Begriffe im liberalisierten Strommarkt - Pfalzwerke Netz AG

Begriffe im liberalisierten Strommarkt - Pfalzwerke Netz AG Begriffe im liberalisierten Strommarkt - Pfalzwerke Netz AG

20.05.2014 Aufrufe

Begriffe im liberalisierten Strommarkt Ablesung/Auslesung [V4] Abrechnungsdaten werden entweder visuell vor Ort durch Ablesung oder mit datentechnischen Einrichtungen durch Auslesung erfasst. __ __ Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme [V5] liegen vor, wenn in den vereinbarten Messperioden der Mittelwert der Einspeiseleistung vom Mittelwert der Entnahmeleistung bzw. von einem vereinbarten Sollwert um mehr als einen, nach technisch-wirtschaftlichen Kriterien im Einzelfall zu vereinbarenden, Toleranzwert abweicht. Der Saldo schließt Strombezüge aus anderen Bilanzkreisen und Lieferungen in andere Bilanzkreise ein. Aggregationskreis [V6] Ein Aggregationskreis setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeiseund/oder Entnahmestellen (i. d. R. Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw. Kraftwerke, und Lasten) innerhalb einer Regelzone zusammen, die dem zuständigen – d.h. dem für den Netzanschluss verantwortlichen - Netzbetreiber benannt werden müssen und dadurch genau definiert sind. Aggregator [V6] Ein Aggregator ist ein Lieferant, der keinen eigenen Bilanzkreis hat. Er schließt mit einem (Sub-)Bilanzkreisverantwortlichen einen Liefervertrag und ordnet seine Kunden dem betreffenden Bilanzkreis zu. Alleinabnehmer [V6] Alleinabnehmer ist eine juristische Person, die für die zentralisierte Abnahme und den zentralisierten Verkauf von Elektrizität und/oder den Betrieb des Verteilungsnetzes in dem betreffenden Gebiet verantwortlich ist (vgl. §7 EnWG). Allgemeine Elektrizitätsversorgung [V1] Die allgemeine (öffentliche) Elektrizitätsversorgung ist die Beschaffung (Erzeugung und Bezug) und Bereitstellung (Übertragung, Verteilung und Lieferung) von elektrischer Energie für andere durch EVU über feste Leitungswege. Analytisches Lastprofil [V6] siehe Lastprofil Beistellung [V6] Mit Beistellung bezeichnet man eine bilaterale Vereinbarung zwischen Lieferanten, welche die Belieferung von Kunden an der Entnahmestelle im Auftragsverhältnis regelt. Beobachtungsbereich Der Beobachtungsbereich stellt im allgemeinen den eigenen Netzbereich dar. Betriebsführung [V3] Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des Netzbetreibers im Rahmen der Netzführung wie die Netzüberwachung, die Anweisung und Durchführung von Schalthandlungen, die Durchführung der Spannungshaltung sowie der Betrieb der notwendigen Mess- und Zähleinrichtungen. Bilanzierung [V6] Beim Übertragungsnetzbetreiber werden die Energiemengen zum Zweck der Bilanzkreis-Abrechnung bilanzkreisscharf erfasst. Beim VNB erfolgt eine lieferanten- und bilanzkreisscharfe Vorbilanzierung. Bei Anwendung des Kontierungsverfahrens und für die EEG-Abwicklung kann auch beim ÜNB lieferantenscharf bilanziert werden.

<strong>Begriffe</strong> <strong>im</strong> <strong>liberalisierten</strong> <strong>Strommarkt</strong><br />

Ablesung/Auslesung [V4]<br />

Abrechnungsdaten werden entweder visuell vor Ort durch Ablesung oder mit<br />

datentechnischen Einrichtungen durch Auslesung erfasst.<br />

__<br />

__<br />

Abweichungen zwischen Einspeisung und Entnahme [V5]<br />

liegen vor, wenn in den vereinbarten Messperioden der Mittelwert der<br />

Einspeiseleistung vom Mittelwert der Entnahmeleistung bzw. von einem<br />

vereinbarten Sollwert um mehr als einen, nach technisch-wirtschaftlichen<br />

Kriterien <strong>im</strong> Einzelfall zu vereinbarenden, Toleranzwert abweicht. Der Saldo<br />

schließt Strombezüge aus anderen Bilanzkreisen und Lieferungen in andere<br />

Bilanzkreise ein.<br />

Aggregationskreis [V6]<br />

Ein Aggregationskreis setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeiseund/oder<br />

Entnahmestellen (i. d. R. Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw.<br />

Kraftwerke, und Lasten) innerhalb einer Regelzone zusammen, die dem zuständigen<br />

– d.h. dem für den <strong>Netz</strong>anschluss verantwortlichen - <strong>Netz</strong>betreiber benannt werden<br />

müssen und dadurch genau definiert sind.<br />

Aggregator [V6]<br />

Ein Aggregator ist ein Lieferant, der keinen eigenen Bilanzkreis hat. Er<br />

schließt mit einem (Sub-)Bilanzkreisverantwortlichen einen Liefervertrag und<br />

ordnet seine Kunden dem betreffenden Bilanzkreis zu.<br />

Alleinabnehmer [V6]<br />

Alleinabnehmer ist eine juristische Person, die für die zentralisierte Abnahme<br />

und den zentralisierten Verkauf von Elektrizität und/oder den Betrieb des<br />

Verteilungsnetzes in dem betreffenden Gebiet verantwortlich ist (vgl. §7 EnWG).<br />

Allgemeine Elektrizitätsversorgung [V1]<br />

Die allgemeine (öffentliche) Elektrizitätsversorgung ist die Beschaffung<br />

(Erzeugung und Bezug) und Bereitstellung (Übertragung, Verteilung und Lieferung)<br />

von elektrischer Energie für andere durch EVU über feste Leitungswege.<br />

Analytisches Lastprofil [V6]<br />

siehe Lastprofil<br />

Beistellung [V6]<br />

Mit Beistellung bezeichnet man eine bilaterale Vereinbarung zwischen<br />

Lieferanten, welche die Belieferung von Kunden an der Entnahmestelle <strong>im</strong><br />

Auftragsverhältnis regelt.<br />

Beobachtungsbereich<br />

Der Beobachtungsbereich stellt <strong>im</strong> allgemeinen den eigenen <strong>Netz</strong>bereich dar.<br />

Betriebsführung [V3]<br />

Zur Betriebsführung als Systemdienstleistung zählen alle Aufgaben des<br />

<strong>Netz</strong>betreibers <strong>im</strong> Rahmen der <strong>Netz</strong>führung wie die <strong>Netz</strong>überwachung, die Anweisung<br />

und Durchführung von Schalthandlungen, die Durchführung der Spannungshaltung<br />

sowie der Betrieb der notwendigen Mess- und Zähleinrichtungen.<br />

Bilanzierung [V6]<br />

Be<strong>im</strong> Übertragungsnetzbetreiber werden die Energiemengen zum Zweck der<br />

Bilanzkreis-Abrechnung bilanzkreisscharf erfasst. Be<strong>im</strong> VNB erfolgt eine<br />

lieferanten- und bilanzkreisscharfe Vorbilanzierung. Bei Anwendung des<br />

Kontierungsverfahrens und für die EEG-Abwicklung kann auch be<strong>im</strong> ÜNB<br />

lieferantenscharf bilanziert werden.


Energie-Glossar<br />

Bilanzabweichung [V6]<br />

Zur Ermittlung der Bilanzabweichungen der Bilanzkreise sind vom<br />

Bilanzkoordinator die relevanten Energiemengen den Bilanzkreisen zuzuordnen und<br />

die Bilanzabweichungen und das Toleranzband zu ermitteln. Dazu werden die<br />

Energiemengen teils be<strong>im</strong> Übertragungsnetzbetreiber, teils bei den<br />

Verteilungsnetzbetreibern bilanziert.<br />

Bilanzkoordinator (Bi-Ko) [V6]<br />

Zur Ermittlung der Bilanzabweichungen der Bilanzkreise in einer Regelzone wirkt<br />

be<strong>im</strong> Übertragungsnetzbetreiber eine Stelle als Bilanzkoordinator, der alle<br />

notwendigen Daten der Bilanzkreise zusammenführt. Der Bilanzkoordinator kann den<br />

Lieferanten die Kontenführung zur lieferantenscharfen Kontierung auch von EEGund<br />

TBI-Belieferungen anbieten.<br />

Bilanzkreis / (Sub-)Bilanzkreis / EEG-Bilanzkreis [V6]<br />

Ein Bilanzkreis (BK) setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeiseund/oder<br />

Entnahmestellen (i. d. R. Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw.<br />

Kraftwerke, und Lasten) innerhalb einer Regelzone zusammen, die dem zuständigen<br />

– d.h. dem für den <strong>Netz</strong>anschluss verantwortlichen <strong>Netz</strong>betreiber benannt werden<br />

müssen und dadurch genau definiert sind. In einem Bilanzkreis soll ein<br />

Gleichgewicht zwischen den Einspeisungen aus den zugeordneten Einspeisestellen<br />

sowie den Fahrplanlieferungen von anderen Bilanzkreisen einerseits<br />

(Beschaffung), und den Entnahmen der zugeordneten Entnahmestellen sowie den<br />

Fahrplanlieferungen zu anderen Bilanzkreisen andererseits (Abgabe) gegeben sein.<br />

Der Sub-Bilanzkreis ist ein Bilanzkreis, der nicht für den Ausgleich der<br />

Abweichungen gegenüber dem ÜNB verantwortlich ist. Ansonsten entspricht die<br />

Abwicklung eines Subbilanzkreises weitgehend der eines Bilanzkreises.<br />

Der EEG-Bilanzkreis ist ein Bilanzkreis des Übertragungsnetzbetreibers, in den<br />

dieser die Energiemengen für die Rückwälzung einstellt und daraus per Fahrplan<br />

den jeweiligen Anteil an den (Sub-) Bilanzkreis des Lieferanten übergibt.<br />

Bilanzkreisvertrag [V6]<br />

Der Bilanzvertrag wird zwischen (Sub-)Bilanzkreisverantwortlichem (Lieferant)<br />

und Übertragungsnetzbetreiber geschlossen. Gegenstand des Vertrags ist die<br />

Führung und Abwicklung des Bilanzkreises und Erfassung der Energielieferungen<br />

für alle angemeldeten Teilnehmer.<br />

Blindleistung [V1]<br />

Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen<br />

Feldern (z.B. in Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen Feldern (z. B.<br />

in Kondensatoren) benötigt wird. Bei überwiegend magnetischem Feld ist die<br />

Blindleistung induktiv, bei überwiegend elektrischem Feld kapazitiv.<br />

Börse [D4]<br />

Eine Strombörse ist ein neutraler Handelsplatz mit transparenter Preisbildung<br />

und gleichen Konditionen für alle dort zugelassenen Handelsteilnehmer. Sie<br />

verfolgt keine eigene Handelsstrategie. Eine Strombörse unterliegt als<br />

Warenbörse dem deutschen Börsengesetz. Für <strong>im</strong> europäischen Ausland<br />

niedergelassene Börsen gelten ggf. andere gesetzliche<br />

Best<strong>im</strong>mungen/Zulassungsvoraussetzungen.<br />

Broker/Makler<br />

Ein Broker/Makler führt Käufer und Verkäufer zusammen, d.h. er fungiert als<br />

Mittelsmann zwischen den Marktteilnehmern <strong>im</strong> <strong>Strommarkt</strong>, wobei diese bis zum<br />

Abschluss des Handels anonym bleiben. Er ist unabhängig und er geht nicht aktiv<br />

eine offene physische oder finanzielle Position ein. Er hat somit kein eigenes<br />

Risiko.<br />

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Energie-Glossar<br />

Brutto-Leistung [V1]<br />

Die Brutto-Leistung einer Erzeugungseinheit ist die abgegebene Leistung an den<br />

Klemmen des Generators.<br />

Datenaustauschvereinbarung [V6]<br />

Die Datenaustauschvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen allen<br />

Marktparteien zur Übertragung von Einzelinformationen und aggregierten Werten.<br />

Sie regelt Umfang, Schnittstellen, Fristen, Verfahren (Hol-/Bringschuld) und<br />

Verhalten <strong>im</strong> Störungs- bzw. Fehlerfall.<br />

Dauerleistung [V1]<br />

Die Dauerleistung einer Erzeugungseinheit ist die höchste Leistung, die bei<br />

einem best<strong>im</strong>mungsgemäßen Betrieb ohne zeitliche Einschränkung erbracht wird und<br />

ihre Lebensdauer (Betriebszeit) und Sicherheit nicht beeinträchtigt.<br />

Anmerkung: Die Dauerleistung kann z. B. mit den Jahreszeiten (z. B. aufgrund der<br />

Kühlwasserbedingungen) schwanken.<br />

Dauer-Reservebereitstellung<br />

Die Dauer-Reservebereitstellung ist die Bereitstellung von Reserveleistung über<br />

den Zeitbereich des Wirkens der zum Zwecke der Frequenzhaltung aktivierten<br />

Reserveleistung hinaus.<br />

Derivate<br />

Derivate sind Finanzinstrumente, bei denen es sich um keine eigenständigen<br />

Anlageinstrumente handelt, sondern um Rechte, deren Bewertung vornehmlich aus<br />

dem Preis, den Preisschwankungen und Erwartungen eines zu Grunde liegenden<br />

Basisinstruments, zum Beispiel Strompreisindizes, abgeleitet ist. Zu den<br />

Derivaten zählen insbesondere Futures, Optionen und Swaps.<br />

Eigenerzeugungsanlagen [V1]<br />

Eigenerzeugungsanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, <strong>im</strong><br />

Wesentlichen für den eigenen Verbrauch, <strong>im</strong> Besitz von Unternehmen, Betrieben und<br />

Privatpersonen, die nicht EVU <strong>im</strong> Hauptbetrieb sind.<br />

Eigenbedarf [D4]<br />

siehe Eigenverbrauchsleistung<br />

Eigenverbrauchsleistung [V1]<br />

Die Eigenverbrauchsleistung einer Erzeugungseinheit ist die elektrische<br />

Leistung, die für den Betrieb ihrer Neben- und Hilfsanlagen (z. B. zur<br />

Wasseraufbereitung, Dampferzeuger-Wasserspeisung, Frischluft- und<br />

Brennstoffversorgung, Rauchgasreinigung) benötigt wird, zuzüglich der<br />

Verlustleistung der Aufspanntransformatoren (Maschinentransformatoren).<br />

Unterschieden wird zwischen der Eigenverbrauchsleistung <strong>im</strong> Betrieb und <strong>im</strong><br />

Stillstand.<br />

Einspeise- und Entnahmepunkt [V5]<br />

Einspeise- und Entnahmepunkt sind die vertraglich festzulegenden<br />

Übergabestellen, an denen eingespeist bzw. entnommen wird. Be<strong>im</strong> Einspeisepunkt<br />

kann es sich dabei um die Übergabestelle einer Erzeugungsanlage ins <strong>Netz</strong> oder um<br />

einen festzulegenden, für die Übertragung der Leistung technisch geeigneten<br />

Punkt des Einspeisenetzes handeln.<br />

Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) [V1]<br />

Elektrizitäts-Versorgungsunternehmen (EVU) <strong>im</strong> Sinne des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes sind ohne Rücksicht auf Rechtsform und<br />

Eigentumsverhältnisse alle Unternehmen und Betriebe, die andere mit elektrischer<br />

Energie versorgen. Unternehmen und Betriebe, welche nur teilweise oder <strong>im</strong><br />

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Energie-Glossar<br />

Nebenbetrieb allgemeine (öffentliche) Elektrizitätsversorgung betreiben, gelten<br />

insoweit als EVU.<br />

Elektrizitätszähler<br />

Einrichtungen zur Messung und Registrierung (Zählung) elektrischer Wirkund/oder<br />

Blindenergie. Die Anzeige der Energiemenge erfolgt in Kilowattstunden<br />

(kWh) für die Wirkenergie und in Kilovarstunden (kvarh) für die Blindenergie.<br />

Zur Zählung größerer Energiemengen werden zusätzlich Messwandler verwendet; <strong>im</strong><br />

Niederspannungsnetz nur Stromwandler; <strong>im</strong> Mittel- und Hochspannungsnetz Stromund<br />

Spannungswandler. Für die Energieabrechnung verwendete Elektrizitätszähler<br />

müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.<br />

Elektrizitätszähler [D4]<br />

Die Elektrizitätszähler ermitteln auf Basis der sekundären Meßwandlergrößen der<br />

Ströme und Spannungen den Energiefluß (Wirkarbeit) in beiden Richtungen und ggf.<br />

ebenfalls die Blindarbeit. Die Ausgabe der registrierten Energiemengen erfolgt<br />

"quantisiert" als Impuls oder als digitaler Wert.<br />

Engpassleistung (Netto, Brutto) [V1]<br />

Die Engpassleistung einer Erzeugungseinheit ist diejenige Dauerleistung, die<br />

unter Normalbedingungen erreichbar ist. Sie ist durch den leistungsschwächsten<br />

Anlageteil (Engpass) begrenzt, wird durch Messung ermittelt und auf<br />

Normalbedingungen umgerechnet. Bei einer längerfristigen Veränderung (z. B.<br />

Änderungen an Einzelaggregaten, Alterungseinflüsse) ist die Engpassleistung<br />

entsprechend den neuen Verhältnissen zu best<strong>im</strong>men. Die Engpassleistung kann von<br />

der Nennleistung um einen Betrag +/- ∆P abweichen. Kurzfristig nicht<br />

einsatzfähige Anlagenteile mindern die Engpassleistung nicht. Die Betriebs-<br />

Eigenverbrauchsleistung ist die während des Betriebes einer Erzeugungseinheit<br />

für deren Neben- und Hilfsanlagen benötigte elektrische Leistung. Diese Leistung<br />

ist die Differenz aus Brutto-Engpassleistung und Netto-Engpassleistung.<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)<br />

Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien.<br />

Erzeugungseinheit [V1]<br />

Eine Erzeugungseinheit für elektrische Energie ist eine nach best<strong>im</strong>mten<br />

Kriterien abgrenzbare Anlage eines Kraftwerkes. Es kann sich dabei<br />

beispielsweise um einen Kraftwerksblock, ein Sammelschienenkraftwerk, eine GuD-<br />

Anlage, den Maschinensatz eines Wasserkraftwerkes, einen Brennstoffzellenstapel<br />

oder um ein Solarmodul handeln.<br />

Fahrplan [D4]<br />

Der Fahrplan gibt für jede Viertelstunde innerhalb der Dauer einer<br />

entsprechenden Übertragung an, wieviel Leistung zwischen Bilanzkreisen<br />

ausgetauscht bzw. am Einspeiseknoten/Entnahmeknoten eingespeist/entnommen wird.<br />

Gesamtverbrauch<br />

Gesamtverbrauch ist die innerhalb eines <strong>Netz</strong>es (z.B. Regelzone) verbrauchte<br />

elektrische Energie incl. des von Eigenerzeugern erzeugten Stromes.<br />

Gleichzeitigkeitsgrad [V5]<br />

Der Gleichzeitigkeitsgrad berücksichtigt die Durchmischung der Inanspruchnahme<br />

eines <strong>Netz</strong>es oder <strong>Netz</strong>bereichs, abhängig von der Benutzungsdauer der höchsten in<br />

Anspruch genommenen <strong>Netz</strong>kapazität. Hinweise zur Ermittlung gibt Anlage 4<br />

„Gleichzeitigkeitsgrad“ der Verbändevereinbarung.<br />

Händler [V3]<br />

Marktteilnehmer, der Handelsgeschäfte tätigen und Fahrpläne anmelden kann. Dies<br />

setzt voraus, dass der Händler einen Bilanzkreis- oder einen Sub-<br />

Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB besitzen muss. Ein Händler kann, muss aber nicht<br />

Lieferant sein.<br />

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Energie-Glossar<br />

Händler-Rahmenvertrag<br />

Der Händler-Rahmenvertrag legt zwischen Verteilungsnetzbetreiber und Händlern<br />

fest, welche Kunden der einzelne Händler beliefert und zu welchem Bilanzkreis<br />

diese gehören. Weitere Vereinbarungen betreffen u. a. die Anwendung und<br />

Abrechnung von Standard-Lastprofilen für Kleinkunden sowie die Erfassung und<br />

Weitergabe der gemessenen Verbrauchsdaten vom <strong>Netz</strong>betreiber an den Händler.<br />

Jahreshöchstlast [V5]<br />

Bruttoleistung (ohne Einspeiseleistung) des jeweiligen <strong>Netz</strong>bereiches, die der<br />

Kostenträgerrechnung zugrunde liegt.<br />

Kleinkunde [V3]<br />

Ein Kleinkunde ist ein Kunde ohne Lastgangzählung, der nach Lastprofilen<br />

beliefert wird.<br />

Kraftwerk [V1]<br />

Ein Kraftwerk ist eine Anlage, die dazu best<strong>im</strong>mt ist, durch Energieumwandlung<br />

elektrische Energie zu erzeugen.<br />

Kraftwerksbetreiber<br />

Betreiber eines Kraftwerks sind natürliche oder juristische Personen sowie<br />

Personenvereinigungen, die best<strong>im</strong>menden Einfluss auf die Beschaffenheit und den<br />

Betrieb des Kraftwerks ausüben. Wird die Anlage in einem Betrieb bzw. in einem<br />

Unternehmen eingesetzt, ist der Betriebsinhaber bzw. der Unternehmensinhaber der<br />

Anlagenbetreiber. Anlagenbetreiber kann sowohl der Eigentümer der Anlage als<br />

auch die auf Grund schuldrechtlicher Verpflichtung (z. B. Pacht) zum Betrieb der<br />

Anlage berechtigte natürliche oder juristische Personen sowie<br />

Personenvereinigung sein.<br />

Kraftwerksblock [V1]<br />

Der Kraftwerksblock ist eine Erzeugungseinheit, die über eine direkte<br />

schaltungstechnische Zuordnung zwischen den Hauptanlagenteilen (z. B. in<br />

thermischen Kraftwerken zwischen Dampferzeuger, Turbine und Generator) verfügt.<br />

Last [D4]<br />

Die in Anspruch genommene Leistung wird <strong>im</strong> elektrizitätswirtschaftlichen<br />

Sprachgebrauch "Last" genannt. Sie kann die Summe der momentanen<br />

Leistungsentnahme aus einem, mehreren oder allen <strong>Netz</strong>en einer Regelzone zum<br />

Zwecke des Verbrauchs sein.<br />

Lastgang [V4]<br />

Gesamtheit der Energiemengen bzw. Leistungsmittelwerte, die über eine<br />

ganzzahlige Anzahl von Messperioden ermittelt wurden. Es ist zu unterscheiden<br />

zwischen dem gemessenen Lastgang und dem repräsentativen Lastprofil. Der<br />

Lastgang (Lastgangzähler bzw. Zusatzeinrichtung) wird vom <strong>Netz</strong>betreiber für den<br />

Entnahmepunkt bzw. für den Einspeisepunkt zur Verfügung gestellt. Das<br />

repräsentative Lastprofil wird als Ersatz für den Lastgang bei Kleinkunden <strong>im</strong><br />

Niederspannungsnetz verwendet. Für den Datenaustausch werden nur Viertelstunden-<br />

Energiemengenwerte verwendet.<br />

Lastprofile [V5] [V6]<br />

Eine Zeitreihe, die für jede Abrechnungsperiode einen Leistungswert festlegt.<br />

Lastprofile werden bei Kleinkunden der Bilanzierung zugrunde gelegt und ersetzen<br />

die gemessenen Lastgänge.<br />

· Analytisches Lastprofil<br />

Summe (ggf. auch einzelnes Lastprofil) der standardisierten Lastprofile bei<br />

Anwendung des analytischen Lastprofilverfahrens bei Kleinkunden.<br />

· Synthetisches Lastprofil (SLP)<br />

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Energie-Glossar<br />

Summe (ggf. auch einzelnes Lastprofil) der standardisierten Lastprofile bei<br />

Anwendung des synthetischen Lastprofilverfahrens bei Kleinkunden.<br />

Lastzeitreihe (LZR) [V6]<br />

Summe der gemessenen Lastgänge von Lieferungen und ermittelter Anteil des<br />

Bilanzkreisverantwortlichen für Kleinkunden nach analytischem Verfahren.<br />

Leistung elektrische [V1]<br />

Elektrische Leistung <strong>im</strong> physikalischen Sinne als Produkt von Strom und Spannung<br />

ist ein Momentanwert. Bei Angabe von Momentanwerten ist der Zeitpunkt (Datum und<br />

Uhrzeit) anzugeben. In der Elektrizitätswirtschaft werden neben Momentanwerten<br />

auch mittlere Leistungen für definierte Zeitspannen (Messzeiten z. B. ¼ bzw. 1<br />

h) verwendet. Leistung ist dann der Quotient aus in einer Zeitspanne geleisteten<br />

Arbeit W und derselben Zeitspanne T: P = W/T.<br />

Leistungs-Frequenz-Regelung [D4]<br />

Die Leistungs-Frequenz-Regelung bezeichnet ein Regelverfahren, womit ÜNB die<br />

zwischen ihnen vereinbarten elektrischen Größen an den Grenzen ihrer Regelzonen<br />

<strong>im</strong> Normalbetrieb und insbesondere <strong>im</strong> Störungsfall einhalten. Hierbei strebt<br />

jeder ÜNB an, durch einen entsprechenden Eigenbeitrag seiner Regelzone sowohl<br />

die Austauschleistung gegenüber den übrigen Regelzonen <strong>im</strong> vereinbarten Rahmen<br />

als auch die <strong>Netz</strong>frequenz in der Nähe des Sollwertes zu halten.<br />

Leistungsmittelwert [V4]<br />

Die in einer Messperiode ermittelte Energiemenge bezogen auf die Messperiode<br />

[kWh/tm].<br />

Leistungsschalter [U1]<br />

Ein Leistungsschalter ist ein Schalter zum Schließen und Öffnen von Stromkreisen<br />

unter Betriebs- und Fehlerbedingungen.<br />

Letztverbraucher – Versorger<br />

Der Letztverbraucher – Versorger ist der Lieferant, der Endkunden<br />

(Letztverbraucher) beliefert und <strong>im</strong> Rahmen der Rückwälzung Energiemengen nach<br />

dem EEG aufnehmen muss.<br />

Lieferant<br />

Der Lieferant für eine Übertragungsdienstleistung ist diejenige juristische oder<br />

natürliche Person, die die Einspeisung für diese Übertragung kontrolliert und<br />

das Verfügungsrecht über die eingespeiste Energie an den Einspeisungsknoten hat,<br />

und dieses Verfügungsrecht vertraglich an den Empfänger der Übertragung <strong>im</strong><br />

Rahmen eines Lieferungs- und Übertragungsvertrages abgibt.<br />

Lieferant [V6]<br />

Der Lieferant beliefert Kunden mittels offenem Stromlieferungsvertrag oder<br />

Teilbelieferungen. Ein Lieferant kann, muss aber nicht (Sub-)<br />

Bilanzkreisverantwortlicher sein.<br />

Makler<br />

Siehe Broker/ Makler<br />

Market Maker<br />

Marktteilnehmer, der für Liquidität sorgt, in dem er auf Anfrage jederzeit<br />

verbindliche Kauf- und Verkaufskurse stellt. Reaktionszeit, Preisspanne, Volumen<br />

und Zeitraum der Gültigkeit des Kauf-/Verkaufsgebots können in einem best<strong>im</strong>mten<br />

Rahmen vorgegeben werden.<br />

Messperiode (tm) [V4]<br />

Zeitraum zur Ermittlung eines Leistungs- oder Energiezählwertes, z.B. für einen<br />

Lastgang. Die Mess- bzw. Abrechnungsperiode ist einheitlich auf die ¼ h<br />

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Energie-Glossar<br />

festgelegt. Diese einheitliche Festlegung ist zwingend erforderlich, um die<br />

<strong>Netz</strong>nutzungen entsprechend den Regelungen in der Verbändevereinbarung /VV/, <strong>im</strong><br />

Grid Code /GC/ sowie <strong>im</strong> Distribution Code /VDEW_8/ umsetzen zu können.<br />

Messwandler (Strom-/Spannungswandler) [V4]<br />

Strom- und Spannungswandler haben die Aufgabe, die Pr<strong>im</strong>ärgrößen „Strom“ und<br />

„Spannung“ nach Betrag und Winkel auf die Sekundärgrößen abzubilden. Das<br />

Verhältnis zwischen Pr<strong>im</strong>ärgrößen und Sekundärgrößen drückt der Wandlerfaktor<br />

aus.<br />

Mindestleistung [V1]<br />

Die Mindestleistung einer Erzeugungseinheit ist die Leistung, die aus<br />

anlagespezifischen oder betriebsmittelbedingten Gründen <strong>im</strong> Dauerbetrieb nicht<br />

unterschritten werden kann. Soll die Mindestleistung nicht auf den Dauerbetrieb,<br />

sondern auf eine kürzere Zeitspanne bezogen werden, so ist das besonders zu<br />

kennzeichnen.<br />

Minutenreserve [V1]<br />

Die Minutenreserve soll nach Eintritt eines Leistungsausfalls ohne Verzögerung<br />

eingesetzt werden können und muss nach der derzeit gültigen Spielregel der<br />

europäischen Verbundorganisation "Union für die Koordination des Transportes<br />

elektrischer Energie" (UCTE) spätestens nach 15 Minuten die Sekundenreserve<br />

abgelöst haben. Die Minutenreserve wird aus den unter Sekundärregelung laufenden<br />

thermischen Kraftwerken, ferner durch den Einsatz von Speicher- und<br />

Pumpspeicher-Kraftwerken sowie Gasturbinen bereitgestellt. Je nach Größe des<br />

Kraftwerksparks kann zusätzlich schnellstartende Reserve nötig sein; die gesamte<br />

unter Sekundärregelung und manuell verfügbare Minutenreserve muss mindestens so<br />

groß sein wie die größte Kraftwerksblockleistung, um die Frequenzabweichungen<br />

durch Ausfälle schnell genug ausregeln zu können.<br />

Nennleistung [V1]<br />

Die Nennleistung einer Erzeugungseinheit ist die Dauerleistung, für die sie<br />

gemäß den Liefervereinbarungen bestellt ist. Ist die Nennleistung nicht<br />

eindeutig nach Bestellunterlagen best<strong>im</strong>mbar, so ist für die Neuanlage einmalig<br />

ein - bei Normalbedingungen erreichbarer - Leistungswert zu best<strong>im</strong>men. Bei<br />

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen ist die Nennleistung die elektrische Nennleistung.<br />

Netto-Leistung [V1]<br />

Die Netto-Leistung einer Erzeugungseinheit ist die an das Versorgungssystem<br />

abgegebene Leistung. Sie ergibt sich aus der Brutto-Leistung nach Abzug der<br />

elektrischen Eigenverbrauchsleistung während des Betriebs, auch wenn diese nicht<br />

aus der Erzeugungseinheit selbst, sondern anderweitig bereitgestellt wird.<br />

<strong>Netz</strong> [D4]<br />

siehe <strong>Netz</strong> der Elektrizitätsversorgung<br />

<strong>Netz</strong>anschluss [D4]<br />

Der <strong>Netz</strong>anschluss bezeichnet die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten<br />

oder Kundenanlagen an ein <strong>Netz</strong> der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.<br />

<strong>Netz</strong>anschlusspunkt [D4]<br />

<strong>Netz</strong>anschlusspunkt ist der Punkt, an dem ein <strong>Netz</strong>nutzer mit dem <strong>Netz</strong> verbunden<br />

ist. <strong>Netz</strong>nutzer können <strong>Netz</strong>anschlusspunkte an einem oder mehreren Punkten des<br />

Übertragungs- bzw. Verteilungsnetzen haben.<br />

<strong>Netz</strong>anschlussvertrag<br />

Der <strong>Netz</strong>anschlussvertrag regelt die Details des unmittelbaren Anschlusses des<br />

Kunden an das öffentliche <strong>Netz</strong> und die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber<br />

dem EVU.<br />

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Energie-Glossar<br />

<strong>Netz</strong>bereich [V5]<br />

Teil des Gesamtnetzes je <strong>Netz</strong>betreiber, der insbesondere nach Spannungsebenen<br />

und - sofern sachgerecht - zusätzlich nach Regionen (z.B. Stadt, Land)<br />

abgegrenzt wird.<br />

<strong>Netz</strong>betreiber [D4]<br />

Ein <strong>Netz</strong>betreiber (Betreiber eines Übertragungs- oder Verteilungsnetzes) ist für<br />

den sicheren und zuverlässigen Betrieb des jeweiligen <strong>Netz</strong>es in einem best<strong>im</strong>mten<br />

Gebiet und für die Verbindungen mit anderen <strong>Netz</strong>en verantwortlich. Der Betreiber<br />

eines Übertragungsnetzes regelt darüber hinaus die Übertragung über das <strong>Netz</strong><br />

unter Berücksichtigung des Austausches mit anderen Übertragungsnetzen. Er sorgt<br />

für die Bereitstellung unentbehrlicher Systemdienstleistungen und stellt so die<br />

Versorgungszuverlässigkeit sicher.<br />

<strong>Netz</strong> der Elektrizitätsversorgung [V1]<br />

Das <strong>Netz</strong> der Elektrizitätsversorgung ist die Gesamtheit der miteinander<br />

verbundenen Anlagenteile zur Übertragung oder Verteilung elektrischer Energie.<br />

Es kann zur Abgrenzung u.a. nach Aufgaben, Betriebsweise, Spannungen oder nach<br />

Besitzverhältnissen benannt werden. Häufig werden einheitliche Nennspannung und<br />

Stromart (Gleichstrom oder Wechsel-/Drehstrom) als zusätzliche Kriterien für die<br />

Abgrenzung eines <strong>Netz</strong>es verwendet.<br />

<strong>Netz</strong>engpass [V3]<br />

Ein <strong>Netz</strong>engpass <strong>im</strong> Verteilungsnetz liegt vor, wenn das <strong>Netz</strong> auch nach Einsatz<br />

aller mit vertretbarem Aufwand durchgeführten Maßnahmen nicht in einem<br />

zulässigen Zustand betrieben werden kann. Vertretbarer Aufwand umfasst den<br />

Einsatz aller dem VNB vertraglich zur Verfügung stehenden Maßnahmen wie z. B.<br />

Lastabschaltung und Kraftwerkseinsatz.<br />

<strong>Netz</strong>kurzschlussleistung [D4]<br />

siehe Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung<br />

<strong>Netz</strong>nutzer [V3]<br />

Ein <strong>Netz</strong>nutzer (Nutzer des Übertragungs- bzw. Verteilungsnetzes) ist jede<br />

natürliche oder juristische Person, die in einem Nutzungsverhältnis zum <strong>Netz</strong><br />

steht und demgemäß auf vertraglicher Basis Leistungen des <strong>Netz</strong>betreibers in<br />

Anspruch n<strong>im</strong>mt. <strong>Netz</strong>nutzer können beziehende Kunden, Kraftwerksbetreiber und<br />

Händler sein.<br />

<strong>Netz</strong>nutzungsvertrag [V5]<br />

Im <strong>Netz</strong>nutzungsvertrag werden alle Fragen der <strong>Netz</strong>nutzung incl. Entgeltfragen<br />

geregelt, die über den <strong>Netz</strong>anschluss hinausgehen.<br />

<strong>Netz</strong>sicherheit [D4]<br />

Die <strong>Netz</strong>sicherheit <strong>im</strong> Sinne von "Versorgungssicherheit" und "sicherer<br />

Systembetrieb" bezeichnet die Fähigkeit eines elektrischen Versorgungssystems,<br />

zu einem best<strong>im</strong>mten Zeitpunkt seine Versorgungsaufgabe zu erfüllen.<br />

<strong>Netz</strong>zugang [V3]<br />

Der <strong>Netz</strong>zugang ist die Grundlage für Kraftwerke, Kunden und EVU, um miteinander<br />

Lieferverträge schließen zu können, indem er ihnen erlaubt, für ihre Lieferungen<br />

und Bezüge das <strong>Netz</strong> eines betroffenen <strong>Netz</strong>betreibers zu nutzen.<br />

<strong>Netz</strong>technische Fragen [V5]<br />

<strong>Netz</strong>technische Fragen betreffen <strong>im</strong> wesentlichen die Handhabung zu:<br />

Spannungsebene, Anschlussleistung, Kurzschlussleistung, <strong>Netz</strong>rückwirkungen,<br />

Anforderungen an Versorgungszuverlässigkeit, anzuschließende Anlagentechnik,<br />

Gestaltung von Schaltanlagen, Eigentumsgrenzen, Schaltberechtigung,<br />

Schutztechnik, <strong>Netz</strong>anschluss, Rundsteuerung, Blindleistungskompensation, Zählung<br />

und Messung.<br />

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Energie-Glossar<br />

Normalbetrieb [D2]<br />

Der Normalbetrieb ist wie folgt gekennzeichnet:<br />

Sicher<br />

Alle Kunden versorgt<br />

Alle Grenzwerte eingehalten (z. B. keine Überlastungen)<br />

(n-1)-Kriterium überall erfüllt<br />

Ausreichende Kraftwerks- und Übertragungsreserven vorhanden<br />

Gefährdet (verletzbar)<br />

(n-1)-Kriterium nicht überall erfüllt.<br />

Notreserve [D4]<br />

Notreserve ist die vom ÜNB an einen <strong>Netz</strong>nutzer in Folge eines unzulässigen<br />

Leistungsbezuges gelieferte Ersatzenergie. Diese Ersatzenergie kann -<br />

kurzfristig auf dem Markt beschafft werden, - als ungesicherte Leistung aus der<br />

Systemdienstleistung "Minutenreserve" entnommen oder- vom ÜNB in einem<br />

Notreservepool vorgehalten werden.<br />

Over the counter (OTC)<br />

Freiverkehrsmarkt für Strom, der über verschiedene Kommunikationssysteme<br />

zwischen den Händlern/Brokern direkt stattfindet, d.h. außerhalb der<br />

Verantwortung der Strombörse. Im Gegensatz zum Börsenhandel werden hier nichtstandardisierte<br />

Produkte gehandelt.<br />

Pr<strong>im</strong>ärregelung [V1]<br />

Die Pr<strong>im</strong>ärregelung ist die <strong>im</strong> Sekundenbereich automatisch wirkende<br />

stabilisierende Wirkleistungsregelung des gesamten zusammen geschalteten,<br />

synchron betriebenen Drehstrom-Verbundnetzes. Sie entsteht aus dem Aktivbeitrag<br />

der Kraftwerke bei Änderung der <strong>Netz</strong>frequenz und wird unterstützt durch den<br />

Passivbeitrag der von der <strong>Netz</strong>frequenz abhängigen Lasten (Selbstregeleffekt).<br />

Regelzone [D4]<br />

Die Regelzone ist das Gebiet, für dessen Pr<strong>im</strong>ärregelung, Sekundärregelung und<br />

Minutenreserve ein ÜNB <strong>im</strong> Rahmen der UCTE verantwortlich ist. Jede Regelzone<br />

wird physikalisch durch die Orte der Verbundübergabemessungen des<br />

Sekundärreglers festgelegt.<br />

Registrierende Zählung [V4]<br />

Zeitbezogene Aufzeichnung von Zählwerten. Unterschieden werden<br />

- fortlaufende Zählwerte (z.B. Lastgang) und<br />

- diskrete Zählwerte (z.B. Abrechnungswerte, Vormonatswerte von Arbeit und<br />

Leistung)<br />

Reserveleistung [D4]<br />

Reserveleistung ist die Leistung, die Abweichungen in der Leistungsbilanz<br />

zwischen den erwarteten und den tatsächlich eintretenden Verhältnissen<br />

ausgleichen soll oder die für konkret planbare Sachverhalte vorgehalten wird.<br />

Reservenetzkapazität [D3]<br />

<strong>Netz</strong>kapazität für Reservestromlieferung bei Ausfall oder Revision von<br />

Erzeugungsanlagen.<br />

Rohdaten [V4]<br />

Rohdaten sind die vom Zähler abgelesenen, unveränderten Zählwerte. Je nach<br />

Auslegung der Zähleinrichtung handelt es sich um Pr<strong>im</strong>är- oder Sekundärwerte.<br />

Scheinleistung [V1]<br />

Die Scheinleistung ist die geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung. Sie<br />

ist u. a. für die Auslegung elektrischer Anlagen maßgebend.<br />

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Energie-Glossar<br />

Schnittstelle [D4]<br />

Die Schnittstelle zwischen dem <strong>Netz</strong> des Übertragungsnetzbetreibers und der<br />

Anlage eines <strong>Netz</strong>nutzers liegt in der Regel am Leistungsschalter zwischen dem<br />

der allgemeinen Versorgung dienenden <strong>Netz</strong> und der dem <strong>Netz</strong>nutzer direkt<br />

zugeordneten Anlage. Einzelheiten hierzu sind in den Anschlussverträgen zu<br />

regeln. Die Schnittstellen zwischen ÜNB werden durch bilaterale Absprachen<br />

festgelegt.<br />

Sekundärregelung [V1]<br />

Die Sekundärregelung ist die gebietsbezogene Beeinflussung von zu einem<br />

Versorgungssystem gehörigen Erzeugungseinheiten zur Einhaltung des gewollten<br />

Energieaustausches des Gebietes (Regelzone) mit dem übrigen Verbund bei<br />

gleichzeitiger, integraler Stützung der Frequenz. In der europäischen<br />

Verbundorganisation "Union für die Koordinierung des Transportes elektrischer<br />

Energie" (UCTE) wird die Sekundärregelung durch eine Leistungs-Frequenz-Regelung<br />

durchgeführt. Das für den Sekundärregler gewünschte zeitliche Verhalten wird<br />

erreicht, indem die Regelkreisläufe ein proportional-integrales Verhalten gemäß<br />

der nachstehenden Gleichung aufweisen:<br />

wobei<br />

∆Pdi = -βi*Gi-1/Ti ∫ Gidt<br />

∆Pdi = Stellgröße des Sekundärreglers, die auf die Regelmaschinen der<br />

Regelzone i einwirkt<br />

βi = Proportionalanteil (Verstärkung) des Sekundärreglers der Regelzone i<br />

Ti = Integrationszeitkonstante des Sekundärreglers der Regelzone i<br />

Gi = globale Regelabweichung der Regelzone i (ACE Area Control Error)<br />

Sicherer <strong>Netz</strong>betrieb [V5]<br />

Sicherer <strong>Netz</strong>betrieb ist die Fähigkeit des jeweiligen <strong>Netz</strong>es, die Übertragungsbzw.<br />

Verteilaufgaben unter Aufrechterhaltung stabiler, normgerechter und<br />

vereinbarungsgemäßer Versorgungsverhältnisse zu erfüllen.<br />

Spannungs-/Blindleistungs-Regelung [D4]<br />

Die Aufgabe der Spannungs-/Blindleistungs-Regelung ist die kontinuierliche<br />

Anpassung des Blindleistungshaushalts (und damit der Spannung <strong>im</strong> <strong>Netz</strong>) auf<br />

Belastungsschwankungen unter Berücksichtigung betrieblicher Randbedingungen. Die<br />

Belastungsschwankungen werden durch das Verbraucherverhalten (unterschiedliche<br />

<strong>Netz</strong>auslastung bzw. Blindleistungsbedarf), <strong>Netz</strong>schaltungen und Störungen (z. B.<br />

Kraftwerksausfälle, Lastabwurf) verursacht.<br />

Spannungshaltung [V5]<br />

Spannungshaltung ist die Aufrechterhaltung eines akzeptablen Spannungsprofils <strong>im</strong><br />

<strong>Netz</strong>. Dies wird durch eine ausgeglichene Blindleistungsbilanz in Abhängigkeit<br />

vom jeweiligen Blindleistungsbedarf des <strong>Netz</strong>es und der Kunden erreicht.<br />

Stabilität [D4]<br />

Der Ausdruck der Stabilität ist hier <strong>im</strong> Sinne eines Oberbegriffs für statische<br />

oder transiente Stabilität verwendet: Stabilität ist die Fähigkeit des<br />

Elektrizitätsversorgungssystems, den Synchronbetrieb der Generatoren aufrecht zu<br />

erhalten. Der Synchronbetrieb eines Generators <strong>im</strong> praktischen Sinne liegt vor,<br />

wenn kein Polschlüpfen auftritt.<br />

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Energie-Glossar<br />

Stromlieferungsvertrag<br />

Vertragliche Vereinbarung zwischen Stromhändler und Kunde über den Verkauf von<br />

Elektrizität. Im Rahmen von so genannten "all-inclusive"-Angeboten werden<br />

hierunter auch noch Versorgungsverträge erfasst, die nicht nur die<br />

Stromlieferung, sondern auch die <strong>Netz</strong>nutzung beinhalten. Übergabestelle ist hier<br />

nach wie vor der Hausanschluss des Letztverbrauchers.<br />

Stromwandler [D4]<br />

Die Stromwandler haben die Aufgabe, die Pr<strong>im</strong>ärgröße "Strom" nach Betrag und<br />

Winkel möglichst genau auf die Sekundärwerte zu übertragen.<br />

Synthetische Lastprofile (SLP)<br />

siehe Lastprofile<br />

Systemdienstleistungen [D4]<br />

Als Systemdienstleistungen werden in der Elektrizitätsversorgung diejenigen für<br />

die Funktionstüchtigkeit des Systems unvermeidlichen Dienstleistungen<br />

bezeichnet, die <strong>Netz</strong>betreiber für die Kunden zusätzlich zur Übertragung und<br />

Verteilung elektrischer Energie erbringen und damit die Qualität der<br />

Stromversorgung best<strong>im</strong>men:<br />

- Frequenzhaltung<br />

- Spannungshaltung<br />

- Versorgungswiederaufnahme<br />

- Betriebsführung<br />

Technische Rahmenbedingungen<br />

Technische Rahmenbedingungen sind die auf der Basis der jeweiligen anerkannten<br />

Regeln der Technik von den <strong>Netz</strong>betreibern bekannt zu gebenden Bedingungen für<br />

die <strong>Netz</strong>nutzung (z. B. GridCode, DistributionCode, MeteringCode).<br />

Terminmarkt<br />

Am Terminmarkt werden börslich oder ausserbörslich Geschäfte getätigt, bei<br />

welchen die Erfüllung (Preis) zu einem späterem, vereinbarten Zeitpunkt <strong>im</strong><br />

voraus fixiert wurde.<br />

Toleranzband [V6]<br />

Für stochastische Abweichungen der zeitgleichen ¼-h-Messwerte von Einspeisung<br />

und Entnahme werden Toleranzbänder definiert, innerhalb derer nur die<br />

angefallene Regelenergie verrechnet wird. Außerhalb der Toleranzbänder wird<br />

zusätzlich Regelleistung in Rechnung gestellt.<br />

Transit [D4]<br />

Der Transit ist ein Spezialfall einer Übertragung, bei dem sowohl der liefernde<br />

BK, , als auch der empfangende BK in nicht benachbarten Regelzonen liegen. Ein<br />

Transit wird also über dazwischen liegende Übertragungsnetze abgewickelt.<br />

Übergabezählwerte [V6]<br />

Übergabezählwerte sind die Zählwerte der Übergabemessung zwischen <strong>Netz</strong>en.<br />

Übertragung [V1]<br />

Die Übertragung <strong>im</strong> elektrizitätswirtschaftlichen Sinn ist der technischphysikalische<br />

Vorgang der zeitgleichen Einspeisung von elektrischer Leistung an<br />

einer oder mehreren Übergabestellen und einer korrespondierenden Entnahme<br />

elektrischer Leistung an einer oder mehreren Übergabestellen eines <strong>Netz</strong>es.<br />

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Energie-Glossar<br />

Übertragungsfähigkeit [D4]<br />

Net Transfer Capacity (NTC) stellt die bestmöglich abgeschätzte Grenze für den<br />

physikalischen Leistungsfluss zwischen zwei benachbarten <strong>Netz</strong>zonen dar. Sie ist<br />

definiert als NTC = TTC – TRM. Available Transfer Capability (ATC) ist die<br />

verbleibende Übertragungsfähigkeit für weitere kommerzielle Aktivitäten zwischen<br />

zwei verbundenen Zonen, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Übertragungen <strong>im</strong><br />

Verbundnetz. Sie ist definiert als ATC = NTC – NTF.<br />

Total Transfer Capability (TTC) ist die max<strong>im</strong>ale Leistung, die dauernd zwischen<br />

zwei Zonen ausgetauscht werden kann, während der sichere Betrieb in beiden<br />

verbundenen elektrischen Systemen garantiert ist. TTC ist durch physikalische<br />

und elektrische Gegebenheiten best<strong>im</strong>mt, die bewirken können, dass das<br />

elektrische System an die Grenzen seiner Sicherheitsregeln stößt: thermische<br />

Grenzen, Spannungsgrenzen und Stabilitätsgrenzen. Berücksichtigt werden die (n-<br />

1)-Sicherheit oder andere geltende Sicherheitsregeln, die <strong>im</strong> Grid Code eines<br />

jeden Landes definiert sind. TTC berücksichtigt <strong>im</strong>mer die bestmögliche<br />

Abschätzung einer best<strong>im</strong>mten Einspeise- und Laststruktur. Mögliches weiteres Re-<br />

Dispatching darf nicht zur Erhöhung von TTCWerten vorgenommen werden.<br />

TTC wird mittels umfassender Modellsysteme errechnet, die alle betrachteten<br />

<strong>Netz</strong>zonen enthalten sollen. Diese Berechnungen verlangen einen umfangreichen<br />

Daten- und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen ÜNB. Da das<br />

europäische <strong>Netz</strong> weit vermascht ist, hängen die TTC-Werte außerdem von den<br />

bereits vorhandenen Übertragungen zwischen benachbarten Ländern ab. Folglich,<br />

wenn TTC-Werte mit vorgegebener Richtung untersucht werden, müssen alle<br />

bekannten Kraftwerkseinsatzpläne berücksichtigt werden, um einen genauen<br />

Kenntnisstand über alle europäischen Parallelflüsse über Ländergrenzen zu<br />

erhalten.<br />

Transmission Reliability Margin (TRM) ist eine notwendige Sicherheits- und<br />

Zuverlässigkeitsmarge. Sie wird aus zwei Hauptgründen benötigt.<br />

- Sie erlaubt die Berücksichtigung von notwendigen Sicherheitsmargen für<br />

Systemdienstleistungen zwischen ÜNB (z. B. Frequenz-Leistungs-Regelung).<br />

- Sie berücksichtigt ebenfalls die Unsicherheiten bezüglich der angenommenen<br />

Systembedingungen und der getroffenen Annahmen sowie die Genauigkeit der Daten<br />

und Berechnungsmodelle. Unter diesen Gesichtspunkten ist die Höhe der TRM-Werte<br />

zeitabhängig. Je weiter der Betrachtungszeitpunkt für die Übertragungskapazität<br />

in der Zukunft liegt, um so größer muss der TRM-Wert sein.<br />

Notified Transmission Flow (NTF) ist der physikalische Leistungsfluss, der sich<br />

aus der Summe geplanter und gesicherter Übertragungen <strong>im</strong> untersuchten Zeitrahmen<br />

und der für den nächsten Tag aktuell bestätigten Geschäfte ergibt. Alle sicher<br />

reservierten und bestätigten Übertragungsverpflichtungen sowie gemeinsame<br />

Notfallreserven sollten in NTF enthalten sein.<br />

Übertragungsnetze [V5]<br />

Übertragungsnetze sind <strong>Netz</strong>e, die der Übertragung elektrischer Energie zu<br />

nachgeordneten Verteilungsnetzen dienen. Im allgemeinen beschränken sich<br />

Übertragungsnetze auf die Spannungsebenen 220 und 380 kV; in besonderen Fällen<br />

kann auch ein 110-kV-<strong>Netz</strong> seiner Aufgabe nach ein Übertragungsnetz sein. In<br />

diesen Fällen müssen die betroffenen <strong>Netz</strong>betreiber die tatsächliche Funktion<br />

nachweisen und die Kosten anteilig dem Übertragungsnetz zuordnen. (vgl. dazu<br />

auch Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie 96/92/EG vom 19.12.1996 betreffend<br />

gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt)<br />

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) [D4]<br />

Ein Übertragungsnetzbetreiber ist ein Betreiber eines Übertragungsnetzes.<br />

Übertragungsnetznutzer<br />

siehe <strong>Netz</strong>nutzer<br />

- 12 -


Energie-Glossar<br />

Umspannung [V5]<br />

Bei der Ermittlung der Jahreskosten für Umspannungen sind der Transformator, die<br />

Transformatorschaltfelder und zu diesen Anlagenteilen zugehörige<br />

Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke zu berücksichtigen.<br />

Leitungsschaltfelder und zu diesen Anlagenteilen zugehörige Sekundärtechnik,<br />

Gebäude und Grundstücke sind der ober- bzw. unterspannungsseitigen <strong>Netz</strong>ebene<br />

zuzuordnen. Entsprechend der o. g. Trennung ist ggf. eine geeignete<br />

Schlüsselung vorzunehmen. Sollten Transformator- und Leitungsschaltfelder nur<br />

gemeinsam erfasst sein, so ist eine Schlüsselung der Kostenpositionen <strong>im</strong><br />

Verhältnis der Anzahl Transformatorschaltfelder zu Leitungsschaltfelder<br />

anzuwenden.<br />

Bei der Umspannung Mittelspannung/Niederspannung werden Ortsnetzstationen<br />

abweichend von der o. g. Schlüsselung in Gesamtheit der Umspannung zugeordnet.<br />

Verbraucher [D4]<br />

Als Verbraucher bezeichnet man Geräte und Anlagen, die elektrische Energie<br />

aufnehmen.<br />

Verbundbetrieb [D4]<br />

Der Verbundbetrieb wird durch Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt.<br />

Verbundnetz [V1]<br />

Das Verbundnetz ist die Gesamtheit aller synchron verbundenen Übertragungsnetze.<br />

Vergleichszeitraum [V4]<br />

Ein Zeitraum, der für die Ermittlung von Ersatzwerten herangezogen werden kann<br />

(z.B.: Vortag, Vormonat, Vorjahr).<br />

Versorgungszuverlässigkeit [D3]<br />

Die Versorgungszuverlässigkeit ist die Fähigkeit eines<br />

Elektrizitätsversorgungssystems, seine Versorgungsaufgabe unter vorgegebenen<br />

Bedingungen während einer best<strong>im</strong>mten Zeitspanne zu erfüllen.<br />

Verteilung [V1]<br />

Verteilung ist die Übertragung von elektrischer Energie in physikalischtechnisch<br />

begrenzten Regionen zur Einspeisung in Verteilungsstationen und<br />

Belieferung von Kundenanlagen. Die Verteilung wird i. d. R. über das Hoch-,<br />

Mittel- und Niederspannungsnetz realisiert.<br />

Verteilungsnetz [D4]<br />

Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung<br />

elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen. In<br />

Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss <strong>im</strong> wesentlichen durch die<br />

Kundenbelastung best<strong>im</strong>mt. In Deutschland werden Nieder-, Mittel- und<br />

Hochspannungsnetze (£ 110 kV) als Verteilungsnetze genutzt; in besonderen Fällen<br />

kann auch ein 380- und 220-kV-<strong>Netz</strong>teil als Verteilungsnetz betrachtet werden (s.<br />

auch „Übertragungsnetz“). (vgl. dazu auch Artikel 2 Nummer 6 der Richtlinie<br />

96/92/EG vom 19.12.1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den<br />

Elektrizitätsbinnenmarkt)<br />

Verteilungsnetzbetreiber (VNB) [D4]<br />

Ein VNB ist ein Betreiber eines Verteilungsnetzes.<br />

Virtueller Zählpunkt<br />

Zählpunkt, dem keine eindeutige Zählstelle zugeordnet werden kann. Hierzu<br />

gehören insbesondere in Registriergeräten und Rechnern gebildete Summen bzw.<br />

Summendifferenzen, oder Standard-Lastprofile.<br />

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Energie-Glossar<br />

Volatilität<br />

Die Volatilität kennzeichnet die historisch aufgetretenen Preisschwankungen<br />

eines Handelsobjekts während einer best<strong>im</strong>mten Zeitspanne. Sie wird anhand<br />

statistischer Streuungsmaße wie Varianz oder Standardabweichung ausgedrückt. Je<br />

höher die Volatilität, desto größere Schwankungen wies das Produkt in der<br />

Vergangenheit auf.<br />

Vollbelieferung [V6]<br />

Unter Vollbelieferung ist die vollständige Belieferung eines Kunden durch einen<br />

einzigen Lieferanten zu verstehen.<br />

Wirkleistung [V1]<br />

Wirkleistung ist die elektrische Leistung, die für die Umsetzung in eine andere<br />

Leistung, z. B. in mechanische, thermische, chemische, optische oder akustische<br />

Leistung verfügbar ist.<br />

Zähl- und Messeinrichtungen [V4]<br />

Zwischen Zähl- und Messeinrichtungen wird nicht systematisch unterschieden. Bei<br />

der Mehrzahl der verwendeten Geräte werden die Funktionen des "Messens und<br />

Zählens" in einem Gerät zusammenhängend ausgeführt, so ist z. B. der<br />

Elektrizitätszähler ein Messgerät, bei dem die gemessene Leistung über die Zeit<br />

integriert wird.<br />

Zählpunkt [V4]<br />

Der Zählpunkt ist ein <strong>Netz</strong>punkt, an dem ein Energiefluss messtechnisch erfasst<br />

und gezählt/registriert wird (Einspeise- und/oder Entnahmepunkt).<br />

Zählstelle [V4]<br />

Als Zählstelle wird die Gesamtheit der an einen Zählpunkt angeschlossenen<br />

messtechnischen Einrichtungen zur Erfassung des Energieflusses und<br />

Bereitstellung der erfassten Daten bezeichnet.<br />

Zählung [V4]<br />

Logische oder physikalische Zusammenfassung einer oder mehrerer Zählstellen<br />

Zählwert [V4]<br />

Der Zählwert ist ein mittels geeichtem Zählgerät ermittelter Zählerstand oder<br />

Verbrauch.<br />

Zeitgleiche Entnahme (Vorspann) [V5]<br />

Die zeitgleiche Entnahme ist die Übereinst<strong>im</strong>mung von eingespeister und<br />

entnommener Leistung in der zu vereinbarenden Messperiode.<br />

ZFÜ<br />

Kurzform für Zählwertfernübertragung<br />

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