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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Vollstreckung 97<br />

28. Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger vor <strong>der</strong> Verwertung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks auch gegen das sonstige Vermögen<br />

des Darlehensschuldners (außer dem Gr<strong>und</strong>stück)<br />

mit Vollstreckungsmaßnahmen vorgehen?<br />

Wenn e<strong>in</strong> Schuldner nicht zahlt, ersche<strong>in</strong>t es s<strong>in</strong>nvoll, dem Gläubiger die Möglichkeit<br />

zu gewähren, zuerst <strong>in</strong> das sonstige Vermögen zu vollstrecken (z. B. e<strong>in</strong>e<br />

Kontenpfändung durchzuführen), anstatt direkt das Gr<strong>und</strong>stück verwerten zu lassen.<br />

Dies ist auch für den Schuldner vor allem dann vorteilhaft, wenn die zu bedienende<br />

For<strong>der</strong>ung im Betrag relativ ger<strong>in</strong>g ist o<strong>der</strong> wenn <strong>der</strong> Bankk<strong>und</strong>e e<strong>in</strong>drücklich zu<br />

beson<strong>der</strong>er Anstrengung motiviert werden sollte.<br />

Die <strong>Effizienz</strong> e<strong>in</strong>es Vollstreckungsverfahrens wird wesentlich dadurch gesteigert,<br />

dass es e<strong>in</strong>em Gläubiger erspart wird, zur Vollstreckung <strong>in</strong> das weitere Vermögen<br />

des Schuldners zuerst e<strong>in</strong>en geson<strong>der</strong>ten Titel erstreiten zu müssen.<br />

In West- <strong>und</strong> Mitteleuropa ist es üblich, dass <strong>der</strong> Schuldner schon bei Bestellung des<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechts auch e<strong>in</strong>e Vollstreckungsmöglichkeit <strong>in</strong> se<strong>in</strong> gesamtes Vermögen<br />

gewährt, z. B. <strong>in</strong>dem er sich <strong>in</strong> Deutschland auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage e<strong>in</strong>es abstrakten<br />

Schuldversprechens notariell <strong>der</strong> sofortigen Vollstreckung <strong>in</strong> se<strong>in</strong> gesamtes Vermögen<br />

unterwirft. Im östlichen <strong>Europa</strong> dagegen ist e<strong>in</strong> Gerichtsverfahren zur Erteilung<br />

e<strong>in</strong>es geson<strong>der</strong>ten Vollstreckungstitels erfor<strong>der</strong>lich, wobei die Anfor<strong>der</strong>ungen zum<br />

Teil vere<strong>in</strong>facht s<strong>in</strong>d, z. B. e<strong>in</strong>em Urk<strong>und</strong>enverfahren entsprechend.<br />

Nur Japan verlangt, dass immer zuerst die Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks durchgeführt<br />

werden muss. Dies entspricht auch <strong>der</strong> Rechts- <strong>und</strong> Kreditpraxis <strong>in</strong> vielen US-<br />

B<strong>und</strong>esstaaten. 123<br />

V.28 Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger vor <strong>der</strong> Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks auch<br />

gegen das sonstige Vermögen des Darlehensschuldners (außer dem Gr<strong>und</strong>stück)<br />

mit Vollstreckungsmaßnahmen vorgehen?<br />

3<br />

Ja, es ist üblich, dass bei <strong>der</strong><br />

Bestellung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

die Möglichkeit zur Vollstreckung<br />

aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

das gesamte Vermögen ohne<br />

vorausgehende gerichtliche<br />

Entscheidung geschaffen wird.<br />

2<br />

Nur wenn ihm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

gerichtlichen Verfahren e<strong>in</strong><br />

Vollstreckungstitel dafür erteilt<br />

wurde.<br />

1<br />

E<strong>in</strong>e Vollstreckung <strong>in</strong> das sonstige<br />

Vermögen ist vor <strong>der</strong> Verwertung<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks nicht zulässig.<br />

JP<br />

123 Zur „security first rule“ vgl. Nelson/Whitman, Real estate f<strong>in</strong>ance law, 5. Auflage, Thomson<br />

West 2007, § 8.3, S. 724 ff.; Bön<strong>in</strong>g, Gr<strong>und</strong>pfandrechte <strong>in</strong> Deutschland <strong>und</strong> den USA, S. 143 ff.

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