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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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94 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

V.24 In welchem Umfang kann <strong>der</strong> Gläubiger Z<strong>in</strong>sen <strong>und</strong> Kosten aus dem Erlös<br />

<strong>der</strong> Verwertung (ohne Kosten <strong>der</strong> Vollstreckung) geltend machen?<br />

5<br />

vertraglich vere<strong>in</strong>barter Rahmen<br />

für Z<strong>in</strong>sen <strong>und</strong> Kosten;<br />

dieser kann auch für an<strong>der</strong>e<br />

For<strong>der</strong>ungen genutzt werden<br />

4<br />

fixer gesetzlicher Rahmen für<br />

Z<strong>in</strong>sen <strong>und</strong> Kosten; dieser kann<br />

auch für an<strong>der</strong>e For<strong>der</strong>ungen<br />

genutzt werden<br />

ke<strong>in</strong> geson<strong>der</strong>ter Rahmen für Z<strong>in</strong>sen<br />

<strong>und</strong> Kosten, aber Abdeckung durch<br />

vere<strong>in</strong>barten erhöhten Betrag des<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

Z<strong>in</strong>sen entsprechend<br />

Darlehensvertrag<br />

3<br />

2<br />

JP<br />

Z<strong>in</strong>sen entsprechend<br />

Darlehensvertrag mit Obergrenzen<br />

1<br />

25. Wie lange dauert <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis die Verwertung von<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>leitung des Verfahrens bis zur Verteilung des Erlöses<br />

<strong>in</strong> nicht komplexen Fällen ohne Gegenmaßnahmen<br />

des Eigentümers?<br />

Die Dauer e<strong>in</strong>es Vollstreckungsverfahrens wird bei vergleichenden Darstellungen<br />

mit qualitativen Aussagen häufig als zentraler Maßstab <strong>der</strong> <strong>Effizienz</strong> <strong>und</strong> rechtlichen<br />

Durchschlagskraft e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts betrachtet. E<strong>in</strong>e solche Beurteilung beruht<br />

jedoch letztlich auf e<strong>in</strong>er nicht voll überzeugenden Gewichtung. Denn die Verfahrensdauer<br />

alle<strong>in</strong> erlaubt vor allem noch ke<strong>in</strong>e ausreichende Aussage darüber, ob die<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger im Vollstreckungsverfahren auch<br />

wirklich vollständig bedient werden. Vielmehr spielen für den befriedigenden Verfahrensausgang<br />

Initiativ- <strong>und</strong> Abwehrrechte sowie die Beweislastverteilung bei Streitigkeiten<br />

ebenso e<strong>in</strong>e Rolle wie Vorrechte <strong>und</strong> Fragen <strong>der</strong> Verfahrenshoheit.<br />

Zuverlässige Statistiken über die Verfahrensdauer gibt es <strong>in</strong> den meisten Län<strong>der</strong>n<br />

nicht. Wo Statistiken geführt werden, wird nicht nach Objektarten <strong>und</strong> Gründen für<br />

die unterschiedliche Verfahrensdauer differenziert. E<strong>in</strong>e Unterscheidung ist aber sicherlich<br />

dah<strong>in</strong>gehend s<strong>in</strong>nvoll, ob e<strong>in</strong> Verfahren „glatt durchläuft“ <strong>und</strong> folglich die<br />

gesetzlichen Regelfristen die Verfahrensdauer bestimmen o<strong>der</strong> ob <strong>der</strong> Eigentümer<br />

sich aus legitimen <strong>und</strong> nachvollziehbaren Gründen mit gesetzlichen Rechtsbehelfen<br />

gegen die Vollstreckung <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e Immobilie wehrt, auch wenn er am Ende letztlich<br />

unterliegt.

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