20.05.2014 Aufrufe

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

72 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

2. Braucht man zur Vollstreckung e<strong>in</strong>e Erklärung<br />

<strong>der</strong> Vollstreckbarkeit des Titels (Vollstreckungsklausel)<br />

<strong>und</strong> wie erhält man sie?<br />

Auch die förmlichen Voraussetzungen e<strong>in</strong>er Vollstreckbarkeit, oft <strong>in</strong> Gestalt <strong>der</strong><br />

sogenannten Vollstreckungsklausel, die nach französischem Vorbild viele<br />

Rechtsordnungen kennen, lassen sich leicht <strong>und</strong> rasch erfüllen; dies gilt auch dort,<br />

wo hierfür e<strong>in</strong> beson<strong>der</strong>es gerichtliches Verfahren erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich wird die vollstreckbare Ausfertigung e<strong>in</strong>es Titels nur e<strong>in</strong>mal ausgestellt,<br />

Ausfertigungen <strong>der</strong> Hypothekenurk<strong>und</strong>en s<strong>in</strong>d dagegen mehrfach möglich.<br />

Denn <strong>der</strong> S<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>er vollstreckbaren Ausfertigung besteht gerade dar<strong>in</strong> sicherzustellen,<br />

dass wegen desselben Vollstreckungstitels nur e<strong>in</strong> Vollstreckungsverfahren<br />

durchgeführt wird. Dies dient dem Schutz des Eigentümers vor mehrfachen, parallel<br />

laufenden Verfahren sowie <strong>der</strong> Rechtssicherheit.<br />

V.2 Braucht man zur Vollstreckung e<strong>in</strong>e Erklärung <strong>der</strong> Vollstreckbarkeit<br />

des Titels (Vollstreckungsklausel) <strong>und</strong> wie erhält man sie?<br />

4<br />

Vollstreckbarkeitserklärung ist<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

3<br />

Der Notar o<strong>der</strong> das Gericht fügt<br />

die Klausel bei <strong>der</strong> Ausstellung<br />

des Titels bei.<br />

2<br />

Notarielle Titel benötigen<br />

ke<strong>in</strong>e Klausel.<br />

JP<br />

1<br />

Die Klausel muss jeweils<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beson<strong>der</strong>en Verfahren<br />

vom Gericht erteilt werden.<br />

3. Wie kann <strong>der</strong> Eigentümer se<strong>in</strong>e Rechte gegen die Vollstreckung<br />

geltend machen (z. B. weil die For<strong>der</strong>ung nicht existiert<br />

o<strong>der</strong> zurückgezahlt wurde)? (materielle o<strong>der</strong> formelle<br />

E<strong>in</strong>wendungen)<br />

Für jedes faire Vollstreckungsverfahren gilt <strong>der</strong> elementare Gr<strong>und</strong>satz, dass <strong>der</strong><br />

Schuldner bzw. Eigentümer die Möglichkeit hat, sich gegen die Vollstreckung zu<br />

wehren, wenn er <strong>der</strong> Ansicht ist, die Vollstreckung sei entwe<strong>der</strong> überhaupt nicht o<strong>der</strong><br />

zum<strong>in</strong>dest nicht <strong>in</strong> dieser Höhe gerechtfertigt. Dieses Recht gestehen ihm alle hier<br />

untersuchten Rechtsordnungen zu. Allerd<strong>in</strong>gs erlegen sie ihm auch e<strong>in</strong>e entsprechende<br />

Prozessführungslast auf. Dies bedeutet, dass er sich aktiv wehren muss, wenn<br />

er se<strong>in</strong>e Rechte verletzt sieht. Ihn trifft also e<strong>in</strong>e Initiativlast – wie es im Zivilprozess

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!