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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Akzessorietätswirkungen 59<br />

III.5<br />

Erlischt mit <strong>der</strong> gesicherten For<strong>der</strong>ung auch das Gr<strong>und</strong>pfandrecht?<br />

(Erlöschensakzessorietät)<br />

3<br />

ne<strong>in</strong><br />

2<br />

ne<strong>in</strong>, wenn Rechtsverhältnis<br />

noch weitere For<strong>der</strong>ungen<br />

umfassen könnte<br />

ja<br />

1<br />

JP<br />

Eurohypothek nach Basic Guidel<strong>in</strong>es:<br />

6. Wird das Gr<strong>und</strong>pfandrecht durch e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung<br />

über den Sicherungsrahmen mit <strong>der</strong>/den gesicherten<br />

For<strong>der</strong>ung/en verb<strong>und</strong>en?<br />

E<strong>in</strong>e Sicherungsvere<strong>in</strong>barung, welche die Pflicht zur Bestellung e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

als <strong>Sicherheit</strong> be<strong>in</strong>haltet, liegt jedem Gr<strong>und</strong>pfandrecht zugr<strong>und</strong>e – sei es<br />

akzessorisch o<strong>der</strong> nicht-akzessorisch –, weil sonst das Gr<strong>und</strong>pfandrecht rechtsgr<strong>und</strong>los<br />

erlangt wäre. 96 E<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Frage ist, ob causa <strong>und</strong> Bestellungsvere<strong>in</strong>barung<br />

zusammenfallen o<strong>der</strong> getrennt s<strong>in</strong>d; dies beantworten die Rechtsordnungen entsprechend<br />

ihrem gr<strong>und</strong>sätzlichen Ausgangspunkt verschieden (e<strong>in</strong>heitlicher Vertrag<br />

für Verpflichtung <strong>und</strong> Verfügung o<strong>der</strong> Trennungspr<strong>in</strong>zip). Soweit e<strong>in</strong> nicht-akzessorisches<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht gegeben ist o<strong>der</strong> – wie oft – e<strong>in</strong>e gelockerte Akzessorietät<br />

(<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bei Höchstbetragshypotheken) besteht, hat die Sicherungsvere<strong>in</strong>barung<br />

aber auch die zusätzliche Funktion, die rechtliche Beziehung zwischen gesicherter<br />

For<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht festzulegen: Bestimmung e<strong>in</strong>bezogener For<strong>der</strong>ungen,<br />

Beendigung des Sicherungsverhältnisses, Abwehrrechte des Eigentümers bei<br />

vertragswidriger Geltendmachung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts etc.<br />

96 Hierzu <strong>und</strong> zum folgenden Soergel/Stöcker, EU-Osterweiterung <strong>und</strong> dogmatische Fragen des<br />

Immobiliarsachenrechts – Kausalität, Akzessorietät <strong>und</strong> Sicherungszweck, ZBB 2002, 412 ff.;<br />

ferner Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Auflage 2009, § 5 Rn. 40 ff., § 36 Rn. 76a ff., § 45 Rn.<br />

9 ff.

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