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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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44 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

Die Regelungen zum Vertrauensschutz hängen unmittelbar zusammen mit <strong>der</strong> Frage,<br />

welche Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong>jenige erfüllen muss, <strong>der</strong> sich auf die E<strong>in</strong>tragungen im<br />

Gr<strong>und</strong>buch verlässt, <strong>und</strong> auf dieser Gr<strong>und</strong>lage e<strong>in</strong>e Rechtsposition geltend machen<br />

will. Der Vertrauensschutz wird – dies verdient beson<strong>der</strong>es Interesse – <strong>in</strong> den meisten<br />

Län<strong>der</strong>n nicht davon abhängig gemacht, dass <strong>der</strong> Schutzwürdige tatsächlich Kenntnis<br />

vom Inhalt des Gr<strong>und</strong>buches genommen hat. 61<br />

Das hier vorliegende Schaubild befasst sich mit <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Frage <strong>der</strong> Wirkung<br />

des Registersystems zum Schutze des Rechtsverkehrs. Es besteht e<strong>in</strong> großer Bedarf,<br />

durch e<strong>in</strong> Publizitäts<strong>in</strong>strument e<strong>in</strong>fache Streitigkeiten über die Rechtslage an Immobilien<br />

möglichst zu vermeiden, z. B. die Streitfrage, wer Eigentümer e<strong>in</strong>er Immobilie<br />

o<strong>der</strong> Inhaber e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts ist.<br />

Die beiden folgenden Schaubil<strong>der</strong> betreffen die Gr<strong>und</strong>satzfrage, ob <strong>der</strong> Rechtsverkehr<br />

sich auf Bestand <strong>und</strong> Inhaberschaft e<strong>in</strong>es d<strong>in</strong>glichen Rechts verlassen kann,<br />

wie sie im Gr<strong>und</strong>buch publiziert s<strong>in</strong>d, d. h., ob das d<strong>in</strong>gliche Recht wirksam bestellt<br />

wurde <strong>und</strong> demjenigen zusteht, <strong>der</strong> im Gr<strong>und</strong>buch verlautbart ist. Vermutet wird also<br />

die Wirksamkeit des Bestellungsaktes o<strong>der</strong> des Übertragungsaktes.<br />

E<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Frage ist, ob das Gr<strong>und</strong>pfandrecht möglicherweise deswegen nicht existiert<br />

o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>redebehaftet nicht durchsetzbar ist, weil die gesicherte For<strong>der</strong>ung nicht<br />

o<strong>der</strong> nicht mehr besteht. Diese Frage betrifft die Wirkung des öffentlichen Glaubens<br />

im Verhältnis zur Akzessorietät des Gr<strong>und</strong>pfandrechts. Auch hier ist e<strong>in</strong> Vorrang des<br />

öffentlichen Glaubens des Gr<strong>und</strong>buches möglich. Damit befasst sich die Frage<br />

C.IV.1.<br />

II.16<br />

Ist das Vertrauen des Erwerbers e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts <strong>in</strong> den Inhalt des Registers<br />

geschützt?<br />

JP<br />

5<br />

Die E<strong>in</strong>tragung gilt zu se<strong>in</strong>en<br />

Gunsten stets als richtig.<br />

4<br />

Es wird vermutet, dass das<br />

Register richtig ist; <strong>in</strong>nerhalb<br />

bestimmter Fristen kann die<br />

Vermutung aber wi<strong>der</strong>legt werden.<br />

3<br />

Es wird vermutet, dass das Register<br />

richtig ist; die Vermutung kann aber<br />

wi<strong>der</strong>legt werden.<br />

2<br />

Nur das Vertrauen auf die<br />

Vollständigkeit des Registers<br />

wird geschützt.<br />

1<br />

Es gibt ke<strong>in</strong>en Schutz des<br />

Vertrauens <strong>in</strong> das Register.<br />

61 In den skand<strong>in</strong>avischen Län<strong>der</strong>n f<strong>in</strong>det allerd<strong>in</strong>gs die Ansicht starke Anhängerschaft, guter<br />

Glaube sei zweifelhaft, wenn <strong>der</strong> Erwerber ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Gr<strong>und</strong>buch genommen habe.

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