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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Schutz des Eigentümers 69<br />

3. Gibt es Regelungen o<strong>der</strong> Rechtsprechung, die den Eigentümer<br />

e<strong>in</strong>er Immobilie, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht zur Sicherung<br />

e<strong>in</strong>er For<strong>der</strong>ung gegen e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Person bestellt, beson<strong>der</strong>s<br />

schützen? (Schutz e<strong>in</strong>es Drittbestellers)<br />

E<strong>in</strong> weiterer ebenso wichtiger <strong>und</strong> im Zusammenhang mit Verbraucherschutzfragen<br />

häufig diskutierter Problembereich ist die Bestellung e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts durch<br />

e<strong>in</strong>en vom Darlehensnehmer verschiedenen (dritten) Immobilieneigentümer. 106 In<br />

diesen Fällen <strong>der</strong> Drittbestellung kann es Schutzvorschriften <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann geben,<br />

wenn <strong>der</strong> Dritte zusätzlich zur Haftung aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht auch noch<br />

e<strong>in</strong>e persönliche Haftung formularmäßig übernehmen soll o<strong>der</strong> wenn das Gr<strong>und</strong>pfandrecht<br />

e<strong>in</strong>e Vielzahl von For<strong>der</strong>ungen gegen den Schuldner sichern soll.<br />

IV.3<br />

Gibt es Regelungen o<strong>der</strong> Rechtsprechung, die den Eigentümer e<strong>in</strong>er Immobilie,<br />

<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht zur Sicherung e<strong>in</strong>er For<strong>der</strong>ung gegen e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Person<br />

bestellt, beson<strong>der</strong>s schützen? (Schutz e<strong>in</strong>es Drittbestellers)<br />

ja<br />

2<br />

1<br />

ne<strong>in</strong><br />

JP<br />

106 Hiermit befasst sich – im Zusammenhang mit se<strong>in</strong>en Überlegungen für e<strong>in</strong>e Eurohypothek –<br />

beson<strong>der</strong>s e<strong>in</strong>gehend Kiesgen, <strong>der</strong> für die von ihm untersuchten Rechtsordnungen über die<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte h<strong>in</strong>aus die Gr<strong>und</strong>l<strong>in</strong>ien <strong>der</strong> Rechtsprechung aufarbeitet, die überall für solche<br />

Drittfälle zu E<strong>in</strong>schränkungen kommen. Vgl. hierzu <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e se<strong>in</strong>e rechtsvergleichende<br />

Analyse, S. 157 ff.

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