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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Anlagen 161<br />

III.3 Ist <strong>der</strong> Gläubiger <strong>der</strong> gesicherten<br />

rechtlichen Darlehensfor<strong>der</strong>ung<br />

stets auch Inhaber des Gr<strong>und</strong>pfandrechts?<br />

III.4 Ist das Gr<strong>und</strong>pfandrecht nur dann<br />

durchsetzbar, wenn auch die gesicherte<br />

For<strong>der</strong>ung durchsetzbar<br />

ist?<br />

III.5 Erlischt mit <strong>der</strong> gesicherten For<strong>der</strong>ung<br />

auch das Gr<strong>und</strong>pfandrecht?<br />

III.6 Wird das Gr<strong>und</strong>pfandrecht durch<br />

e<strong>in</strong>e Vere<strong>in</strong>barung über den Sicherungsrahmen<br />

mit <strong>der</strong>/den<br />

gesicherten For<strong>der</strong>ung/en verb<strong>und</strong>en?<br />

III.7 Gilt <strong>der</strong> Sicherungsrahmen nach<br />

e<strong>in</strong>er Übertragung <strong>der</strong> Gläubigerposition<br />

auch für den neuen Inhaber?<br />

(ke<strong>in</strong> Fall des gutgläubigen<br />

Erwerbs)<br />

0 4 2 4 (2) ne<strong>in</strong> 9 6 8<br />

(1) ja 1 4 2<br />

1 1 5 5 (2) ja 7 7 10 10<br />

(1) ne<strong>in</strong> 3 3 0 0<br />

2 3 4 3 (3) ne<strong>in</strong> 6 7 8 8<br />

(2) ne<strong>in</strong>, wenn Rechtsverhältnis noch weitere<br />

For<strong>der</strong>ungen umfassen könnte<br />

5 5 5 5<br />

(1) ja 4 3 2 2<br />

1 2 4 4 (4) ja, gesetzlich geregelt 6 7 9 9<br />

(3) ja, vertragliche Praxis 5 7 7 7<br />

(2) ja, als konkludent unterstellt 4 4 3 3<br />

(1) nicht relevant, da strenge gesetzliche Akzessorietät<br />

(ohne Höchstbetragshypothek)<br />

6 0 1 1<br />

1 5 5 4 (3) Streng gesetzliche Akzessorietät. Der Erwerber<br />

übernimmt die gesamte Rechtsposition<br />

gegenüber dem Eigentümer <strong>in</strong> Höhe <strong>der</strong> bestehenden<br />

For<strong>der</strong>ung; e<strong>in</strong>en darüber h<strong>in</strong>ausgehenden<br />

Sicherungsrahmen gibt es nicht.<br />

2 2 7 4<br />

(2) Der Erwerber erwirbt nur die bestehenden<br />

For<strong>der</strong>ungen, aber nicht das Recht zur Sicherung<br />

an e<strong>in</strong>em darüberh<strong>in</strong>ausgehenden Sicherungsrahmen.<br />

3 3 6 3<br />

(1) Der E<strong>in</strong>tritt des Erwerbers <strong>in</strong> die Vere<strong>in</strong>barung<br />

über den Sicherungsrahmen erfolgt gesetzlich<br />

o<strong>der</strong> konkludent, ohne dass dies beson<strong>der</strong>s<br />

vere<strong>in</strong>bart wird.<br />

8 8 4 6

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