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Ausgabe 09-10/2012 - Verband der Pferdesportvereine Nordbaden

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PRESSEDIENST<br />

PFERDESPORTVERBAND<br />

REDAKTION BADEN-WÜRTTEMBERG E. V.<br />

www.pferdesport-bw.de<br />

Pressereferent Martin Stellberger<br />

Mühlbachweg 33, 88250 Weingarten<br />

Telefon 0751-59353<br />

e-mail: martin@stellberger.de<br />

Internet: www.Stellberger.de<br />

01. September/Oktober <strong>2012</strong> Seite 8<br />

kommen in <strong>der</strong> Regel nicht „zufällig“ vorbei. Sie erkunden in vielen Fällen das Areal, um<br />

dann zu „passen<strong>der</strong> Zeit“ zuzuschlagen. Auch sollten Unbekannte angesprochen werden, die<br />

sich auf dem Stall- o<strong>der</strong> Hofgelände aufhalten. Autonummern sollen in auffälligen Situationen<br />

notiert und ebenso auffälliges Verhalten von Personen protokolliert werden. In jedem<br />

Fall aber sollte bei verdächtigen Vorgängen o<strong>der</strong> Vorkommnissen sofort die Polizei hinzugezogen<br />

werden. Der Pferdesportverband warnt Pferde- und Stallbesitzer ausdrücklich davor,<br />

verdächtige Personen per Selbstjustiz zu bestrafen. Sie machen sich selbst strafbar und setzen<br />

sich einer erheblichen Gefahr aus, weil Täter oft auch entsprechend bewaffnet sind und sich<br />

einer Erkennung o<strong>der</strong> gar Festnahme gewalttätig zu entziehen suchen. Immer gilt es, die Polizei<br />

zu alarmieren. Lediglich das Festhalten unbekannter Personen auf dem Gelände kann unter<br />

bestimmten Umständen erlaubt sein, zum Beispiel nach § 127,1 Strafprozessordnung, wenn<br />

ein Täter auf frischer Tat ertappt wird und dem Besitzer des Hofes nicht bekannt ist.<br />

stb

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