Wir haben den passenden Tarif für Ihren Haushalt - Pfalzwerke
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Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe (Zeitung und Internet) und individueller<br />
brieflicher Mitteilung wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung<br />
erfolgen muss. Der Kunde ist im Fall einer Preisanpassung berechtigt, <strong>den</strong> Vertrag in Textform<br />
ohne Einhaltung einer Frist bis zum <strong>Wir</strong>ksamwer<strong>den</strong> der Preisänderung zu kündigen.<br />
• Haftungs- und Entschädigungsregeln<br />
Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsbelieferung sind, soweit<br />
es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt,<br />
die <strong>Pfalzwerke</strong> von der Leistungspflicht befreit. Etwaige daraus resultierende Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche<br />
sind gegen <strong>den</strong> Netzbetreiber geltend zu machen, § 18 StromNAV. Satz 1 und 2 gelten<br />
nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der <strong>Pfalzwerke</strong> beruht.<br />
Die <strong>Pfalzwerke</strong> haften nur, wenn eine schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit gegeben ist oder der Scha<strong>den</strong> auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
der <strong>Pfalzwerke</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.<br />
Die <strong>Pfalzwerke</strong> haften auch bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten,<br />
wobei die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des bei Vertragsschluss<br />
vorhersehbaren vertragstypischen Scha<strong>den</strong>s begrenzt ist. Weiterhin haften die <strong>Pfalzwerke</strong>,<br />
wenn und soweit sie eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben oder einen Mangel arglistig<br />
verschwiegen <strong>haben</strong>. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und des Haftpflichtgesetzes<br />
bleiben unberührt.<br />
• Energieversorgerwechsel<br />
<strong>Wir</strong> gewährleisten Ihnen einen unentgeltlichen und zügigen Lieferantenwechsel, immer vorausgesetzt,<br />
dass Ihr bestehender Liefervertrag ordnungsgemäß gekündigt wird.<br />
• Informationen über geltende <strong>Tarif</strong>e (und gegebenenfalls Wartungsentgelte)<br />
Informationen zu <strong>den</strong> aktuell gelten<strong>den</strong> Stromtarifen der <strong>Pfalzwerke</strong> erhalten Sie auf unseren<br />
Internetseiten unter: www.pfalzwerke.de.<br />
• Verbraucherbeschwer<strong>den</strong><br />
Recht von <strong>Haushalt</strong>skun<strong>den</strong> und Gewerbekun<strong>den</strong> bis zu 10.000 kWh Stromverbrauch pro Jahr.<br />
Die <strong>Pfalzwerke</strong> wer<strong>den</strong> Verbraucherbeschwer<strong>den</strong> des Kun<strong>den</strong> innerhalb einer Frist von vier<br />
Wochen schriftlich oder in Textform beantworten. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen wer<strong>den</strong>,<br />
hat das Unternehmen die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen und <strong>den</strong> Kun<strong>den</strong> auf<br />
das Schlichtungsverfahren nach § 111 b hinzuweisen.<br />
• Schlichtungsstelle<br />
Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei einer Schlichtungsstelle beantragt, sind die<br />
<strong>Pfalzwerke</strong> verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Das Recht der Beteiligten,<br />
die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt<br />
unberührt. Die anerkannte Schlichtungsstelle ist verpflichtet, je<strong>den</strong> Antrag auf Schlichtung,<br />
vorausgesetzt der Verbraucherbeschwerde konnte nicht abgeholfen wer<strong>den</strong>, schriftlich oder<br />
elektronisch zu beantworten und zu begrün<strong>den</strong>.<br />
Schlichtungsstelle nach § 111 b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG):<br />
Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0,<br />
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de