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Flexibilität, Sicherheit und Effizienz der Grundpfandrechte in Europa ...

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Insolvenz 101<br />

Lösung. Es kann alternativ dem Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger o<strong>der</strong> dem Insolvenzverwalter<br />

zustehen – so etwa die deutsche Lösung. O<strong>der</strong> es kann nur <strong>der</strong> Insolvenzverwalter<br />

e<strong>in</strong> Verwertungsverfahren e<strong>in</strong>leiten, wie dies <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> untersuchten<br />

Rechtsordnungen entspricht.<br />

2. Welchen E<strong>in</strong>fluss hat <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger bei<br />

<strong>der</strong> Insolvenz des Eigentümers auf das Verwertungsverfahren<br />

im Falle <strong>der</strong> Liquidation?<br />

Manche Rechtsordnungen, wie z. B. Deutschland o<strong>der</strong> Spanien, ermöglichen die<br />

Durchführung e<strong>in</strong>es eigenständigen Vollstreckungsverfahrens außerhalb des Insolvenzverfahrens<br />

o<strong>der</strong> gewähren doch dem Gläubiger maßgeblichen E<strong>in</strong>fluss auf das<br />

Verwertungsverfahren. E<strong>in</strong>ige Rechtsordnungen vor allem Mittel- <strong>und</strong> Osteuropas<br />

bilden für die belasteten Gr<strong>und</strong>stücke e<strong>in</strong>e eigene Verwertungsklasse mit Zustimmungserfor<strong>der</strong>nissen<br />

<strong>der</strong> Gläubiger <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte.<br />

In an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n <strong>in</strong> Mittel- <strong>und</strong> Südosteuropa liegt die Verfahrenshoheit dagegen<br />

alle<strong>in</strong> beim Insolvenzverwalter, so dass die Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger auf das Verwertungsverfahren<br />

nur über die generelle Aufsicht des für das Insolvenzverfahren<br />

zuständigen Gerichts <strong>in</strong>direkt E<strong>in</strong>fluss nehmen können, <strong>der</strong> Insolvenzverwalter also<br />

weitgehend unabhängig agieren kann.<br />

VI.2<br />

Welchen E<strong>in</strong>fluss hat <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechtsgläubiger bei <strong>der</strong> Insolvenz<br />

des Eigentümers auf das Verwertungsverfahren im Falle <strong>der</strong> Liquidation?<br />

3<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich separates<br />

Vollstreckungsverfahren o<strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>fluss auf die Auswahl des<br />

Insolvenzverwalters <strong>und</strong> die<br />

Maßnahmen.<br />

2<br />

Belastete Gr<strong>und</strong>stücke bilden<br />

eigene Verwertungsklasse mit<br />

Zustimmungserfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong><br />

Gläubiger <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>pfandrechte.<br />

JP<br />

1<br />

E<strong>in</strong>fluss nur über die generelle<br />

Aufsicht des Gerichts; Verwalter<br />

agiert weitgehend unabhängig.<br />

Insolvenz

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