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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Schutz des Eigentümers 67<br />

erreicht wie bei Bestellung e<strong>in</strong>er nicht-akzessorischen Gr<strong>und</strong>schuld vor Auszahlung<br />

des Darlehens, was aus Sicht <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anzierenden Bank durchaus legitim <strong>und</strong> erfor<strong>der</strong>lich<br />

se<strong>in</strong> kann. Vertreter <strong>der</strong> verbraucherschützenden Wirkung <strong>der</strong> strengen Akzessorietät<br />

e<strong>in</strong>er Hypothek gehen auf diese weit verbreitete Praxis jedoch <strong>in</strong> aller<br />

Regel nicht e<strong>in</strong>.<br />

Im Ergebnis zeigt sich für die untersuchten Rechtsordnungen, dass die meisten <strong>in</strong><br />

diesem Konfliktfall eher den Eigentümer schützen, an<strong>der</strong>e dagegen den Gläubiger<br />

des Gr<strong>und</strong>pfandrechts. Die Antworten können – wie schon mehrfach erwähnt –<br />

bemerkenswerterweise nicht aus <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>konzeption <strong>der</strong> Akzessorietät o<strong>der</strong> Nicht-<br />

Akzessorietät des Gr<strong>und</strong>pfandrechts erschlossen werden.<br />

IV.1<br />

Kann sich <strong>der</strong> Eigentümer auf das Fehlen e<strong>in</strong>er fälligen <strong>und</strong> gesicherten For<strong>der</strong>ung<br />

berufen, wenn <strong>der</strong> Erwerber des Gr<strong>und</strong>pfandrechts gutgläubig ist?<br />

2<br />

ja<br />

(Eigentümer geschützt)<br />

ne<strong>in</strong><br />

(Gläubiger geschützt)<br />

1<br />

JP<br />

Eurohypothek nach Basic Guidel<strong>in</strong>es:<br />

2. Kann <strong>der</strong> Eigentümer den Betrag des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

im Gr<strong>und</strong>buch reduzieren lassen, wenn feststeht, dass<br />

<strong>der</strong> Sicherungsrahmen nur noch zu e<strong>in</strong>em bestimmten Teil<br />

ausgenutzt werden wird?<br />

Manche Rechtsordnungen geben die Möglichkeit, dass <strong>der</strong> Kapitalbetrag des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

entsprechend <strong>der</strong> Rückzahlung im Gr<strong>und</strong>buch o<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Urk<strong>und</strong>e<br />

reduziert wird <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gläubiger hierbei zur Mitwirkung verpflichtet ist. Damit wird<br />

<strong>der</strong> Eigentümer vor e<strong>in</strong>em eventuell unberechtigten Zugriff seitens e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts<strong>in</strong>habers<br />

geschützt, was vor allem dort von Bedeutung se<strong>in</strong> kann, wo<br />

for<strong>der</strong>ungsloser gutgläubiger Erwerb e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts möglich ist. In <strong>der</strong><br />

Praxis sollte <strong>der</strong> Eigentümer aber bei se<strong>in</strong>er Entscheidung, ob er von diesem Recht

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