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Ausgabe Q1.2014 - Verband deutscher Pfandbriefbanken

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Infobrief<br />

Herausgegeben vom <strong>Verband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Pfandbriefbanken</strong> e. V., Berlin<br />

AUSGABE <strong>Q1.2014</strong><br />

Die Auswirkungen der<br />

europäischen Bankenunion<br />

auf <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />

von wolfgang kälberer,<br />

vdp | seite 2<br />

17. Central European<br />

Covered Bond Conference<br />

in Kopenhagen<br />

von dr. otmar stöcker, vdp<br />

| seite 4<br />

LCR – in kleinen Schritten<br />

ans Ziel<br />

von eva-maria kienesberger,<br />

vdp | seite 6<br />

Die Infografik:<br />

Ratingmigration | seite 7<br />

vdp Jahresempfang | seite 8<br />

afme/vdp Covered Bond<br />

Konferenz | seite 9<br />

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

Der starke Zuspruch, den der vdp Infobrief gefunden hat, hat<br />

uns positiv überrascht. Wir freuen uns sehr über die so gute<br />

Resonanz, die das neue Medium bei den Ansprechpartnern<br />

des <strong>Verband</strong>es, den Investoren, den Marktmittlern, bei der<br />

Aufsicht und bei Kollegen aus den Instituten findet. Das große<br />

Interesse ist Ansporn und zugleich Anerkennung für die<br />

zum Teil sehr zeitaufwändige Sacharbeit der Experten der<br />

Institute und der Geschäftsstelle, die sie in die Gremien des<br />

<strong>Verband</strong>es einbringen.<br />

Die vorliegende zweite <strong>Ausgabe</strong> des vdp Infobriefs widmet regulatorischen Themen<br />

erneut viel Raum. So ist die Befüllung der Liquiditätspuffer în der EU aktuell ein Thema,<br />

das die Gemüter erregt. Wir versuchen, die bisweilen widersprüchlichen Fakten zu<br />

ordnen und Klarheit über den status quo herzustellen. Die Bankenunion steht weiter<br />

ganz oben auf der politischen Agenda. Auf der Fachebene schließen sich viele komplexe<br />

Fragen an, die ebenso dringend der Klärung bedürfen, wie zum Beispiel die besondere<br />

Aufsicht über die <strong>Pfandbriefbanken</strong>. Hier spricht vieles dafür, diese Kompetenzen auch<br />

in einer Bankenunion in den Mitgliedsstaaten vorzuhalten, um die Entscheidungswege<br />

kurz zu halten und die anerkannten und bewährten Strukturen der besonderen Aufsicht<br />

in Deutschland in die Bankenunion mitzunehmen.<br />

Kreditgeschäft der vdp-Mitgliedsinstitute<br />

| seite 10<br />

Nachrichten in Kürze –<br />

Aktuelles aus der <strong>Verband</strong>sarbeit<br />

| seite 11<br />

Veranstaltungskalender,<br />

Veröffentlichungen | seite 14<br />

Im Nachrichtenteil finden Sie unter anderem die 9-Monats-Zahlen der Mitgliedsinstitute<br />

aufbereitet. Danach haben die Abschlüsse der Immobilienfinanzierer nach einem eher<br />

schwachen ersten Halbjahr im dritten Quartal ungewöhnlich stark angezogen. Kurzhinweise<br />

zu Publikationen und Terminen des <strong>Verband</strong>es runden den Infobrief ab.<br />

Wir hoffen, Sie auch mit dieser zweiten <strong>Ausgabe</strong><br />

zu überzeugen.<br />

Mit herzlichen Grüßen<br />

Jens Tolckmitt<br />

hauptgeschäftsführer<br />

verband <strong>deutscher</strong> pfandbriefbanken<br />

Q U A L<br />

I T Y<br />

+ +<br />

M A D E<br />

I N<br />

G E R M A N Y<br />

1


Infobrief q1.2014<br />

Die Auswirkungen der europäischen<br />

Bankenunion auf <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />

Die im Aufbau befindliche europäische Bankenunion erfasst in ihren Auswirkungen auch das Pfandbriefgeschäft.<br />

Es ist weitgehend bekannt, dass die Bankenunion auf insgesamt drei Pfeilern ruht: zum<br />

einen auf der direkten Beaufsichtigung von 128 Banken mit einer Bilanzsumme von über 30 Mrd. €<br />

durch die EZB, (Single Supervisory Mechanism, SSM), zum anderen auf einem Rettungs- und Abwicklungsmechanismus<br />

für vom Scheitern bedrohte Banken (Bank Recovery and Resolution Directive<br />

– BRRD – in Verbindung mit einem Single Resolution Mechanism, SRM) und schließlich auf der Einlagensicherungsrichtlinie<br />

für Sparguthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro (Deposit Guarantee Scheme Directive, DGS).<br />

von Wolfgang Kälberer, Bereichsleiter Europäische Union/Büro Brüssel kaelberer@pfandbrief.de<br />

Von diesen Vorschriften sind Pfandbriefe aus zwei unterschiedlichen<br />

Perspektiven betroffen: der erst vor wenigen<br />

Wochen verbindlich beschlossene Aufbau einer zentralisierten<br />

europäischen Bankaufsicht bei der EZB geht mit<br />

der Frage einher, welche Auswirkungen diese neue Struktur<br />

auf die vom Pfandbriefgesetz verbürgte besondere Aufsicht<br />

über die <strong>Pfandbriefbanken</strong> haben wird (§ 3 PfandBG). Seit<br />

kurzem wissen wir auch, dass zukünftig eine signifikante<br />

Zahl von <strong>Pfandbriefbanken</strong> unter der direkten Aufsicht der<br />

EZB stehen wird. Wir gehen bis auf weiteres jedoch nicht<br />

davon aus, dass bei der EZB ein Kompetenzzentrum für<br />

europäische Covered Bond Emittenten geschaffen wird. Es<br />

spricht einiges dafür, dass in der EU die spezielle Aufsicht<br />

über das Pfandbriefgeschäft weiterhin bei den nationalen<br />

Bankaufsichtsbehörden angesiedelt bleibt. Um keine Verwässerung<br />

der Aufsichtsqualität zu riskieren, dürfte es auch<br />

im Interesse der betroffenen deutschen Pfandbriefemittenten<br />

liegen, dass die BaFin hierzulande für die besondere<br />

Pfandbriefaufsicht zuständig bleiben wird. Der über Jahrzehnte<br />

aufgebaute Erfahrungsschatz der BaFin und der<br />

fachliche Austauch mit den <strong>Pfandbriefbanken</strong> lassen aus<br />

unserer Sicht kaum andere Schlussfolgerungen zu.<br />

Andererseits können Banken nur ganzheitlich beaufsichtigt<br />

werden, so dass ein Herauslösen bestimmter Geschäftsarten<br />

nicht ernsthaft in Frage kommt. Die Lösung dieser<br />

Problematik wird daher in einer effizient organisierten Arbeitsteilung<br />

und Kooperation zwischen EZB und BaFin liegen.<br />

Sicherlich sind derzeit noch viele technische Details<br />

ungeklärt. Es wird letztlich aber darauf ankommen, die Arbeitsabläufe<br />

zwischen beiden Instanzen so zu organisieren,<br />

dass die Aufsicht über das laufende Pfandbriefgeschäft aller<br />

deutschen Emittenten in bewährter Weise von der BaFin<br />

fortgeführt werden kann und die Erkenntnisse dann der<br />

EZB so maßgeschneidert kommuniziert werden, dass diese<br />

sich dort passgenau in die „Haupt-Aufsichtstätigkeit“ einfügen<br />

lassen. Auf diese Weise ließe sich der hohe Standard<br />

der deutschen Pfandbriefaufsicht erhalten.<br />

Beim zweiten Aspekt der Bankenunion geht es um den<br />

Erhalt der Insolvenzfestigkeit des Pfandbriefs im neuen<br />

EU-Abwicklungsregime für Banken. Im seinerzeitigen<br />

BRRD-Kommissionsvorschlag waren ‚besicherte Verbindlichkeiten‘<br />

zwar vom Anwendungsbereich des ‚bail-in‘-Instruments<br />

ausgenommen, es bestand jedoch Unsicherheit im<br />

Hinblick auf die Behandlung von Covered Bonds. Im Laufe<br />

des Gesetzgebungsverfahrens konnte dann sichergestellt<br />

werden, dass Covered Bonds ausdrücklich vor Abschreibungen<br />

oder Umwandlungen in Aktien im Rahmen des ‚bail-in‘<br />

geschützt bleiben. Allerdings kam es bei dieser Gelegenheit<br />

zu einem Dissens in Bezug auf die Covered Bond-Definition.<br />

Während das Europäische Parlament alle Covered Bonds im<br />

Sinne des Art. 52 Abs. 4 der OGAW-Richtlinie vom Bail-in<br />

ausnehmen möchte, akzeptierten die Mitgliedstaaten die<br />

Ausnahme nur für solche Covered Bonds, die auch die Kriterien<br />

des Art. 129 CRR (Capital Requirements Regulation)<br />

erfüllen. Um im Hinblick auf die Behandlung von Flugzeugpfandbriefen<br />

einen Konflikt mit dem deutschen Pfandbriefgesetz<br />

zu vermeiden, sollte in den derzeit laufenden Trilogverhandlungen<br />

zwischen EU-Kommission, Europäischem<br />

Parlament und Rat ein Konsens auf OGAW-Basis gefunden<br />

werden.<br />

Die Wirksamkeit des Schutzes vor Wertabschreibungen<br />

berührt das Fundament, auf dem das Selbstverständnis gedeckter<br />

Bankschuldverschreibungen basiert. Es ist daher<br />

besonders wichtig, dass nicht nur Definitionen, sondern<br />

insgesamt alle Vorschriften zur Behandlung von Covered<br />

Bonds im Bail-in-Regime sowohl der BRRD als auch des<br />

SRM in sich schlüssig und konsistent ausgestaltet sind. So<br />

gilt es in den Verhandlungen vor allem zu verhindern, dass<br />

die inhaltlich weitgehend deckungsgleichen Bail-in-Vorschriften<br />

der BRRD und des SRM voneinander abweichende<br />

Regeln zur Ausnahme von Covered Bonds oder gar unterschiedliche<br />

Definitionen innerhalb desselben Regelwerkes<br />

enthalten.<br />

2


Infobrief q1.2014<br />

Dies trifft auch auf die Frage zu, ob die Mitgliedstaaten im<br />

Fall eines Wertverlustes der Deckungswerte (Unterdeckung)<br />

über ein Ermessen verfügen sollten, die Pfandbrief-Nominalwerte<br />

an eventuell gesunkene Deckungswerte anzupassen,<br />

also eine Teilabschreibung der umlaufenden Pfandbriefe<br />

vorzunehmen. Auch hier sind EU-Parlament und Rat bislang<br />

unterschiedlicher Meinung: die Parlamentarier vertreten die<br />

Ansicht, dass in einem solchen Fall Pfandbriefe teilabgeschrieben<br />

werden sollten, während sich die Mitgliedstaaten<br />

einen Ermessenspielraum bewahren möchten.<br />

Sollten Unterdeckungen drohen oder bereits eingetreten<br />

sein, würde das nicht nur sensible Bewertungsfragen aufwerfen,<br />

sondern auch zu komplexen insolvenzrechtlichen Konstellationen<br />

führen - etwa der Frage, ob nicht ein Sonderinsolvenzverfahren<br />

die rechtlich sauberere Lösung wäre. Daher<br />

spricht vieles dafür, diesen Themenbereich aus der europäischen<br />

Regulierung herauszuhalten und ihn im Verantwortungsbereich<br />

des nationalen Gesetzgebers zu belassen. Ein<br />

nationales Ermessen – wie vom EU-Parlament vorgeschlagen<br />

– erscheint daher die zielführendere Option zu sein.<br />

Im Spannungsfeld zwischen zentralisierter Aufsicht, Abwicklung<br />

und Abwicklungsmechanismus muss das Augenmerk<br />

des europäischen Gesetzgebers auf eine in sich<br />

schlüssige Behandlung von Covered Bonds gerichtet sein,<br />

damit unbeabsichtigte Nebenwirkungen zulasten der Produkte<br />

ausgeschlossen werden können. Wir gehen davon<br />

aus, dass die Covered Bond-Vorschriften, die jetzt in den<br />

BRRD-Trilogverhandlungen beschlossen werden, auch in<br />

die SRM-Verordnung übernommen werden, die derzeit im<br />

Gesetzgebungsverfahren parallel verhandelt wird. <br />

51<br />

Rolf Stürner und Astrid Stadler · Flugzeugpfandbriefe und US-amerikanische Deckungswerte<br />

schriftenreihe<br />

des verbandes <strong>deutscher</strong> pfandbriefbanken<br />

flugzeugpfandbriefe<br />

und us-amerikanische<br />

deckungswerte<br />

Grundeigentum und Sicherheiten in Italien<br />

vdp Schriftenreihe Band 52<br />

Neuerscheinung<br />

Seit rund 25 Jahren befasst sich der vdp mit dem Grundbuch- und Hypothekenrecht in Europa mit besonderem<br />

von Rolf Stürner und Astrid Stadler<br />

Schwerpunkt auf den für die Refinanzierbarkeit von grenzüberschreitenden Hypothekenfinanzierungen über Pfandbriefe<br />

wichtigen Themen.<br />

In Zusammenarbeit mit dem Center of Legal Competence in Wien, einer österreichischen juristischen Forschungsund<br />

Beratungseinrichtung, hat der vdp seit Ende der neunziger Jahre zahlreiche umfangreiche Darstellungen zum<br />

mittel- und südosteuropäischen Recht in der Reihe „Grundeigentum und Sicherheiten“ herausgegeben. Mit Band<br />

52 „Grundeigentum und Sicherheiten in Italien“ legt der vdp nun erstmals eine umfassende Darstellung des Grundbuch-<br />

und Hypothekenrechts in einem südeuropäischen Land in <strong>deutscher</strong> Sprache vor.<br />

Das Werk geht neben der ausführlichen Behandlung der rechtlichen Gegebenheiten des Grundbuch- und Hypothekenrechts<br />

verband <strong>deutscher</strong> auch auf pfandbriefbanken die in der Finanzierungspraxis • berlin<br />

besonders bedeutsamen Fragen des italienischen Steuerrechtes<br />

band 51<br />

ein. Es enthält zudem einen kompakten Abriss des Zwangsvollstreckungsverfahrens sowie insolvenzrechtlicher Aspekte.<br />

Der umfangreiche Anhang beinhaltet die in der Praxis des Hypothekarkredits gebräuchlichsten Dokumente<br />

in italienischer und <strong>deutscher</strong> Fassung.<br />

Autor Dr. Thomas Seeber, ein italienisch-österreichischer Jurist, ist auf das Recht der grenzüberschreitenden Forderungsbesicherung,<br />

der Immobilienfinanzierung sowie das Bau- und Bauvertragsrecht spezialisiert. Er ist zudem<br />

Experte für das italienische Grundbuch- und Hypothekenrecht beim „Runden Tisch“, dem Expertengremium des<br />

vdp zu Grundpfandrechten in Europa.<br />

Das 279 Seiten starke Werk ist zum Preis von 60 Euro (inkl. MwSt. und Versand) über die vdpPfandbriefAkademie<br />

(roggendorf@vdppfandbriefakademie) zu beziehen. Sibylle Barent, barent@pfandbrief.de<br />

3


Infobrief q1.2014<br />

17. Central European Covered Bond<br />

Conference in Kopenhagen<br />

Am 24./25. Oktober 2013 haben gut 100 Fachleute aus 15 Ländern an der 17. Central European<br />

Covered Bond Konferenz (CECBC) teilgenommen, die der vdp in Kooperation mit dem <strong>Verband</strong> der<br />

dänischen Hypothekenbanken in den Räumen der Nykredit in Kopenhagen arrangiert hat. Diese<br />

Konferenzserie war im Jahre 1997 durch die Polnische Hypothekenstiftung initiiert worden, und wird<br />

seitdem vom vdp mit jeweils wechselnden nationalen Partnern fortgeführt. Ziel dieser jährlichen<br />

Konferenzen ist es, einem engen Kreis von Fachleuten den Austausch über grundsätzliche Aspekte<br />

von Covered Bond-Gesetzen und Aufsichtsfragen zu ermöglichen.<br />

von Dr. Otmar Stöcker, vdp-Geschäftsführer stoecker@pfandbrief.de<br />

Das Eröffnungspanel, moderiert von Michael Schulz<br />

(NordLB) hat die Praxis einiger Länder zur „besonderen<br />

öffentlichen Aufsicht“ analysiert, welche für alle<br />

EU-Bestimmungen zu Covered Bonds eine wesentliche Voraussetzung<br />

ist. Es ist erstaunlich, dass es bis heute keine<br />

Definition der besonderen Aufsicht und der zu stellenden<br />

Mindestanforderungen gibt. Umso erfreulicher, dass es mit<br />

diesem Panel erneut gelungen ist, Praxisberichte nationaler<br />

Aufseher zu gewinnen; nach Beiträgen aus Frankreich, den<br />

Niederlanden, Polen und Ungarn in früheren Konferenzen<br />

berichteten nunmehr Vertreter der nationalen Aufsichtsbehörden<br />

aus Dänemark und Deutschland über ihre Verfahrensweisen.<br />

SCHAUBILD 1<br />

4. Legal structure of Covered Bonds in Europe<br />

Legal - Covered structure Bond legislation of Covered overview Bonds - in Europe<br />

– Covered Bond legislation overview –<br />

Geographical Geographical overview overview Covered Covered Bond Legislation Bond Legislation in Europe in Europe (year<br />

(year of of introduction // latest substantial amendment) (as (as at Dec. at Dec. 2012) 2012)<br />

2006<br />

2002/<br />

2007<br />

1981/2007<br />

2008<br />

2008<br />

1999/2010<br />

1851/2007<br />

2008<br />

<br />

2012<br />

1997<br />

1931<br />

2006<br />

1900/2005<br />

2005<br />

2004<br />

1995<br />

2005<br />

2006<br />

1998<br />

1996<br />

1997<br />

2000/<br />

2010<br />

1998<br />

2003<br />

2007<br />

2006<br />

2000<br />

2006<br />

The Pfandbrief – Stability first Oktober 2013 1<br />

2007<br />

<br />

2010<br />

Legislation in countries of the EU/EEA/CH = 28<br />

Legislation in other countries = 5<br />

2003<br />

2008<br />

33<br />

2010<br />

Zur Strukturierung der Diskussion wurden Erkenntnisse genutzt,<br />

die der vom vdp gemanagte Think Tank „Round Table<br />

Covered Bond Legislation“ entwickelt hat (vgl. z. B. Schaubild<br />

1 „Covered Bond Gesetzgebung in Europa“).<br />

Im Vorfeld der Konferenz hatten sich die Experten der<br />

Covered Bond-Aufsicht aus mehreren Ländern – wie auch<br />

schon in den vergangen Jahren in Warschau und Berlin –<br />

über ihre Aufsichtspraxis untereinander und mit Vertretern<br />

von EBA und EZB ausgetauscht.<br />

Das von Jens Krenchel (Realkreditrådet) moderierte Panel<br />

konzentrierte sich auf die Frage, ob eine EU-Harmonisierung<br />

der Gesetze über Covered Bonds angestrebt werden<br />

soll und falls ja, welche Bereiche diese erfassen könnte.<br />

Einer der Auslöser für diese EU-weite Diskussion wird darin<br />

gesehen, dass die Vielfalt der Strukturen und Covered<br />

Bond-Modelle mittlerweile so facettenreich ist, dass Investoren<br />

die Übersicht darüber verlieren und hier mehr Homogenität<br />

wünschen. Als vorstellbare Bereiche einer Mindestharmonisierung<br />

wurden insbesondere die Qualität der<br />

Deckungswerte, die Transparenzmeldungen, die besondere<br />

the öffentliche EU/EEA/CH Aufsicht und die insolvenzrechtliche Abschottung<br />

genannt.<br />

Legislation in countries of<br />

28<br />

Letzteres<br />

33<br />

war der Fokus des von Sascha Kullig (vdp) moderierten<br />

in Panels. Während es früher allgemeine Auffassung<br />

Legislation<br />

other countries<br />

war, dass jeder Covered Bond die Insolvenz seines Emittenten<br />

5<br />

überstehen würde, werden seit 2007 und vor allem mit<br />

der detaillierten Erörterung des Entwurfs der Bank Recovery<br />

and Resolution Directive (inklusive bail-in) zunehmend<br />

kritische Fragen gestellt, die nicht jedes Covered Bond-Rahmenwerk<br />

zufriedenstellend beantworten kann. Nunmehr<br />

wird sogar immer häufiger gefragt, welche Rechtsfolgen für<br />

einen Investor eintreten würden, wenn eine Deckungsmasse<br />

sich als nicht ausreichend herausstellen würde. Soft Bullet-<br />

Emissionen sind bereits in vielen Ländern verbreitet. Von<br />

4


Infobrief q1.2014<br />

SCHAUBILD 2<br />

Gibt es ein Recht des Eigentümers,<br />

sein Grundstück dem Gläubiger anzudienen,<br />

so dass dieser es in sein Eigentum übernehmen<br />

muss und alle gesicherten Forderungen<br />

erlöschen? (datio in solutum kraft Gesetzes)<br />

SCHAUBILD 3<br />

Wie kann auf die Insolvenz<br />

eines Verbrauchers in einem geregelten<br />

Verfahren reagiert werden?<br />

nein<br />

nur in bestimmten Fällen (soziale Betroffenheit)<br />

kein Verfahren zur Schuldbefreiung,<br />

Insolvenzverfahren gegen Verbraucher nicht möglich.<br />

Schuld bleibt auch nach dem Verfahren bestehen.<br />

Verbriefungen gewohnte Pass-Through-Strukturen werden<br />

seit der kürzlich erfolgten Emission eines derart ausgestalteten<br />

niederländischen Covered Bonds in der Community<br />

als ernsthafte Alternative zu bisherigen Lösungen, wie<br />

z.B. die Sonderinsolvenz der Deckungsmasse, erwogen. In<br />

Polen wird derzeit daran gearbeitet, die dortigen Covered<br />

Bonds gesetzlich sowohl als soft bullet als auch als passthrough<br />

zu regeln.<br />

Verbraucher kann in einem Sonderverfahren von<br />

Verbindlichkeiten befreit werden, wenn 60% der Inhaber<br />

der gesicherten Forderungen zustimmen.<br />

Verbraucher kann u.U. in einem Sonderverfahren von<br />

Verbindlichkeiten ganz oder teilweise befreit werden.<br />

Verbraucher wird nach einer gesetzlich oder vom Gericht<br />

bestimmten Frist von allen Verbindlichkeiten befreit (nach<br />

Verwertung der Sicherheiten).<br />

Dem Verbraucherschutz widmete sich das Abschlusspanel,<br />

unter der Moderation von Andras Botos (<strong>Verband</strong> ungarischer<br />

Hypothekenbanken). Denn hiervon wird seit kurzem<br />

auch das Hypothekenvollstreckungsrecht erfasst. Aufgeschreckt<br />

vor allem von Medienberichten über Zwangsräumungsverfahren<br />

in Spanien hat die EU-Kommission das<br />

Forschungsinstitut London Economics 2012 beauftragt, einen<br />

viele europäische Länder erfassenden Vergleich über<br />

die Bestimmungen zu Hypothekenvollstreckung und Überschuldung<br />

von Privathaushalten zu erstellen. Eine der bereits<br />

von der EU-Kommission in die Diskussion eingebrachten<br />

Lösungen soll die sogenannte „datio in solutum“ bilden,<br />

wonach ein Schuldner-Eigentümer dem Hypothekarkreditgeber<br />

die belastete Immobilie mit schuldbefreiender Wirkung<br />

andienen können soll.<br />

Die Schaubilder 2 und 3 des beim vdp angesiedelten „Runden<br />

Tischs Grundpfandrechte“, zeigen, dass die politischen<br />

Initiativen vor allem in Spanien auch darauf zurückzuführen<br />

sind, dass dort ein restschuldbefreiendes Verbraucherinsolvenzverfahren<br />

nicht existiert; mittlerweile wurde<br />

jedoch hierzu ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Die<br />

„Lösung“ der „datio in solutum“ würde eine Fülle weiterer<br />

Fragen aufwerfen und wurde von den Experten des Panels<br />

durchweg kritisiert.<br />

Das Konferenzprogramm, die von den Moderatoren erstellten<br />

Präsentationen sowie ein Kurzvideo über die Konferenz<br />

finden sich auf der Internetseite des vdp unter http://www.<br />

pfandbrief.de/cms/_internet.nsf/tindex/de_19.htm. <br />

5


Infobrief q1.2014<br />

LCR – in kleinen Schritten ans Ziel<br />

Als der Baseler Ausschuss im Dezember 2010 die neuen Eigenkapitalvorschriften,<br />

genannt Basel III, veröffentlichte, wurde mit der Einführung der Liquidity Coverage<br />

Ratio (LCR) zweifelsohne eine neue Ära eingeläutet. Zwar waren Liquiditätsreserven<br />

bei Kreditinstituten an sich nichts Neues, der „Grundsatz II“ seit Langem etabliert<br />

und der Liquiditätspuffer gemäß MaRisk gerade im Aufbau. Die strenge normative<br />

Konzeption der neuen Liquiditätsanforderungen hat zwischenzeitlich jedoch sowohl<br />

ihre „Väter“ als auch die Adressaten vor große Herausforderungen gestellt und<br />

selbst die Zentralbanken auf den Plan gerufen.<br />

von Eva-Maria Kienesberger, Bereichsleiterin Bankaufsicht und Risikomanagement<br />

kienesberger@pfandbrief.de<br />

Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Finanzkrise<br />

soll die LCR sicherstellen, dass künftig jedes<br />

Kreditinstitut über einen ausreichenden Bestand an lastenfreien<br />

erstklassigen liquiden Aktiva (HQLA) verfügt. D. h.<br />

Banken müssen auf der Aktivseite einen Bestand an Cash<br />

und Vermögenswerten reservieren. Diese müssen an privaten<br />

Märkten ohne oder mit nur geringem Verlust liquidiert<br />

werden können und den Liquiditätsbedarf eines Kreditinstituts<br />

in einem Liquiditätsstressszenario von 30 Kalendertagen<br />

decken.<br />

Bestand an HQLA<br />

Gesamter Nettoabfluss<br />

von Barmitteln in den<br />

nächsten 30 Kalendertagen<br />

≥ 100%<br />

Während im Normalfall der HQLA-Bestand mindestens so<br />

hoch sein muss wie die gesamten Nettomittelabflüsse, kann<br />

in Krisenzeiten der Zähler kleiner als der Nenner werden. In<br />

diesem Fall soll durch die Veräußerung von HQLA ein Kreditinstitut<br />

in die Lage versetzt werden, seine Verbindlichkeiten<br />

der nächsten 30 Tage zu bedienen und die Liquiditätsaustattung<br />

zu stabilisieren. Kommt es zu einer individuellen<br />

Stresssituation, kann der Liquiditätspuffer zweifellos von<br />

Vorteil sein. Bei einer systemischen Krise, wenn eine Vielzahl<br />

Kreditinstitute wesentliche Teile ihrer Liquiditätspuffer<br />

liquidiert, steht zu befürchten, dass die in Frage kommenden<br />

Assetklassen selbst und damit auch ihre Emittenten<br />

einem Stress ausgesetzt werden.<br />

Um als HQLA anerkannt zu werden, müssen die in Frage<br />

kommenden Aktiva daher sehr liquide sein. D. h., sie müssen<br />

auch unter angespannten Marktbedingungen schnell und<br />

mit geringen Verlusten veräußerbar sein. In der Regel wird<br />

auch die Notenbankfähigkeit dieser Aktiva vorausgesetzt.<br />

Da diese Voraussetzungen nur von wenigen Assetklassen<br />

vollständig erfüllt werden, hat der Baseler Ausschuss die<br />

HQLA in 2 Stufen unterteilt:<br />

— Level 1: Barmittel, Zentralbankguthaben sowie<br />

bestimmte marktgängige Wertpapiere, die u. a. von<br />

Staaten oder Zentralbanken mit einem externen<br />

Rating bis zu AA- garantiert werden.<br />

— Level 2 A: Staatspapiere mit einem externen Rating bis<br />

zu A-, gedeckte Schuldverschreibungen und Unternehmensschuldtitel<br />

mit einem externen Rating bis zu AA-.<br />

— Level 2 B: Unternehmensanleihen mit niedrigerem Rating,<br />

RMBS und Aktien unter bestimmten Voraussetzungen.<br />

Auf europäischer Ebene konnte man sich bei der Umsetzung<br />

von Basel III in die CRR der abschließenden Auflistung<br />

der HQLA nicht anschließen. Um die spezifischen Gegebenheiten<br />

in Europa zu berücksichtigen und negative Auswirkungen<br />

auf Kreditinstitute und Märkte zu vermeiden, wurde<br />

die Europäische Bankenbehörde EBA beauftragt, bis Ende<br />

2013 sowohl eine Auswirkungsstudie als auch eine Definition<br />

der extrem liquiden als auch der liquiden Aktiva mit<br />

hoher Kreditqualität zu erarbeiten. Die finale Zuständigkeit<br />

zur Ausgestaltung der HQLA obliegt jedoch der Europäischen<br />

Kommission, die im Übrigen gemäß Artikel 460<br />

CRR ohnehin die allumfassende Möglichkeit hat, bis zum<br />

30. Juni 2014 unter Berücksichtigung des EBA-Berichts den<br />

gesamten Liquiditätskomplex zu überarbeiten.<br />

Die Präsentation einer vorläufigen Fassung dieses<br />

Berichts durch EBA auf verschiedenen Veranstaltungen,<br />

insbesondere aber im Rahmen einer Anhörung am 23.<br />

Oktober 2013 in London, wurde von den Vertretern der<br />

Covered Bond Community mit Befriedigung zur Kenntnis<br />

genommen. Die Kernaussage, dass das Liquiditätsverhalten<br />

von Covered Bonds dem von Staatsanleihen sehr ähnlich ist,<br />

bestätigte die Aussagen der Covered Bond-Vertreter dazu.<br />

Die Betrachtung der Assetklassen anhand erklärender Variablen<br />

würde faktisch dazu führen, dass zum einen manche<br />

Staatsanleihen nicht mehr Level 1-Fähig wären, während<br />

manchen Covered Bonds durchaus Level 1-Fähigkeit zuerkannt<br />

würde.<br />

Der Konsequenz, dass weder Staatsanleihen noch<br />

Covered Bonds pauschal einer Kategorie zugeordnet werden<br />

können, scheinen sich verschiedene Beteiligte bei der<br />

6


Infobrief q1.2014<br />

EBA jedoch nicht uneingeschränkt anschließen zu können.<br />

Dabei werden politische Aspekte, wie beispielsweise die<br />

anzustrebende Basel III-Kompatibilität vorgetragen, oder<br />

auch die Datenbasis in nicht sachgerechter Weise angezweifelt.<br />

Während der zuletzt genannte Aspekt bei einer<br />

Datengrundgesamtheit von 13.000 Anleihen und 9 Mio.<br />

Transaktionen von selbst ins Leere läuft, widerspricht der<br />

erste Apekt aus unserer Sicht klar dem in der CRR explizit<br />

verankerten Auftrag, auf die spezifischen Rahmenbedingungen<br />

in Europa einzugehen und in den Vorschlägen zur<br />

Ausgestaltung der Liquiditätspuffer zu berücksichtigen.<br />

Es bleibt daher zu hoffen, dass sich die Beteiligten, die sich<br />

aktuell ablehnend verhalten, auf ihren gesetzlichen Auftrag<br />

besinnen, ihr Mandat ohne Ansehung politischer Aspekte zu<br />

erfüllen und darüber hinaus die zeitintensiven und tiefgreifenden<br />

Analysen und Ergebnisse der eigenen Arbeitsgruppen<br />

in angemessener Weise zu würdigen.<br />

Wie aber letztlich die Definition der HQLA tatsächlich<br />

ausgestaltet sein wird, liegt unabhängig vom Verhalten der<br />

EBA im Ermessen der zuständigen Mitarbeiter der Europäischen<br />

Kommission.<br />

<br />

DIE INFOGRAFIK<br />

Negativer Ratingtrend gebremst<br />

100%<br />

90%<br />

80%<br />

CCC/Caa2<br />

CCC+/Caa1<br />

B-/B3<br />

B/B2<br />

B+/B1<br />

BB-/Ba3<br />

70%<br />

BB/Ba2<br />

BB+/Ba1<br />

60%<br />

BBB-/Baa3<br />

BBB/Baa2<br />

50%<br />

BBB+/Baa1<br />

A-/A3<br />

40%<br />

A/A2<br />

A+/A1<br />

30%<br />

AA-/Aa3<br />

AA/Aa2<br />

20%<br />

AA+/Aa1<br />

AAA/Aaa<br />

10%<br />

0%<br />

2009 2010 2011 2012 2013<br />

ytd<br />

2009 2010 2011 2012 2013<br />

ytd<br />

2009 2010 2011 2012 2013<br />

ytd<br />

Moody's<br />

S&P<br />

Fitch<br />

Quelle: NordLB<br />

2013 ist der Negativtrend bei den Ratingveränderungen von Covered Bonds gebremst worden. Das angespannte Marktumfeld<br />

und veränderte Ratingmethodologien der Agenturen haben in den Vorjahren spürbaren Druck auf die Ratings gedeckter<br />

Schuldverschreibungen ausgeübt. Im Zuge der Normalisierung der Finanzmärkte im Jahresverlauf haben sich die Ratings<br />

stabilisiert und der Anteil von triple-A gerateten Covered Bonds hat bei zwei von drei Agenturen leicht zugelegt.<br />

7


Infobrief q1.2014<br />

vdp Jahresempfang<br />

Hans-Ulrich Jörges,<br />

Chefredeakteur des Magazins „Stern“<br />

Jan Bettink,<br />

Präsident des vdp<br />

Rund 250 Gäste konnte Jan Bettink, Präsident des vdp,<br />

Ende November in den Räumlichkeiten der DZ Bank am<br />

Pariser Platz in Berlin begrüßen. Der Einladung des <strong>Verband</strong>es<br />

zum traditionellen Jahresempfang waren Abgeordnete<br />

des neuen Bundestages, Experten der Ministerien, Vorstände<br />

von Mitgliedsinstituten und Vertreter anderer dem<br />

<strong>Verband</strong> verbundener Unternehmen des In- und Auslands<br />

gefolgt. In seinem Grußwort ging Jan Bettink auch auf die<br />

für die <strong>Pfandbriefbanken</strong> relevanten Aspekte des am Vortag<br />

von den Parteispitzen beschlossenen Programms einer Großen<br />

Koalition ein und sagte: „Das Modell einer harten, aber<br />

differenzierten Leverage Ratio kann tragfähig sein, wenn es<br />

gelingt, eine angemessene risikobasierte Differenzierung zu<br />

finden.“<br />

Im Anschluss führte der Gastredner Hans-Ulrich Jörges,<br />

Chefredeakteur des Magazins Stern, seine Gedanken zum<br />

Thema „Was erwartet Deutschland in den nächsten vier Jahren?“<br />

aus. In seiner Rede, die von den Gästen mit großer Aufmerksamkeit<br />

verfolgt wurde, bezeichnete Jörges die Amtszeit<br />

einer möglichen Großen Koalition als Periode des Umbruchs<br />

und richtete das Augenmerk der Gäste auf entstehende neue<br />

Bündnismöglichkeiten der Parteien nach der nächsten Bundestagswahl<br />

2017.<br />

<br />

8


Infobrief q1.2014<br />

NoVEMb E r 2013<br />

SPotlight<br />

immobilien<br />

Anmerkungen zur Entwicklung<br />

der Preise auf den Wohnimmobilienmärkten<br />

in Deutschland<br />

Philipp Hartmann, EZB<br />

afme/vdp Covered Bond<br />

Konferenz<br />

Für den Tag nach seinem traditionellen Jahresempfang hatte<br />

der vdp als co-host zusammen mit afme, einer europäischen<br />

Interessenorganisation für allgemeine Kapitalmarktthemen,<br />

zur ersten gemeinsamen Covered Bond Konferenz nach Berlin<br />

eingeladen. Etwa 150 Experten von Regulatoren, namhaften<br />

Investoren des In- und Auslands, Investmenthäusern,<br />

<strong>Pfandbriefbanken</strong> sowie Covered Bond-Emittenten u.a. aus<br />

Dänemark und Polen waren zu der halbtägigen Konferenz<br />

nach Berlin gereist.<br />

Nach der gemeinsamen Begrüßung der Hauptgeschäftsführer,<br />

Simon Lewis und Jens Tolckmitt, hob Philipp Hartmann,<br />

stellvertretender Leiter der Forschungsabteilung der Europäischen<br />

Zentralbank, EZB, in seiner keynote die besondere<br />

Bedeutung von Covered Bonds im Rahmen der Sicherheitenpolitik<br />

der EZB und für den geldpolitischen Transmissionsriemen<br />

hervor. Dr. Louis Hagen, Sprecher des Vorstands der<br />

Münchener Hypothekenbank, führte aus Sicht eines spezialisierten<br />

Langfristfinanzierers in die Themen der Konferenz<br />

ein. In den drei darauf folgenden Expertenpanels wurden die<br />

zunehmend Gestalt annehmende regulatorische Landschaft,<br />

der Covered Bond Ausblick 2014 sowie mögliche Produktinnovationen<br />

diskutiert.<br />

<br />

Anhand von acht aufeinander aufgebauten Fragen wird der Versuch unternommen, zu klären, ob<br />

Niveau und Entwicklung der Preise für Wohnimmobilien Anlass zur Sorge geben sollten. Die Ausführungen<br />

beziehen sich dabei nicht nur auf Deutschland insgesamt, sondern berücksichtigen explizit<br />

regionale Entwicklungen, die den aktuellen Fachdiskurs dominieren.<br />

Soeben erschienen<br />

01<br />

und was ist daran besonders hervorzuheben?<br />

Die aktuelle W i e stark sind <strong>Ausgabe</strong> die Wohnimmobilienpreise des vdp in Immobilien den letzten Jahren gestiegen Spotlight<br />

ist Anfang Dezember veröffentlicht worden.<br />

In Deutschland steigen die Mieten und Preise für Wohnraum seit einiger Zeit. Stellt man die Entwicklung<br />

an den transaktionsbasierten Miet- und Preisindizes dar, die der <strong>Verband</strong> <strong>deutscher</strong><br />

Darin wird der Entwicklung der Preise am<br />

<strong>Pfandbriefbanken</strong> (vdp) vierteljährlich veröffentlicht, so ergibt sich folgendes Bild:<br />

deutschen Wohnimmobilienmarkt analysiert.<br />

Dr. Franz Eilers von vdp-Research geht der<br />

Frage nach, ob Niveau und Dynamik<br />

Nominal<br />

der Preisentwicklung<br />

Anlass zur Sorge bieten.<br />

1<br />

Nominale und inflationsbereinigte<br />

Preis- und Mietentwicklung<br />

2008 2009 2010 2011 2012 2013 1)<br />

Preise Eigenheime 100 99 99 101 104 108<br />

Preise Eigentumswohnungen 100 102 102 107 111 117<br />

Preise selbst genutztes Wohneigentum 2) 100 100 100 103 106 110<br />

Neuvertragsmieten Wohnen 100 101 102 104 107 113<br />

Kapitalwerte für Mehrfamilienhäuser 3) 100 99 100 103 108 114<br />

Inflationsbereinigt (real)<br />

98 98 Preise Eigenheime 100 98 99 100<br />

Preise Eigentumswohnungen 100 102 101 103 105 108<br />

Preise selbst genutztes Wohneigentum 2) 100 99 99 99 100 102<br />

Neuvertragsmieten Wohnen 100 100 101 101 102 105<br />

Kapitalwerte für Mehrfamilienhäuser 3) 100 99 98 99 102 106<br />

vdp-Länderseminare<br />

Spanien (Workout) und<br />

Italien<br />

1) Die Angaben für 2013 beziehen sich auf das dritte Quartal.<br />

2) Die Preise für selbst genutztes Wohneigentum werden als gewichteter Durchschnitt der Preise für Eigenheime<br />

und Eigentumswohnungen berechnet.<br />

3) Die Kapitalwerte für Mehrfamilienhäuser werden berechnet aus dem Verhältnis<br />

von Mieten zu empirischen liegenschaftszinsen.<br />

Quelle: vdpresearch, Statistisches bundesamt<br />

Anfang November 2013 führte die vdpPfandbriefakademie<br />

das Workout-Seminar Spanien in Berlin durch. Die etwa<br />

40 Teilnehmer wurden von den auf dem Gebiet des spanischen<br />

Immobilienrechts langjährig erfahrenen Referenten,<br />

den Rechtsanwälten Dr. Armin Reichmann und Antonio Marimón<br />

Prats, umfassend über die aktuellen Entwicklungen<br />

im Bereich Immobiliarvollstreckung und Insolvenzverfahren<br />

informiert.<br />

Das Mitte November ebenfalls von der vdpPfandbrief-<br />

Akademie veranstaltete Länderseminar Italien gab einen<br />

breiten Überblick über alle pfandbriefrelevanten Themen<br />

der grenzüberschreitenden Immobilienfinanzierung in Italien<br />

von Markt über Beleihungswert bis hin zu Fragen des<br />

Grundbuch- und Hypothekenrechts. Die rund 25 Teilnehmer<br />

trafen mit Dr. Olaf Schmidt, Rechtsanwalt bei DLA Piper in<br />

Mailand, Dr. Thomas Seeber, österreichisch-italienischer Jurist<br />

bei Liebenwein Rechtsanwälte in Innsbruck sowie Adriana<br />

Lamberto, Pfandbriefbank Mailand und Luca Pavan,<br />

Hypothekenbank Frankfurt in Mailand auf versierte Experten<br />

mit langjähriger Erfahrung in der italienischen Hypothekenfinanzierung.<br />

Für 2014 sind Veranstaltungen zu Polen, Tschechien<br />

und den USA in der Planung. Nähere Auskünfte hält die<br />

vdpPfandbriefAkademie (roggendorf@pfandbriefakademie.de)<br />

bereit. Sibylle Barent, barent@pfandbrief.de <br />

9


Infobrief q1.2014<br />

Kreditgeschäft der vdp-Mitgliedsinstitute<br />

Immobilienfinanzierungsgeschäft nach Objektarten<br />

In den ersten neun Monaten des Jahres 2013 lag das Neugeschäft der <strong>Pfandbriefbanken</strong><br />

in der Immobilienfinanzierung bei insgesamt 75,2 Mrd. Euro und damit um<br />

13,0% über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.<br />

Die Nachfrage nach Wohnimmobilien war auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2013<br />

angesichts der robusten Arbeitsmarktlage und der nach wie vor günstigen Finanzierungsbedingungen<br />

ungebrochen hoch. Dies spiegelt sich auch in einem Anstieg der<br />

Darlehenszusagen wider. Die Zusagen für Wohnimmobilienfinanzierungen lagen bei<br />

insgesamt 35,0 Mrd. Euro und damit um 4,2% über dem Vorjahresniveau. Während<br />

bei Eigentumswohnungen ein marginaler Rückgang zu verzeichnen war, nahmen die<br />

Darlehenszusagen für Eigenheime und Mehrfamilienhäuser deutlich zu.<br />

Das Neugeschäftsvolumen in der Gewerbeimmobilienfinanzierung betrug 40,1 Mrd.<br />

Euro, 21,9% mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Wesentliche Impulse gingen<br />

dabei vom Büroimmobilienmarkt aus, der außer von den stabilen ökonomischen<br />

Rahmenbedingungen auch von einer gesteigerten Nachfrage in- und ausländischer Investoren<br />

profitierte. In diesem Segment nahm das Neugeschäft im Vorjahresvergleich<br />

um 26% zu. Auch in den anderen Teilmärkten entwickelte sich das Finanzierungsgeschäft<br />

positiv.<br />

Darlehenszusagen 1. Januar - 30. September 2013<br />

Darlehensbestand<br />

2012 2013 Veränderung 30.09.2013<br />

Mio. € Mio. € in % Mio. €<br />

Hypothekarkredite insgesamt 66.541 75.179 13,0 642.962<br />

Wohnimmobilienfinanzierung 33.616 35.043 4,2 362.731<br />

Ein- und Zweifamilienhäuser 16.393 17.141 4,6 170.993<br />

Eigentumswohnungen 5.691 5.642 -0,9 66.408<br />

Mehrfamilienhäuser 10.773 11.712 8,7 115.794<br />

Sonstige wohnwirtsch. Objekte 759 548 -27,8 9.536<br />

nachrichtlich: darunter Ausland 973 493 -49,3 5.509<br />

Gewerbeimmobilienfinanzierung 32.925 40.136 21,9 280.231<br />

Büro- und Verwaltungsgebäude 16.028 20.193 26,0 134.389<br />

Handelsgebäude inkl. Lagergebäude 9.491 10.382 9,4 87.531<br />

Hotels und Gaststätten 1.711 1.728 1,0 20.551<br />

Fabrik- und Werkstattgebäude 892 1.853 107,7 7.734<br />

übrige Gewerbe- und Nichtwohnobjekte 4.803 5.980 24,5 30.026<br />

nachrichtlich: darunter Ausland 13.377 14.859 11,1 130.440<br />

Quelle: vdp-Statistik, Berichtskreis: vdp-Mitgliedsinstitute per 31.12.2012, vorläufige Ergebnisse<br />

Marktposition der <strong>Pfandbriefbanken</strong> im Inland<br />

| Wohnimmobilienfinanzierung | Ende September 2013<br />

belief sich der Bestand an Wohnungsbaukrediten an inländische<br />

Darlehensnehmer nach Angaben der Deutschen<br />

Bundesbank auf insgesamt 1.153 Mrd. Die im vdp zusammengeschlossenen<br />

<strong>Pfandbriefbanken</strong> hatten mit einem Darlehensbestand<br />

(Inland) in Höhe von 357 Mrd. Euro einen<br />

Marktanteil von 31%.<br />

| Gewerbeimmobilienfinanzierung | Die vdp-Mitgliedsinstitute<br />

stellen die mit Abstand wichtigste Anbietergruppe<br />

von Gewerbeimmobilienfinanzierungen in Deutschland dar.<br />

Ihr Darlehensbestand (Inland) lag Ende September bei 150<br />

Mrd. Euro. Laut Bundesbank betrug der gesamte Bestand<br />

der von Banken für die Finanzierung von Gewerbeimmobilien<br />

vergebenen Darlehen in Deutschland zu diesem Zeitpunkt<br />

244 Mrd. Euro. Die Mitgliedsinstitute des vdp hatten daran<br />

einen Marktanteil von 61%.<br />

Thomas Hofer, hofer@pfandbrief. de<br />

<br />

10


Infobrief q1.2014<br />

Nachrichten<br />

in Kürze<br />

a k t u e l l e s a u s d e r v e r b a n d s a r b e i t<br />

immobilienfinanzierung<br />

ausland<br />

Checkliste leasehold / long lease<br />

Grundstücksgleiche Rechte in England<br />

Das Pfandbriefgesetz erlaubt es, Grundpfandrechte in anderen<br />

Ländern der EU, des EWR, in der Schweiz, den USA, Kanada<br />

und Japan für die Deckung von Hypothekenpfandbriefen<br />

zu verwenden. Diese Grundpfandrechte können auch<br />

grundstücksgleiche Rechte belasten; solche Rechte müssen<br />

aber entsprechenden Rechten im deutschen Recht wie vor<br />

allem dem Erbbaurecht vergleichbar sein.<br />

Der vdp hat bereits in der Vergangenheit grundstücksgleiche<br />

Rechte in den Niederlanden, Spanien und anderen<br />

Ländern darauf geprüft. Von besonderer Bedeutung ist aber<br />

die leasehold im englischen Recht. Großbritannien ist der bedeutendste<br />

ausländische Markt in der Immobilienfinanzierung<br />

der deutschen <strong>Pfandbriefbanken</strong> (zum 31. Dez. 2012 5,3 %<br />

des Hypotheken-Deckungsbestandes, Neuzusagen 2012<br />

ca. 4,7 Mrd €). Gleichzeitig wird dort ein besonders großer<br />

Teil der Immobilienobjekte nicht im Grundstückseigentum,<br />

sondern über long lease, eine langfristige Grundstücksmiete<br />

mit besonderen Rechten, gehalten („leasehold“).<br />

Bei der Gestaltung dieser long lease lässt das Gesetz<br />

aber weit mehr Spielraum als beispielsweise beim deutschen<br />

Erbbaurecht. Daher ist für die Feststellung der Vergleichbarkeit<br />

die Prüfung der Regelungen im Einzelfall nicht zu<br />

vermeiden. Die Anwälte in England erstellen zu den Rechtsverhältnissen<br />

regelmäßig sehr umfangreiche Gutachten; von<br />

besonderer Bedeutung ist dabei das Standard Certificate of<br />

Title der City of London Law Society, ein Formular für diese<br />

Gutachten, das die Auffindbarkeit der Informationen wesentlich<br />

erleichtert, aber immer noch stets mehr als 50 Seiten umfasst.<br />

Dieser Umfang belastet die Prüfung bei der Indeckungnahme<br />

sehr. Der vdp hat daher in mehrjähriger Arbeit eine<br />

Checkliste „leasehold / long lease“ entworfen, die sich auf<br />

die Fragen konzentriert, die für die Eignung zur Pfandbriefdeckung<br />

von Bedeutung sind. Bereits 2009 hat er den<br />

Mitgliedsinstituten eine erste Version zur Verfügung gestellt.<br />

Diese Version wurde dann versuchsweise in der Praxis<br />

angewendet. Die Erfahrungen wurden ausgewertet und<br />

in zwei Workshops in London mit englischen Anwälten, in<br />

einer Arbeitsgruppe des <strong>Verband</strong>es und in verschiedenen<br />

Treffen diskutiert.<br />

Im Ergebnis konnte eine Kriterien-Liste mit zehn Fragen<br />

in beiden Sprachen erarbeitet werden, die an Hand der<br />

Verträge und des genannten Certificate of Title von einem<br />

Juristen beantwortet werden kann und dann einen einfachen<br />

Überblick über die Erfüllung der Anforderungen der<br />

Deckungsfähigkeit an das grundstücksgleiche Recht bietet.<br />

Besonderer Wert wurde bei der Überarbeitung darauf gelegt,<br />

dass alle Fragen konkret beantwortet werden müssen<br />

und unbestimmte Begriffe wie „angemessen“ oder „ausreichend“<br />

so weit wie möglich vermieden werden.<br />

Die Checkliste soll entweder in der Bank selbst oder<br />

von den Anwälten in England, die die Transaktion prüfen,<br />

ausgefüllt werden. Für die Anwälte ist ihr ein Formular eines<br />

Auftragsschreibens in englischer Sprache beigefügt. Außerdem<br />

wird zur Erleichterung darauf hingewiesen, in welchem<br />

Abschnitt des Standard Certificate of Title der City of London<br />

Law Society die jeweiligen Informationen zu finden sind.<br />

Zu beachten bleibt, dass eine Checkliste von zehn<br />

Fragen nicht alle Spezialfälle abdecken kann. Die Checkliste<br />

ist bewusst einfach und kurz gehalten; und es gibt Fälle, in<br />

denen die Deckungsfähigkeit gegeben ist, obwohl eine oder<br />

mehrere Antworten zunächst nicht die richtigen sind. Dann<br />

wird damit aber aufgezeigt, welche Besonderheiten besonders<br />

dokumentiert werden müssen.<br />

Mit dieser Checkliste konnte wiederum eine Arbeitshilfe<br />

entwickelt werden, die die Prüfung der Deckungsfähigkeit<br />

unterstützen und beschleunigen und für die Beteiligten<br />

transparenter machen kann. Sie steht nun den Mitgliedsinstituten<br />

des vdp zur Verfügung.<br />

Andreas Luckow, luckow@pfandbrief.de<br />

11


aktuelles aus der verbandsarbeit<br />

Infobrief q1.2014<br />

pfandbrief,<br />

kapitalmarkt<br />

Glossar soll Produktinformationsblätter für<br />

Anleger verständlicher machen<br />

Die kreditwirtschaftlichen Verbände haben zusammen mit<br />

Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen sowie dem<br />

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und<br />

Verbraucherschutz unter aktiver Begleitung des Bundesministeriums<br />

der Finanzen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

ein Glossar zur Verbesserung der<br />

Verständlichkeit von Produktinformationsblättern erarbeitet.<br />

Hierdurch sollen die jeweiligen Redakteure die Möglichkeit<br />

haben, bei der Erstellung von Produktinformationsblättern<br />

auf einfache, verständliche und einheitliche Formulierungen<br />

zurückgreifen zu können. Im Auftrag der kreditwirtschaftlichen<br />

Verbände hat ein auf verständliche Kommunikation<br />

spezialisiertes Fachinstitut 340 Produktinformationsblätter<br />

der verschiedenen Produktgattungen – darunter Aktien, Anleihen,<br />

Zertifikate, Pfandbriefe – untersucht und zunächst<br />

potenziell schwierige Begriffe identifiziert. Im Rahmen der<br />

Analyse wurden qualitative Tests mit Probanden durchgeführt<br />

und im Ergebnis 66 standardisierte Begriffserläuterungen<br />

entwickelt, 61 künftig von den Emittenten zu erklärende<br />

Begriffe festgelegt und 131 Begriffe herausgefiltert, die in<br />

der Regel vom Emittenten nicht mehr zu verwenden sind.<br />

Das Glossar ist unter http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de<br />

abrufbar.<br />

Sascha Asfandiar, asfandiar@pfandbrief.de<br />

Vorhandelstransparenz für Anleihemärkte im<br />

Rahmen der MiFID-Novelle<br />

Am 26. Oktober 2012 wurden die Kompromissänderungsanträge<br />

des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON)<br />

bezüglich der Finanzmarktverordnung (MiFIR) bzw. -richtlinie<br />

(MiFID) im Europäischen Parlament beschlossen. Im<br />

Europäischen Rat kam es im Juni 2013 zu einer Einigung,<br />

so dass die Trilog-Verhandlungen erst im September 2013<br />

begonnen haben. Der vdp hat zur Vorbereitung dieser Gespräche<br />

nochmals die Möglichkeit wahrgenommen und<br />

gemeinsam mit der Deutschen Kreditwirtschaft seine Positionen<br />

formuliert. Diese beziehen sich hauptsächlich auf<br />

Vorhandelstransparenzpflichten für Systematische Internalisierer<br />

in allen Bereichen des Anleihehandels. Unserer<br />

Auffassung nach muss der Retail- und Wholesale-Bereich<br />

in diesem Zusammenhang differenziert behandelt werden,<br />

damit Kleinanleger geschützt werden ohne dass professionelle<br />

Marktteilnehmer in ihrem Geschäft z.B. durch Liquiditätseinbußen<br />

oder Beeinflussung des Wettbewerbs beeinträchtigt<br />

werden. Zudem könnte sich ein Zwang, Anleihen<br />

zukünftig ausschließlich über Systematische Internalisierer<br />

handeln zu müssen, negativ auf die Praxis auswirken. Der<br />

Abschluss der Trilog-Verhandlungen ist frühestens Anfang<br />

2014 zu erwarten.<br />

Sascha Asfandiar, asfandiar@pfandbrief.de<br />

Benchmark-Regulierung: Existenz von vdp-<br />

Indizes in Gefahr<br />

Am 18. September 2013 hat die Europäische Kommission<br />

einen Entwurf für eine Verordnung über Indizes, die bei<br />

Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark<br />

verwendet werden, veröffentlicht. Dieser enthält hauptsächlich<br />

Regelungen bezüglich der Pflichten von Administratoren<br />

und Kontributoren einer Benchmark. Obwohl die Verordnung<br />

laut der Kommission unter anderem Indizes davor<br />

schützen soll, dass diese nicht durch eine unautorisierte Verwendung<br />

als Benchmarks im Sinne der Verordnung gelten,<br />

enthält der Entwurf unklare Definitionen und unzureichende<br />

Schutzmechanismen. Indizes, welche nicht dazu gedacht<br />

sind als Referenzwerte für Finanzprodukte oder -kontrakte<br />

verwendet zu werden bzw. der Indexprovider nicht mit solch<br />

einer Verwendung einverstanden ist, könnten leicht Gegenstand<br />

von umfangreichen Pflichten gemäß der Verordnung<br />

werden. Projekte wie die vdp-Pfandbriefkurven oder die vdp-<br />

Sekundärmarkttransparenzinitiative, welche lediglich zur<br />

Erhöhung der Transparenz an den Finanzmärkten beitragen<br />

sollen, wären dadurch in ihrer Existenz bedroht. Darüber hinaus<br />

hat die BaFin am 31. Oktober 2013 bankaufsichtliche<br />

Anforderungen an Quotierungsprozesse und die Interne Revision<br />

veröffentlicht. Diese Auflagen umfassen jegliche Quotierungsprozesse<br />

für Referenzsätze und gelten unabhängig<br />

der Risikoeinstufung dieser Referenzsätze. Eine Pflichtenkategorisierung<br />

gemäß einer Risikoproportionalität ist nicht<br />

vorgesehen. Der vdp beobachtet diese Entwicklungen mit<br />

Besorgnis. Der über Jahre hinweg erarbeitete Mehrwert<br />

im Transparenzbereich könnte als Kollateralschaden der<br />

Benchmark-Regulierung verloren gehen.<br />

Sascha Asfandiar, asfandiar@pfandbrief.de<br />

12


aktuelles aus der verbandsarbeit<br />

Infobrief q1.2014<br />

schiffs- und flugzeugfinanzierung<br />

In Zeiten des steigenden Finanzierungsbedarfs im Luftfahrtsektor<br />

bietet der seit 2009 im Pfandbriefgesetz verankerte<br />

Flugzeugpfandbrief den mit einer entsprechenden<br />

Lizenz ausgestatteten <strong>Pfandbriefbanken</strong> eine attraktive<br />

Refinanzierungsoption. Aufgrund der Internationalität des<br />

Flugzeugfinanzierungsgeschäfts ist es wichtig, dass neben<br />

Flugzeugkrediten, die über ein deutsches Registerpfandrecht<br />

an Flugzeugen besichert sind, auch Darlehen für im<br />

Ausland registrierte Flugzeuge deckungsfähig sind und über<br />

die Emission von Flugzeugpfandbriefen refinanziert werden<br />

können. Hierzu müssen besondere Anforderungen an die<br />

„Vergleichbarkeit“ ausländischer dinglicher Rechte mit dem<br />

deutschen Registerpfandrecht nach § 26b Abs. 1 und Abs. 4<br />

S. 1 PfandBG erfüllt sein.<br />

Länderberichte und Checklisten<br />

für die Indeckungnahme<br />

Mustervertragswerk für US-amerikanische<br />

Deckungswerte und weitere Gutachten<br />

Darüber hinaus werden in den <strong>Verband</strong>sgremien vertragliche<br />

Lösungen entwickelt, die die insolvenzsichere Zuordnung<br />

ausländischer Deckungswerte zugunsten der Pfandbriefgläubiger<br />

im Fall der Insolvenz einer deutschen Pfandbriefbank<br />

erlauben. Aufgrund der erheblichen Volumina der<br />

von vdp Mitgliedsinstituten gehaltenen US-Flugzeugfinanzierungen<br />

hat der <strong>Verband</strong> das Gutachten „Deutsche Flugzeugpfandbriefe<br />

und U.S.-amerikanische Deckungswerte“<br />

erstellen lassen. Darauf aufbauend hat eine in der Flugzeugfinanzierung<br />

spezialisierte US-amerikanische Kanzlei ein<br />

Mustervertragswerk erarbeitet, welches das sich aus dem<br />

Gutachten ergebende Modell umsetzt. Das Gutachten von<br />

Prof. Stürner und Prof. Stadler ist in der vdp-Schriftenreihe<br />

Band 51 erschienen. Es kann davon ausgegangen werden,<br />

dass die erfassten US-Werte bei den <strong>Pfandbriefbanken</strong>, die<br />

den Muster-Umsetzungsvertrag entsprechend übernehmen,<br />

ohne Beschränkung durch die im Pfandbriefgesetz statuierte<br />

20 %-Grenze zur Deckung von Flugzeugpfandbriefen herangezogen<br />

werden können. Ein Gutachten zur Sicherstellung<br />

des Insolvenzvorrechtes in Singapur befindet sich in<br />

Bearbeitung.<br />

Anja Richter-Mendau, richter-mendau@pfandbrief.de<br />

Der Arbeitskreis Flugzeugfinanzierung hat für ausgewählte<br />

Rechtsordnungen die Deckungsfähigkeit ausländischer<br />

Flugzeughypotheken nach den Kriterien des Pfandbriefgesetzes<br />

analysiert und hierzu bisher 15 Länderberichte<br />

sowie korrespondierende Checklisten für die Indeckungnahme<br />

erstellt. Alle Gutachten stehen den Berechtigten im<br />

Extranet des <strong>Verband</strong>es zur Verfügung.<br />

Kapstadt-Konvention<br />

Für die Flugzeugfinanzierung sind überdies internationale<br />

Sicherungsrechte an Flugzeugen auf Basis des „Übereinkommens<br />

über internationale Sicherungsrechte an beweglicher<br />

Ausrüstung“ sowie des dazugehörigen „Protokolls<br />

betreffend die Besonderheiten der Luftfahrtausrüstung“<br />

(zusammen „Kapstadt-Konvention“) von Bedeutung. Dies<br />

insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Vereinbarung<br />

und Registrierung von internationalen Sicherungsrechten<br />

an der Flugzeugzelle und den Triebwerken – bei Vorliegen<br />

der entsprechenden Voraussetzungen – zum Standardprozedere<br />

in der Flugzeugfinanzierung gehört. Daher haben die<br />

verantwortlichen <strong>Verband</strong>sgremien Ausarbeitungen erstellt,<br />

die aufzeigen, unter welchen Voraussetzungen auch solche<br />

Forderungen zur Deckung von Flugzeugpfandbriefen herangezogen<br />

werden können.<br />

13


Herausgeber:<br />

<strong>Verband</strong> <strong>deutscher</strong> <strong>Pfandbriefbanken</strong> e. V.<br />

Georgenstraße 21, 10117 Berlin<br />

Redaktion: Christian Walburg<br />

E-Mail: walburg@pfandbrief.de<br />

Wenn Sie den vdp Infobrief auch<br />

in Zukunft persönlich erhalten<br />

möchten, ist Ihre Anmeldung auf<br />

www.pfandbrief.de<br />

erforderlich.<br />

Veranstaltungskalender<br />

28. Januar 2014 8. ifr Covered Bond Conference Frankfurt/Main<br />

Die eintägige Konferenz gibt zu Beginn des neuen Jahres einen Ausblick<br />

auf wesentliche Trends und Entwicklungen im Covered Bond Markt.<br />

Für genauere Informationen zu Agenda und Anmeldung verweisen wir auf<br />

die website von ifr ThomsonReuters.<br />

13. Februar 2014 vdp Immobilienforum Berlin<br />

vdp Research stellt die nunmehr komplette Indexfamilie für Immobilienpreise<br />

in Deutschland vor. Nähere Informationen sind in Kürze auf der vdp website<br />

erhältlich.<br />

18. - 20. Februar 2014 Pfandbriefseminare Tokio und Singapur<br />

in Zusammenarbeit mit CA-CIB, Commerzbank und HSBC Trinkaus.<br />

Ansprechpartner Christian Walburg, walburg@pfandbrief.de<br />

27./28. Feburar 2014 7. IMN Global Covered Bonds Conference London<br />

Nähere Informationen zu der zweitägigen Konferenz, der Agenda und<br />

die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der website des Veranstalters IMN<br />

24. März 2014 vdp Länderseminar Polen Berlin<br />

Informationen und Anmeldung über Frau Nadine Roggendorf,<br />

roggendorf@vdppfandbriefakademie.de, Tel. 030 206229-24<br />

<br />

Neuerscheinungen<br />

Pfandbriefgesetz (Stand: Januar 2014)<br />

Grundeigentum und Sicherheiten in Italien, Schriftenreihe Band 52 (s. S. 3)<br />

vdp Spotlight Immobilien Nov. 2013 (s. S. 9)<br />

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