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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong> 19<br />

Mit den beteiligten Rechtsordnungen werden die großen Rechtsfamilien Kont<strong>in</strong>entaleuropas<br />

erfasst, wenn auch nicht vollständig. Der englische Rechtskreis fehlt<br />

vorerst. Er wurde zunächst bewusst nicht aufgenommen, weil die englische „mortgage“<br />

(o<strong>der</strong> besser „land charge“), rechtshistorisch bed<strong>in</strong>gt, sowohl rechtsdogmatisch<br />

als auch <strong>in</strong> ihrer praktischen Verwendung Beson<strong>der</strong>heiten gegenüber den heutigen<br />

kont<strong>in</strong>entaleuropäischen Gr<strong>und</strong>pfandrechten aufweist, so dass für ihre E<strong>in</strong>beziehung<br />

<strong>der</strong> Abstrahierungsgrad <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong> hätte stark erhöht werden müssen – mit <strong>der</strong><br />

Folge e<strong>in</strong>er weit weniger detaillierten Darstellungstiefe.<br />

Im Gegensatz dazu konnte jedoch das japanische Hypothekenrecht berücksichtigt<br />

werden, das mit dem deutschen <strong>und</strong> französischen Recht stark verwandt ist. Denn mit<br />

Herrn Prof. Nakayama konnte e<strong>in</strong> Wissenschaftler gewonnen werden, <strong>der</strong> seit vielen<br />

Jahren mit dem vdp im fachlichen Austausch steht <strong>und</strong> die im Jahr 2007 begonnenen<br />

Recherchen des vdp zum japanischen Hypotheken- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>buchrecht maßgeblich<br />

unterstützt. 26 Das Beispiel Japan zeigt auch, dass so manche stark kont<strong>in</strong>ental bee<strong>in</strong>flusste<br />

außereuropäische Rechtsordnung <strong>in</strong> für <strong>Europa</strong> angelegte rechtsvergleichende<br />

Darstellungen <strong>und</strong> Beurteilungssysteme problemlos e<strong>in</strong>bezogen werden kann. Dass<br />

<strong>der</strong> Titel des Werkes nur <strong>Europa</strong> erwähnt <strong>und</strong> nicht auch Japan, soll den Schwerpunkt<br />

<strong>der</strong> Arbeit herausstellen <strong>und</strong> nicht dazu verleiten, e<strong>in</strong>e weltumspannende<br />

Prüfungssystematik zu erwarten.<br />

Im Gr<strong>und</strong>satz werden die Schaubil<strong>der</strong> nach dem folgenden Schema erläutert:<br />

• In den Erläuterungen wird zuerst die Bedeutung <strong>der</strong> das Schaubild kennzeichnenden<br />

Fragestellung im Gesamtzusammenhang dargestellt.<br />

• Danach werden die differenzierenden Antworten losgelöst von den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Rechtsordnungen erklärt.<br />

• Im Anschluss daran werden teilweise Beson<strong>der</strong>heiten e<strong>in</strong>zelner Rechtsordnungen<br />

erwähnt, soweit diese im E<strong>in</strong>zelfall zu gravierenden Abweichungen von den <strong>in</strong><br />

den Schaubil<strong>der</strong>n enthaltenen Informationen führen können.<br />

• Jedes Teilkapitel wird durch e<strong>in</strong> farbig gestaltetes Schaubild ergänzt, dem die<br />

Rechtslage zu den e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n entnommen werden kann.<br />

26 Die wichtigsten Erkenntnisse aus diesen Recherchen wurden veröffentlicht durch Stöcker,<br />

Immobilienf<strong>in</strong>anzierung <strong>in</strong> Japan <strong>und</strong> deutsche Pfandbriefe, ZJapanR 2009, S. 205 ff.

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