Ausgabe 09-10/2012 - Verband der Pferdesportvereine Nordbaden
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PRESSEDIENST<br />
PFERDESPORTVERBAND<br />
REDAKTION BADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />
www.pferdesport-bw.de<br />
Pressereferent Martin Stellberger<br />
Mühlbachweg 33, 88250 Weingarten<br />
Telefon 0751-59353<br />
e-mail: martin@stellberger.de<br />
Internet: www.Stellberger.de<br />
01. September/Oktober <strong>2012</strong> Seite 8<br />
kommen in <strong>der</strong> Regel nicht „zufällig“ vorbei. Sie erkunden in vielen Fällen das Areal, um<br />
dann zu „passen<strong>der</strong> Zeit“ zuzuschlagen. Auch sollten Unbekannte angesprochen werden, die<br />
sich auf dem Stall- o<strong>der</strong> Hofgelände aufhalten. Autonummern sollen in auffälligen Situationen<br />
notiert und ebenso auffälliges Verhalten von Personen protokolliert werden. In jedem<br />
Fall aber sollte bei verdächtigen Vorgängen o<strong>der</strong> Vorkommnissen sofort die Polizei hinzugezogen<br />
werden. Der Pferdesportverband warnt Pferde- und Stallbesitzer ausdrücklich davor,<br />
verdächtige Personen per Selbstjustiz zu bestrafen. Sie machen sich selbst strafbar und setzen<br />
sich einer erheblichen Gefahr aus, weil Täter oft auch entsprechend bewaffnet sind und sich<br />
einer Erkennung o<strong>der</strong> gar Festnahme gewalttätig zu entziehen suchen. Immer gilt es, die Polizei<br />
zu alarmieren. Lediglich das Festhalten unbekannter Personen auf dem Gelände kann unter<br />
bestimmten Umständen erlaubt sein, zum Beispiel nach § 127,1 Strafprozessordnung, wenn<br />
ein Täter auf frischer Tat ertappt wird und dem Besitzer des Hofes nicht bekannt ist.<br />
stb