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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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133<br />

D. Bewertungssystem für die rechtlichen<br />

Rahmenbed<strong>in</strong>gungen von Gr<strong>und</strong>pfandrechten<br />

<strong>in</strong> Kont<strong>in</strong>entaleuropa<br />

Im Folgenden wird dargestellt, warum e<strong>in</strong> rechtlich orientiertes Bewertungssystem<br />

für Gr<strong>und</strong>pfandrechte erfor<strong>der</strong>lich ist <strong>und</strong> wie es aussehen könnte. Ferner lohnen sich<br />

Überlegungen, wie se<strong>in</strong>e Erkenntnisse für die weitere Rechtsentwicklung <strong>in</strong> <strong>Europa</strong><br />

genutzt werden könnten.<br />

I. Qualitative Aussage über aktuelle Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />

Zunächst soll dargetan werden, warum e<strong>in</strong> Bedarf für die Bewertung <strong>der</strong> Rechtsqualität<br />

von Gr<strong>und</strong>pfandrechten besteht.<br />

1. Bedarf aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bankrechtlichen Risikogewichtung<br />

Stabile Kredit<strong>in</strong>stitute s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e wesentliche Voraussetzung für e<strong>in</strong>e funktionsfähige<br />

Volkswirtschaft <strong>und</strong> für e<strong>in</strong>e mo<strong>der</strong>ne nationale Wirtschaftsordnung. Der e<strong>in</strong>zelne<br />

Staat hat ebenso wie die <strong>in</strong>ternationale Geme<strong>in</strong>schaft daher e<strong>in</strong> großes Interesse an<br />

<strong>der</strong> Stabilität des Bankensystems. Folglich schaffen E<strong>in</strong>zelstaaten <strong>und</strong> supranationale<br />

Organisationen gesetzliche Regelungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Regelwerke, welche die Stabilität<br />

des Bankwesens sicherstellen sollen. E<strong>in</strong> wichtiger Pfeiler ist hierbei e<strong>in</strong>e risikosensitive<br />

Ausrichtung <strong>der</strong> Bankaufsicht. Beson<strong>der</strong>s wichtig ist dabei die Festlegung<br />

von Grenzen, bis zu welchen Kredit<strong>in</strong>stitute Risiken übernehmen dürfen. Bei Krediten<br />

ist das Risikoprofil unter an<strong>der</strong>em von <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> <strong>der</strong> Werthaltigkeit <strong>der</strong> Kreditsicherheiten<br />

abhängig, bei Immobilienkrediten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>pfandrechte.<br />

Im Jahr 1974 hat e<strong>in</strong>e Gruppe von Zentralbanken <strong>und</strong> Aufsichtsbehörden <strong>der</strong> G 10-<br />

Staaten 148 den sogenannten Baseler Ausschuss 149 gegründet, um geme<strong>in</strong>sam M<strong>in</strong>destanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Aufsicht über <strong>in</strong>ternational tätige Kredit<strong>in</strong>stitute zu erarbeiten<br />

<strong>und</strong> damit die <strong>in</strong>ternationale F<strong>in</strong>anzmarktstabilität zu för<strong>der</strong>n. Dieser Ausschuss<br />

hat zwar ke<strong>in</strong>e Rechtssetzungskompetenz, se<strong>in</strong>e Empfehlungen haben jedoch e<strong>in</strong>en<br />

großen E<strong>in</strong>fluss auf die nationale Gesetzgebung vieler Staaten <strong>der</strong> Welt.<br />

Im Jahr 1988 hat <strong>der</strong> Baseler Ausschuss den sogenannten Eigenkapital-Akkord<br />

verabschiedet, Basel I genannt. Dieser wurde weitgehend <strong>in</strong> das EU-Recht übernommen<br />

<strong>und</strong> dann von den Mitgliedstaaten <strong>in</strong> nationales Recht umgesetzt. Basel I<br />

stellte den Gr<strong>und</strong>satz auf, dass die gewichteten Risikoaktiva e<strong>in</strong>es Kredit<strong>in</strong>stituts mit<br />

<strong>in</strong>sgesamt 8 % Eigenkapital zu unterlegen s<strong>in</strong>d. Es wurden dabei Risikogewichtungs-<br />

148 Zur G 10 gehörten damals die folgenden Staaten: Belgien, B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland, Frankreich,<br />

Großbritannien, Italien, Japan, Kanada, Nie<strong>der</strong>lande, Schweden, USA. Mittlerweile s<strong>in</strong>d<br />

die folgenden drei Staaten h<strong>in</strong>zugekommen: Luxemburg, Schweiz <strong>und</strong> Spanien.<br />

149 Dieser Name beruht darauf, dass die Geschäftsstelle dieses Ausschusses ihren Sitz <strong>in</strong> Basel hat.

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