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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Praktische Anwendungsmöglichkeiten 121<br />

3. Kann das Gr<strong>und</strong>pfandrecht neue For<strong>der</strong>ungen sichern, wenn<br />

die gesicherten alten For<strong>der</strong>ungen vollständig erloschen s<strong>in</strong>d?<br />

Der rechtstechnische „Trick“, mit Hilfe von Novation <strong>und</strong> Subrogation die Klippe<br />

<strong>der</strong> Erlöschensakzessorietät zu umschiffen, führt dann nicht zum Erfolg, wenn zwischen<br />

dem Erlöschen <strong>der</strong> früheren For<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong> neuen For<strong>der</strong>ung<br />

e<strong>in</strong>e zeitliche Lücke besteht. Wer den Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Akzessorietät voll durchhält<br />

<strong>und</strong> hier ke<strong>in</strong>e Ausnahme zulässt, kann das Gr<strong>und</strong>pfandrecht nicht zur Sicherung<br />

e<strong>in</strong>er neuen For<strong>der</strong>ung nutzen, da es mit <strong>der</strong> alten For<strong>der</strong>ung unwie<strong>der</strong>br<strong>in</strong>glich ebenfalls<br />

erloschen ist.<br />

Hier zeigen sich Stärke <strong>und</strong> Flexibilität <strong>der</strong>jenigen Gr<strong>und</strong>pfandrechte, die im H<strong>in</strong>blick<br />

auf das Erlöschen nicht-akzessorisch ausgestaltet s<strong>in</strong>d, wie dies <strong>in</strong> etwa bei <strong>der</strong><br />

Hälfte <strong>der</strong> hier untersuchten Län<strong>der</strong> <strong>der</strong> Fall ist.<br />

VII.3<br />

Kann das Gr<strong>und</strong>pfandrecht neue For<strong>der</strong>ungen sichern, wenn die gesicherten alten<br />

For<strong>der</strong>ungen vollständig erloschen s<strong>in</strong>d?<br />

Unter e<strong>in</strong>er Kreditl<strong>in</strong>ie versteht man <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel e<strong>in</strong>e Kreditvere<strong>in</strong>barung, bei <strong>der</strong><br />

die Höhe des Kredits schwanken kann <strong>und</strong> nur e<strong>in</strong> Höchstbetrag bestimmt ist. E<strong>in</strong>e<br />

solche Kreditl<strong>in</strong>ie kann ohne Weiteres durch solche Gr<strong>und</strong>pfandrechte gesichert werden,<br />

<strong>der</strong>en Umfangs- <strong>und</strong> Erlöschensakzessorietät entwe<strong>der</strong> gelockert o<strong>der</strong> voll aufgegeben<br />

ist.<br />

Gerade Gewerbetreibende <strong>und</strong> Freiberufler mit zeitlich unregelmäßigen E<strong>in</strong>nahmen,<br />

aber regelmäßigen Ausgaben haben e<strong>in</strong> wirtschaftliches Bedürfnis für die Absicherung<br />

e<strong>in</strong>es ständig schwankenden Kreditbedarfs. Daher haben sehr früh auch Rechtsja<br />

3<br />

2<br />

ja, wenn das Rechtsverhältnis<br />

noch besteht<br />

ne<strong>in</strong><br />

1<br />

JP<br />

Eurohypothek nach Basic Guidel<strong>in</strong>es:<br />

4. Kann das Gr<strong>und</strong>pfandrecht ohne Weiteres zur Sicherung e<strong>in</strong>er<br />

Kreditl<strong>in</strong>ie genutzt werden, ohne dass das Gr<strong>und</strong>pfandrecht<br />

geän<strong>der</strong>t werden muss?

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