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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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118 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

VII. Praktische Anwendungsmöglichkeiten<br />

In den folgenden Schaubil<strong>der</strong>n werden e<strong>in</strong>ige wichtige Fallbeispiele aus <strong>der</strong><br />

Kreditpraxis vorgestellt. Dabei wird geprüft, ob die hier dargestellten Gr<strong>und</strong>pfandrechte<br />

zur Sicherung dieser Kreditstrukturen verwendet werden können.<br />

Diese Beispiele betreffen vor allem Fälle, <strong>in</strong> denen im Kreditverhältnis Verän<strong>der</strong>ungen<br />

auftreten. Diese Än<strong>der</strong>ungen können die gesicherte For<strong>der</strong>ung, den<br />

Gläubiger o<strong>der</strong> den Schuldner betreffen. Für die flexible Nutzung e<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

spielt <strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> Akzessorietät e<strong>in</strong>e f<strong>und</strong>amentale Rolle. Daher<br />

s<strong>in</strong>d die im hier vorliegenden Kapitel C.VII. behandelten Fragen im engen Zusammenhang<br />

mit denjenigen Fragen zu betrachten, die <strong>in</strong> Kapitel C.III. erörtert<br />

werden.<br />

Beson<strong>der</strong>e Bedeutung für die Immobilienf<strong>in</strong>anzierung, sowohl im gewerblichen<br />

als auch im Wohnungsbereich, haben die folgenden ersten fünf Fälle, <strong>in</strong> denen<br />

Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> gesicherten For<strong>der</strong>ung auftreten, dagegen Gläubiger <strong>und</strong><br />

Schuldner gleich bleiben.<br />

1. Besteht die Möglichkeit, das Gr<strong>und</strong>pfandrecht so zu gestalten,<br />

dass e<strong>in</strong>e bestehende gesicherte For<strong>der</strong>ung erhöht werden<br />

kann, ohne dass das Gr<strong>und</strong>pfandrecht geän<strong>der</strong>t werden muss?<br />

Kreditaufstockungen <strong>und</strong> damit Darlehenserhöhungen f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kreditpraxis<br />

häufig statt. Sie s<strong>in</strong>d aus hypothekenrechtlicher Sicht unproblematisch, wenn e<strong>in</strong><br />

bereits teilweise getilgtes Darlehen wie<strong>der</strong> „aufgefüllt“ werden soll, also teilweise<br />

o<strong>der</strong> vollständig wie<strong>der</strong> auf den Anfangskapitalbetrag gebracht wird. Häufig<br />

wird auch <strong>der</strong> endgültige Kapitalbetrag des Kredits offen gelassen <strong>und</strong> nur<br />

auf e<strong>in</strong>en Höchstbetrag begrenzt, z. B. <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es Krediteröffnungsvertrags;<br />

dabei ist wesentlich, dass das Gr<strong>und</strong>pfandrecht von Anfang an <strong>in</strong> ausreichen<strong>der</strong><br />

Höhe bestellt wird. Frage <strong>und</strong> Schaubild unterstellen, dass e<strong>in</strong>e solche Gestaltung<br />

von Anfang an im Kreditvertrag vorgesehen war <strong>und</strong> somit ke<strong>in</strong>e neue<br />

For<strong>der</strong>ung aus e<strong>in</strong>em neuen Darlehensvertrag entsteht, <strong>der</strong> Rechtsgr<strong>und</strong> (causa)<br />

also identisch bleibt. 140<br />

Für den Eigentümer bietet solche Flexibilität den Vorteil, dass er die <strong>Sicherheit</strong><br />

des Gr<strong>und</strong>stücks ohne den Aufwand e<strong>in</strong>er neuen Bestellung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

auch für die Verb<strong>in</strong>dlichkeiten e<strong>in</strong>setzen kann, die für ihn erst später von<br />

wirtschaftlicher Bedeutung s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong> typischer Fall könnte <strong>der</strong> Kredit für die<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>und</strong> Renovierung e<strong>in</strong>er Immobilie se<strong>in</strong>, <strong>der</strong>en Ankaufskredit <strong>in</strong>zwischen<br />

zu erheblichen Teilen getilgt ist. Aber auch ganz an<strong>der</strong>en Zwecken,<br />

wie <strong>der</strong> Absicherung des Kaufs e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Immobilie o<strong>der</strong> völlig an<strong>der</strong>er<br />

Wirtschaftsgüter, könnte dies dienen.<br />

Praktische Anwendungsmöglichkeiten<br />

140 Die Erörterungen zu C.III. haben gezeigt, dass dem Sicherungsrahmen hier maßgebliche<br />

Bedeutung zukommt. Daher wurden für die 3. Auflage die Antworten zum hier besprochenen<br />

Schaubild neu gestaltet, um sie an die neuen Fragen zu C.III.6. anzupassen.

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