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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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106 Erläuterung <strong>der</strong> Schaubil<strong>der</strong><br />

8. Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger nach Eröffnung<br />

<strong>der</strong> Insolvenz auf die nach <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung fälligen<br />

Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> sonstigen Erträge des Gr<strong>und</strong>stücks<br />

zugreifen, <strong>in</strong>dem er geltend macht, dass ihm die Mieten o<strong>der</strong><br />

Erträge vor <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung abgetreten o<strong>der</strong> verpfändet<br />

wurden? (ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Insolvenzanfechtung)<br />

In e<strong>in</strong>igen europäischen Län<strong>der</strong>n erfasst die Abtretung <strong>der</strong> Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen auch<br />

die nach Insolvenzeröffnung fälligen For<strong>der</strong>ungen. In an<strong>der</strong>en Rechtsordnungen ist<br />

hierfür e<strong>in</strong>e Registrierung <strong>der</strong> Abtretung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Falls e<strong>in</strong>e Vorausabtretung nicht wirksam ist, verbleibt dies ohne wesentlichen Nachteil<br />

für den Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger, wenn ihm für den Zugriff auf die Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen<br />

e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Verfahren zur Verfügung steht. 128<br />

In mehreren Län<strong>der</strong>n ist für den Gr<strong>und</strong>pfandgläubiger e<strong>in</strong> Zugriff auf die nach Insolvenzeröffnung<br />

fälligen Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen überhaupt nicht möglich. 129<br />

VI.8<br />

Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger nach Eröffnung <strong>der</strong> Insolvenz auf die nach<br />

<strong>der</strong> Insolvenzeröffnung fälligen Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> sonstigen Erträge des<br />

Gr<strong>und</strong>stücks zugreifen, <strong>in</strong>dem er geltend macht, dass ihm die Mieten o<strong>der</strong> Erträge<br />

vor <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung abgetreten o<strong>der</strong> verpfändet wurden?<br />

(ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Insolvenzanfechtung)<br />

ja<br />

4<br />

3<br />

Ja, wenn dies <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Register<br />

e<strong>in</strong>getragen wurde.<br />

2<br />

Der Insolvenzverwalter separiert<br />

die Mieten <strong>und</strong> Erträge <strong>und</strong><br />

kehrt sie spätestens bei <strong>der</strong><br />

Verwertung aus.<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ne<strong>in</strong><br />

1<br />

JP<br />

128 Vgl. soeben C.VI.7.<br />

129 Vgl. hierzu sogleich Schaubild VI.9 – Antwort 1.

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