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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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162 Anlagen<br />

III.8 Wenn nur e<strong>in</strong> (im Betrag begrenzter)<br />

Teil <strong>der</strong> Gläubigerposition<br />

übertragen wird, gilt dann <strong>der</strong> Sicherungsrahmen<br />

auch für den<br />

neuen Inhaber? (ke<strong>in</strong> Fall des<br />

gutgläubigen Erwerbs)<br />

III.9 Ist zur vollständigen Übertragung<br />

des Gr<strong>und</strong>pfandrechts die Zustimmung<br />

des Eigentümers erfor<strong>der</strong>lich?<br />

(Übertragung des<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechts kann auch<br />

durch Übertragung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

erfolgen)<br />

III.10 Wie können ungesicherte o<strong>der</strong><br />

nachrangige Gläubiger die Position<br />

<strong>der</strong> freien Teile des erstrangigen<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechts erwerben?<br />

1 4 4 3 (4) Streng gesetzliche Akzessorietät.<br />

Der Erwerber übernimmt den betreffenden Teil<br />

<strong>der</strong> Rechtsposition gegenüber dem Eigentümer;<br />

e<strong>in</strong>en darüber h<strong>in</strong>ausgehenden Sicherungsrahmen<br />

gibt es nicht.<br />

3 2 5 3<br />

(3) Der Erwerber erwirbt nur die übertragenen<br />

For<strong>der</strong>ungen mit Gr<strong>und</strong>pfandrecht. Das Recht<br />

aus dem Sicherungsrahmen verbleibt reduziert<br />

beim alten Inhaber.<br />

4 3 3 4<br />

(2) Der Sicherungsrahmen teilt sich anteilig<br />

zwischen dem alten <strong>und</strong> dem h<strong>in</strong>zukommenden<br />

Inhaber auf, soweit nichts an<strong>der</strong>es vere<strong>in</strong>bart<br />

wurde.<br />

8 9 7 8<br />

(1) Der Erwerber erwirbt nur die übertragenen<br />

For<strong>der</strong>ungen. Das Gr<strong>und</strong>pfandrecht geht ganz<br />

o<strong>der</strong> gar nicht über.<br />

1 1 2 1<br />

2 4 4 3 (2) ne<strong>in</strong> 8 9 2 7<br />

(1) ja 2 1 8 3<br />

0 2 1 4 (2) Das Recht des Eigentümers auf<br />

für die For<strong>der</strong>ung nicht (mehr) benötigte Teile<br />

des Gr<strong>und</strong>pfandrechts kann abgetreten o<strong>der</strong><br />

gepfändet werden.<br />

4 6 6<br />

(1) Es können nur nachrangige Rechte e<strong>in</strong>getragen<br />

werden, die wirtschaftlich aufrücken<br />

können.<br />

5 5 4

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