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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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108 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

10. Welche Stellung müssen Gr<strong>und</strong>pfandrechte im Zeitpunkt <strong>der</strong><br />

Insolvenzwirkung erreicht haben, um wirksam zu se<strong>in</strong>/bleiben?<br />

F<strong>und</strong>amentale Bedeutung für e<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger hat die Frage, ob <strong>und</strong><br />

unter welchen genauen Entstehungsvoraussetzungen se<strong>in</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrecht im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es Insolvenzverfahrens als solches anerkannt wird; dies hat unmittelbare<br />

Folgen für die Entscheidung, wann e<strong>in</strong>e Bank das Darlehen auszahlen kann. Dies<br />

hängt dann im E<strong>in</strong>zelnen davon ab, welche Anfor<strong>der</strong>ungen die jeweilige Rechtsordnung<br />

an den Stand des Verfahrens zur Entstehung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts stellt. 132<br />

In mehreren Län<strong>der</strong>n wird das Gr<strong>und</strong>pfandrecht im Insolvenzverfahren nur dann<br />

berücksichtigt, wenn se<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>tragung im Gr<strong>und</strong>buch o<strong>der</strong> Immobilienregister bereits<br />

erfolgt ist. Mehrere Rechtsordnungen verlagern diesen Zeitpunkt nach vorn <strong>und</strong><br />

lassen bereits die Stellung des E<strong>in</strong>tragungsantrags o<strong>der</strong> des Antrags auf e<strong>in</strong>e Vormerkung,<br />

e<strong>in</strong>e Anmerkung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Vorregistrierung genügen. Nur sehr vere<strong>in</strong>zelt<br />

genügt es bereits, dass die Bestellung des Gr<strong>und</strong>pfandrechts <strong>in</strong>ter partes erfolgt ist.<br />

VI.10<br />

Welche Stellung müssen Gr<strong>und</strong>pfandrechte im Zeitpunkt <strong>der</strong> Insolvenzwirkung<br />

erreicht haben, um wirksam zu se<strong>in</strong>/bleiben?<br />

4<br />

Die Bestellung muss<br />

notariell erfolgt se<strong>in</strong>.<br />

3<br />

Der E<strong>in</strong>tragungsantrag o<strong>der</strong><br />

Antrag auf e<strong>in</strong>e Vormerkung/<br />

Anmerkung/Vorregistrierung<br />

muss gestellt se<strong>in</strong>.<br />

2<br />

Der E<strong>in</strong>tragungsantrag<br />

muss gestellt se<strong>in</strong>.<br />

1<br />

Sie müssen e<strong>in</strong>getragen se<strong>in</strong>.<br />

JP<br />

132 Vgl. hierzu C.II.6.

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