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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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86 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

16. Wenn das Verfahren auf Antrag des Eigentümers<br />

ohne Zustimmung des Gläubigers e<strong>in</strong>gestellt wird,<br />

geschieht dies dauernd o<strong>der</strong> vorübergehend?<br />

Soweit e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stellung des Verfahrens möglich ist, geschieht dies nur befristet.<br />

Allerd<strong>in</strong>gs bleibt zu beachten, dass bei Verschleu<strong>der</strong>ungsgefahr beson<strong>der</strong>e Regeln<br />

gelten können, wie sich dies aus den nachfolgenden Schaubil<strong>der</strong>n ergibt.<br />

V.16 Wenn das Verfahren auf Antrag des Eigentümers ohne Zustimmung des Gläubigers<br />

e<strong>in</strong>gestellt wird, geschieht dies dauernd o<strong>der</strong> vorübergehend?<br />

stets nur befristet<br />

4<br />

3<br />

befristet o<strong>der</strong> unbefristet;<br />

wenn unbefristet, ist nach e<strong>in</strong>iger<br />

Zeit die Wie<strong>der</strong>aufnahme des<br />

Vollstreckungsverfahrens möglich<br />

2<br />

unbefristet, aber<br />

Wie<strong>der</strong>aufnahme möglich<br />

JP<br />

1<br />

E<strong>in</strong>stellung nur mit<br />

Zustimmung des Gläubigers<br />

17. Wird im Vollstreckungsverfahren e<strong>in</strong>e Bewertung des Objektes<br />

durchgeführt?<br />

Viele Län<strong>der</strong> sehen vor, dass im Vollstreckungsverfahren <strong>der</strong> Wert des Objektes von<br />

e<strong>in</strong>em Sachverständigen festgestellt werden muss. Dies soll meist dem Schutz des<br />

Eigentümers dienen. Denn <strong>der</strong> festgestellte Wert kann dann als Maßstab für die<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Frage dienen, ob <strong>der</strong> erzielte Preis das gesetzlich vorgeschriebene<br />

M<strong>in</strong>destmaß erreicht. In zweiter L<strong>in</strong>ie wird damit aber auch e<strong>in</strong> Schutz <strong>der</strong> Erwerber<br />

erreicht, die durch den so festgestellten Wert e<strong>in</strong>en Maßstab für ihre Angebote erhalten;<br />

es ist dabei zu berücksichtigen, dass <strong>in</strong> Zwangsvollstreckungsverfahren Erwerber<br />

meist nicht die gleichen Möglichkeiten zur Besichtigung <strong>der</strong> Immobilie <strong>und</strong><br />

ihrer näheren Prüfung haben wie bei e<strong>in</strong>em freien Verkauf. Dieses Defizit kann durch<br />

e<strong>in</strong>en zuvor mit Hilfe sachverständigen Rats festgesetzten Wert zum Teil ausgeglichen<br />

werden. E<strong>in</strong>e Bewertung im Verfahren dient daher <strong>der</strong> besseren Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Interessen aller Beteiligten: Gleichzeitig wird aber <strong>in</strong> Kauf genommen,<br />

dass das Verfahren sich verzögert. Denn die Wertermittlung kann Zeit kosten,<br />

vor allem wenn die Parteien gegen das Ergebnis <strong>der</strong> Wertermittlung Bedenken vorbr<strong>in</strong>gen<br />

o<strong>der</strong> gar Rechtsbehelfe e<strong>in</strong>legen.

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