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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Vollstreckung 83<br />

Aus vielerlei Gründen müssen die meisten Rechtsordnungen, die auch das Erlöschen<br />

vorrangiger Belastungen vorsehen, <strong>in</strong> bestimmten Fällen Ausnahmen machen. So<br />

müssen Durchleitungsrechte für Strom- <strong>und</strong> Wasserleitungen im Interesse <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Infrastruktur gesichert bleiben. In manchen Län<strong>der</strong>n geht man weiter <strong>und</strong><br />

nimmt alle Realservituten von <strong>der</strong> Aufhebung gr<strong>und</strong>sätzlich aus.<br />

V.12 Welche Wirkung hat die Entscheidung über den Übergang des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zwangsversteigerung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel für Rechte am Gr<strong>und</strong>stück?<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte am Gr<strong>und</strong>stück<br />

werden aufgehoben, e<strong>in</strong>ige<br />

an<strong>der</strong>e Rechte zum Teil.<br />

4<br />

3<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte werden<br />

aufgehoben, nicht aber<br />

Realservitute.<br />

2<br />

Rechte, die dem Recht, aus dem<br />

vorgegangen wurde, nachrangig<br />

s<strong>in</strong>d, werden aufgehoben.<br />

JP<br />

Unterschiedlich je<br />

nach <strong>der</strong> gewählten<br />

Verfahrensart.<br />

1<br />

13. Kann <strong>der</strong> nachrangige Gläubiger, <strong>der</strong> das Vollstreckungsverfahren<br />

betreibt, die Löschung vorrangiger Rechte<br />

sogar dann herbeiführen, wenn das Gebot für die vorrangigen<br />

Rechte unzureichend ist?<br />

Diese für erstrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte brisante Frage stellt sich im Zusammenhang<br />

mit dem Initiativrecht nachrangiger Gläubiger, das oben unter C.V.6. dargestellt wurde.<br />

Die meisten Län<strong>der</strong> erlauben e<strong>in</strong>e solche Gefährdung vorrangiger Rechte nicht.<br />

Wo nachrangige Gläubiger e<strong>in</strong> Verfahren ohne Rücksicht auf e<strong>in</strong> ausreichendes<br />

Gebot für vorrangige Gläubiger fortbetreiben dürfen, können nachrangige Gläubiger<br />

e<strong>in</strong> Vollstreckungsverfahren starten <strong>und</strong> vorrangige Gr<strong>und</strong>pfandrechte zu Fall br<strong>in</strong>gen,<br />

ohne dass diese voll entschädigt werden. Allerd<strong>in</strong>gs wird dann <strong>der</strong> Vollstreckungserlös<br />

für die nachrangigen Gläubiger erst recht nicht ausreichen, so dass für<br />

e<strong>in</strong> solches Verhalten e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Anreiz besteht.

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