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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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32 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

das Gr<strong>und</strong>stückseigentum <strong>und</strong> das Gebäude zu setzen, wobei dann das Gebäude<br />

rechtlich diesem gr<strong>und</strong>stücksgleichen Recht <strong>und</strong> nicht dem Gr<strong>und</strong>stück zugehört. 44<br />

Im russischen Recht ist zwar das Gebäude rechtlich nicht Teil des Gr<strong>und</strong>stücks.<br />

Jedoch zielt das neuere russische Recht darauf ab, möglichst zu e<strong>in</strong>em Gleichlauf des<br />

rechtlichen Schicksals des Gebäudeeigentums <strong>und</strong> des Gr<strong>und</strong>eigentums zu kommen.<br />

So können das Gebäude <strong>und</strong> das Recht am Gr<strong>und</strong>stück nur geme<strong>in</strong>sam mit e<strong>in</strong>em<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht belastet werden. 45<br />

E<strong>in</strong>ige Rechtsordnungen <strong>Europa</strong>s halten das Eigentum an Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Gebäude<br />

zwar gr<strong>und</strong>sätzlich rechtlich getrennt, lassen e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung aber zu, während <strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>en Rechtsordnungen beide Eigentumsrechte stets getrennt bleiben, mögen sie<br />

auch dem gleichen Eigentümer zustehen.<br />

II.5<br />

S<strong>in</strong>d Gebäude Teil des Gr<strong>und</strong>stücks (außer bei gr<strong>und</strong>stücksgleichen Rechten),<br />

o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d sie rechtlich getrennt <strong>und</strong> werden getrennt e<strong>in</strong>getragen?<br />

4<br />

Teil des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

(superficies solo cedit)<br />

nicht Teil des Gr<strong>und</strong>stücks,<br />

Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Gebäude können<br />

aber nur mit e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht belastet werden<br />

3<br />

2<br />

sehr häufig noch rechtlich<br />

getrennt, aber e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>igung<br />

ist möglich<br />

JP<br />

stets getrennt<br />

1<br />

Betrachtet man die Rechtsprobleme <strong>und</strong> den Prüfungs- <strong>und</strong> Arbeitsaufwand für den<br />

Gr<strong>und</strong>stücksverkehr, die e<strong>in</strong>e Trennung von Gr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Gebäudeeigentum <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Praxis mit sich br<strong>in</strong>gt, liegt es auf <strong>der</strong> Hand, dass die rechtliche E<strong>in</strong>heit bereits<br />

aus Gründen ökonomischer <strong>Effizienz</strong> Vorteile hat. Beson<strong>der</strong>e Fragen wirft getrenntes<br />

Gebäudeeigentum bei <strong>der</strong> Errichtung e<strong>in</strong>es Gebäudes auf, da selbständiges Gebäudeeigentum<br />

nicht bereits mit dem ersten Ste<strong>in</strong> entsteht, son<strong>der</strong>n – <strong>in</strong> den e<strong>in</strong>zelnen<br />

44 Solche gr<strong>und</strong>stücksgleichen Rechte s<strong>in</strong>d z. B. das deutsche Erbbaurecht, die nie<strong>der</strong>ländische<br />

Erbpacht <strong>und</strong> <strong>der</strong> polnische Ewige Nießbrauch. Im Gr<strong>und</strong>e f<strong>in</strong>den sich solche Rechte praktisch<br />

<strong>in</strong> fast allen Län<strong>der</strong>n, allerd<strong>in</strong>gs mit sehr unterschiedlicher Ausgestaltung im Detail. Die Tschechische<br />

<strong>und</strong> Slowakische Republik kennen sie gr<strong>und</strong>sätzlich nicht, nutzen aber die dort herrschende<br />

Trennung von Gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> Gebäude, um den gleichen wirtschaftlichen Zweck zu<br />

erreichen; zum tschechischen Recht vgl. Ebner, Gr<strong>und</strong>eigentum <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>en <strong>in</strong> Tschechien,<br />

2. Auflage, 2010 (Schriftenreihe des vdp, Band 45), S. 15 ff., <strong>der</strong> darauf h<strong>in</strong>weist, dass<br />

e<strong>in</strong> Gesetzesvorhaben darauf abzielt, den Gr<strong>und</strong>satz „superficies solo cedit“ wie<strong>der</strong> e<strong>in</strong>zuführen.<br />

Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Fertigstellung dieser 3. Auflage waren die Beratungen im Tschechischen<br />

Parlament noch nicht abgeschlossen.<br />

45 Vgl. hierzu ausführlich Lassen, Die Hypothek nach russischem Recht als Kreditsicherungsmittel,<br />

2007 (Schriftenreihe des vdp, Band 30), S. 107; Lassen, Das neue russische Katastergesetz,<br />

BDVI Forum 3/2009, S. 146 ff.

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