20.05.2014 Aufrufe

Technische Richtlinie - Pfalzwerke

Technische Richtlinie - Pfalzwerke

Technische Richtlinie - Pfalzwerke

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH ⋅ Postfach 21 73 65 ⋅ 67073 Ludwigshafen<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von<br />

parallelbetriebenen Erzeugungsanlagen<br />

an das 110kV-Netz<br />

Stand: Januar 2012<br />

Ansprechpartner:<br />

Telefon: 0621-585-2301<br />

Telefax: 0621-585-2960<br />

Sitz der Gesellschaft:<br />

<strong>Pfalzwerke</strong><br />

Netzgesellschaft mbH<br />

Kurfürstenstraße 29<br />

67061 Ludwigshafen<br />

Telefon: 0621 58 5 -2301<br />

Telefax: 0621 585-2960<br />

www.pfalzwerkenetzgesellschaft.de<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

HRB 60707<br />

USt-IdNr: DE 149145804<br />

Bankverbindungen:<br />

Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />

Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />

IBAN-Nr. DE 7554550120000069799


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 1/10<br />

Übersicht<br />

1 Allgemeines ................................................................................................................ 2<br />

2 Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt ........................................................ 2<br />

3 Kurzschluß- und Überlastschutz .............................................................................. 3<br />

4 Stromwandler ............................................................................................................. 3<br />

5 Spannungswandler .................................................................................................... 4<br />

6 Netzentkopplung ........................................................................................................ 4<br />

7 Hilfsspannungversorgung ......................................................................................... 5<br />

8 Leittechnik .................................................................................................................. 6<br />

9 Zählung ....................................................................................................................... 6<br />

10 Zählerfernabfrage ................................................................................................... 7<br />

11 Dynamische Netzstützung ..................................................................................... 7<br />

12 Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen ..................................................... 8<br />

13 Inbetriebnahme ....................................................................................................... 8<br />

14 Übersichtspläne Netzanschluss ............................................................................ 9<br />

15 Dimensionierung von Wandlern .......................................................................... 10


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 2/10<br />

1 Allgemeines<br />

Der Netzanschluss (siehe 14) erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültige<br />

Fassung der VDE-, VDEW-, bzw. der VDN-<strong>Richtlinie</strong>n und –Leitfaden. Insbesondere<br />

ist zu berücksichtigen:<br />

• Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen auf<br />

Basis erneuerbaren Energien am Hoch- und Höchstspannungsnetz in Ergänzung<br />

zu den Netzcodes<br />

• <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />

sowie der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften.<br />

Ergänzend zu den o.g. <strong>Richtlinie</strong>n und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten:<br />

2 Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt<br />

Der geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt wird von den<br />

<strong>Pfalzwerke</strong>n ermittelt und ist in der Regel am bestehenden Netz. Grundlage ist das<br />

Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />

Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere<br />

die Vorgaben des EEG zu beachten.<br />

Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschluss<br />

oder Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten des Verursachers<br />

(Netzkunden).<br />

Das unmittelbar am Netzanschluss-, bzw. Netzverknüpfungspunkt zu errichtende<br />

für <strong>Pfalzwerke</strong>-Mitarbeiter jederzeit zugängliche Umspannwerk (siehe Übersichtspläne)<br />

beinhaltet folgende Einrichtungen:<br />

- Kurzschluß- und Überlastschutz<br />

- Netzentkopplung und<br />

- Zählung


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 3/10<br />

3 Kurzschluß- und Überlastschutz<br />

Der Übergabeschutz besteht aus einem in beide Richtungen arbeitenden Distanzschutz<br />

mit Unterimpedanzanregung.<br />

Der Schutzauslösekreis ist mit gesicherter Hilfsspannung auszuführen. Der Schutz<br />

wirkt auf den 110- und 20kV-Leistungsschalter. Ein Ausfall der Hilfsspannung oder<br />

des Schutzgerätes (Life-Kontakt) muss zur sofortigen Auslösung des Leistungsschalters<br />

führen (Unterspannungsauslöser im LS).<br />

Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Schutz ist nicht zulässig!<br />

Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung<br />

ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau (ohne Besteigung von Masten o.ä.)<br />

durchgeführt werden kann.<br />

Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.<br />

Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen<br />

nach BGV A3 zu verwenden.<br />

Neben den Messgrößen sind die Generalanregung, sowie die Auslösemeldung<br />

(siehe 8 Leittechnik) über die Klemmleiste zu führen.<br />

Die Schutzeinrichtungen sind gemäß einschlägiger <strong>Richtlinie</strong> und Vorgaben (z.B.<br />

BGV A3) turnusmäßig zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren und auf Verlangen<br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> vorzulegen.<br />

Durch geeignete Maßnahmen ist nachweislich zu gewährleisten, dass Zuschaltströme<br />

von EEA´s oder EEA-Gruppen einen Wert von 50A an der Übergabestelle<br />

nicht überschreiten.<br />

4 Stromwandler<br />

Die Stromwandler für den Schutz sind entsprechend der genehmigten<br />

Einspeiseleistung zu bemessen. Wird zunächst nur ein Teil der Leistung genutzt<br />

(z.B. sind nur ein Teil der Generatoren errichtet), werden umschaltbare Stromwandler<br />

empfohlen, damit die Wandler beim Endausbau angepasst werden können. Die<br />

Sekundärkreise von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Die technischen<br />

Daten der Stromwandler sind dem Anhang zu entnehmen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 4/10<br />

5 Spannungswandler<br />

Die Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter dem<br />

Übergabeleistungsschalter und Schutzstromwandler anzuordnen, sodass ein Fehler<br />

an den Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt wird. Die Sekundärkreise<br />

von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden.<br />

Der Spannungswandlersekundärkreis ist jeweils für die Pfade Schutz und Messung<br />

separat durch einen Spannungswandlerschutzschalter mit 3A in räumlicher Nähe<br />

zum Wandler abzusichern.<br />

Empfohlen wird der Typ 3RV 1611-1.DG 14 von Siemens.<br />

Die Sekundärkreise der Spannungswandler sind an den von den <strong>Pfalzwerke</strong>n vorgegebenen<br />

Stellen am Wandler zu erden. Der Anschluß der Sekundärleitungen im<br />

Klemmenkasten soll auf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen der Adern<br />

sind auf ein Minimum zu reduzieren.<br />

Grundsätzlich sind für alle Wandlerkreise abgeschirmte Kabel mit stromtragfähigem<br />

Schirm zu verlegen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestem Weg<br />

mit der Anlagenerde zu verbinden.<br />

Die technischen Daten der Spannungswandler sind dem Anhang zu entnehmen.<br />

6 Netzentkopplung<br />

Für jeden Netzverknüpfungspunkt ist eine Netzentkopplung vorzusehen. Die einzustellenden<br />

Werte werden durch die <strong>Pfalzwerke</strong> vorgegeben. Die Prüfung der Werte<br />

muss bei der Inbetriebnahme erfolgen und in einem Protokoll festgehalten werden.<br />

Auf Verlangen ist das Protokoll dem Netzbetreiber vorzulegen.<br />

Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein dreiphasiges Spannungsrelais mit<br />

Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />

Über- und Unterfrequenz. Kombinierte Geräte sind ebenfalls zulässig.<br />

Die Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung erfolgen.<br />

Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung<br />

ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau durchgeführt werden kann.<br />

Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.<br />

Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen<br />

(4 mm) nach BGV A3 zu verwenden.<br />

Bei Mess- oder Hilfsspannungsausfall muss gewährleistet sein, dass im Normalbetrieb<br />

eine Auslösung erfolgt. Die Netzentkopplung wirkt auf den Leistungsschalter.<br />

Die Spannungserfassung erfolgt auf der 110kV-Seite des Umspanners. Die Netzentkopplung<br />

wirkt auf den 20kV-Leistungsschalter.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 5/10<br />

Im Anhang ist eine vorgeschlagene Schaltungsvariante als Beispiel dargestellt. Das<br />

beigefügte Prinzipschaltbild zeigt die Anordnung der Prüfpunkte und die grundsätzliche<br />

Wirkungsweise der Entkopplungseinrichtung.<br />

Der Bereich der Netzentkopplung (Geräte, Klemmleiste, Hilfsspannungsüberwachung)<br />

muss plombierbar sein.<br />

Einstellwerte<br />

Einstellwerte<br />

U> 1,15 U n ≤100ms<br />

U< 0,85 U n 5s<br />

Q→ & U<<br />

(NAP)<br />

Q→ & U<<br />

(EZE)<br />

0,85 U n 1,5s<br />

0,85 U n 0,5s<br />

Die Netzentkopplung ist gemäß einschlägiger <strong>Richtlinie</strong> und Vorgaben turnusmäßig<br />

zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren.<br />

7 Hilfsspannungversorgung<br />

Als Hilfsspannung für den Auslösekreis vom Schutz und der Netzentkopplung kann<br />

eine Batterie mit Netzgleichrichter oder eine USV verwendet werden. Der Anschluss<br />

für Ein- und Ausgänge muss so ausgeführt sein, dass eine sichere mechanische<br />

Verbindung gewährleistet und eine versehentliche Unterbrechung nicht möglich ist.<br />

Das Gerät ist im Ein- und Ausgangskreis angemessen abzusichern.<br />

Die Hilfsspannung für Schutz und Netzentkopplung, sowie die Funktion der Schutzgeräte<br />

sind zu überwachen. Dazu wird die Hilfsspannung über die Lifekontakte der<br />

Geräte geschleift und einem U< - Auslöser im Leistungsschalter zugeführt. Somit ist<br />

beim Fehlen der Hilfsspannung oder beim Ausfall eines Schutzgerätes gewährleistet,<br />

dass die Anlage sicher vom Netz getrennt wird.<br />

Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Schutz, bzw. Netzentkopplung ist<br />

nicht zulässig!<br />

Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen<br />

(4mm) nach BGV A3 zu verwenden.<br />

Der Anschluss von Transformatoren oder Wandlern an das 110kV-Netz zum Zwecke<br />

der Hilfsspannungsversorgung hat zwischen Aussenleitern zu erfolgen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 6/10<br />

8 Leittechnik<br />

Der EEA-Betreiber stellt eine Standverbindung in der Übergabestation für die leittechnische<br />

Einbindung in das <strong>Pfalzwerke</strong>-Netzleitsystem zur Verfügung.<br />

Folgende Befehle und Meldungen sind gemäß Protokoll IEC 870-5/104 (101) bereitzustellen<br />

(Details der Profilfestlegung werden vor IBN abgestimmt):<br />

• Leistungsschalter 110kV, (EIN / AUS)<br />

• Leitungstrenner 110kV, (EIN / AUS)<br />

• Erdungstrenner 110kV, (EIN / AUS)<br />

• Einspeise-/Bezugsleistung 110kV<br />

• Die 4 potenzialfreien Kontakte zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung<br />

(100% - 60% - 30% - 0%)<br />

• cos(φ)-Vorgabe (0,95 untererregt bis 0,925 übererregt in Schritten à 0,025)<br />

• General-AUS des Transformator-Schutzes<br />

• Auslösung der Netzentkopplung<br />

Für die Funktionen der Schutz- und Feldleittechnik sind voneinander unabhängige<br />

Geräte vorzusehen.<br />

9 Zählung<br />

Die Zählung befindet sich in unmittelbarer Nähe der Übergabestelle (Übergabefeld).<br />

Zum Erfassen der gelieferten elektrischen Energie stellt die <strong>Pfalzwerke</strong> die erforderliche<br />

Zähleinrichtung sofern nichts anderes vereinbart ist grundsätzlich bei. Die<br />

Zähleinrichtung besteht aus einem Zählerschrank (Höhe 600mm, Breite550 mm),<br />

einer Zählerwechseltafel mit beglaubigtem elektronischen Zähler und einer<br />

Synchronisiereinrichtung. Die Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum den <strong>Pfalzwerke</strong>n<br />

und wird entsprechend unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird ein monatlicher<br />

Grundpreis in Rechnung gestellt.<br />

Die erforderlichen beglaubigten 110kV-Wandler stellt der EEA – Betreiber. Die kostenlose<br />

Mitbenutzung der beglaubigten Zählwandler wird vorausgesetzt.<br />

Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung der Messwandler bis zur<br />

Klemmleiste ist Aufgabe des EEA – Betreibers. Der Zählerschrank ist bei der <strong>Pfalzwerke</strong><br />

abzuholen.<br />

Weitere Informationen bzgl. der Zähleinrichtung sind der beigefügten Anlage zu<br />

entnehmen.<br />

Im Bereich der Zählung ist eine 230V/16A/50Hz – Steckdose zu installieren und ein<br />

Telekommunikationsanschluss bereitzustellen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 7/10<br />

10 Zählerfernabfrage<br />

Die <strong>Pfalzwerke</strong> bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eine Zählerfernabfrage<br />

(ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage der <strong>Pfalzwerke</strong> – Zähleinrichtung<br />

für die Energierichtung von EEA an die <strong>Pfalzwerke</strong>. Die Fernabfrage erfolgt<br />

für den jeweils abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3 Werktagen<br />

dem EEA – Betreiber mitgeteilt.<br />

Weitere Informationen bzgl. der ZFA sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.<br />

11 Dynamische Netzstützung<br />

Die Anlagen haben sich gemäß TransmissionCode 2007 an der dynamischen Netzstützung<br />

zu beteiligen. Bei symmetrischen Fehlern ist die Blindleistung abhängig<br />

vom Netzverknüpfungspunkt nach Vorgabe der <strong>Pfalzwerke</strong> einzuspeisen. Der K-<br />

Faktor ist wie folgt einzustellen:<br />

- im HS-Netz als Stich: K=0<br />

- im HS-Netz eingeschleift mit Schutz: K=2<br />

Schutzanforderungen (KS-Schutz) in der Übergabestation bei Anbindung im<br />

mit separatem Abgangsfeld:<br />

- KS-Stufe in Richtung Anlage, 3-4x I N (Netzbetriebsmittel), 0,1s<br />

- KS-Stufe in Richtung UW, 1,2x I k“3 (∑ EA), 0,7s<br />

- ungerichtete Überstromstufe, 1,2x I N (∑ EA), 5s


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 8/10<br />

12 Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen<br />

Zur Genehmigung der Schaltanlage sind frühzeitig folgende Unterlagen in 3-facher<br />

Ausfertigung bei den <strong>Pfalzwerke</strong>n einzureichen:<br />

Spätestens 4 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation:<br />

• Stromlaufpläne der Primär- und Sekundäreinrichtungen<br />

(Zählung, Schutz, Netzentkopplung, Auslösekreise, ...) incl. der<br />

Einstellwerte<br />

• Nachweis über die Einhaltung der Arbeitstemperaturbereiche von<br />

Primär- und Sekundäreinrichtungen<br />

Spätestens bei Festlegung eines Inbetriebsetzungstermins:<br />

• Übersichtsplan des Umspannwerkes mit Angaben der Hersteller<br />

• Kurzschlussfestigkeit der Betriebsmittel der Anschlussanlage<br />

• Lageplan mit Standort des Umspannwerkes, Kabeltrassen und Anfahrtsweg<br />

• Datenblatt der Eigenerzeugungsanlage(n) gemäß 8.2.1 des<br />

VDN-Leitfadens<br />

13 Inbetriebnahme<br />

Vor der Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen bei den <strong>Pfalzwerke</strong>n vorzulegen:<br />

• Bauschein oder vergleichbaren Bescheid<br />

• Errichterbestätigung<br />

• Erdungsprotokoll<br />

• Ggf. Protokoll der Kabelmantelprüfung<br />

• Protokoll der Schutzprüfung<br />

• Protokoll der Netzentkopplungsprüfung<br />

• Anlagen- und Einheitenzertifikat<br />

Zur Inbetriebnahme des Umspannwerkes muss spätestens 15 Werktage zuvor ein<br />

Termin vereinbart werden.<br />

Die zuständige betriebsführende Dienststelle der <strong>Pfalzwerke</strong> und der Ansprechpartner<br />

des Betreibers für Betriebsbelange werden in dem Formular “Zuständigkeiten<br />

für Eigenerzeugungsanlagen” benannt. Ein deutlich sichtbares Schild mit den aktuellen<br />

Angaben ist in der Anlage auszuhängen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 9/10<br />

14 Übersichtspläne Netzanschluss<br />

A) Freileitungsanbindung<br />

110kV - Freileitung<br />

B) UW - Anbindung<br />

110kV - Sammelschiene(n)<br />

Schalthoheit<br />

bei<br />

<strong>Pfalzwerke</strong><br />

Zählung, Schutz und<br />

Netzentkopplung<br />

Zählung, Schutz und<br />

Netzentkopplung<br />

zum<br />

Umspanner<br />

zum<br />

Umspanner<br />

Eigentumsgrenze Trennschalter Leistungsschalter mit Schutz<br />

Erdungsschalter


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2012<br />

PNG 10/10<br />

15 Dimensionierung von Wandlern<br />

Kombinierte Freiluft-Stützer Strom- und Spannungswandler EKOTEF 123<br />

Stromwandlerteil:<br />

Primärer Bemessungsstrom: entsprechend der vereinbarten Auslegung der<br />

Anlage(n)<br />

I th : Empfehlung >= 15kA<br />

Primär umschaltbar: 4x 150 // 1/1/1A ext. 200% oder<br />

4x 300 // 1/1/1A ext. 200%<br />

Kern 1: Zählkern (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen)<br />

Sekundärer Bemessungsstrom: 1A<br />

Bemessungsleistung: 15 (30)VA oder 10 (20)VA<br />

Genauigkeitsklasse 0,2 (0,5), wahlweise FS 10 (5) (E),<br />

mit Zulassungszeichen<br />

Der Kern muss amtlich beglaubigt sein<br />

Kern 2: Schutzkern (Differenzialschutz und Feldleitgerät)<br />

Sekundärer Nennstrom: 1A<br />

Bemessungsleistung: >= 30VA<br />

Genauigkeitsklasse: 5 P 10<br />

Kern 3: Schutzkern (Distanzschutz)<br />

TPZ 10W ± 1% δ = 180' ± 10%, Kssc= 43,8; Tn=50ms<br />

Spannungswandlerteil:<br />

Primäre Bemessungsspannung: 110000/√3 // 100/√3 / 100/3<br />

Wicklung 1:<br />

Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / √ 3<br />

Bemessungsleistung: 150 (300)VA oder 100 (200)VA<br />

Genauigkeitsklasse Kl. 0,2 (0,5) (E)<br />

mit Zulassungszeichen<br />

Die Wicklung muss amtlich beglaubigt sein<br />

Wicklung 2:<br />

Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3, 25A, 1,9 U N / 8h

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!