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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Anlagen 171<br />

V.27 Was geschieht bei <strong>der</strong> Entscheidung<br />

über den Übergang des<br />

Eigentums <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zwangsverwertung<br />

mit nicht aus dem Erlös befriedigten<br />

gr<strong>und</strong>pfandrechtlich<br />

gesicherten For<strong>der</strong>ungen?<br />

V.28 Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger<br />

vor <strong>der</strong> Verwertung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks auch gegen das<br />

sonstige Vermögen des Darlehensschuldners<br />

(außer dem<br />

Gr<strong>und</strong>stück) mit Vollstreckungsmaßnahmen<br />

vorgehen?<br />

V.29 Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger<br />

nach <strong>der</strong> Verwertung des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks wegen <strong>der</strong> Restfor<strong>der</strong>ung<br />

gegen das sonstige Vermögen<br />

des Darlehensschuldners<br />

mit Vollstreckungsmaßnahmen<br />

vorgehen?<br />

3 0 3 3 (3) Bei außergerichtlichem Verfahren bleiben<br />

sie als gesicherte For<strong>der</strong>ungen bestehen.<br />

0 0 0<br />

(2) Sie bleiben bestehen <strong>und</strong> können<br />

weiter als ungesicherte For<strong>der</strong>ungen<br />

geltend gemacht werden.<br />

10 0 8<br />

(1) Sie erlöschen. 0 10 2<br />

5 0 5 5 (3) Ja, es ist üblich, dass bei <strong>der</strong> Bestellung<br />

des Gr<strong>und</strong>pfandrechts die Möglichkeit zur<br />

Vollstreckung aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> das gesamte Vermögen ohne vorausgehende<br />

gerichtliche Entscheidung geschaffen<br />

wird.<br />

10 7 8<br />

(2) Nur wenn ihm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gerichtlichen Verfahren<br />

e<strong>in</strong> Vollstreckungstitel dafür erteilt<br />

wurde.<br />

4 4 3<br />

(1) E<strong>in</strong>e Vollstreckung <strong>in</strong> das sonstige Vermögen<br />

ist vor <strong>der</strong> Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

nicht zulässig.<br />

0 2 1<br />

5 0 5 5 (4) Ja, es ist üblich, dass bei <strong>der</strong> Bestellung<br />

des Gr<strong>und</strong>pfandrechts die Möglichkeit zur<br />

Vollstreckung aus dem Gr<strong>und</strong>pfandrecht <strong>und</strong><br />

<strong>in</strong> das gesamte Vermögen ohne vorausgehende<br />

gerichtliche Entscheidung geschaffen<br />

wird.<br />

10 0 8<br />

(3) Ja, nach <strong>der</strong> Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

wird zunächst die Restfor<strong>der</strong>ung amtlich festgestellt.<br />

7 3 6<br />

(2) Nur wenn ihm <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em gerichtlichen<br />

Verfahren e<strong>in</strong> Vollstreckungstitel dafür erteilt<br />

wurde.<br />

3 7 4<br />

(1) Ne<strong>in</strong>, nach <strong>der</strong> Verwertung des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

erlöschen die nicht befriedigten gesicherten<br />

Ansprüche.<br />

0 10 2

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