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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Schutz des Eigentümers 65<br />

IV. Schutz des Eigentümers<br />

Aspekte des Verbraucherschutzes stehen seit Jahren zunehmend im Zentrum des Interesses<br />

sowohl vieler nationaler Gesetzgeber, vor allem aber auch <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

bei <strong>der</strong> Entwicklung neuer EU-weit gelten<strong>der</strong> M<strong>in</strong>destschutzbestimmungen. Im<br />

Bereich Immobilienrecht <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte wird <strong>der</strong> Eigentümer <strong>der</strong> Immobilie<br />

als schutzbedürftig betrachtet. Dabei ist allerd<strong>in</strong>gs zu berücksichtigen, dass das Immobilienrecht<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht nach <strong>der</strong> Person des Eigentümers differenziert.<br />

Ob er Verbraucher ist o<strong>der</strong> nicht, die Rechte e<strong>in</strong>es Eigentümers gegen e<strong>in</strong>en<br />

unberechtigten Vollstreckungszugriff durch e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger s<strong>in</strong>d<br />

immer gleich.<br />

Die engste Verb<strong>in</strong>dung zwischen gesicherter For<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht weisen<br />

streng bestandsakzessorische Hypotheken auf, bei denen das Erlöschen <strong>der</strong> gesicherten<br />

For<strong>der</strong>ung kraft Gesetzes zum Untergang <strong>der</strong> Hypothek führt. Häufig wird<br />

die streng akzessorische Hypothek daher als verbraucherfre<strong>und</strong>lich bezeichnet, während<br />

die nicht-akzessorischen Gr<strong>und</strong>pfandrechte als für den Verbraucher gefährlich<br />

kritisiert werden. Dies ist <strong>in</strong> dieser Verkürzung nicht richtig. Denn <strong>der</strong> Schutz des<br />

Verbrauchers (beim Gr<strong>und</strong>pfandrecht: des Eigentümers <strong>der</strong> Immobilie) lässt sich<br />

nicht auf die materiell-rechtliche Frage fortbestehen<strong>der</strong> for<strong>der</strong>ungsloser Existenz des<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechts beschränken, aus dem im Rahmen e<strong>in</strong>er Vollstreckung vorgegangen<br />

werden könnte. Vielmehr spielen prozessuale Fragen <strong>der</strong> Beweislastverteilung<br />

ebenso e<strong>in</strong>e Rolle wie die Möglichkeit sicherungsvertraglicher E<strong>in</strong>rede o<strong>der</strong> des materiell-rechtlichen<br />

gutgläubigen „Wegerwerbs“ von E<strong>in</strong>wendungen o<strong>der</strong> E<strong>in</strong>reden<br />

wegen des Fehlens e<strong>in</strong>er gesicherten For<strong>der</strong>ung. Je nachdem, wie diese Fragen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er Rechtsordnung geregelt s<strong>in</strong>d, kann e<strong>in</strong> nicht-akzessorisches Gr<strong>und</strong>pfandrecht<br />

für den Eigentümer durchaus weniger „gefährlich“ se<strong>in</strong> als e<strong>in</strong> akzessorisches Gr<strong>und</strong>pfandrecht.<br />

Wie oben unter C.III.4. festgestellt werden konnte, gilt <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Durchsetzungsakzessorietät<br />

überall. Allerd<strong>in</strong>gs f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong> vielen Län<strong>der</strong>n Regelungen, die<br />

dem Verkehrs<strong>in</strong>teresse dienen, also die Übertragung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte erleichtern.<br />

Diese ermöglichen e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>wendungs- o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>redefreien gutgläubigen Erwerb<br />

e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts o<strong>der</strong> überbürden zum<strong>in</strong>dest die Beweislast <strong>in</strong> manchen Fällen<br />

dem Eigentümer. Damit befassen sich die folgenden Schaubil<strong>der</strong> sowie das<br />

Schaubild unter C.V.4.<br />

Dieses Kapitel IV. sollte nicht den falschen E<strong>in</strong>druck erwecken, als ob nur <strong>in</strong> den<br />

hier aufgeführten wenigen Fragen <strong>der</strong> Eigentümerschutz berücksichtigt sei. Vielmehr<br />

ist <strong>der</strong> Schutz des Eigentümers e<strong>in</strong> Thema, das vor allem auch im Gr<strong>und</strong>buchrecht<br />

(C.II.) <strong>und</strong> im Vollstreckungsrecht (C.V.) zentrale Bedeutung hat. Im Übrigen spielt<br />

<strong>der</strong> Eigentümerschutz bei den meisten <strong>der</strong> <strong>in</strong> diesem Werk erfassten Fragen e<strong>in</strong>e<br />

Rolle <strong>und</strong> erfährt im Bewertungssystem dadurch kont<strong>in</strong>uierliche Beachtung, dass<br />

jede Frage auch unter dem Blickw<strong>in</strong>kel des Eigentümer<strong>in</strong>teresses beurteilt wird. 98<br />

Schutz des Eigentümers<br />

98 Vgl. D.II.

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