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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Vollstreckung 81<br />

V.10 Kann bei <strong>der</strong> Vollstreckung vor <strong>der</strong> Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks kurzfristig<br />

auf die Erträge des Gr<strong>und</strong>stücks zugegriffen werden?<br />

4<br />

ja, im Rahmen des laufenden<br />

Vollstreckungsverfahrens<br />

ja, über e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />

Vollstreckungsform o<strong>der</strong> wenn<br />

<strong>der</strong> Anspruch auf die Erträge<br />

abgetreten o<strong>der</strong> verpfändet wurde<br />

3<br />

2<br />

ja, beson<strong>der</strong>e<br />

Vollstreckungsform, wenn<br />

ausdrücklich vere<strong>in</strong>bart<br />

JP<br />

1<br />

nur, wenn <strong>der</strong> Anspruch<br />

auf die Erträge abgetreten<br />

o<strong>der</strong> verpfändet wurde<br />

11. Kann dem Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über das<br />

Gr<strong>und</strong>stück vor <strong>der</strong> Verwertung vollständig entzogen werden?<br />

Zuweilen ist es s<strong>in</strong>nvoll, dem Eigentümer die Herrschaft über die Immobilie wegzunehmen,<br />

z. B. wenn die Befürchtung besteht, dass er sie schlecht verwaltet o<strong>der</strong><br />

sogar beschädigt. Die entsprechenden E<strong>in</strong>griffsmöglichkeiten des Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubigers<br />

s<strong>in</strong>d freilich recht unterschiedlich geregelt.<br />

In vielen Län<strong>der</strong>n kann die soeben unter 10. beschriebene Vollstreckungsform <strong>der</strong><br />

Zwangsverwaltung auch genutzt werden, um dem Eigentümer den Zugriff auf die<br />

Immobilie zu entziehen, wenn dies für die Erhaltung o<strong>der</strong> Steigerung ihres<br />

wirtschaftlichen Wertes o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Erträge wichtig se<strong>in</strong> kann. Obwohl <strong>der</strong> Zugriff auf<br />

Erträge vor allem bei vermieteten <strong>und</strong> gewerblich genutzten Immobilien wichtig ist,<br />

kann <strong>der</strong> zusätzliche Effekt e<strong>in</strong>es Ausschlusses des Eigentümers von <strong>der</strong> Verwaltung<br />

dazu führen, dass die beson<strong>der</strong>e Vollstreckungsform <strong>der</strong> Zwangsverwaltung bisweilen<br />

auch bei selbst genutzten Immobilien verwendet wird; allerd<strong>in</strong>gs wird sie es<br />

meist nicht erlauben, den Eigentümer zum Auszug aus se<strong>in</strong>em Heim zu zw<strong>in</strong>gen.<br />

In Großbritannien besteht, wie schon unter 10. erwähnt, die Option e<strong>in</strong>es beson<strong>der</strong>en<br />

Verwaltungsverfahrens über die Immobilie im Interesse desjenigen Gläubigers, zu<br />

dessen Gunsten e<strong>in</strong> Gesamtpfandrecht (float<strong>in</strong>g charge) an allen Werten <strong>der</strong> die<br />

Immobilie haltenden Gesellschaft bestellt ist. Dies muss jedoch beson<strong>der</strong>s vere<strong>in</strong>bart<br />

<strong>und</strong> die F<strong>in</strong>anzierung entsprechend strukturiert werden.<br />

In an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n besteht nur die Möglichkeit, bei e<strong>in</strong>em die Immobilie gefährdenden<br />

Verhalten des Eigentümers im E<strong>in</strong>zelfall gerichtliche Anordnungen zu<br />

erwirken.

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