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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Bewertungssystem für die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Kont<strong>in</strong>entaleuropa 143<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht nicht auf bestimmte e<strong>in</strong>zelne F<strong>in</strong>anzierungsstrukturen zugeschnitten<br />

se<strong>in</strong>, son<strong>der</strong>n als generelles Kreditsicherungs<strong>in</strong>strument so flexibel konstruiert<br />

werden, dass es allen F<strong>in</strong>anzierungsusancen dienen <strong>und</strong> auch für Kreditstrukturen <strong>der</strong><br />

Zukunft herangezogen werden kann.<br />

3. Eurohypothek<br />

E<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Vorschläge zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Kreditgeschäfts<br />

besteht dar<strong>in</strong>, e<strong>in</strong> Immobiliarkreditsicherungs<strong>in</strong>strument zu schaffen, das zusätzlich<br />

zu den bestehenden nationalen Gr<strong>und</strong>pfandrechten <strong>in</strong> allen EU-Staaten e<strong>in</strong>heitlich<br />

gelten sowie flexibel <strong>und</strong> effizient für alle Immobilienf<strong>in</strong>anzierungstransaktionen<br />

e<strong>in</strong>setzbar se<strong>in</strong> soll. Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> unterschiedlichen europäischen Rechtstraditionen<br />

mo<strong>der</strong>ne Instrumente für das europaweite grenzüberschreitende Geschäft<br />

bereitzustellen ist ke<strong>in</strong>e gr<strong>und</strong>sätzlich neue Idee, auch nicht im Bereich des Immobilienrechts.<br />

Selbst wenn man den Gedanken an e<strong>in</strong> EU-e<strong>in</strong>heitliches optionales<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht als verfrüht betrachten wollte, machen Arbeiten an e<strong>in</strong>em <strong>der</strong>artigen<br />

Institut doch auch selbst dann S<strong>in</strong>n, falls vorläufig nur e<strong>in</strong> Modell entsteht, an<br />

dem sich nationale Gesetzgeber <strong>der</strong> Mitgliedstaaten orientieren können. Im Folgenden<br />

werden die wichtigsten Meilenste<strong>in</strong>e auf dem Weg zur Konkretisierung <strong>der</strong> Idee<br />

e<strong>in</strong>er Eurohypothek vorgestellt.<br />

a. Bisher veröffentlichte Vorschläge <strong>und</strong> Arbeiten<br />

Bereits im Jahr 1966 hat <strong>der</strong> sogenannte Segré-Bericht <strong>der</strong> damaligen EWG-Kommission<br />

vorgeschlagen, zur Integration <strong>der</strong> europäischen Kapitalmärkte e<strong>in</strong> flexibles<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht – ähnlich <strong>der</strong> deutschen Gr<strong>und</strong>schuld – <strong>in</strong> allen Mitgliedstaaten<br />

e<strong>in</strong>zuführen. 175 Die Forschungsarbeiten hierzu wurden aufgenommen, dann aber abgebrochen,<br />

da man mittlerweile me<strong>in</strong>te, mit dem Konzept <strong>der</strong> gegenseitigen Anerkennung<br />

von F<strong>in</strong>anzierungstechniken schneller weiterzukommen. Dies stellte sich im<br />

H<strong>in</strong>blick auf das Immobilienrecht jedoch als nicht richtig heraus.<br />

Im Jahr 1987 hat die Internationale Union des Late<strong>in</strong>ischen Notariats angeregt, nach<br />

dem Beispiel des Schweizer Schuldbriefs e<strong>in</strong>e europaweit e<strong>in</strong>heitliche „Eurohypothek“<br />

zu schaffen, die zusätzlich zu den bereits existierenden Gr<strong>und</strong>pfandrechten<br />

verfügbar se<strong>in</strong> soll. 176<br />

Diesem Thema haben sich <strong>in</strong> mehreren europäischen Län<strong>der</strong>n Wissenschaftler <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />

den vergangenen Jahren auch immer mehr Praktiker gewidmet. Fe<strong>der</strong>führend hat sich<br />

an diesen Arbeiten <strong>der</strong> vdp beteiligt, auch um für die im Jahr 1992 gestartete<br />

Beratungstätigkeit <strong>in</strong> den mittel- <strong>und</strong> osteuropäischen Reformlän<strong>der</strong>n zur Reform des<br />

Hypothekarkreditwesens e<strong>in</strong> Muster e<strong>in</strong>er Gr<strong>und</strong>pfandrechtsregelung zu formulieren.<br />

Daher hat <strong>der</strong> vdp e<strong>in</strong>e Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlern, Notaren <strong>und</strong> Bank-<br />

175 Zu diesen Anregungen des Segré-Berichts vgl. Kircher, S. 418 f. <strong>und</strong> S. 442 ff.; Kiesgen, S. 38;<br />

Stöcker, Die Eurohypothek, 216 ff.<br />

176 Zu diesem Vorschlag <strong>der</strong> UINL vgl. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Wehrens, ÖNotZ 1988, S. 181 ff.; Wehrens,<br />

WM 1992, S. 557 ff.; Wehrens, Real Security Regard<strong>in</strong>g Immovable Objects – Reflection on a<br />

Euro-Mortgage, <strong>in</strong>: Towards a European Civil Code, 1998, S. 551 ff.; Kircher, S. 481–506;<br />

Kiesgen, S. 40 f.; Stöcker, Die Eurohypothek, S. 228 ff.; Wachter, Die Eurohypothek – Grenzüberschreitende<br />

Kreditsicherung an Gr<strong>und</strong>stücken im Europäischen B<strong>in</strong>nenmarkt, WM 1999,<br />

S. 49 ff.

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