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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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138 Bewertungssystem für die rechtlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen <strong>in</strong> Kont<strong>in</strong>entaleuropa<br />

Am Ende könnten die Gewichtungskennzahlen pro Land addiert werden, um so die<br />

Bewertungskennzahl zu erhalten – <strong>und</strong> diese dann mit den Bewertungskennzahlen<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong> zu vergleichen.<br />

Solche Verfahren <strong>der</strong> Quantifizierung von Qualität s<strong>in</strong>d gegenwärtig <strong>in</strong> vielen Bereichen<br />

zur Errichtung von Rank<strong>in</strong>gs sehr üblich. Wenn man bei ihrer Durchführung<br />

möglichst sorgfältig <strong>und</strong> mit diversifizierter Gewichtung vorgeht, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>igermaßen<br />

nützliche Aussagen möglich. Verabsolutieren sollte man aber solche Ergebnisse<br />

nicht, dazu hat die Quantifizierung von Qualität zu viele gr<strong>und</strong>sätzliche Schwächen.<br />

Vor allem empfiehlt sich bei Entscheidungen über F<strong>in</strong>anzierungen ke<strong>in</strong>e schematische<br />

Übernahme ohne pragmatische Rückbes<strong>in</strong>nung auf die Beson<strong>der</strong>heiten des<br />

E<strong>in</strong>zelfalls.<br />

2. Geschäftsmodell <strong>und</strong> -struktur maßgeblich<br />

Abstrakt-theoretische Urteile über „das Hypothekenrecht“ e<strong>in</strong>es Landes s<strong>in</strong>d für<br />

Zwecke <strong>der</strong> Risikobeurteilung durch Banken problematisch, da alle Rechtsordnungen<br />

viele Varianten hypothekarischer Sicherung zulassen, <strong>und</strong> die meisten auch mehrere<br />

Arten von Gr<strong>und</strong>pfandrechten zur Verfügung stellen. Jegliche Simplifizierung wird<br />

deshalb unweigerlich zu e<strong>in</strong>er groben Verfälschung.<br />

Zielkonformer ist es vielmehr, die Sicherungsqualität von Gr<strong>und</strong>pfandrechten im<br />

H<strong>in</strong>blick auf konkrete Sicherungsqualität von Geschäftsmodellen <strong>und</strong> konkrete Geschäftsstrukturen<br />

zu untersuchen, weil ihre Beson<strong>der</strong>heiten bedeutsame Folgen für<br />

die Vertrags- <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>enstruktur haben. Diese Geschäftsmodelle können bei<br />

je<strong>der</strong> Bank an<strong>der</strong>s se<strong>in</strong>. Anhand dieser Geschäftsmodelle s<strong>in</strong>d dann die Schaubil<strong>der</strong><br />

auszuwählen, die im E<strong>in</strong>zelfall tatsächlich relevant s<strong>in</strong>d – <strong>und</strong> dies gilt ebenso für die<br />

e<strong>in</strong>zelnen Antworten zu den verschiedenen Schaubil<strong>der</strong>n.<br />

Dieser <strong>in</strong>stitutsspezifische Ansatz entspricht <strong>der</strong> Zielrichtung von Basel II, wo e<strong>in</strong>e<br />

qualitativ hochstehende Aufsicht angestrebt wird, die auf die spezifischen Geschäftsstrukturen<br />

e<strong>in</strong>er Bank konkret abstellt. E<strong>in</strong> dieser Orientierung entsprechendes Bewertungssystem<br />

für Gr<strong>und</strong>pfandrechte trifft die Risikolage von Gr<strong>und</strong>pfandrechten,<br />

die von e<strong>in</strong>er Bank tatsächlich genutzt werden, wesentlich besser als e<strong>in</strong>e abstrakttheoretische<br />

Querschnittsbeurteilung über viele Län<strong>der</strong> h<strong>in</strong>weg, die naturgemäß ungenau<br />

<strong>und</strong> oberflächlich bleiben muss.<br />

Beispiel: Bei gewerblichen F<strong>in</strong>anzierungen über Objektgesellschaften<br />

• spielen Vorrechte für Arbeitnehmer ke<strong>in</strong>e Rolle, bei direkten Unternehmensf<strong>in</strong>anzierungen<br />

<strong>und</strong> vor allem bei Betriebsmittelkrediten aber sehr wohl;<br />

• können Vorrechte für Unterhaltsberechtigte außer Acht gelassen werden, bei <strong>der</strong><br />

privaten Wohnungsf<strong>in</strong>anzierung dagegen nicht.<br />

Daher können also beim Geschäftsmodell <strong>der</strong> gewerblichen Immobilienf<strong>in</strong>anzierung<br />

über Objektgesellschaften <strong>der</strong>artige Vorrechte auch <strong>in</strong> Län<strong>der</strong>n unberücksichtigt bleiben,<br />

die an sich solche Vorrechte <strong>in</strong> Vollstreckung <strong>und</strong> Insolvenz kennen.

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