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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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64 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

sich mit <strong>der</strong> Tilgung zunehmend verwirklicht (<strong>in</strong> Deutschland <strong>in</strong> Gestalt des „Rückgewähranspruchs“),<br />

vertraglich im Voraus zu erwerben o<strong>der</strong> auch später zu pfänden.<br />

Damit hat dann <strong>der</strong> nachrangige Gläubiger e<strong>in</strong>e effektive Möglichkeit <strong>der</strong> Vollstreckung,<br />

<strong>in</strong>dem er e<strong>in</strong> bestehendes besserrangiges Gr<strong>und</strong>pfandrecht erwirbt, ohne e<strong>in</strong><br />

neues Gr<strong>und</strong>pfandrecht bestellen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>tragen zu müssen.<br />

In Polen <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Schweiz entsteht durch die Tilgung e<strong>in</strong>e „leere Stelle“ mit dem<br />

Recht des Eigentümers zur Wie<strong>der</strong>ausnutzung. Allerd<strong>in</strong>gs kann diese Rechtsposition<br />

we<strong>der</strong> abgetreten noch gepfändet werden, was sich für nachrangige <strong>und</strong> ungesicherte<br />

Gläubiger nachteilig auswirken kann.<br />

Es fällt allerd<strong>in</strong>gs auf, dass Län<strong>der</strong> mit nicht-akzessorischen Gr<strong>und</strong>pfandrechten zwar<br />

teilweise auf das Aufrücken verweisen, solches Aufrücken aber bei nicht-akzessorischen<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechten durch stets denkbare Neuvalutierung vereitelt werden<br />

kann. E<strong>in</strong>e ähnliche Konfliktlage kann sich bei Höchstbetragshypotheken ergeben.<br />

III.10<br />

Wie können ungesicherte o<strong>der</strong> nachrangige Gläubiger die Position <strong>der</strong> freien Teile<br />

des erstrangigen Gr<strong>und</strong>pfandrechts erwerben?<br />

2<br />

Das Recht des Eigentümers auf<br />

für die For<strong>der</strong>ung nicht (mehr)<br />

benötigte Teile des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

kann abgetreten<br />

o<strong>der</strong> gepfändet werden.<br />

1<br />

Es können nur nachrangige<br />

Rechte e<strong>in</strong>getragen werden, die<br />

wirtschaftlich aufrücken können.<br />

JP

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