20.05.2014 Aufrufe

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

54 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

2. Kann e<strong>in</strong> von <strong>der</strong> gesicherten For<strong>der</strong>ung unabhängiger<br />

höherer Sicherungsrahmen registriert werden?<br />

Auch die Umfangsakzessorietät wird allgeme<strong>in</strong> als selbstverständliche Eigenschaft<br />

von Hypotheken angenommen <strong>und</strong> zuweilen sogar als unbed<strong>in</strong>gt notwendig postuliert,<br />

um den Verbraucher zu schützen. In <strong>der</strong> Rechtswirklichkeit jedoch f<strong>in</strong>den sich<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> praktisch überall Ausnahmen, welche die Praxis dom<strong>in</strong>ieren, ohne bisher<br />

als problematisch o<strong>der</strong> gar gefährlich für den Verbraucher aufgefallen zu se<strong>in</strong>.<br />

Die als Ausnahme zur Umfangsakzessorietät am weitesten verbreitete Gr<strong>und</strong>pfandrechtsart<br />

<strong>in</strong> <strong>Europa</strong> ist die sogenannte Höchstbetragshypothek. Bei ihr ist die Umfangsakzessorietät<br />

gelockert, weil die gesicherte For<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe schwanken<br />

kann. Erst im Jahr 1996 wurde <strong>in</strong> Belgien, wo man lange Jahre dem französischen<br />

Vorbild <strong>der</strong> streng akzessorischen Hypothek gefolgt war, die „hypothèque pour<br />

toutes sommes“ gesetzlich geschaffen. Durch die belgische Hypothek „pour toutes<br />

sommes“ können auch zukünftige For<strong>der</strong>ungen gesichert werden, sofern sie bei <strong>der</strong><br />

Bestellung <strong>der</strong> Hypothek bestimmt o<strong>der</strong> bestimmbar s<strong>in</strong>d; diese Hypothekenart hat<br />

sich <strong>in</strong> <strong>der</strong> belgischen Kreditpraxis schnell durchgesetzt. 89<br />

Problematisch ist bei manchen Höchstbetragshypotheken (z. B. nach deutschem <strong>und</strong><br />

österreichischem Recht), dass e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>heitlicher maximaler Haftungsbetrag für Kapital<br />

<strong>und</strong> Z<strong>in</strong>sen vere<strong>in</strong>bart werden muss. Diese Höchstbetragshypotheken s<strong>in</strong>d also nicht<br />

verz<strong>in</strong>slich, so dass <strong>in</strong> den Kapitalbetrag auch die Z<strong>in</strong>sen e<strong>in</strong>gerechnet werden müssen,<br />

die man mitsichern <strong>und</strong> gegebenenfalls vollstrecken möchte – mit Folgen für die<br />

Bestellungsgebühren.<br />

E<strong>in</strong> weiterer für die Praxis wichtiger Nachteil kann die <strong>Effizienz</strong> e<strong>in</strong>es Vollstreckungsverfahrens<br />

betreffen. Da das Kapital nur e<strong>in</strong> Höchstbetrag, also e<strong>in</strong> Maximalbetrag,<br />

ist, kann e<strong>in</strong>e Höchstbetragshypothek nach h. M. z. B. <strong>in</strong> Deutschland nicht<br />

für sofort vollstreckbar erklärt werden. Dies bedeutet, dass die <strong>in</strong> vielen Rechtsordnungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich gegebene Möglichkeit nicht besteht, dass sich e<strong>in</strong> Eigentümer<br />

mit d<strong>in</strong>glicher Wirkung für jeden künftigen Eigentümer (z. B. durch e<strong>in</strong>e notariell<br />

beurk<strong>und</strong>ete Erklärung) <strong>der</strong> sofortigen Vollstreckung unterwirft. Dann muss die<br />

Bank gr<strong>und</strong>sätzlich zuerst e<strong>in</strong>en Titel erstreiten, bevor sie das Zwangsvollstreckungsverfahren<br />

e<strong>in</strong>leiten kann. Allerd<strong>in</strong>gs s<strong>in</strong>d manche Rechtsordnungen von solchen E<strong>in</strong>schränkungen<br />

nicht berührt, wenn z. B. jede notarielle Hypothekenurk<strong>und</strong>e kraft<br />

Gesetzes ohne Weiteres vollstreckbar ist; die Frage <strong>der</strong> tatsächlichen For<strong>der</strong>ungshöhe<br />

entscheidet sich dann nach allgeme<strong>in</strong>en Regeln <strong>der</strong> Beweislastverteilung bei Entstehen<br />

<strong>und</strong> Erlöschen von For<strong>der</strong>ungen.<br />

Im Laufe <strong>der</strong> Arbeiten des R<strong>und</strong>en Tisches Gr<strong>und</strong>pfandrechte gelangten die national<br />

unterschiedlichen Ausprägungen <strong>der</strong> Höchstbetragshypothek zunehmend <strong>in</strong> den Fokus<br />

<strong>der</strong> Erörterungen. Daher wurden e<strong>in</strong>ige Fragen <strong>in</strong> den Fragenkatalog neu aufgenommen,<br />

um das Verhältnis gerade <strong>der</strong> Höchstbetragshypotheken zu den gesicherten<br />

For<strong>der</strong>ungen näher zu analysieren. 90<br />

89 Die belgische „hypothèque pour toutes sommes“ wurde <strong>der</strong> nie<strong>der</strong>ländischen Bankhypothek<br />

nachgebildet, geht jedoch über <strong>der</strong>en Anwendungsbereich h<strong>in</strong>aus: Sie kann auch an<strong>der</strong>e als<br />

Bankfor<strong>der</strong>ungen sichern <strong>und</strong> vermittelt ihre Flexibilität auch e<strong>in</strong>em Zessionar pro rata.<br />

90 Vgl. C.III.7. <strong>und</strong> 8.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!