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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Bewertungssystem für die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Kont<strong>in</strong>entaleuropa 139<br />

3. Unterschiedliche Blickw<strong>in</strong>kel 166<br />

Neben <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte aus <strong>der</strong> Sicht von Banken, also <strong>der</strong><br />

Gläubiger von Gr<strong>und</strong>pfandrechten, sollten jedoch auch an<strong>der</strong>e Blickw<strong>in</strong>kel berücksichtigt<br />

werden, nämlich <strong>der</strong>jenige e<strong>in</strong>es Schuldners/Eigentümers, dessen Schutz vor<br />

unberechtigter Vollstreckung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vollstreckungsverfahren Aufmerksamkeit<br />

verdient, sowie <strong>der</strong>jenige e<strong>in</strong>es Gesetzgebers, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> ausgewogenes Gesamtsystem<br />

schaffen <strong>und</strong> dabei durchaus Prioritäten setzen muss.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> rechtlichen Qualität von Gr<strong>und</strong>pfandrechten aus diesen unterschiedlichen<br />

Blickw<strong>in</strong>keln führt bei Fragen <strong>und</strong> Antworten zum Teil zu an<strong>der</strong>en<br />

Prioritäten als bei <strong>der</strong> Betrachtung alle<strong>in</strong> aus <strong>der</strong> Sicht e<strong>in</strong>er Bank. Aber selbst für<br />

e<strong>in</strong>e Bank haben die Fragen e<strong>in</strong>e unterschiedliche Bedeutung, je nachdem, ob sie nur<br />

die Verwertbarkeit e<strong>in</strong>es bereits existierenden Gr<strong>und</strong>pfandrechts untersucht o<strong>der</strong> ob<br />

sie auch beurteilen möchte, <strong>in</strong>wieweit e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht zur Sicherung e<strong>in</strong>er im<br />

Markt durchsetzungsfähigen Kreditstruktur herangezogen werden soll <strong>und</strong> kann. Für<br />

e<strong>in</strong>e Gesamte<strong>in</strong>schätzung ist auch die Bewertung <strong>der</strong> politischen Stabilität e<strong>in</strong>es<br />

Rechtssystems von Bedeutung.<br />

Der vdp empfiehlt <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Beratungstätigkeit seit langem, e<strong>in</strong> ausgewogenes Gesamtsystem<br />

anzustreben, weil nur auf diese Weise langfristig e<strong>in</strong> stabiler Rechtsrahmen<br />

entstehen kann. Regelungen, die den Gläubiger e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts e<strong>in</strong>seitig<br />

stark begünstigen, laufen Gefahr, früher o<strong>der</strong> später durch die Rechtsprechung o<strong>der</strong><br />

durch den Gesetzgeber korrigiert zu werden. Sie s<strong>in</strong>d letztlich auch zur Wahrung<br />

langfristiger Marktchancen ungeeignet.<br />

4. Ergebnisse des R<strong>und</strong>en Tisches <strong>und</strong> HypRat<strong>in</strong>g<br />

Im Anhang werden die Ergebnisse detailliert dargestellt, die <strong>in</strong> den Workshops des<br />

R<strong>und</strong>en Tisches bis Oktober 2011 erzielt werden konnten.<br />

Zum e<strong>in</strong>en konnte sich <strong>der</strong> R<strong>und</strong>e Tisch auf Gewichtungskennzahlen zu den e<strong>in</strong>zelnen<br />

Fragen <strong>und</strong> Antworten e<strong>in</strong>igen, wobei die Bewertung jeweils aus vier unterschiedlichen<br />

Blickw<strong>in</strong>keln erfolgte:<br />

• aus <strong>der</strong> Sicht e<strong>in</strong>er Bank, die e<strong>in</strong> Verwertungsverfahren wegen e<strong>in</strong>er nicht bedienten<br />

Darlehensfor<strong>der</strong>ung durchführen muss (Bank/Verwertung),<br />

• aus <strong>der</strong> Sicht e<strong>in</strong>er Bank, die e<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht zur Kreditsicherung verwendet<br />

(Bank/Verwendbarkeit),<br />

• aus <strong>der</strong> Sicht des Eigentümers, <strong>der</strong> sich e<strong>in</strong>em Vollstreckungsverfahren <strong>in</strong> se<strong>in</strong>e<br />

Immobilie gegenübersieht (Eigentümer), <strong>und</strong><br />

• aus <strong>der</strong> Sicht e<strong>in</strong>es Gesetzgebers, <strong>der</strong> die wi<strong>der</strong>streitenden Interessen aller Beteiligten<br />

ausgewogen berücksichtigen möchte (Gesetzgeber).<br />

166 Vgl. hierzu auch Luckow, Der R<strong>und</strong>e Tisch des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken „Gr<strong>und</strong>pfandrechte“,<br />

se<strong>in</strong>e Arbeitsmethoden <strong>und</strong> Ergebnisse – Bericht aus <strong>der</strong> Praxis, S. 379 ff.<br />

(386 ff.).

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