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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Publizitätserfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> Vertrauensschutz 27<br />

II. Publizitätserfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> Vertrauensschutz<br />

Die <strong>Sicherheit</strong> von Rechten an Immobilien <strong>und</strong> damit auch von Gr<strong>und</strong>pfandrechten<br />

hängt nicht zuletzt von <strong>der</strong> Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Wirksamkeit <strong>der</strong> Registersysteme ab,<br />

<strong>in</strong> welchen die Immobiliarrechte registriert s<strong>in</strong>d. Die Zuverlässigkeit solcher Systeme<br />

ist wesentliche Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die <strong>Sicherheit</strong> des Immobilienverkehrs im<br />

Allgeme<strong>in</strong>en <strong>und</strong> für den Schutz <strong>der</strong> Inhaber von Gr<strong>und</strong>pfandrechten im Beson<strong>der</strong>en.<br />

E<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutung kommt dabei dem Schutz des Vertrauens <strong>in</strong> die Richtigkeit<br />

<strong>und</strong> Vollständigkeit <strong>der</strong> Registrierung zu.<br />

Auch wenn <strong>in</strong> vielen europäischen Rechtsordnungen lange Zeit die Ausstellung von<br />

Urk<strong>und</strong>en über Rechte an Immobilien e<strong>in</strong>e f<strong>und</strong>amentale Bedeutung hatte, so ist<br />

doch seit vielen Jahren e<strong>in</strong>e europaweite Tendenz zur Stärkung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong><br />

Registrierung zu beobachten. Sie ist nicht zuletzt durch die Entwicklung zur Elektronisierung<br />

<strong>der</strong> Register geför<strong>der</strong>t worden. 36<br />

1. Wer führt die Gr<strong>und</strong>bücher?<br />

Die Registersysteme für Immobilien unterliegen recht unterschiedlicher Bezeichnung.<br />

Hier soll <strong>der</strong> Begriff des Gr<strong>und</strong>buches verwendet werden, da diese Registerform<br />

<strong>in</strong> vielen kont<strong>in</strong>entaleuropäischen Rechtsordnungen verbreitet ist. 37<br />

Die Führung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>bücher wird <strong>in</strong> Mitteleuropa vorrangig Gr<strong>und</strong>buchbehörden<br />

anvertraut, die bei den Gerichten angesiedelt s<strong>in</strong>d. Dies ist vor allem dort <strong>der</strong> Fall, wo<br />

im Rahmen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>tragungen mehr o<strong>der</strong> weniger umfangreiche rechtliche Prüfungen<br />

vorgenommen werden.<br />

Diese Tradition bei den Gerichten angesiedelter Gr<strong>und</strong>buchführung will den Rechtsverkehr<br />

zwischen Privaten nicht von staatlichen Behörden abhängig machen, die<br />

Weisungen <strong>der</strong> Regierung unterworfen se<strong>in</strong> könnten, son<strong>der</strong>n als Bestandteil vorsorgen<strong>der</strong><br />

Rechtspflege <strong>der</strong> unabhängigen Justiz e<strong>in</strong>verleiben. Soweit die allgeme<strong>in</strong>e<br />

Rechtsweggarantie gegen öffentliche Akte verwirklicht ist, wie z. B. <strong>in</strong> Deutschland<br />

(Art. 19 Abs. 4 GG), dürfte dieser Gesichtspunkt allerd<strong>in</strong>gs etwas von se<strong>in</strong>em ursprünglichen<br />

Gewicht verloren haben, wenngleich <strong>der</strong> Gedanke justiziell garantierter<br />

Unabhängigkeit immer noch e<strong>in</strong>iges für sich hat. In vielen mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen<br />

Län<strong>der</strong>n wird ihm durchaus nicht ohne Gr<strong>und</strong> noch Bedeutung zugemessen.<br />

Gerade dort kann das Gr<strong>und</strong>buchsystem auch vom rechtlichen Know-how <strong>der</strong><br />

Justizangestellten <strong>und</strong> Richter profitieren.<br />

Publizitätserfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> Vertrauensschutz<br />

36 Vgl. hierzu bereits C.I.2.<br />

37 Nur dann, wenn <strong>der</strong> Erwerber sich auf die E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Gr<strong>und</strong>buch beschränken kann, wird im<br />

engeren S<strong>in</strong>ne von e<strong>in</strong>em mitteleuropäischen Gr<strong>und</strong>buchsystem gesprochen. Die übrigen Publizitätssysteme<br />

werden dagegen meist als Immobilienregister o<strong>der</strong> Hypothekenregister bezeichnet. In<br />

dieser Studie wird diese Unterscheidung allerd<strong>in</strong>gs nicht gemacht, da sie ke<strong>in</strong>e scharfe Trennl<strong>in</strong>ie<br />

erlaubt <strong>und</strong> zudem im <strong>in</strong>ternationalen Sprachgebrauch nicht e<strong>in</strong>heitlich verwendet wird.

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