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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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174 Anlagen<br />

VI.8 Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger<br />

nach Eröffnung <strong>der</strong><br />

Insolvenz auf die nach <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />

fälligen Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>und</strong> sonstigen Erträge<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks zugreifen,<br />

<strong>in</strong>dem er geltend macht,<br />

dass ihm die Mieten o<strong>der</strong> Erträge<br />

vor <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />

abgetreten o<strong>der</strong> verpfändet wurden?<br />

(ohne Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Insolvenzanfechtung)<br />

VI.9 Wenn <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger<br />

Anspruch auf die Mieten hat,<br />

wann erhält er sie? (mit Abschlägen<br />

für Verfahrenskosten)<br />

VI.10 Welche Stellung müssen Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />

im Zeitpunkt <strong>der</strong> Insolvenzwirkung<br />

erreicht haben, um<br />

wirksam zu se<strong>in</strong>/bleiben?<br />

5 0 0 3 (4) ja 10 8<br />

(3) Ja, wenn dies <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Register e<strong>in</strong>getragen<br />

wurde.<br />

8 7<br />

(2) Der Insolvenzverwalter separiert die Mieten<br />

<strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong> kehrt sie spätestens bei <strong>der</strong><br />

Verwertung aus.<br />

2 3<br />

(1) gr<strong>und</strong>sätzlich ne<strong>in</strong> 0 2<br />

4 0 0 2 (4) Die Mieten werden direkt an den Gr<strong>und</strong>pfandgläubiger<br />

gezahlt.<br />

10 8<br />

(3) Meist regelmäßig, aber häufig am<br />

Anfang mit Verzögerungen.<br />

7 6<br />

(2) <strong>in</strong> unregelmäßigen Abständen, spätestens<br />

nach Abschluss des gesamten Vollstreckungsverfahrens<br />

3 4<br />

(1) Zugriff nicht möglich 0 2<br />

10 5 0 10 (4) Die Bestellung muss notariell erfolgt se<strong>in</strong>. 10 10 5<br />

(3) Der E<strong>in</strong>tragungsantrag o<strong>der</strong> Antrag auf e<strong>in</strong>e<br />

Vormerkung/Anmerkung/Vorregistrierung muss<br />

gestellt se<strong>in</strong>.<br />

8 8 10<br />

(2) Der E<strong>in</strong>tragungsantrag muss gestellt se<strong>in</strong>. 7 7 8<br />

(1) Sie müssen e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>. 0 0 2

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