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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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60 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

III.6<br />

Wird das Gr<strong>und</strong>pfandrecht durch e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung über den<br />

Sicherungsrahmen mit <strong>der</strong>/den gesicherten For<strong>der</strong>ung/en verb<strong>und</strong>en?<br />

4<br />

ja, gesetzlich geregelt<br />

3<br />

ja, vertragliche Praxis<br />

2<br />

ja, als konkludent unterstellt<br />

1<br />

JP<br />

nicht relevant, da strenge<br />

gesetzliche Akzessorietät<br />

(ohne Höchstbetragshypothek)<br />

Eurohypothek nach Basic Guidel<strong>in</strong>es:<br />

7. Gilt <strong>der</strong> Sicherungsrahmen nach e<strong>in</strong>er Übertragung<br />

<strong>der</strong> Gläubigerposition auch für den neuen Inhaber?<br />

(ke<strong>in</strong> Fall des gutgläubigen Erwerbs)<br />

Beson<strong>der</strong>s deutlich zeigt sich die beschränkte Flexibilität streng akzessorischer<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte im Fall ihrer Übertragung: Sie können nur <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> bestehenden<br />

For<strong>der</strong>ung übertragen werden.<br />

Die meisten Gr<strong>und</strong>pfandrechte mit gelockerter Akzessorietät (Höchstbetragshypotheken)<br />

<strong>in</strong>tendieren dagegen gleiche Übertragbarkeit wie nicht-akzessorische Gr<strong>und</strong>pfandrechte.<br />

Auch wenn dies <strong>in</strong> manchen Län<strong>der</strong>n dogmatisch wenig ausgeformt<br />

ersche<strong>in</strong>t <strong>und</strong> zuweilen selbst <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kreditpraxis vollständiger Klarheit entbehrt, tritt<br />

<strong>der</strong> Erwerber des Gr<strong>und</strong>pfandrechts dann mehr o<strong>der</strong> weniger automatisch <strong>und</strong> damit<br />

meist ohne beson<strong>der</strong>e Abrede <strong>in</strong> die Vere<strong>in</strong>barung über den Sicherungsrahmen e<strong>in</strong>,<br />

so dass er diesen Sicherungsrahmen ebenso nutzen kann wie <strong>der</strong> frühere Inhaber des<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechts.<br />

Sehr zurückhaltend ist <strong>in</strong>soweit allerd<strong>in</strong>gs das nie<strong>der</strong>ländische Recht. Obwohl se<strong>in</strong>e<br />

Bankhypothek als sehr flexibel gilt, überträgt sich ihr Sicherungsrahmen nur <strong>in</strong>soweit<br />

auf ihren neuen Inhaber, als For<strong>der</strong>ungen tatsächlich bestehen. Die Bankhypothek<br />

wandelt sich also <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e feste Hypothek um.

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