20.05.2014 Aufrufe

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

52 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Sicherungsgr<strong>und</strong>schuld. 78 Bei <strong>der</strong> Sicherungsgr<strong>und</strong>schuld wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Sicherungsvere<strong>in</strong>barung<br />

festgelegt, zu welchem Zweck die Gr<strong>und</strong>schuld bestellt wird <strong>und</strong><br />

wie lange sie <strong>der</strong> Eigentümer bereitstellen muss, d. h. also, wann er sie wie<strong>der</strong> zurückerhalten<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Löschung verlangen kann. Auf diese Weise entsteht e<strong>in</strong>e Art<br />

vertragliche Akzessorietät 79 des nicht-akzessorisch konstruierten Gr<strong>und</strong>pfandrechts.<br />

c) Etwas an<strong>der</strong>s gestaltet sich die Konstruktion <strong>in</strong> Fällen, <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong>e akzessorische<br />

Hypothek mit e<strong>in</strong>er sogenannten abstrakten For<strong>der</strong>ung verb<strong>und</strong>en wird, wie<br />

z. B. mit e<strong>in</strong>em Wechsel o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>em abstrakten Schuldversprechen. Die im <strong>in</strong>ternationalen<br />

Kreditgeschäft heute übliche sogenannte „parallel debt“ kann ebenfalls <strong>in</strong><br />

diese Kategorie e<strong>in</strong>gruppiert werden Das Gr<strong>und</strong>pfandrecht selbst ist zwar als streng<br />

akzessorisch zu beurteilen, aber eben nur im Verhältnis zu e<strong>in</strong>em abstrakten Schuldversprechen,<br />

das unabhängig von <strong>der</strong> parallel existierenden Darlehensfor<strong>der</strong>ung besteht.<br />

Diese Sicherungsstruktur macht es ebenso wie bei nicht-akzessorischen<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechten gr<strong>und</strong>sätzlich erfor<strong>der</strong>lich, durch e<strong>in</strong>en Sicherungsvertrag den<br />

Sicherungszweck <strong>und</strong> -umfang <strong>der</strong> abstrakten For<strong>der</strong>ung (Wechsel, Schuldversprechen,<br />

parallel debt) zu bestimmen. 80<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation mit abstrakten Schuldversprechen f<strong>in</strong>den sich <strong>in</strong><br />

Norwegen (gjort pantobligasjon) <strong>und</strong> Schweden (pantbrev) 81 ; auch die Son<strong>der</strong>form<br />

<strong>der</strong> Eigentümerhypothek <strong>in</strong> Dänemark (ejerpantebrev) dürfte hierzu gehören. 82 Solche<br />

Gestaltungsformen stellen e<strong>in</strong>e deutliche Parallele zur deutschen „abstrakten<br />

Hypothek“ dar. 83 Die Verb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>es englischen o<strong>der</strong> US-amerikanischen Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

mit e<strong>in</strong>er debenture o<strong>der</strong> promissory note zeigt e<strong>in</strong>e ähnliche Charakteristik.<br />

84<br />

78 Vgl. zur unklaren statistischen Lage Stöcker, Die Eurohypothek, S. 25 ff. m. w. N.<br />

79 Zu diesem Begriff Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Auflage 2009, § 36 Rn. 77a ff. <strong>und</strong> § 45 Rn. 9 ff.<br />

80 Lassen, Russland, <strong>in</strong>: Stöcker, Flexibilität, Band II, S. 108 f., kritisch zur Verb<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>er<br />

russischen Hypothek mit e<strong>in</strong>em abstrakten Schuldversprechen (parallel debt).<br />

81 In Schweden wird das Gr<strong>und</strong>pfandrecht auch heute noch <strong>in</strong> manchen Fällen nicht zur Sicherung<br />

des Darlehens, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>es „skuldebrev“ bestellt, <strong>der</strong> als geson<strong>der</strong>te Verb<strong>in</strong>dlichkeit neben<br />

das Darlehen tritt.<br />

82 Der ejerpantebrev wurde von dänischen Bankjuristen aus den Pr<strong>in</strong>zipien des allgeme<strong>in</strong>en Rechts<br />

des pantebrev (<strong>der</strong> dänischen Briefhypothek) entwickelt <strong>und</strong> ist erst seit 2009 gesetzlich<br />

geregelt. Er entsteht dadurch, dass <strong>der</strong> Eigentümer e<strong>in</strong>er Immobilie diese für e<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ung,<br />

die gegen ihn selbst gerichtet ist, verpfändet <strong>und</strong> für diese For<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Verpfändung das<br />

Gr<strong>und</strong>buchamt auf Antrag des Eigentümers e<strong>in</strong>en ejerpantebrev im Gr<strong>und</strong>buch e<strong>in</strong>trägt. Dieser<br />

ejerpantebrev wird vom Eigentümer an den Gläubiger zur <strong>Sicherheit</strong> verpfändet, wobei die<br />

Verpfändung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er eigenen Vere<strong>in</strong>barung festgehalten <strong>und</strong> diese <strong>in</strong> das Gr<strong>und</strong>buch<br />

e<strong>in</strong>getragen wird. Es gibt also zwei Verpfändungen: die Verpfändung des Gr<strong>und</strong>stücks <strong>und</strong> die<br />

des ejerpantebrev; aber obwohl es zwei Verpfändungen gibt, erhält <strong>der</strong> Erwerber mit dem<br />

Pfandrecht am ejerpantebrev auch das Pfandrecht am Gr<strong>und</strong>stück.<br />

83 Zu dieser vgl. Stöcker, Die Eurohypothek, Internationale Juristenvere<strong>in</strong>igung Osnabrück, Jahresheft<br />

2007, S. 71 ff.<br />

84 In vielen US-B<strong>und</strong>esstaaten ist es üblich, das Gr<strong>und</strong>pfandrecht für e<strong>in</strong>e „promissory note“ zu<br />

bestellen, die ebenfalls e<strong>in</strong>e selbständig neben dem Darlehen existierende Verb<strong>in</strong>dlichkeit schafft.<br />

Auch <strong>in</strong> <strong>der</strong> deutschen Kreditpraxis wurde die Komb<strong>in</strong>ation aus abstraktem Schuldversprechen<br />

mit Sicherung durch e<strong>in</strong>e Hypothek zeitweise genutzt, dann jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> e<strong>in</strong>facheren<br />

Handhabbarkeit <strong>der</strong> Sicherungsgr<strong>und</strong>schuld aufgegeben; vgl. zu dieser „abstrakten Hypothek“<br />

Baur/Stürner, Sachenrecht, 18. Auflage 2009, § 36 Rn. 76, § 37 Rn. 18 <strong>und</strong> § 40 Rn. 45 f.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!