflegungszuschuss: 30,00 € 362,00 €<br />

darauf anfallende SV Kosten : 112,00 €<br />

(TG + Verpflegung)<br />

Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 350,00 €<br />

(nur für Taschengeld + SV Leistung!)<br />

Bildungsbeitrag: 60,00 €<br />

‣ EST – Beitrag von 102,00 € (30€ Verpflegungszuschuss + 12€ EM für TG/SV +<br />

Bildungsbeitrag)<br />

Seminartage<br />

Der BFD im Sport ist auch für Freiwillige ab 26 Jahren als Bildungs- und Lerndienst zu<br />

verstehen. Zusätzlich zur Entwicklung der sozialen Kompetenz und der<br />

Persönlichkeitsbildung wird insbesondere auch die Bildungs- und<br />

Beschäftigungsfähigkeit gefördert. Dies soll neben der Begleitung und Anleitung in<br />

den Einsatzstellen auch durch eine individuelle und an persönlichen Interessen<br />

ausgerichtete (Weiter)Qualifizierung während des BFD geschehen. Die gesetzliche<br />

Vorgabe sieht für jeden BFD Monat min. einen Bildungstag vor, d.h. es sind min. 12<br />

Bildungstage zu absolvieren. Die Aufwendungen/Ausgaben für die Bildungstage<br />

werden von uns übernommen bzw. erstattet. Wir als Träger bieten pro Quartal ein<br />

zentrales Bildungsseminar (Einführungs-, Zwischen-, und Abschlussseminar) als<br />

Tageslehrgang an. Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen, die v.a. dem Austausch und<br />

der gemeinsamen Reflexion und Evaluation der Arbeit dienen, absolviert der BFDler<br />

min. 8 weitere Tage. Inhaltlich sollten diese Seminare im Zusammenhang mit dem<br />

Tätigkeitsschwerpunkt des Freiwilligen bzw. den persönlichen Bedürfnissen und<br />

Notwendigkeiten für die Zeit nach dem BFD stehen. Denkbar sind z.B. die<br />

Lizenzausbildungen innerhalb der DOSB-Rahmenrichtlinien (ÜL-C/B -Ausbildungen,<br />

Profil Erwachsene bzw. Kinder /Jugendliche), aber auch persönliche Weiterbildungen<br />

im Bereich der Verwaltungsarbeit bzw. der Computeranwendungen sind möglich.<br />

Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport

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