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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Vollstreckung 71<br />

1. Wie erhält man e<strong>in</strong>en Titel für die Vollstreckung<br />

aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht?<br />

Nahezu alle hier erfassten Rechtsordnungen verlangen die Existenz e<strong>in</strong>es Vollstreckungstitels,<br />

damit e<strong>in</strong> Vollstreckungsverfahren begonnen werden kann. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist eigentlich e<strong>in</strong> Urteil nach e<strong>in</strong>em streitigen Prozess, <strong>in</strong> dem die<br />

Zahlung e<strong>in</strong>er Geldsumme aus dem Gr<strong>und</strong>stück bzw. die Duldung <strong>der</strong> Zwangsvollstreckung<br />

angeordnet wird. Bei Gr<strong>und</strong>pfandrechten ist es aus <strong>Effizienz</strong>gründen<br />

jedoch s<strong>in</strong>nvoll, e<strong>in</strong>en Prozess über die Zahlungspflicht zu vermeiden, wenn diese<br />

Pflicht dem Gr<strong>und</strong>e nach e<strong>in</strong>deutig <strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhe nach bestimmbar ist. Damit wird<br />

e<strong>in</strong>erseits e<strong>in</strong>e Verzögerung des Vollstreckungsverfahrens vermieden, die den<br />

wirtschaftlichen Wert <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte schmälern würde; an<strong>der</strong>erseits werden<br />

die Gerichte von Verfahren mit voraussehbarem Ausgang entlastet. Daher verzichten<br />

manche Län<strong>der</strong> bei Gr<strong>und</strong>pfandrechten mit klar bestimmbaren Beträgen ganz auf den<br />

gerichtlich ausgeurteilten Vollstreckungstitel, lassen die notarielle Urk<strong>und</strong>e über die<br />

Bestellung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts als Titel ausreichen o<strong>der</strong> sehen beson<strong>der</strong>s vere<strong>in</strong>fachte<br />

<strong>und</strong> schnelle Gerichtsverfahren vor.<br />

Zwar besteht e<strong>in</strong>e große Vielfalt unterschiedlicher Verfahren 107 , wie sich e<strong>in</strong> Gläubiger<br />

e<strong>in</strong>en solch „raschen“ Titel verschaffen kann, ohne e<strong>in</strong>en vorausgehenden Prozess<br />

führen zu müssen, im Ergebnis ist jedoch festzustellen, dass alle Län<strong>der</strong> die<br />

Möglichkeit bieten, sich e<strong>in</strong>en Titel schon mit <strong>der</strong> Bestellung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

o<strong>der</strong> später <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>fachen Verfahren zu verschaffen. 108<br />

V.1 Wie erhält man e<strong>in</strong>en Titel für die Vollstreckung aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht?<br />

JP<br />

7<br />

Titellose Verwertungsmöglichkeit<br />

aufgr<strong>und</strong> vertraglicher Vere<strong>in</strong>barung.<br />

6<br />

Titel ist stets vorhanden, da<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte stets (z. B. laut<br />

Gesetz) durch notarielle o<strong>der</strong><br />

öffentliche Beurk<strong>und</strong>ung bestellt<br />

werden <strong>und</strong> notarielle Urk<strong>und</strong>en<br />

stets vollstreckbar s<strong>in</strong>d.<br />

5<br />

Banken können sich Titel selbst<br />

erteilen (Titel können auch notariell<br />

bestellt werden).<br />

4<br />

Titel ist meist vorhanden, da<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte meist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

notariellen Beurk<strong>und</strong>ung mit Vollstreckungstitel<br />

ausgestattet werden.<br />

3<br />

Vollstreckungstitel können<br />

notariell bestellt werden.<br />

2<br />

Titel wird <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>en Verfahren<br />

<strong>in</strong> kürzester Zeit erteilt, sofern <strong>der</strong><br />

Anspruch nicht bestritten wird.<br />

1<br />

Titel muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em streitigen<br />

Gerichtsverfahren erstritten werden.<br />

107 Manche Län<strong>der</strong> bieten mehrere Verwertungsverfahren, wie z. B. das tschechische Recht.<br />

108 Noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> 1. Auflage dieses Werkes wurde hier für Russland die Antwort 1 gegeben. Zur zwischenzeitlichen<br />

Rechtsreform vgl. Lassen, Reformen im russischen Recht: Stärkung <strong>der</strong> Pfandgläubiger,<br />

WiRO 2009, S. 321 ff.

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