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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Bewertungssystem für die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Kont<strong>in</strong>entaleuropa 145<br />

entspricht, an<strong>der</strong>erseits dieses Instrument funktionsfähig zu gestalten, <strong>in</strong>dem es <strong>in</strong><br />

alle europäische Rechtsordnungen <strong>in</strong>tegrierbar ist. Wenn auch noch nicht alle Details<br />

ausformuliert werden konnten, so liegen mit diesem Regelwerk konkrete Vorschläge<br />

für se<strong>in</strong>e rechtlichen Strukturen sowie für die Identifizierung <strong>der</strong> Schnittstellen zu<br />

den nationalen Rechtsordnungen vor.<br />

Größter Erfolg <strong>der</strong> Bemühungen auf Brüsseler Ebene bislang ist, dass die Idee <strong>der</strong><br />

Eurohypothek <strong>in</strong> das „Grünbuch – Hypothekarkredite <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU“ <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

aufgenommen wurde, das am 19.07.2005 veröffentlicht worden ist. 184 Dar<strong>in</strong><br />

nimmt die EU-Kommission die Eurohypothek-Projekte zur Kenntnis <strong>und</strong> kündigt an,<br />

die dort erarbeiteten Vorschläge zu prüfen. Die ökonomische Analyse <strong>der</strong> Vorschläge<br />

<strong>der</strong> Forum-Gruppe über Hypothekarkredite, die von <strong>der</strong> EU-Kommission <strong>in</strong> Auftrag<br />

gegeben wurde, erwähnt das Konzept <strong>der</strong> Eurohypothek positiv. 185 Weiterh<strong>in</strong> war<br />

die Thematik <strong>der</strong> Eurohypothek Gegenstand <strong>der</strong> Expertenanhörung <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

zum Grünbuch am 07.12.2005 <strong>in</strong> Brüssel.<br />

Während sich die vom vdp organisierten Workshops mit <strong>der</strong> <strong>in</strong>haltlichen Ausgestaltung<br />

e<strong>in</strong>er Eurohypothek befassten, konzentrierten sich die damaligen Diskussionen<br />

<strong>in</strong> Brüssel auf die Frage, ob man e<strong>in</strong>e Eurohypothek überhaupt haben möchte <strong>und</strong> ob<br />

sie im Wege des sogenannten „26. Regime“ e<strong>in</strong>geführt werden könnte. 186 Bei diesem<br />

26. Regime g<strong>in</strong>g es um die Vorstellung, e<strong>in</strong>e Eurohypothek durch e<strong>in</strong>e EU-Verordnung<br />

e<strong>in</strong>zuführen, ohne dass nationale Anpassungsmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich wären.<br />

Diese Idee verstärkte e<strong>in</strong>e gewisse Betriebsamkeit <strong>in</strong> Brüssel, die allerd<strong>in</strong>gs zum Teil<br />

vom Fehlen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen rechtsvergleichenden hypothekenrechtlichen Kenntnisse<br />

geprägt war. Für die Idee <strong>der</strong> Eurohypothek war dies nicht nur för<strong>der</strong>lich, da<br />

zuweilen von wenig realistischen Vorstellungen ausgegangen wurde. Häufig wurden<br />

auch verbraucherpolitische Fragen des Vertragsrechts mit dem Hypothekenrecht vermischt.<br />

Bei näherer Betrachtung ist e<strong>in</strong>e Anpassung an die nationalen Schnittstellen<br />

sehr wohl erfor<strong>der</strong>lich, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e an das Gr<strong>und</strong>buch-, Vollstreckungs- <strong>und</strong><br />

Insolvenzrecht. Als man sich des damit verb<strong>und</strong>enen relativ hohen Aufwandes bewusst<br />

wurde, verflog die Euphorie <strong>in</strong> Brüssel zusehends. Die Diskussionen konzentrieren<br />

sich daher wie<strong>der</strong> auf das vorrangige Thema <strong>der</strong> Verbraucherkredite, die aber<br />

aus Kostengründen auf europaweiter grenzüberschreiten<strong>der</strong> Basis e<strong>in</strong> wenig realistisches<br />

Szenario s<strong>in</strong>d.<br />

Derzeit werden <strong>in</strong> Brüssel die bisherigen Vorschläge zur Eurohypothek <strong>in</strong> konkreter<br />

Form nicht weiterverfolgt. Insbeson<strong>der</strong>e hat die EU-Kommission die Eurohypothek<br />

nicht <strong>in</strong> den Text des Weißbuches zum Hypothekarkredit aufgenommen, das am<br />

19.12.2007 veröffentlicht wurde. 187 Jedoch wird die Eurohypothek im Annex 3<br />

„Impact assessment of specific issues“ (dort S. 169) als e<strong>in</strong>e <strong>der</strong> Möglichkeiten erwähnt,<br />

den grenzüberschreitenden Transfer von Hypothekarkreditportfolien zu erleichtern.<br />

Dass die EU-Kommission sich zur Idee e<strong>in</strong>er Eurohypothek nicht konkreter<br />

äußert, sollte man durchaus nicht nur negativ beurteilen, weil dieses Zögern die noch<br />

184 Kommission <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften, Grünbuch – Hypothekarkredite <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU,<br />

Brüssel, 17.06.2005, (47) <strong>und</strong> (48).<br />

185 London Economics, The Costs and Benefits of Integration of EU Mortgage Markets, Report for<br />

European Commission, DG – Internal Market and Services, August 2005, S. 69.<br />

186 Durch die EU-Mitgliedschaft von Rumänien <strong>und</strong> Bulgarien müsste man folgerichtig nunmehr<br />

vom 28. Regime sprechen.<br />

187 Kommission <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften, Weißbuch, Brüssel, 18.12.2007. Das Weißbuch<br />

wurde veröffentlicht unter http://ec.europa.eu/<strong>in</strong>ternal_market/f<strong>in</strong>services-retail/archive/<br />

mortgage_ en.htm#white_paper.

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