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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Insolvenz 105<br />

7. Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger (ggf. über e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e<br />

Vollstreckungsform) auf die nach <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung<br />

fälligen Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> sonstigen Erträge<br />

des Gr<strong>und</strong>stücks zugreifen?<br />

Insolvenzverfahren dauern häufig lange. Daher ist es für den Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger<br />

von hohem Interesse, <strong>in</strong>wieweit die Haftungserstreckung se<strong>in</strong>es Gr<strong>und</strong>pfandrechts<br />

auf Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> sonstige Erträge auch während des Insolvenzverfahrens<br />

fortwirkt, gleich ob diese Fortwirkung automatisch e<strong>in</strong>tritt o<strong>der</strong> ob es dazu<br />

e<strong>in</strong>es beson<strong>der</strong>en Vollstreckungsverfahrens (z. B. e<strong>in</strong>e Zwangsverwaltung) bedarf.<br />

Bemerkenswert ist, dass die große Mehrheit <strong>der</strong> hier untersuchten Län<strong>der</strong> dem<br />

Gr<strong>und</strong>pfandrecht im H<strong>in</strong>blick auf die Mieterträge e<strong>in</strong>e Fortwirkung im Insolvenzverfahren<br />

nicht zugesteht. Die meisten lassen dann aber als Ausgleich e<strong>in</strong>e vorausgehende<br />

Abtretung <strong>der</strong> Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen fortwirken, wie das nächste Schaubild<br />

VI.8 zeigt.<br />

VI.7<br />

Kann <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger (ggf. über e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Vollstreckungsform)<br />

auf die nach <strong>der</strong> Insolvenzeröffnung fälligen Mietz<strong>in</strong>sfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

Erträge des Gr<strong>und</strong>stücks zugreifen?<br />

ja<br />

2<br />

1<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ne<strong>in</strong><br />

JP

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