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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Vollstreckung 85<br />

V.14 Kann man erreichen, dass e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht des betreibenden Gläubigers bestehen<br />

bleibt <strong>und</strong> für die F<strong>in</strong>anzierung des Erwerbers genutzt wird?<br />

ja<br />

2<br />

ne<strong>in</strong><br />

1<br />

JP<br />

15. Unter welchen Umständen kann <strong>der</strong> Eigentümer erreichen,<br />

dass e<strong>in</strong> formell <strong>und</strong> materiell rechtmäßiges Vollstreckungsverfahren<br />

vorübergehend o<strong>der</strong> dauernd e<strong>in</strong>gestellt wird?<br />

Um die Zeitdauer e<strong>in</strong>es Vollstreckungsverfahrens <strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen Aufwand<br />

abschätzen zu können, ist die Frage von Bedeutung, ob <strong>und</strong> gegebenenfalls wie<br />

lange <strong>der</strong> Eigentümer das Verfahren e<strong>in</strong>stellen lassen kann. Die meisten Län<strong>der</strong><br />

erlauben dies gr<strong>und</strong>sätzlich überhaupt nicht, nur mit Zustimmung des Gläubigers<br />

o<strong>der</strong> nur <strong>in</strong> extremen Ausnahmefällen. Solche Ausnahmefälle können etwa gegeben<br />

se<strong>in</strong>, wenn <strong>der</strong> Eigentümer glaubhaft machen kann, dass Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit bei<br />

Fortsetzung <strong>der</strong> Vollstreckung bedroht wären.<br />

V.15 Unter welchen Umständen kann <strong>der</strong> Eigentümer erreichen, dass e<strong>in</strong> formell <strong>und</strong> materiell<br />

rechtmäßiges Vollstreckungsverfahren vorübergehend o<strong>der</strong> dauernd e<strong>in</strong>gestellt wird?<br />

nur mit Zustimmung<br />

des Gläubigers<br />

3<br />

nur <strong>in</strong> Fällen extremer<br />

Betroffenheit<br />

2<br />

1<br />

allgeme<strong>in</strong> aus Gründen<br />

des Sozialschutzes<br />

JP

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