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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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76 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

V.5 Muss <strong>der</strong> Gläubiger auch dann, wenn <strong>der</strong> Eigentümer die Beweislast hat,<br />

durch Tatsachenvortrag <strong>und</strong> / o<strong>der</strong> die Vorlage von Urk<strong>und</strong>en mitwirken?<br />

ne<strong>in</strong><br />

3<br />

ja<br />

2<br />

1<br />

Der Eigentümer hat<br />

nie die primäre Beweislast.<br />

JP<br />

6. Können nachrangige Gläubiger selbständig die Vollstreckung<br />

e<strong>in</strong>leiten?<br />

E<strong>in</strong>e für den Wert e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts sehr bedeutsame Frage ist, ob auch e<strong>in</strong><br />

nachrangiger Gläubiger die Zwangsvollstreckung selbständig e<strong>in</strong>leiten kann, also<br />

ohne Mitwirkung o<strong>der</strong> Zustimmung des vorrangigen Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubigers.<br />

Alle hier dargestellten Rechtsordnungen erlauben dies <strong>und</strong> gewähren somit auch<br />

nachrangigen Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubigern das volle <strong>und</strong> unabhängige Vollstreckungs<strong>in</strong>itiativrecht.<br />

V.6 Können nachrangige Gläubiger selbständig die Vollstreckung e<strong>in</strong>leiten?<br />

ja<br />

2<br />

1<br />

ja, wenn e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Vere<strong>in</strong>barung mit dem<br />

erstrangigen Gläubiger besteht<br />

JP

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