Ausschreibung
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über 12 Monate<br />
Wir vergeben im Zuge eines zusätzlichen Kontingents für den Bundesfreiwilligendienst im<br />
Sport in Sachsen weitere Plätze im Bereich ü27 für eine Laufzeit von 1. September 2013 –<br />
31. August 2014. Um die Qualität des Freiwilligendienstes sicherzustellen, basiert die<br />
Vergabe der Plätze auf einem Bewerbungsverfahren, d.h. interessierte Vereine/Verbände<br />
reichen den offiziellen Bewerbungsbogen mit einer aussagekräftigen Beschreibung des<br />
geplanten BFD Platzes bei der Sportjugend Sachsen ein. Als Orientierung für die inhaltliche<br />
Ausrichtung dient ein von der Sportjugend Sachsen erarbeitetes Tätigkeitsprofil im BFD ü27<br />
(siehe unten). Eine Jury, bestehend aus dem Vorstand der SJS, entscheidet auf Grundlage der<br />
eingereichten Konzeptionen über die Vergabe der BFD Plätze.<br />
Einsendeschluss ist der 21.06.2013.<br />
I. Tätigkeitsprofil<br />
Der BFD ist den Bedürfnissen der Freiwilligen, dem sozialen Lernen sowie der nachhaltigen<br />
Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet und darf kein<br />
arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden,<br />
wird für den Freiwilligendienst ab 26 Jahren das 2013 im LSB neu konzipierte Projekt<br />
„KOMM! In den Sportverein – Netzwerk zur Bewegungsförderung“ aufgegriffen. Durch<br />
Kooperation mit regionalen Partnern wie Sportvereinen, Jugendamt, Kita – und Schulträger<br />
und Wohlfahrtsverbände soll das Zusammenwirken aller Partner im Bereich der<br />
Bewegungserziehung und - förderung auf kommunaler Ebene forciert werden.<br />
Die dem Vereinssport innewohnenden, positiven Effekte sollen nachhaltig genutzt werden.<br />
Hierfür stehen im Rahmen des Projektes v.a. junge (v.a. Vorschulkinder) und ältere Menschen<br />
(50+) im Fokus. Der Einsatz der Freiwilligen sieht eine Planung und Durchführung von<br />
Angeboten, mit dem Ziel der Begeisterung dieser Zielgruppen für ein langfristiges<br />
Sporttreiben im Verein vor.<br />
Daraus ergeben sich folgende schwerpunkmäßige Einsatzbereiche:<br />
Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport
‣ Aufbau von Kooperationen Verein – Kita,<br />
‣ Abdeckung von Bewegungsangeboten, Schnupperangeboten<br />
‣ Konzipierung und Erprobung von neuen, kindegerechten Sportangeboten<br />
‣ Ausbau von Kinder und Jugendgruppen<br />
‣ Zusammenarbeit mit Schulen, Vernetzung von GTA und Verein<br />
‣ Aufbau bzw. Ausbau von fitness- und gesundheitsorientierten Sportangeboten<br />
im Verein bzw. attraktive Angebote für ältere Menschen im Verein<br />
‣ Förderung ehrenamtlichen Engagements älterer Menschen, Einbindung in die<br />
Vereinsarbeit und Gewinnung weiterer älterer Menschen für die Übernahme<br />
ehrenamtlicher Funktionen<br />
‣ Kooperation Sportverein – relevante Senioreneinrichtung<br />
‣ Aufbau von Kooperationen mit Seniorenbüros und Ehrenamtsagenturen<br />
Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung<br />
(40h/Woche)) zu leisten. Der BFD kann jedoch in Abstimmung mit der Einsatzstelle auch als<br />
Teilzeitbeschäftigung mit min. 21 Wochenstunden absolviert werden.<br />
Die mit den genannten Arbeitsschwerpunkten in Verbindung stehenden Tätigkeiten sollten<br />
ca. 75% der Gesamtarbeitszeit ausmachen. Weitere Aufgaben können u.a. in den Bereichen<br />
Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Sporträume und Verwaltung<br />
wahrgenommen werden.<br />
Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport
II.<br />
Rahmenbedingungen<br />
Finanzierung<br />
Der monatliche Beitrag jeder Einsatzstelle zur Finanzierung des Freiwilligendienstplatzes<br />
ist individuell verschieden und abhängig von Arbeitszeit und Höhe des Taschengeldes.<br />
Beides legt die Einsatzstelle gemeinsam mit dem/der Freiwilligen fest. Es gilt dabei die<br />
Höchstgrenze von 348€ bei 40h (+ evtl. Unterkunfts- und Verpflegungszuschuss).<br />
Als Zuschuss für Taschengeld und SV Beiträge zahlt das Bundesamt monatlich max.<br />
350 €. Die Einsatzstelle entscheidet selbst, ob Sie über diese Förderung hinaus aus<br />
Eigenmitteln ein höheres Taschengeld zahlt (siehe Beispiel 3). Die Sportjugend Sachsen<br />
übernimmt die komplette Personalverwaltung (Auszahlung Taschengeld, Abführung<br />
Sozialversicherungsbeiträge etc.) und die Abwicklung aller Abrechnungsvorgänge mit<br />
dem Bundesamt. Dem Träger obliegen außerdem die pädagogische Begleitung der<br />
Freiwilligen und die Betreuung der Einsatzstellen bei Fragen rund um den BFD im Sport<br />
in Sachsen. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den Kosten für die pädagogische<br />
Begleitung (Seminartage, Betreuung durch den Träger, Beratung) mit einem Betrag von<br />
monatlich 60€.<br />
Folgende Beispielrechnungen geben Aufschluss über die Ermittlung des<br />
Einsatzstellenbeitrages:<br />
1) BFD Vollzeit 40/ Woche<br />
Taschengeld: 300,00 €<br />
darauf anfallende SV Kosten: 120,00 €<br />
Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 350,00 €<br />
Bildungsbeitrag: 60,00 €<br />
420,00 €<br />
‣ EST Beitrag von 130,00 € (70€ Eigenmittel für TG/SV + Bildungsbeitrag)<br />
2) BFD Teilzeit für 26h / Woche (ALG II Empfänger)<br />
Taschengeld : 200,00 €<br />
(kann max. gezahlt werden ohne das Abzüge der Leistungen entstehen) 280,00 €<br />
darauf anfallende SV Kosten: 80,00€<br />
Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 280,00 €<br />
Bildungsbeitrag: 60,00€<br />
‣ EST – Beitrag von 60,00 €<br />
Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport
3) BFD Teilzeit 30h /Woche<br />
Taschengeld: 250,00 €<br />
Verpflegungszuschuss: 30,00 € 362,00 €<br />
darauf anfallende SV Kosten : 112,00 €<br />
(TG + Verpflegung)<br />
Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 350,00 €<br />
(nur für Taschengeld + SV Leistung!)<br />
Bildungsbeitrag: 60,00 €<br />
‣ EST – Beitrag von 102,00 € (30€ Verpflegungszuschuss + 12€ EM für TG/SV +<br />
Bildungsbeitrag)<br />
Seminartage<br />
Der BFD im Sport ist auch für Freiwillige ab 26 Jahren als Bildungs- und Lerndienst zu<br />
verstehen. Zusätzlich zur Entwicklung der sozialen Kompetenz und der<br />
Persönlichkeitsbildung wird insbesondere auch die Bildungs- und<br />
Beschäftigungsfähigkeit gefördert. Dies soll neben der Begleitung und Anleitung in<br />
den Einsatzstellen auch durch eine individuelle und an persönlichen Interessen<br />
ausgerichtete (Weiter)Qualifizierung während des BFD geschehen. Die gesetzliche<br />
Vorgabe sieht für jeden BFD Monat min. einen Bildungstag vor, d.h. es sind min. 12<br />
Bildungstage zu absolvieren. Die Aufwendungen/Ausgaben für die Bildungstage<br />
werden von uns übernommen bzw. erstattet. Wir als Träger bieten pro Quartal ein<br />
zentrales Bildungsseminar (Einführungs-, Zwischen-, und Abschlussseminar) als<br />
Tageslehrgang an. Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen, die v.a. dem Austausch und<br />
der gemeinsamen Reflexion und Evaluation der Arbeit dienen, absolviert der BFDler<br />
min. 8 weitere Tage. Inhaltlich sollten diese Seminare im Zusammenhang mit dem<br />
Tätigkeitsschwerpunkt des Freiwilligen bzw. den persönlichen Bedürfnissen und<br />
Notwendigkeiten für die Zeit nach dem BFD stehen. Denkbar sind z.B. die<br />
Lizenzausbildungen innerhalb der DOSB-Rahmenrichtlinien (ÜL-C/B -Ausbildungen,<br />
Profil Erwachsene bzw. Kinder /Jugendliche), aber auch persönliche Weiterbildungen<br />
im Bereich der Verwaltungsarbeit bzw. der Computeranwendungen sind möglich.<br />
Bundesfreiwilligendienst (ü27) im Sport