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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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124 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

ten For<strong>der</strong>ung generell zulässt o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e spezielle Regelung e<strong>in</strong>en solchen Austausch<br />

erlaubt.<br />

Hier zeigt sich <strong>der</strong> deutliche Vorteil <strong>der</strong> nicht-akzessorischen Gr<strong>und</strong>pfandrechte, bei<br />

denen die gesicherte For<strong>der</strong>ung ohne Weiteres ausgewechselt werden kann.<br />

E<strong>in</strong>ige Rechtsordnungen erreichen das gleiche Ziel nur dann, wenn dabei auch die<br />

alte For<strong>der</strong>ung durch die Bank B übernommen <strong>und</strong> dann erst ersetzt wird durch e<strong>in</strong>e<br />

neue For<strong>der</strong>ung. Dies ist die Technik <strong>der</strong> Novation <strong>und</strong> Subrogation.<br />

E<strong>in</strong>e Reihe von Län<strong>der</strong>n bietet diese Gestaltungsmöglichkeit nicht. Dies gilt auch für<br />

die Nie<strong>der</strong>lande, obwohl die dortige Bankhypothek ohne Wechsel des Gläubigers<br />

e<strong>in</strong>e sehr flexible Gr<strong>und</strong>pfandrechtsart darstellt. Beim Gläubigerwechsel zeigt sie<br />

ihre Begrenztheit, die darauf beruht, dass e<strong>in</strong>e Bankhypothek bei e<strong>in</strong>er Übertragung<br />

auf e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en Gläubiger zur sogenannten festen Hypothek umgewandelt werden<br />

muss <strong>und</strong> dann die Erlöschensakzessorietät gilt, die Hypothek also mit Erlöschen <strong>der</strong><br />

ursprünglich gesicherten For<strong>der</strong>ung ebenfalls untergeht. Ebenso ist es trotz <strong>der</strong> 2007<br />

neu e<strong>in</strong>geführten Flexibilität weiterh<strong>in</strong> mit <strong>der</strong> „hipoteca de máximo“ <strong>in</strong> Spanien, so<br />

dass e<strong>in</strong>e Lösung dort nur über die Novation <strong>und</strong> Subrogation erreicht werden kann.<br />

VII.6<br />

Kann das Gr<strong>und</strong>pfandrecht von Bank A auf Bank B übertragen werden <strong>und</strong> dort<br />

e<strong>in</strong>e neue For<strong>der</strong>ung sichern? (Wechsel von gesicherter For<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Gläubiger<br />

bei Erhalt des Gr<strong>und</strong>pfandrechts)<br />

ja<br />

4<br />

3<br />

ja, wenn auch die For<strong>der</strong>ung<br />

von Bank A auf Bank B<br />

übertragen wird<br />

(Novation/Subrogation)<br />

2<br />

ja, wenn alle gesicherten<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> das<br />

Rechtsverhältnis übertragen<br />

werden<br />

JP<br />

ne<strong>in</strong><br />

1<br />

Eurohypothek nach Basic Guidel<strong>in</strong>es:

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