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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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88 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

V.18 Wird die Verwertung durchgeführt, auch wenn bestimmte Grenzen<br />

des Gr<strong>und</strong>stückswerts nicht erzielt werden?<br />

4<br />

ja – Wert spielt ke<strong>in</strong>e Rolle<br />

3<br />

ja, aber nur bei Übernahme<br />

<strong>der</strong> Immobilien mit Erlöschen<br />

<strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

2<br />

wenn bestimmte Wertgrenzen<br />

nicht erreicht werden,<br />

verlängert sich das Verfahren,<br />

wird aber nicht e<strong>in</strong>gestellt<br />

JP<br />

ne<strong>in</strong><br />

1<br />

19. Gibt es e<strong>in</strong> Recht des Gläubigers, e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>stück<br />

durch Übernahme durch den Gläubiger ohne weiteres<br />

Verfahren zu verwerten? (lex commissoria)<br />

Die Übernahme <strong>der</strong> Immobilie durch den Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger ist zwar die<br />

schnellste Verwertungsvariante. Aber sie begegnet tief greifenden rechtspolitischen<br />

Bedenken, wenn e<strong>in</strong> solches Übernahmerecht nicht beschränkt ist, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

durch e<strong>in</strong>en Wertausgleichsanspruch des Eigentümers.<br />

Die meisten kont<strong>in</strong>entaleuropäischen Rechtsordnungen verbieten e<strong>in</strong>e Übernahme<br />

völlig. Allerd<strong>in</strong>gs erlauben auch Frankreich 117 , Japan <strong>und</strong> die Ukra<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>e Übernahme<br />

bei vorheriger vertraglicher Vere<strong>in</strong>barung.<br />

Die Thematik des Übernahmerechts ist von höchster verbraucherpolitischer Brisanz<br />

<strong>und</strong> verdient deshalb nähere Betrachtung auf europäischer Ebene, ist bisher aber<br />

gleichwohl im verbraucherschutzorientierten Weißbuch <strong>der</strong> EU-Kommission nicht<br />

erfasst. Zwar hat die EU bei Mobiliarsicherheiten im gewerblichen Bereich Möglichkeiten<br />

außerverfahrensmäßiger Verwertung <strong>in</strong> <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzsicherheitenrichtl<strong>in</strong>ie beträchtlich<br />

erweitert (zur Umsetzung <strong>in</strong> Deutschland § 1259 BGB), daraus lassen sich<br />

aber für Immobilien ke<strong>in</strong>e Schlüsse auf e<strong>in</strong>e gleichlaufende Tendenz ziehen.<br />

117 Durch die Ordonnance No. 2006-346 vom 23. März 2006 (Journal Officiel No. 71 vom 24. März<br />

2006) wurde im Zuge <strong>der</strong> Reform des französischen <strong>Sicherheit</strong>enrechts <strong>der</strong> pacte commissoire<br />

neu <strong>in</strong> den französischen Code Civil e<strong>in</strong>geführt (Art. 2459, 2460 Code Civil). Für Verbraucher wird<br />

diese Möglichkeit durch Art. L 311-32 Code de Consommation allerd<strong>in</strong>gs ausgeschlossen, soweit<br />

es sich bei <strong>der</strong> betroffenen Immobilie um den Hauptwohnsitz des Eigentümers handelt.<br />

Siehe dazu Planck/Pichat, Pacte commissoire – Verfallklauseln im französischen Recht, Immobilien<br />

& F<strong>in</strong>anzierung 2011, S. 630 ff.

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