Ausgabe Q1.2014 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Ausgabe Q1.2014 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
Ausgabe Q1.2014 - Verband deutscher Pfandbriefbanken
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Infobrief<br />
Herausgegeben vom <strong>Verband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Pfandbriefbanken</strong> e. V., Berlin<br />
AUSGABE <strong>Q1.2014</strong><br />
Die Auswirkungen der<br />
europäischen Bankenunion<br />
auf <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />
von wolfgang kälberer,<br />
vdp | seite 2<br />
17. Central European<br />
Covered Bond Conference<br />
in Kopenhagen<br />
von dr. otmar stöcker, vdp<br />
| seite 4<br />
LCR – in kleinen Schritten<br />
ans Ziel<br />
von eva-maria kienesberger,<br />
vdp | seite 6<br />
Die Infografik:<br />
Ratingmigration | seite 7<br />
vdp Jahresempfang | seite 8<br />
afme/vdp Covered Bond<br />
Konferenz | seite 9<br />
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />
Der starke Zuspruch, den der vdp Infobrief gefunden hat, hat<br />
uns positiv überrascht. Wir freuen uns sehr über die so gute<br />
Resonanz, die das neue Medium bei den Ansprechpartnern<br />
des <strong>Verband</strong>es, den Investoren, den Marktmittlern, bei der<br />
Aufsicht und bei Kollegen aus den Instituten findet. Das große<br />
Interesse ist Ansporn und zugleich Anerkennung für die<br />
zum Teil sehr zeitaufwändige Sacharbeit der Experten der<br />
Institute und der Geschäftsstelle, die sie in die Gremien des<br />
<strong>Verband</strong>es einbringen.<br />
Die vorliegende zweite <strong>Ausgabe</strong> des vdp Infobriefs widmet regulatorischen Themen<br />
erneut viel Raum. So ist die Befüllung der Liquiditätspuffer în der EU aktuell ein Thema,<br />
das die Gemüter erregt. Wir versuchen, die bisweilen widersprüchlichen Fakten zu<br />
ordnen und Klarheit über den status quo herzustellen. Die Bankenunion steht weiter<br />
ganz oben auf der politischen Agenda. Auf der Fachebene schließen sich viele komplexe<br />
Fragen an, die ebenso dringend der Klärung bedürfen, wie zum Beispiel die besondere<br />
Aufsicht über die <strong>Pfandbriefbanken</strong>. Hier spricht vieles dafür, diese Kompetenzen auch<br />
in einer Bankenunion in den Mitgliedsstaaten vorzuhalten, um die Entscheidungswege<br />
kurz zu halten und die anerkannten und bewährten Strukturen der besonderen Aufsicht<br />
in Deutschland in die Bankenunion mitzunehmen.<br />
Kreditgeschäft der vdp-Mitgliedsinstitute<br />
| seite 10<br />
Nachrichten in Kürze –<br />
Aktuelles aus der <strong>Verband</strong>sarbeit<br />
| seite 11<br />
Veranstaltungskalender,<br />
Veröffentlichungen | seite 14<br />
Im Nachrichtenteil finden Sie unter anderem die 9-Monats-Zahlen der Mitgliedsinstitute<br />
aufbereitet. Danach haben die Abschlüsse der Immobilienfinanzierer nach einem eher<br />
schwachen ersten Halbjahr im dritten Quartal ungewöhnlich stark angezogen. Kurzhinweise<br />
zu Publikationen und Terminen des <strong>Verband</strong>es runden den Infobrief ab.<br />
Wir hoffen, Sie auch mit dieser zweiten <strong>Ausgabe</strong><br />
zu überzeugen.<br />
Mit herzlichen Grüßen<br />
Jens Tolckmitt<br />
hauptgeschäftsführer<br />
verband <strong>deutscher</strong> pfandbriefbanken<br />
Q U A L<br />
I T Y<br />
+ +<br />
M A D E<br />
I N<br />
G E R M A N Y<br />
1
Infobrief q1.2014<br />
Die Auswirkungen der europäischen<br />
Bankenunion auf <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />
Die im Aufbau befindliche europäische Bankenunion erfasst in ihren Auswirkungen auch das Pfandbriefgeschäft.<br />
Es ist weitgehend bekannt, dass die Bankenunion auf insgesamt drei Pfeilern ruht: zum<br />
einen auf der direkten Beaufsichtigung von 128 Banken mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. €<br />
durch die EZB, (Single Supervisory Mechanism, SSM), zum anderen auf einem Rettungs- und Abwicklungsmechanismus<br />
für vom Scheitern bedrohte Banken (Bank Recovery and Resolution Directive<br />
– BRRD – in Verbindung mit einem Single Resolution Mechanism, SRM) und schließlich auf der Einlagensicherungsrichtlinie<br />
für Sparguthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (Deposit Guarantee Scheme Directive, DGS).<br />
von Wolfgang Kälberer, Bereichsleiter Europäische Union/Büro Brüssel kaelberer@pfandbrief.de<br />
Von diesen Vorschriften sind Pfandbriefe aus zwei unterschiedlichen<br />
Perspektiven betroffen: der erst vor wenigen<br />
Wochen verbindlich beschlossene Aufbau einer zentralisierten<br />
europäischen Bankaufsicht bei der EZB geht mit<br />
der Frage einher, welche Auswirkungen diese neue Struktur<br />
auf die vom Pfandbriefgesetz verbürgte besondere Aufsicht<br />
über die <strong>Pfandbriefbanken</strong> haben wird (§ 3 PfandBG). Seit<br />
kurzem wissen wir auch, dass zukünftig eine signifikante<br />
Zahl von <strong>Pfandbriefbanken</strong> unter der direkten Aufsicht der<br />
EZB stehen wird. Wir gehen bis auf weiteres jedoch nicht<br />
davon aus, dass bei der EZB ein Kompetenzzentrum für<br />
europäische Covered Bond Emittenten geschaffen wird. Es<br />
spricht einiges dafür, dass in der EU die spezielle Aufsicht<br />
über das Pfandbriefgeschäft weiterhin bei den nationalen<br />
Bankaufsichtsbehörden angesiedelt bleibt. Um keine Verwässerung<br />
der Aufsichtsqualität zu riskieren, dürfte es auch<br />
im Interesse der betroffenen deutschen Pfandbriefemittenten<br />
liegen, dass die BaFin hierzulande für die besondere<br />
Pfandbriefaufsicht zuständig bleiben wird. Der über Jahrzehnte<br />
aufgebaute Erfahrungsschatz der BaFin und der<br />
fachliche Austauch mit den <strong>Pfandbriefbanken</strong> lassen aus<br />
unserer Sicht kaum andere Schlussfolgerungen zu.<br />
Andererseits können Banken nur ganzheitlich beaufsichtigt<br />
werden, so dass ein Herauslösen bestimmter Geschäftsarten<br />
nicht ernsthaft in Frage kommt. Die Lösung dieser<br />
Problematik wird daher in einer effizient organisierten Arbeitsteilung<br />
und Kooperation zwischen EZB und BaFin liegen.<br />
Sicherlich sind derzeit noch viele technische Details<br />
ungeklärt. Es wird letztlich aber darauf ankommen, die Arbeitsabläufe<br />
zwischen beiden Instanzen so zu organisieren,<br />
dass die Aufsicht über das laufende Pfandbriefgeschäft aller<br />
deutschen Emittenten in bewährter Weise von der BaFin<br />
fortgeführt werden kann und die Erkenntnisse dann der<br />
EZB so maßgeschneidert kommuniziert werden, dass diese<br />
sich dort passgenau in die „Haupt-Aufsichtstätigkeit“ einfügen<br />
lassen. Auf diese Weise ließe sich der hohe Standard<br />
der deutschen Pfandbriefaufsicht erhalten.<br />
Beim zweiten Aspekt der Bankenunion geht es um den<br />
Erhalt der Insolvenzfestigkeit des Pfandbriefs im neuen<br />
EU-Abwicklungsregime für Banken. Im seinerzeitigen<br />
BRRD-Kommissionsvorschlag waren ‚besicherte Verbindlichkeiten‘<br />
zwar vom Anwendungsbereich des ‚bail-in‘-Instruments<br />
ausgenommen, es bestand jedoch Unsicherheit im<br />
Hinblick auf die Behandlung von Covered Bonds. Im Laufe<br />
des Gesetzgebungsverfahrens konnte dann sichergestellt<br />
werden, dass Covered Bonds ausdrücklich vor Abschreibungen<br />
oder Umwandlungen in Aktien im Rahmen des ‚bail-in‘<br />
geschützt bleiben. Allerdings kam es bei dieser Gelegenheit<br />
zu einem Dissens in Bezug auf die Covered Bond-Definition.<br />
Während das Europäische Parlament alle Covered Bonds im<br />
Sinne des Art. 52 Abs. 4 der OGAW-Richtlinie vom Bail-in<br />
ausnehmen möchte, akzeptierten die Mitgliedstaaten die<br />
Ausnahme nur für solche Covered Bonds, die auch die Kriterien<br />
des Art. 129 CRR (Capital Requirements Regulation)<br />
erfüllen. Um im Hinblick auf die Behandlung von Flugzeugpfandbriefen<br />
einen Konflikt mit dem deutschen Pfandbriefgesetz<br />
zu vermeiden, sollte in den derzeit laufenden Trilogverhandlungen<br />
zwischen EU-Kommission, Europäischem<br />
Parlament und Rat ein Konsens auf OGAW-Basis gefunden<br />
werden.<br />
Die Wirksamkeit des Schutzes vor Wertabschreibungen<br />
berührt das Fundament, auf dem das Selbstverständnis gedeckter<br />
Bankschuldverschreibungen basiert. Es ist daher<br />
besonders wichtig, dass nicht nur Definitionen, sondern<br />
insgesamt alle Vorschriften zur Behandlung von Covered<br />
Bonds im Bail-in-Regime sowohl der BRRD als auch des<br />
SRM in sich schlüssig und konsistent ausgestaltet sind. So<br />
gilt es in den Verhandlungen vor allem zu verhindern, dass<br />
die inhaltlich weitgehend deckungsgleichen Bail-in-Vorschriften<br />
der BRRD und des SRM voneinander abweichende<br />
Regeln zur Ausnahme von Covered Bonds oder gar unterschiedliche<br />
Definitionen innerhalb desselben Regelwerkes<br />
enthalten.<br />
2
Infobrief q1.2014<br />
Dies trifft auch auf die Frage zu, ob die Mitgliedstaaten im<br />
Fall eines Wertverlustes der Deckungswerte (Unterdeckung)<br />
über ein Ermessen verfügen sollten, die Pfandbrief-Nominalwerte<br />
an eventuell gesunkene Deckungswerte anzupassen,<br />
also eine Teilabschreibung der umlaufenden Pfandbriefe<br />
vorzunehmen. Auch hier sind EU-Parlament und Rat bislang<br />
unterschiedlicher Meinung: die Parlamentarier vertreten die<br />
Ansicht, dass in einem solchen Fall Pfandbriefe teilabgeschrieben<br />
werden sollten, während sich die Mitgliedstaaten<br />
einen Ermessenspielraum bewahren möchten.<br />
Sollten Unterdeckungen drohen oder bereits eingetreten<br />
sein, würde das nicht nur sensible Bewertungsfragen aufwerfen,<br />
sondern auch zu komplexen insolvenzrechtlichen Konstellationen<br />
führen - etwa der Frage, ob nicht ein Sonderinsolvenzverfahren<br />
die rechtlich sauberere Lösung wäre. Daher<br />
spricht vieles dafür, diesen Themenbereich aus der europäischen<br />
Regulierung herauszuhalten und ihn im Verantwortungsbereich<br />
des nationalen Gesetzgebers zu belassen. Ein<br />
nationales Ermessen – wie vom EU-Parlament vorgeschlagen<br />
– erscheint daher die zielführendere Option zu sein.<br />
Im Spannungsfeld zwischen zentralisierter Aufsicht, Abwicklung<br />
und Abwicklungsmechanismus muss das Augenmerk<br />
des europäischen Gesetzgebers auf eine in sich<br />
schlüssige Behandlung von Covered Bonds gerichtet sein,<br />
damit unbeabsichtigte Nebenwirkungen zulasten der Produkte<br />
ausgeschlossen werden können. Wir gehen davon<br />
aus, dass die Covered Bond-Vorschriften, die jetzt in den<br />
BRRD-Trilogverhandlungen beschlossen werden, auch in<br />
die SRM-Verordnung übernommen werden, die derzeit im<br />
Gesetzgebungsverfahren parallel verhandelt wird. <br />
51<br />
Rolf Stürner und Astrid Stadler · Flugzeugpfandbriefe und US-amerikanische Deckungswerte<br />
schriftenreihe<br />
des verbandes <strong>deutscher</strong> pfandbriefbanken<br />
flugzeugpfandbriefe<br />
und us-amerikanische<br />
deckungswerte<br />
Grundeigentum und Sicherheiten in Italien<br />
vdp Schriftenreihe Band 52<br />
Neuerscheinung<br />
Seit rund 25 Jahren befasst sich der vdp mit dem Grundbuch- und Hypothekenrecht in Europa mit besonderem<br />
von Rolf Stürner und Astrid Stadler<br />
Schwerpunkt auf den für die Refinanzierbarkeit von grenzüberschreitenden Hypothekenfinanzierungen über Pfandbriefe<br />
wichtigen Themen.<br />
In Zusammenarbeit mit dem Center of Legal Competence in Wien, einer österreichischen juristischen Forschungsund<br />
Beratungseinrichtung, hat der vdp seit Ende der neunziger Jahre zahlreiche umfangreiche Darstellungen zum<br />
mittel- und südosteuropäischen Recht in der Reihe „Grundeigentum und Sicherheiten“ herausgegeben. Mit Band<br />
52 „Grundeigentum und Sicherheiten in Italien“ legt der vdp nun erstmals eine umfassende Darstellung des Grundbuch-<br />
und Hypothekenrechts in einem südeuropäischen Land in <strong>deutscher</strong> Sprache vor.<br />
Das Werk geht neben der ausführlichen Behandlung der rechtlichen Gegebenheiten des Grundbuch- und Hypothekenrechts<br />
verband <strong>deutscher</strong> auch auf pfandbriefbanken die in der Finanzierungspraxis • berlin<br />
besonders bedeutsamen Fragen des italienischen Steuerrechtes<br />
band 51<br />
ein. Es enthält zudem einen kompakten Abriss des Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie insolvenzrechtlicher Aspekte.<br />
Der umfangreiche Anhang beinhaltet die in der Praxis des Hypothekarkredits gebräuchlichsten Dokumente<br />
in italienischer und <strong>deutscher</strong> Fassung.<br />
Autor Dr. Thomas Seeber, ein italienisch-österreichischer Jurist, ist auf das Recht der grenzüberschreitenden Forderungsbesicherung,<br />
der Immobilienfinanzierung sowie das Bau- und Bauvertragsrecht spezialisiert. Er ist zudem<br />
Experte für das italienische Grundbuch- und Hypothekenrecht beim „Runden Tisch“, dem Expertengremium des<br />
vdp zu Grundpfandrechten in Europa.<br />
Das 279 Seiten starke Werk ist zum Preis von 60 Euro (inkl. MwSt. und Versand) über die vdpPfandbriefAkademie<br />
(roggendorf@vdppfandbriefakademie) zu beziehen. Sibylle Barent, barent@pfandbrief.de<br />
3
Infobrief q1.2014<br />
17. Central European Covered Bond<br />
Conference in Kopenhagen<br />
Am 24./25. Oktober 2013 haben gut 100 Fachleute aus 15 Ländern an der 17. Central European<br />
Covered Bond Konferenz (CECBC) teilgenommen, die der vdp in Kooperation mit dem <strong>Verband</strong> der<br />
dänischen Hypothekenbanken in den Räumen der Nykredit in Kopenhagen arrangiert hat. Diese<br />
Konferenzserie war im Jahre 1997 durch die Polnische Hypothekenstiftung initiiert worden, und wird<br />
seitdem vom vdp mit jeweils wechselnden nationalen Partnern fortgeführt. Ziel dieser jährlichen<br />
Konferenzen ist es, einem engen Kreis von Fachleuten den Austausch über grundsätzliche Aspekte<br />
von Covered Bond-Gesetzen und Aufsichtsfragen zu ermöglichen.<br />
von Dr. Otmar Stöcker, vdp-Geschäftsführer stoecker@pfandbrief.de<br />
Das Eröffnungspanel, moderiert von Michael Schulz<br />
(NordLB) hat die Praxis einiger Länder zur „besonderen<br />
öffentlichen Aufsicht“ analysiert, welche für alle<br />
EU-Bestimmungen zu Covered Bonds eine wesentliche Voraussetzung<br />
ist. Es ist erstaunlich, dass es bis heute keine<br />
Definition der besonderen Aufsicht und der zu stellenden<br />
Mindestanforderungen gibt. Umso erfreulicher, dass es mit<br />
diesem Panel erneut gelungen ist, Praxisberichte nationaler<br />
Aufseher zu gewinnen; nach Beiträgen aus Frankreich, den<br />
Niederlanden, Polen und Ungarn in früheren Konferenzen<br />
berichteten nunmehr Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden<br />
aus Dänemark und Deutschland über ihre Verfahrensweisen.<br />
SCHAUBILD 1<br />
4. Legal structure of Covered Bonds in Europe<br />
Legal - Covered structure Bond legislation of Covered overview Bonds - in Europe<br />
– Covered Bond legislation overview –<br />
Geographical Geographical overview overview Covered Covered Bond Legislation Bond Legislation in Europe in Europe (year<br />
(year of of introduction // latest substantial amendment) (as (as at Dec. at Dec. 2012) 2012)<br />
2006<br />
2002/<br />
2007<br />
1981/2007<br />
2008<br />
2008<br />
1999/2010<br />
1851/2007<br />
2008<br />
<br />
2012<br />
1997<br />
1931<br />
2006<br />
1900/2005<br />
2005<br />
2004<br />
1995<br />
2005<br />
2006<br />
1998<br />
1996<br />
1997<br />
2000/<br />
2010<br />
1998<br />
2003<br />
2007<br />
2006<br />
2000<br />
2006<br />
The Pfandbrief – Stability first Oktober 2013 1<br />
2007<br />
<br />
2010<br />
Legislation in countries of the EU/EEA/CH = 28<br />
Legislation in other countries = 5<br />
2003<br />
2008<br />
33<br />
2010<br />
Zur Strukturierung der Diskussion wurden Erkenntnisse genutzt,<br />
die der vom vdp gemanagte Think Tank „Round Table<br />
Covered Bond Legislation“ entwickelt hat (vgl. z. B. Schaubild<br />
1 „Covered Bond Gesetzgebung in Europa“).<br />
Im Vorfeld der Konferenz hatten sich die Experten der<br />
Covered Bond-Aufsicht aus mehreren Ländern – wie auch<br />
schon in den vergangen Jahren in Warschau und Berlin –<br />
über ihre Aufsichtspraxis untereinander und mit Vertretern<br />
von EBA und EZB ausgetauscht.<br />
Das von Jens Krenchel (Realkreditrådet) moderierte Panel<br />
konzentrierte sich auf die Frage, ob eine EU-Harmonisierung<br />
der Gesetze über Covered Bonds angestrebt werden<br />
soll und falls ja, welche Bereiche diese erfassen könnte.<br />
Einer der Auslöser für diese EU-weite Diskussion wird darin<br />
gesehen, dass die Vielfalt der Strukturen und Covered<br />
Bond-Modelle mittlerweile so facettenreich ist, dass Investoren<br />
die Übersicht darüber verlieren und hier mehr Homogenität<br />
wünschen. Als vorstellbare Bereiche einer Mindestharmonisierung<br />
wurden insbesondere die Qualität der<br />
Deckungswerte, die Transparenzmeldungen, die besondere<br />
the öffentliche EU/EEA/CH Aufsicht und die insolvenzrechtliche Abschottung<br />
genannt.<br />
Legislation in countries of<br />
28<br />
Letzteres<br />
33<br />
war der Fokus des von Sascha Kullig (vdp) moderierten<br />
in Panels. Während es früher allgemeine Auffassung<br />
Legislation<br />
other countries<br />
war, dass jeder Covered Bond die Insolvenz seines Emittenten<br />
5<br />
überstehen würde, werden seit 2007 und vor allem mit<br />
der detaillierten Erörterung des Entwurfs der Bank Recovery<br />
and Resolution Directive (inklusive bail-in) zunehmend<br />
kritische Fragen gestellt, die nicht jedes Covered Bond-Rahmenwerk<br />
zufriedenstellend beantworten kann. Nunmehr<br />
wird sogar immer häufiger gefragt, welche Rechtsfolgen für<br />
einen Investor eintreten würden, wenn eine Deckungsmasse<br />
sich als nicht ausreichend herausstellen würde. Soft Bullet-<br />
Emissionen sind bereits in vielen Ländern verbreitet. Von<br />
4
Infobrief q1.2014<br />
SCHAUBILD 2<br />
Gibt es ein Recht des Eigentümers,<br />
sein Grundstück dem Gläubiger anzudienen,<br />
so dass dieser es in sein Eigentum übernehmen<br />
muss und alle gesicherten Forderungen<br />
erlöschen? (datio in solutum kraft Gesetzes)<br />
SCHAUBILD 3<br />
Wie kann auf die Insolvenz<br />
eines Verbrauchers in einem geregelten<br />
Verfahren reagiert werden?<br />
nein<br />
nur in bestimmten Fällen (soziale Betroffenheit)<br />
kein Verfahren zur Schuldbefreiung,<br />
Insolvenzverfahren gegen Verbraucher nicht möglich.<br />
Schuld bleibt auch nach dem Verfahren bestehen.<br />
Verbriefungen gewohnte Pass-Through-Strukturen werden<br />
seit der kürzlich erfolgten Emission eines derart ausgestalteten<br />
niederländischen Covered Bonds in der Community<br />
als ernsthafte Alternative zu bisherigen Lösungen, wie<br />
z.B. die Sonderinsolvenz der Deckungsmasse, erwogen. In<br />
Polen wird derzeit daran gearbeitet, die dortigen Covered<br />
Bonds gesetzlich sowohl als soft bullet als auch als passthrough<br />
zu regeln.<br />
Verbraucher kann in einem Sonderverfahren von<br />
Verbindlichkeiten befreit werden, wenn 60% der Inhaber<br />
der gesicherten Forderungen zustimmen.<br />
Verbraucher kann u.U. in einem Sonderverfahren von<br />
Verbindlichkeiten ganz oder teilweise befreit werden.<br />
Verbraucher wird nach einer gesetzlich oder vom Gericht<br />
bestimmten Frist von allen Verbindlichkeiten befreit (nach<br />
Verwertung der Sicherheiten).<br />
Dem Verbraucherschutz widmete sich das Abschlusspanel,<br />
unter der Moderation von Andras Botos (<strong>Verband</strong> ungarischer<br />
Hypothekenbanken). Denn hiervon wird seit kurzem<br />
auch das Hypothekenvollstreckungsrecht erfasst. Aufgeschreckt<br />
vor allem von Medienberichten über Zwangsräumungsverfahren<br />
in Spanien hat die EU-Kommission das<br />
Forschungsinstitut London Economics 2012 beauftragt, einen<br />
viele europäische Länder erfassenden Vergleich über<br />
die Bestimmungen zu Hypothekenvollstreckung und Überschuldung<br />
von Privathaushalten zu erstellen. Eine der bereits<br />
von der EU-Kommission in die Diskussion eingebrachten<br />
Lösungen soll die sogenannte „datio in solutum“ bilden,<br />
wonach ein Schuldner-Eigentümer dem Hypothekarkreditgeber<br />
die belastete Immobilie mit schuldbefreiender Wirkung<br />
andienen können soll.<br />
Die Schaubilder 2 und 3 des beim vdp angesiedelten „Runden<br />
Tischs Grundpfandrechte“, zeigen, dass die politischen<br />
Initiativen vor allem in Spanien auch darauf zurückzuführen<br />
sind, dass dort ein restschuldbefreiendes Verbraucherinsolvenzverfahren<br />
nicht existiert; mittlerweile wurde<br />
jedoch hierzu ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die<br />
„Lösung“ der „datio in solutum“ würde eine Fülle weiterer<br />
Fragen aufwerfen und wurde von den Experten des Panels<br />
durchweg kritisiert.<br />
Das Konferenzprogramm, die von den Moderatoren erstellten<br />
Präsentationen sowie ein Kurzvideo über die Konferenz<br />
finden sich auf der Internetseite des vdp unter http://www.<br />
pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_19.htm. <br />
5
Infobrief q1.2014<br />
LCR – in kleinen Schritten ans Ziel<br />
Als der Baseler Ausschuss im Dezember 2010 die neuen Eigenkapitalvorschriften,<br />
genannt Basel III, veröffentlichte, wurde mit der Einführung der Liquidity Coverage<br />
Ratio (LCR) zweifelsohne eine neue Ära eingeläutet. Zwar waren Liquiditätsreserven<br />
bei Kreditinstituten an sich nichts Neues, der „Grundsatz II“ seit Langem etabliert<br />
und der Liquiditätspuffer gemäß MaRisk gerade im Aufbau. Die strenge normative<br />
Konzeption der neuen Liquiditätsanforderungen hat zwischenzeitlich jedoch sowohl<br />
ihre „Väter“ als auch die Adressaten vor große Herausforderungen gestellt und<br />
selbst die Zentralbanken auf den Plan gerufen.<br />
von Eva-Maria Kienesberger, Bereichsleiterin Bankaufsicht und Risikomanagement<br />
kienesberger@pfandbrief.de<br />
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise<br />
soll die LCR sicherstellen, dass künftig jedes<br />
Kreditinstitut über einen ausreichenden Bestand an lastenfreien<br />
erstklassigen liquiden Aktiva (HQLA) verfügt. D. h.<br />
Banken müssen auf der Aktivseite einen Bestand an Cash<br />
und Vermögenswerten reservieren. Diese müssen an privaten<br />
Märkten ohne oder mit nur geringem Verlust liquidiert<br />
werden können und den Liquiditätsbedarf eines Kreditinstituts<br />
in einem Liquiditätsstressszenario von 30 Kalendertagen<br />
decken.<br />
Bestand an HQLA<br />
Gesamter Nettoabfluss<br />
von Barmitteln in den<br />
nächsten 30 Kalendertagen<br />
≥ 100%<br />
Während im Normalfall der HQLA-Bestand mindestens so<br />
hoch sein muss wie die gesamten Nettomittelabflüsse, kann<br />
in Krisenzeiten der Zähler kleiner als der Nenner werden. In<br />
diesem Fall soll durch die Veräußerung von HQLA ein Kreditinstitut<br />
in die Lage versetzt werden, seine Verbindlichkeiten<br />
der nächsten 30 Tage zu bedienen und die Liquiditätsaustattung<br />
zu stabilisieren. Kommt es zu einer individuellen<br />
Stresssituation, kann der Liquiditätspuffer zweifellos von<br />
Vorteil sein. Bei einer systemischen Krise, wenn eine Vielzahl<br />
Kreditinstitute wesentliche Teile ihrer Liquiditätspuffer<br />
liquidiert, steht zu befürchten, dass die in Frage kommenden<br />
Assetklassen selbst und damit auch ihre Emittenten<br />
einem Stress ausgesetzt werden.<br />
Um als HQLA anerkannt zu werden, müssen die in Frage<br />
kommenden Aktiva daher sehr liquide sein. D. h., sie müssen<br />
auch unter angespannten Marktbedingungen schnell und<br />
mit geringen Verlusten veräußerbar sein. In der Regel wird<br />
auch die Notenbankfähigkeit dieser Aktiva vorausgesetzt.<br />
Da diese Voraussetzungen nur von wenigen Assetklassen<br />
vollständig erfüllt werden, hat der Baseler Ausschuss die<br />
HQLA in 2 Stufen unterteilt:<br />
— Level 1: Barmittel, Zentralbankguthaben sowie<br />
bestimmte marktgängige Wertpapiere, die u. a. von<br />
Staaten oder Zentralbanken mit einem externen<br />
Rating bis zu AA- garantiert werden.<br />
— Level 2 A: Staatspapiere mit einem externen Rating bis<br />
zu A-, gedeckte Schuldverschreibungen und Unternehmensschuldtitel<br />
mit einem externen Rating bis zu AA-.<br />
— Level 2 B: Unternehmensanleihen mit niedrigerem Rating,<br />
RMBS und Aktien unter bestimmten Voraussetzungen.<br />
Auf europäischer Ebene konnte man sich bei der Umsetzung<br />
von Basel III in die CRR der abschließenden Auflistung<br />
der HQLA nicht anschließen. Um die spezifischen Gegebenheiten<br />
in Europa zu berücksichtigen und negative Auswirkungen<br />
auf Kreditinstitute und Märkte zu vermeiden, wurde<br />
die Europäische Bankenbehörde EBA beauftragt, bis Ende<br />
2013 sowohl eine Auswirkungsstudie als auch eine Definition<br />
der extrem liquiden als auch der liquiden Aktiva mit<br />
hoher Kreditqualität zu erarbeiten. Die finale Zuständigkeit<br />
zur Ausgestaltung der HQLA obliegt jedoch der Europäischen<br />
Kommission, die im Übrigen gemäß Artikel 460<br />
CRR ohnehin die allumfassende Möglichkeit hat, bis zum<br />
30. Juni 2014 unter Berücksichtigung des EBA-Berichts den<br />
gesamten Liquiditätskomplex zu überarbeiten.<br />
Die Präsentation einer vorläufigen Fassung dieses<br />
Berichts durch EBA auf verschiedenen Veranstaltungen,<br />
insbesondere aber im Rahmen einer Anhörung am 23.<br />
Oktober 2013 in London, wurde von den Vertretern der<br />
Covered Bond Community mit Befriedigung zur Kenntnis<br />
genommen. Die Kernaussage, dass das Liquiditätsverhalten<br />
von Covered Bonds dem von Staatsanleihen sehr ähnlich ist,<br />
bestätigte die Aussagen der Covered Bond-Vertreter dazu.<br />
Die Betrachtung der Assetklassen anhand erklärender Variablen<br />
würde faktisch dazu führen, dass zum einen manche<br />
Staatsanleihen nicht mehr Level 1-Fähig wären, während<br />
manchen Covered Bonds durchaus Level 1-Fähigkeit zuerkannt<br />
würde.<br />
Der Konsequenz, dass weder Staatsanleihen noch<br />
Covered Bonds pauschal einer Kategorie zugeordnet werden<br />
können, scheinen sich verschiedene Beteiligte bei der<br />
6
Infobrief q1.2014<br />
EBA jedoch nicht uneingeschränkt anschließen zu können.<br />
Dabei werden politische Aspekte, wie beispielsweise die<br />
anzustrebende Basel III-Kompatibilität vorgetragen, oder<br />
auch die Datenbasis in nicht sachgerechter Weise angezweifelt.<br />
Während der zuletzt genannte Aspekt bei einer<br />
Datengrundgesamtheit von 13.000 Anleihen und 9 Mio.<br />
Transaktionen von selbst ins Leere läuft, widerspricht der<br />
erste Apekt aus unserer Sicht klar dem in der CRR explizit<br />
verankerten Auftrag, auf die spezifischen Rahmenbedingungen<br />
in Europa einzugehen und in den Vorschlägen zur<br />
Ausgestaltung der Liquiditätspuffer zu berücksichtigen.<br />
Es bleibt daher zu hoffen, dass sich die Beteiligten, die sich<br />
aktuell ablehnend verhalten, auf ihren gesetzlichen Auftrag<br />
besinnen, ihr Mandat ohne Ansehung politischer Aspekte zu<br />
erfüllen und darüber hinaus die zeitintensiven und tiefgreifenden<br />
Analysen und Ergebnisse der eigenen Arbeitsgruppen<br />
in angemessener Weise zu würdigen.<br />
Wie aber letztlich die Definition der HQLA tatsächlich<br />
ausgestaltet sein wird, liegt unabhängig vom Verhalten der<br />
EBA im Ermessen der zuständigen Mitarbeiter der Europäischen<br />
Kommission.<br />
<br />
DIE INFOGRAFIK<br />
Negativer Ratingtrend gebremst<br />
100%<br />
90%<br />
80%<br />
CCC/Caa2<br />
CCC+/Caa1<br />
B-/B3<br />
B/B2<br />
B+/B1<br />
BB-/Ba3<br />
70%<br />
BB/Ba2<br />
BB+/Ba1<br />
60%<br />
BBB-/Baa3<br />
BBB/Baa2<br />
50%<br />
BBB+/Baa1<br />
A-/A3<br />
40%<br />
A/A2<br />
A+/A1<br />
30%<br />
AA-/Aa3<br />
AA/Aa2<br />
20%<br />
AA+/Aa1<br />
AAA/Aaa<br />
10%<br />
0%<br />
2009 2010 2011 2012 2013<br />
ytd<br />
2009 2010 2011 2012 2013<br />
ytd<br />
2009 2010 2011 2012 2013<br />
ytd<br />
Moody's<br />
S&P<br />
Fitch<br />
Quelle: NordLB<br />
2013 ist der Negativtrend bei den Ratingveränderungen von Covered Bonds gebremst worden. Das angespannte Marktumfeld<br />
und veränderte Ratingmethodologien der Agenturen haben in den Vorjahren spürbaren Druck auf die Ratings gedeckter<br />
Schuldverschreibungen ausgeübt. Im Zuge der Normalisierung der Finanzmärkte im Jahresverlauf haben sich die Ratings<br />
stabilisiert und der Anteil von triple-A gerateten Covered Bonds hat bei zwei von drei Agenturen leicht zugelegt.<br />
7
Infobrief q1.2014<br />
vdp Jahresempfang<br />
Hans-Ulrich Jörges,<br />
Chefredeakteur des Magazins „Stern“<br />
Jan Bettink,<br />
Präsident des vdp<br />
Rund 250 Gäste konnte Jan Bettink, Präsident des vdp,<br />
Ende November in den Räumlichkeiten der DZ Bank am<br />
Pariser Platz in Berlin begrüßen. Der Einladung des <strong>Verband</strong>es<br />
zum traditionellen Jahresempfang waren Abgeordnete<br />
des neuen Bundestages, Experten der Ministerien, Vorstände<br />
von Mitgliedsinstituten und Vertreter anderer dem<br />
<strong>Verband</strong> verbundener Unternehmen des In- und Auslands<br />
gefolgt. In seinem Grußwort ging Jan Bettink auch auf die<br />
für die <strong>Pfandbriefbanken</strong> relevanten Aspekte des am Vortag<br />
von den Parteispitzen beschlossenen Programms einer Großen<br />
Koalition ein und sagte: „Das Modell einer harten, aber<br />
differenzierten Leverage Ratio kann tragfähig sein, wenn es<br />
gelingt, eine angemessene risikobasierte Differenzierung zu<br />
finden.“<br />
Im Anschluss führte der Gastredner Hans-Ulrich Jörges,<br />
Chefredeakteur des Magazins Stern, seine Gedanken zum<br />
Thema „Was erwartet Deutschland in den nächsten vier Jahren?“<br />
aus. In seiner Rede, die von den Gästen mit großer Aufmerksamkeit<br />
verfolgt wurde, bezeichnete Jörges die Amtszeit<br />
einer möglichen Großen Koalition als Periode des Umbruchs<br />
und richtete das Augenmerk der Gäste auf entstehende neue<br />
Bündnismöglichkeiten der Parteien nach der nächsten Bundestagswahl<br />
2017.<br />
<br />
8
Infobrief q1.2014<br />
NoVEMb E r 2013<br />
SPotlight<br />
immobilien<br />
Anmerkungen zur Entwicklung<br />
der Preise auf den Wohnimmobilienmärkten<br />
in Deutschland<br />
Philipp Hartmann, EZB<br />
afme/vdp Covered Bond<br />
Konferenz<br />
Für den Tag nach seinem traditionellen Jahresempfang hatte<br />
der vdp als co-host zusammen mit afme, einer europäischen<br />
Interessenorganisation für allgemeine Kapitalmarktthemen,<br />
zur ersten gemeinsamen Covered Bond Konferenz nach Berlin<br />
eingeladen. Etwa 150 Experten von Regulatoren, namhaften<br />
Investoren des In- und Auslands, Investmenthäusern,<br />
<strong>Pfandbriefbanken</strong> sowie Covered Bond-Emittenten u.a. aus<br />
Dänemark und Polen waren zu der halbtägigen Konferenz<br />
nach Berlin gereist.<br />
Nach der gemeinsamen Begrüßung der Hauptgeschäftsführer,<br />
Simon Lewis und Jens Tolckmitt, hob Philipp Hartmann,<br />
stellvertretender Leiter der Forschungsabteilung der Europäischen<br />
Zentralbank, EZB, in seiner keynote die besondere<br />
Bedeutung von Covered Bonds im Rahmen der Sicherheitenpolitik<br />
der EZB und für den geldpolitischen Transmissionsriemen<br />
hervor. Dr. Louis Hagen, Sprecher des Vorstands der<br />
Münchener Hypothekenbank, führte aus Sicht eines spezialisierten<br />
Langfristfinanzierers in die Themen der Konferenz<br />
ein. In den drei darauf folgenden Expertenpanels wurden die<br />
zunehmend Gestalt annehmende regulatorische Landschaft,<br />
der Covered Bond Ausblick 2014 sowie mögliche Produktinnovationen<br />
diskutiert.<br />
<br />
Anhand von acht aufeinander aufgebauten Fragen wird der Versuch unternommen, zu klären, ob<br />
Niveau und Entwicklung der Preise für Wohnimmobilien Anlass zur Sorge geben sollten. Die Ausführungen<br />
beziehen sich dabei nicht nur auf Deutschland insgesamt, sondern berücksichtigen explizit<br />
regionale Entwicklungen, die den aktuellen Fachdiskurs dominieren.<br />
Soeben erschienen<br />
01<br />
und was ist daran besonders hervorzuheben?<br />
Die aktuelle W i e stark sind <strong>Ausgabe</strong> die Wohnimmobilienpreise des vdp in Immobilien den letzten Jahren gestiegen Spotlight<br />
ist Anfang Dezember veröffentlicht worden.<br />
In Deutschland steigen die Mieten und Preise für Wohnraum seit einiger Zeit. Stellt man die Entwicklung<br />
an den transaktionsbasierten Miet- und Preisindizes dar, die der <strong>Verband</strong> <strong>deutscher</strong><br />
Darin wird der Entwicklung der Preise am<br />
<strong>Pfandbriefbanken</strong> (vdp) vierteljährlich veröffentlicht, so ergibt sich folgendes Bild:<br />
deutschen Wohnimmobilienmarkt analysiert.<br />
Dr. Franz Eilers von vdp-Research geht der<br />
Frage nach, ob Niveau und Dynamik<br />
Nominal<br />
der Preisentwicklung<br />
Anlass zur Sorge bieten.<br />
1<br />
Nominale und inflationsbereinigte<br />
Preis- und Mietentwicklung<br />
2008 2009 2010 2011 2012 2013 1)<br />
Preise Eigenheime 100 99 99 101 104 108<br />
Preise Eigentumswohnungen 100 102 102 107 111 117<br />
Preise selbst genutztes Wohneigentum 2) 100 100 100 103 106 110<br />
Neuvertragsmieten Wohnen 100 101 102 104 107 113<br />
Kapitalwerte für Mehrfamilienhäuser 3) 100 99 100 103 108 114<br />
Inflationsbereinigt (real)<br />
98 98 Preise Eigenheime 100 98 99 100<br />
Preise Eigentumswohnungen 100 102 101 103 105 108<br />
Preise selbst genutztes Wohneigentum 2) 100 99 99 99 100 102<br />
Neuvertragsmieten Wohnen 100 100 101 101 102 105<br />
Kapitalwerte für Mehrfamilienhäuser 3) 100 99 98 99 102 106<br />
vdp-Länderseminare<br />
Spanien (Workout) und<br />
Italien<br />
1) Die Angaben für 2013 beziehen sich auf das dritte Quartal.<br />
2) Die Preise für selbst genutztes Wohneigentum werden als gewichteter Durchschnitt der Preise für Eigenheime<br />
und Eigentumswohnungen berechnet.<br />
3) Die Kapitalwerte für Mehrfamilienhäuser werden berechnet aus dem Verhältnis<br />
von Mieten zu empirischen liegenschaftszinsen.<br />
Quelle: vdpresearch, Statistisches bundesamt<br />
Anfang November 2013 führte die vdpPfandbriefakademie<br />
das Workout-Seminar Spanien in Berlin durch. Die etwa<br />
40 Teilnehmer wurden von den auf dem Gebiet des spanischen<br />
Immobilienrechts langjährig erfahrenen Referenten,<br />
den Rechtsanwälten Dr. Armin Reichmann und Antonio Marimón<br />
Prats, umfassend über die aktuellen Entwicklungen<br />
im Bereich Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren<br />
informiert.<br />
Das Mitte November ebenfalls von der vdpPfandbrief-<br />
Akademie veranstaltete Länderseminar Italien gab einen<br />
breiten Überblick über alle pfandbriefrelevanten Themen<br />
der grenzüberschreitenden Immobilienfinanzierung in Italien<br />
von Markt über Beleihungswert bis hin zu Fragen des<br />
Grundbuch- und Hypothekenrechts. Die rund 25 Teilnehmer<br />
trafen mit Dr. Olaf Schmidt, Rechtsanwalt bei DLA Piper in<br />
Mailand, Dr. Thomas Seeber, österreichisch-italienischer Jurist<br />
bei Liebenwein Rechtsanwälte in Innsbruck sowie Adriana<br />
Lamberto, Pfandbriefbank Mailand und Luca Pavan,<br />
Hypothekenbank Frankfurt in Mailand auf versierte Experten<br />
mit langjähriger Erfahrung in der italienischen Hypothekenfinanzierung.<br />
Für 2014 sind Veranstaltungen zu Polen, Tschechien<br />
und den USA in der Planung. Nähere Auskünfte hält die<br />
vdpPfandbriefAkademie (roggendorf@pfandbriefakademie.de)<br />
bereit. Sibylle Barent, barent@pfandbrief.de <br />
9
Infobrief q1.2014<br />
Kreditgeschäft der vdp-Mitgliedsinstitute<br />
Immobilienfinanzierungsgeschäft nach Objektarten<br />
In den ersten neun Monaten des Jahres 2013 lag das Neugeschäft der <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />
in der Immobilienfinanzierung bei insgesamt 75,2 Mrd. Euro und damit um<br />
13,0% über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.<br />
Die Nachfrage nach Wohnimmobilien war auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2013<br />
angesichts der robusten Arbeitsmarktlage und der nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen<br />
ungebrochen hoch. Dies spiegelt sich auch in einem Anstieg der<br />
Darlehenszusagen wider. Die Zusagen für Wohnimmobilienfinanzierungen lagen bei<br />
insgesamt 35,0 Mrd. Euro und damit um 4,2% über dem Vorjahresniveau. Während<br />
bei Eigentumswohnungen ein marginaler Rückgang zu verzeichnen war, nahmen die<br />
Darlehenszusagen für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser deutlich zu.<br />
Das Neugeschäftsvolumen in der Gewerbeimmobilienfinanzierung betrug 40,1 Mrd.<br />
Euro, 21,9% mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wesentliche Impulse gingen<br />
dabei vom Büroimmobilienmarkt aus, der außer von den stabilen ökonomischen<br />
Rahmenbedingungen auch von einer gesteigerten Nachfrage in- und ausländischer Investoren<br />
profitierte. In diesem Segment nahm das Neugeschäft im Vorjahresvergleich<br />
um 26% zu. Auch in den anderen Teilmärkten entwickelte sich das Finanzierungsgeschäft<br />
positiv.<br />
Darlehenszusagen 1. Januar - 30. September 2013<br />
Darlehensbestand<br />
2012 2013 Veränderung 30.09.2013<br />
Mio. € Mio. € in % Mio. €<br />
Hypothekarkredite insgesamt 66.541 75.179 13,0 642.962<br />
Wohnimmobilienfinanzierung 33.616 35.043 4,2 362.731<br />
Ein- und Zweifamilienhäuser 16.393 17.141 4,6 170.993<br />
Eigentumswohnungen 5.691 5.642 -0,9 66.408<br />
Mehrfamilienhäuser 10.773 11.712 8,7 115.794<br />
Sonstige wohnwirtsch. Objekte 759 548 -27,8 9.536<br />
nachrichtlich: darunter Ausland 973 493 -49,3 5.509<br />
Gewerbeimmobilienfinanzierung 32.925 40.136 21,9 280.231<br />
Büro- und Verwaltungsgebäude 16.028 20.193 26,0 134.389<br />
Handelsgebäude inkl. Lagergebäude 9.491 10.382 9,4 87.531<br />
Hotels und Gaststätten 1.711 1.728 1,0 20.551<br />
Fabrik- und Werkstattgebäude 892 1.853 107,7 7.734<br />
übrige Gewerbe- und Nichtwohnobjekte 4.803 5.980 24,5 30.026<br />
nachrichtlich: darunter Ausland 13.377 14.859 11,1 130.440<br />
Quelle: vdp-Statistik, Berichtskreis: vdp-Mitgliedsinstitute per 31.12.2012, vorläufige Ergebnisse<br />
Marktposition der <strong>Pfandbriefbanken</strong> im Inland<br />
| Wohnimmobilienfinanzierung | Ende September 2013<br />
belief sich der Bestand an Wohnungsbaukrediten an inländische<br />
Darlehensnehmer nach Angaben der Deutschen<br />
Bundesbank auf insgesamt 1.153 Mrd. Die im vdp zusammengeschlossenen<br />
<strong>Pfandbriefbanken</strong> hatten mit einem Darlehensbestand<br />
(Inland) in Höhe von 357 Mrd. Euro einen<br />
Marktanteil von 31%.<br />
| Gewerbeimmobilienfinanzierung | Die vdp-Mitgliedsinstitute<br />
stellen die mit Abstand wichtigste Anbietergruppe<br />
von Gewerbeimmobilienfinanzierungen in Deutschland dar.<br />
Ihr Darlehensbestand (Inland) lag Ende September bei 150<br />
Mrd. Euro. Laut Bundesbank betrug der gesamte Bestand<br />
der von Banken für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien<br />
vergebenen Darlehen in Deutschland zu diesem Zeitpunkt<br />
244 Mrd. Euro. Die Mitgliedsinstitute des vdp hatten daran<br />
einen Marktanteil von 61%.<br />
Thomas Hofer, hofer@pfandbrief. de<br />
<br />
10
Infobrief q1.2014<br />
Nachrichten<br />
in Kürze<br />
a k t u e l l e s a u s d e r v e r b a n d s a r b e i t<br />
immobilienfinanzierung<br />
ausland<br />
Checkliste leasehold / long lease<br />
Grundstücksgleiche Rechte in England<br />
Das Pfandbriefgesetz erlaubt es, Grundpfandrechte in anderen<br />
Ländern der EU, des EWR, in der Schweiz, den USA, Kanada<br />
und Japan für die Deckung von Hypothekenpfandbriefen<br />
zu verwenden. Diese Grundpfandrechte können auch<br />
grundstücksgleiche Rechte belasten; solche Rechte müssen<br />
aber entsprechenden Rechten im deutschen Recht wie vor<br />
allem dem Erbbaurecht vergleichbar sein.<br />
Der vdp hat bereits in der Vergangenheit grundstücksgleiche<br />
Rechte in den Niederlanden, Spanien und anderen<br />
Ländern darauf geprüft. Von besonderer Bedeutung ist aber<br />
die leasehold im englischen Recht. Großbritannien ist der bedeutendste<br />
ausländische Markt in der Immobilienfinanzierung<br />
der deutschen <strong>Pfandbriefbanken</strong> (zum 31. Dez. 2012 5,3 %<br />
des Hypotheken-Deckungsbestandes, Neuzusagen 2012<br />
ca. 4,7 Mrd €). Gleichzeitig wird dort ein besonders großer<br />
Teil der Immobilienobjekte nicht im Grundstückseigentum,<br />
sondern über long lease, eine langfristige Grundstücksmiete<br />
mit besonderen Rechten, gehalten („leasehold“).<br />
Bei der Gestaltung dieser long lease lässt das Gesetz<br />
aber weit mehr Spielraum als beispielsweise beim deutschen<br />
Erbbaurecht. Daher ist für die Feststellung der Vergleichbarkeit<br />
die Prüfung der Regelungen im Einzelfall nicht zu<br />
vermeiden. Die Anwälte in England erstellen zu den Rechtsverhältnissen<br />
regelmäßig sehr umfangreiche Gutachten; von<br />
besonderer Bedeutung ist dabei das Standard Certificate of<br />
Title der City of London Law Society, ein Formular für diese<br />
Gutachten, das die Auffindbarkeit der Informationen wesentlich<br />
erleichtert, aber immer noch stets mehr als 50 Seiten umfasst.<br />
Dieser Umfang belastet die Prüfung bei der Indeckungnahme<br />
sehr. Der vdp hat daher in mehrjähriger Arbeit eine<br />
Checkliste „leasehold / long lease“ entworfen, die sich auf<br />
die Fragen konzentriert, die für die Eignung zur Pfandbriefdeckung<br />
von Bedeutung sind. Bereits 2009 hat er den<br />
Mitgliedsinstituten eine erste Version zur Verfügung gestellt.<br />
Diese Version wurde dann versuchsweise in der Praxis<br />
angewendet. Die Erfahrungen wurden ausgewertet und<br />
in zwei Workshops in London mit englischen Anwälten, in<br />
einer Arbeitsgruppe des <strong>Verband</strong>es und in verschiedenen<br />
Treffen diskutiert.<br />
Im Ergebnis konnte eine Kriterien-Liste mit zehn Fragen<br />
in beiden Sprachen erarbeitet werden, die an Hand der<br />
Verträge und des genannten Certificate of Title von einem<br />
Juristen beantwortet werden kann und dann einen einfachen<br />
Überblick über die Erfüllung der Anforderungen der<br />
Deckungsfähigkeit an das grundstücksgleiche Recht bietet.<br />
Besonderer Wert wurde bei der Überarbeitung darauf gelegt,<br />
dass alle Fragen konkret beantwortet werden müssen<br />
und unbestimmte Begriffe wie „angemessen“ oder „ausreichend“<br />
so weit wie möglich vermieden werden.<br />
Die Checkliste soll entweder in der Bank selbst oder<br />
von den Anwälten in England, die die Transaktion prüfen,<br />
ausgefüllt werden. Für die Anwälte ist ihr ein Formular eines<br />
Auftragsschreibens in englischer Sprache beigefügt. Außerdem<br />
wird zur Erleichterung darauf hingewiesen, in welchem<br />
Abschnitt des Standard Certificate of Title der City of London<br />
Law Society die jeweiligen Informationen zu finden sind.<br />
Zu beachten bleibt, dass eine Checkliste von zehn<br />
Fragen nicht alle Spezialfälle abdecken kann. Die Checkliste<br />
ist bewusst einfach und kurz gehalten; und es gibt Fälle, in<br />
denen die Deckungsfähigkeit gegeben ist, obwohl eine oder<br />
mehrere Antworten zunächst nicht die richtigen sind. Dann<br />
wird damit aber aufgezeigt, welche Besonderheiten besonders<br />
dokumentiert werden müssen.<br />
Mit dieser Checkliste konnte wiederum eine Arbeitshilfe<br />
entwickelt werden, die die Prüfung der Deckungsfähigkeit<br />
unterstützen und beschleunigen und für die Beteiligten<br />
transparenter machen kann. Sie steht nun den Mitgliedsinstituten<br />
des vdp zur Verfügung.<br />
Andreas Luckow, luckow@pfandbrief.de<br />
11
aktuelles aus der verbandsarbeit<br />
Infobrief q1.2014<br />
pfandbrief,<br />
kapitalmarkt<br />
Glossar soll Produktinformationsblätter für<br />
Anleger verständlicher machen<br />
Die kreditwirtschaftlichen Verbände haben zusammen mit<br />
Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen sowie dem<br />
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />
Verbraucherschutz unter aktiver Begleitung des Bundesministeriums<br />
der Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
ein Glossar zur Verbesserung der<br />
Verständlichkeit von Produktinformationsblättern erarbeitet.<br />
Hierdurch sollen die jeweiligen Redakteure die Möglichkeit<br />
haben, bei der Erstellung von Produktinformationsblättern<br />
auf einfache, verständliche und einheitliche Formulierungen<br />
zurückgreifen zu können. Im Auftrag der kreditwirtschaftlichen<br />
Verbände hat ein auf verständliche Kommunikation<br />
spezialisiertes Fachinstitut 340 Produktinformationsblätter<br />
der verschiedenen Produktgattungen – darunter Aktien, Anleihen,<br />
Zertifikate, Pfandbriefe – untersucht und zunächst<br />
potenziell schwierige Begriffe identifiziert. Im Rahmen der<br />
Analyse wurden qualitative Tests mit Probanden durchgeführt<br />
und im Ergebnis 66 standardisierte Begriffserläuterungen<br />
entwickelt, 61 künftig von den Emittenten zu erklärende<br />
Begriffe festgelegt und 131 Begriffe herausgefiltert, die in<br />
der Regel vom Emittenten nicht mehr zu verwenden sind.<br />
Das Glossar ist unter http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de<br />
abrufbar.<br />
Sascha Asfandiar, asfandiar@pfandbrief.de<br />
Vorhandelstransparenz für Anleihemärkte im<br />
Rahmen der MiFID-Novelle<br />
Am 26. Oktober 2012 wurden die Kompromissänderungsanträge<br />
des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON)<br />
bezüglich der Finanzmarktverordnung (MiFIR) bzw. -richtlinie<br />
(MiFID) im Europäischen Parlament beschlossen. Im<br />
Europäischen Rat kam es im Juni 2013 zu einer Einigung,<br />
so dass die Trilog-Verhandlungen erst im September 2013<br />
begonnen haben. Der vdp hat zur Vorbereitung dieser Gespräche<br />
nochmals die Möglichkeit wahrgenommen und<br />
gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft seine Positionen<br />
formuliert. Diese beziehen sich hauptsächlich auf<br />
Vorhandelstransparenzpflichten für Systematische Internalisierer<br />
in allen Bereichen des Anleihehandels. Unserer<br />
Auffassung nach muss der Retail- und Wholesale-Bereich<br />
in diesem Zusammenhang differenziert behandelt werden,<br />
damit Kleinanleger geschützt werden ohne dass professionelle<br />
Marktteilnehmer in ihrem Geschäft z.B. durch Liquiditätseinbußen<br />
oder Beeinflussung des Wettbewerbs beeinträchtigt<br />
werden. Zudem könnte sich ein Zwang, Anleihen<br />
zukünftig ausschließlich über Systematische Internalisierer<br />
handeln zu müssen, negativ auf die Praxis auswirken. Der<br />
Abschluss der Trilog-Verhandlungen ist frühestens Anfang<br />
2014 zu erwarten.<br />
Sascha Asfandiar, asfandiar@pfandbrief.de<br />
Benchmark-Regulierung: Existenz von vdp-<br />
Indizes in Gefahr<br />
Am 18. September 2013 hat die Europäische Kommission<br />
einen Entwurf für eine Verordnung über Indizes, die bei<br />
Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark<br />
verwendet werden, veröffentlicht. Dieser enthält hauptsächlich<br />
Regelungen bezüglich der Pflichten von Administratoren<br />
und Kontributoren einer Benchmark. Obwohl die Verordnung<br />
laut der Kommission unter anderem Indizes davor<br />
schützen soll, dass diese nicht durch eine unautorisierte Verwendung<br />
als Benchmarks im Sinne der Verordnung gelten,<br />
enthält der Entwurf unklare Definitionen und unzureichende<br />
Schutzmechanismen. Indizes, welche nicht dazu gedacht<br />
sind als Referenzwerte für Finanzprodukte oder -kontrakte<br />
verwendet zu werden bzw. der Indexprovider nicht mit solch<br />
einer Verwendung einverstanden ist, könnten leicht Gegenstand<br />
von umfangreichen Pflichten gemäß der Verordnung<br />
werden. Projekte wie die vdp-Pfandbriefkurven oder die vdp-<br />
Sekundärmarkttransparenzinitiative, welche lediglich zur<br />
Erhöhung der Transparenz an den Finanzmärkten beitragen<br />
sollen, wären dadurch in ihrer Existenz bedroht. Darüber hinaus<br />
hat die BaFin am 31. Oktober 2013 bankaufsichtliche<br />
Anforderungen an Quotierungsprozesse und die Interne Revision<br />
veröffentlicht. Diese Auflagen umfassen jegliche Quotierungsprozesse<br />
für Referenzsätze und gelten unabhängig<br />
der Risikoeinstufung dieser Referenzsätze. Eine Pflichtenkategorisierung<br />
gemäß einer Risikoproportionalität ist nicht<br />
vorgesehen. Der vdp beobachtet diese Entwicklungen mit<br />
Besorgnis. Der über Jahre hinweg erarbeitete Mehrwert<br />
im Transparenzbereich könnte als Kollateralschaden der<br />
Benchmark-Regulierung verloren gehen.<br />
Sascha Asfandiar, asfandiar@pfandbrief.de<br />
12
aktuelles aus der verbandsarbeit<br />
Infobrief q1.2014<br />
schiffs- und flugzeugfinanzierung<br />
In Zeiten des steigenden Finanzierungsbedarfs im Luftfahrtsektor<br />
bietet der seit 2009 im Pfandbriefgesetz verankerte<br />
Flugzeugpfandbrief den mit einer entsprechenden<br />
Lizenz ausgestatteten <strong>Pfandbriefbanken</strong> eine attraktive<br />
Refinanzierungsoption. Aufgrund der Internationalität des<br />
Flugzeugfinanzierungsgeschäfts ist es wichtig, dass neben<br />
Flugzeugkrediten, die über ein deutsches Registerpfandrecht<br />
an Flugzeugen besichert sind, auch Darlehen für im<br />
Ausland registrierte Flugzeuge deckungsfähig sind und über<br />
die Emission von Flugzeugpfandbriefen refinanziert werden<br />
können. Hierzu müssen besondere Anforderungen an die<br />
„Vergleichbarkeit“ ausländischer dinglicher Rechte mit dem<br />
deutschen Registerpfandrecht nach § 26b Abs. 1 und Abs. 4<br />
S. 1 PfandBG erfüllt sein.<br />
Länderberichte und Checklisten<br />
für die Indeckungnahme<br />
Mustervertragswerk für US-amerikanische<br />
Deckungswerte und weitere Gutachten<br />
Darüber hinaus werden in den <strong>Verband</strong>sgremien vertragliche<br />
Lösungen entwickelt, die die insolvenzsichere Zuordnung<br />
ausländischer Deckungswerte zugunsten der Pfandbriefgläubiger<br />
im Fall der Insolvenz einer deutschen Pfandbriefbank<br />
erlauben. Aufgrund der erheblichen Volumina der<br />
von vdp Mitgliedsinstituten gehaltenen US-Flugzeugfinanzierungen<br />
hat der <strong>Verband</strong> das Gutachten „Deutsche Flugzeugpfandbriefe<br />
und U.S.-amerikanische Deckungswerte“<br />
erstellen lassen. Darauf aufbauend hat eine in der Flugzeugfinanzierung<br />
spezialisierte US-amerikanische Kanzlei ein<br />
Mustervertragswerk erarbeitet, welches das sich aus dem<br />
Gutachten ergebende Modell umsetzt. Das Gutachten von<br />
Prof. Stürner und Prof. Stadler ist in der vdp-Schriftenreihe<br />
Band 51 erschienen. Es kann davon ausgegangen werden,<br />
dass die erfassten US-Werte bei den <strong>Pfandbriefbanken</strong>, die<br />
den Muster-Umsetzungsvertrag entsprechend übernehmen,<br />
ohne Beschränkung durch die im Pfandbriefgesetz statuierte<br />
20 %-Grenze zur Deckung von Flugzeugpfandbriefen herangezogen<br />
werden können. Ein Gutachten zur Sicherstellung<br />
des Insolvenzvorrechtes in Singapur befindet sich in<br />
Bearbeitung.<br />
Anja Richter-Mendau, richter-mendau@pfandbrief.de<br />
Der Arbeitskreis Flugzeugfinanzierung hat für ausgewählte<br />
Rechtsordnungen die Deckungsfähigkeit ausländischer<br />
Flugzeughypotheken nach den Kriterien des Pfandbriefgesetzes<br />
analysiert und hierzu bisher 15 Länderberichte<br />
sowie korrespondierende Checklisten für die Indeckungnahme<br />
erstellt. Alle Gutachten stehen den Berechtigten im<br />
Extranet des <strong>Verband</strong>es zur Verfügung.<br />
Kapstadt-Konvention<br />
Für die Flugzeugfinanzierung sind überdies internationale<br />
Sicherungsrechte an Flugzeugen auf Basis des „Übereinkommens<br />
über internationale Sicherungsrechte an beweglicher<br />
Ausrüstung“ sowie des dazugehörigen „Protokolls<br />
betreffend die Besonderheiten der Luftfahrtausrüstung“<br />
(zusammen „Kapstadt-Konvention“) von Bedeutung. Dies<br />
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Vereinbarung<br />
und Registrierung von internationalen Sicherungsrechten<br />
an der Flugzeugzelle und den Triebwerken – bei Vorliegen<br />
der entsprechenden Voraussetzungen – zum Standardprozedere<br />
in der Flugzeugfinanzierung gehört. Daher haben die<br />
verantwortlichen <strong>Verband</strong>sgremien Ausarbeitungen erstellt,<br />
die aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen auch solche<br />
Forderungen zur Deckung von Flugzeugpfandbriefen herangezogen<br />
werden können.<br />
13
Herausgeber:<br />
<strong>Verband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Pfandbriefbanken</strong> e. V.<br />
Georgenstraße 21, 10117 Berlin<br />
Redaktion: Christian Walburg<br />
E-Mail: walburg@pfandbrief.de<br />
Wenn Sie den vdp Infobrief auch<br />
in Zukunft persönlich erhalten<br />
möchten, ist Ihre Anmeldung auf<br />
www.pfandbrief.de<br />
erforderlich.<br />
Veranstaltungskalender<br />
28. Januar 2014 8. ifr Covered Bond Conference Frankfurt/Main<br />
Die eintägige Konferenz gibt zu Beginn des neuen Jahres einen Ausblick<br />
auf wesentliche Trends und Entwicklungen im Covered Bond Markt.<br />
Für genauere Informationen zu Agenda und Anmeldung verweisen wir auf<br />
die website von ifr ThomsonReuters.<br />
13. Februar 2014 vdp Immobilienforum Berlin<br />
vdp Research stellt die nunmehr komplette Indexfamilie für Immobilienpreise<br />
in Deutschland vor. Nähere Informationen sind in Kürze auf der vdp website<br />
erhältlich.<br />
18. - 20. Februar 2014 Pfandbriefseminare Tokio und Singapur<br />
in Zusammenarbeit mit CA-CIB, Commerzbank und HSBC Trinkaus.<br />
Ansprechpartner Christian Walburg, walburg@pfandbrief.de<br />
27./28. Feburar 2014 7. IMN Global Covered Bonds Conference London<br />
Nähere Informationen zu der zweitägigen Konferenz, der Agenda und<br />
die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der website des Veranstalters IMN<br />
24. März 2014 vdp Länderseminar Polen Berlin<br />
Informationen und Anmeldung über Frau Nadine Roggendorf,<br />
roggendorf@vdppfandbriefakademie.de, Tel. 030 206229-24<br />
<br />
Neuerscheinungen<br />
Pfandbriefgesetz (Stand: Januar 2014)<br />
Grundeigentum und Sicherheiten in Italien, Schriftenreihe Band 52 (s. S. 3)<br />
vdp Spotlight Immobilien Nov. 2013 (s. S. 9)<br />
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