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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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98 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

29. Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger nach <strong>der</strong> Verwertung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks wegen <strong>der</strong> Restfor<strong>der</strong>ung gegen das sonstige<br />

Vermögen des Darlehensschuldners mit Vollstreckungsmaßnahmen<br />

vorgehen?<br />

Diese Frage ist noch bedeutsamer als die vorangegangene Frage 28. Denn hier geht<br />

es darum, dass <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger trotz <strong>der</strong> Vollstreckung <strong>in</strong> das<br />

Gr<strong>und</strong>stück aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht noch darlehensvertragliche Restfor<strong>der</strong>ungen<br />

gegen den Schuldner hat <strong>und</strong> nun deshalb gegen ihn vorgehen möchte.<br />

Die Antworten s<strong>in</strong>d hier sehr ähnlich wie bei Frage 28. Nur wenige Län<strong>der</strong> weichen<br />

hiervon dah<strong>in</strong> ab, dass zunächst die Restfor<strong>der</strong>ung amtlich festgestellt werden muss.<br />

In ke<strong>in</strong>em hier erfassten Land erlischt die Restfor<strong>der</strong>ung nach durchgeführter Gr<strong>und</strong>stücksverwertung<br />

(Antwort 1). 124 Dennoch wurde diese Antwortvariante 1 <strong>in</strong> das<br />

Schaubild aufgenommen, weil Anti-dificiency-Regeln <strong>in</strong> vielen US-B<strong>und</strong>esstaaten<br />

Geltung beanspruchen <strong>und</strong> im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Subprime-Krise <strong>in</strong> den Medien<br />

häufig darüber berichtet wurde, wodurch zuweilen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>druck entstand, dies<br />

sei auch <strong>in</strong> <strong>Europa</strong> so. 125<br />

V.29 Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger nach <strong>der</strong> Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks wegen<br />

<strong>der</strong> Restfor<strong>der</strong>ung gegen das sonstige Vermögen des Darlehensschuldners mit<br />

Vollstreckungsmaßnahmen vorgehen?<br />

4<br />

Ja, es ist üblich, dass bei <strong>der</strong><br />

Bestellung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

die Möglichkeit zur Vollstreckung<br />

aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

das gesamte Vermögen ohne<br />

vorausgehende gerichtliche<br />

Entscheidung geschaffen wird.<br />

3<br />

Ja, nach <strong>der</strong> Verwertung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks wird zunächst die<br />

Restfor<strong>der</strong>ung amtlich festgestellt.<br />

2<br />

Nur wenn ihm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

gerichtlichen Verfahren<br />

e<strong>in</strong> Vollstreckungstitel<br />

dafür erteilt wurde.<br />

1<br />

JP<br />

Ne<strong>in</strong>, nach <strong>der</strong> Verwertung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks erlöschen<br />

die nicht befriedigten<br />

gesicherten Ansprüche.<br />

124 Bei <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung von gewerblich genutzten Immobilienobjekten s<strong>in</strong>d solche „Non-recourse“-Darlehen<br />

jedoch durchaus üblich – o<strong>der</strong> auch schlichte Realität, weil <strong>der</strong> Darlehensnehmer<br />

e<strong>in</strong>e Spezial-Objektgesellschaft ist, <strong>der</strong>en e<strong>in</strong>ziger Vermögenswert die Immobilie darstellt.<br />

125 Nelson/Whitman, Real estate f<strong>in</strong>ance law, 5. Auflage, Thomson West 2007, § 8.3, S. 714 ff.;<br />

Bön<strong>in</strong>g, Gr<strong>und</strong>pfandrechte <strong>in</strong> Deutschland <strong>und</strong> den USA, S. 138 ff.

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