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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Arten <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte 21<br />

2. Werden Gr<strong>und</strong>pfandrechte <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wertpapier verkörpert<br />

(Briefrechte) o<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d sie nur <strong>in</strong> das Register e<strong>in</strong>getragen?<br />

Aus mehreren Gründen hat die Frage gr<strong>und</strong>sätzliche Bedeutung, ob e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht<br />

nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Register geführt ist o<strong>der</strong> ob es (auch) <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Urk<strong>und</strong>e verkörpert<br />

se<strong>in</strong> kann.<br />

Die Errichtung e<strong>in</strong>es Briefgr<strong>und</strong>pfandrechts ist zwar mit etwas mehr Aufwand verb<strong>und</strong>en,<br />

jedoch können bei se<strong>in</strong>er Übertragung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Registrierungskosten<br />

vermieden <strong>und</strong> Transaktionen schneller ausgeführt werden. Die Schnelligkeit von<br />

Transaktionen kann jedoch bei EDV-Registersystemen ebenfalls sehr hoch se<strong>in</strong>, so<br />

dass <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>n mit weith<strong>in</strong> elektronisierten Registersystemen diese Unterscheidung<br />

an Bedeutung <strong>in</strong>soweit verliert.<br />

Gerade <strong>in</strong> Schweden lässt sich beobachten, dass die bereits weit ausgebaute Computerisierung<br />

des Gr<strong>und</strong>buches die an sich weit verbreiteten Briefrechte verdrängt;<br />

teilweise bleiben die Briefrechte <strong>in</strong> ihrer rechtlich-dogmatischen Gestalt erhalten,<br />

werden aber <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht mehr als Papierurk<strong>und</strong>en ausgestellt, son<strong>der</strong>n nur<br />

noch <strong>in</strong> Registern geführt („virtuelle Briefrechte“). 27 Damit beg<strong>in</strong>nt die Unterscheidung<br />

zwischen Briefrecht <strong>und</strong> Registerrecht zu verschwimmen. In Dänemark gab es<br />

bis 2009 nur Briefrechte, seit dem 8.9.2009 ist die Ausstellung von Briefrechten dort<br />

nicht mehr möglich. 28 In <strong>der</strong> Schweiz ist seit dem 01.01.2012 neben den traditionellen<br />

papierenen Schuldbrief auch <strong>der</strong> papierlose Register-Schuldbrief getreten.<br />

Bei papierenen (<strong>in</strong> Urk<strong>und</strong>en ausgestellten) Briefrechten s<strong>in</strong>d allerd<strong>in</strong>gs sachenrechtliche<br />

Besitzkonstitute möglich. 29 Diese ermöglichen sachenrechtlich wirkende Teilabtretungen,<br />

wodurch effiziente Syndizierungen erleichtert werden. Zudem können<br />

Briefrechte <strong>in</strong>solvenzfeste Treuhandkonstruktionen erlauben.<br />

Die Verkörperung e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wertpapier bedeutet aber nicht<br />

zw<strong>in</strong>gend, dass die wertpapierrechtlichen Übertragungsgr<strong>und</strong>sätze gelten – ganz abgesehen<br />

von <strong>der</strong> Frage, <strong>in</strong> welcher Art von Wertpapier e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht verkörpert<br />

ist. Letztlich zeigt sich, dass die Ausgestaltung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts zwar<br />

Folgen vor allem für se<strong>in</strong>e Verkehrsfähigkeit haben kann, sie aber e<strong>in</strong>e nur mäßige<br />

Rolle dort spielt, wo e<strong>in</strong> technisch effizientes Gr<strong>und</strong>buchsystem existiert. Wo die Registerverfahren<br />

noch zeitraubend s<strong>in</strong>d, liegen die Verhältnisse <strong>in</strong>dessen an<strong>der</strong>s, so<br />

dass dort Briefrechte durchaus zur effizienten Nutzung von Gr<strong>und</strong>pfandrechten beitragen<br />

können, vor allem im Bereich <strong>der</strong> Syndizierung. 30 Gr<strong>und</strong>sätzlich mag es beim<br />

heutigen Stand <strong>der</strong> Elektronisierung <strong>der</strong> Registersysteme vorteilhaft se<strong>in</strong>, wenn e<strong>in</strong>e<br />

Rechtsordnung beide Formen zulässt, so dass die Praxis die für den jeweiligen Fall<br />

passende Variante wählen kann.<br />

Arten <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />

27 Sogenannter datapantbrev, geregelt im lag (1994:448) om pantbrevsregister. Marth<strong>in</strong>ussen,<br />

Forholdet mellom panteretten og det sikrede kravet (Das Verhältnis zwischen Pfandrechten <strong>und</strong><br />

gesicherten For<strong>der</strong>ungen), 2010, 12.2.3.1., S. 257, m. w. N. zum schwedischen Recht.<br />

28 Marth<strong>in</strong>ussen, Forholdet mellom panteretten og det sikrede kravet, 2010, 11.5., S. 234, m. w. N.<br />

zum dänischen Recht.<br />

29 Zur Teilabtretung von Briefgr<strong>und</strong>schulden ohne Teilbriefbildung im deutschen Recht vgl.<br />

Picherer, Sicherungs<strong>in</strong>strumente bei Konsortialf<strong>in</strong>anzierungen von Hypothekenbanken, 2002<br />

(Schriftenreihe des vdp, Band 14), S. 256 ff.<br />

30 Vgl. hierzu näher VII.11.

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