Technische Richtlinie - Pfalzwerke
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<strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH ⋅ Postfach 21 73 65 ⋅ 67073 Ludwigshafen<br />
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss von<br />
parallelbetriebenen Erzeugungsanlagen<br />
an das 110kV-Netz<br />
Stand: Januar 2012<br />
Ansprechpartner:<br />
Telefon: 0621-585-2301<br />
Telefax: 0621-585-2960<br />
Sitz der Gesellschaft:<br />
<strong>Pfalzwerke</strong><br />
Netzgesellschaft mbH<br />
Kurfürstenstraße 29<br />
67061 Ludwigshafen<br />
Telefon: 0621 58 5 -2301<br />
Telefax: 0621 585-2960<br />
www.pfalzwerkenetzgesellschaft.de<br />
Geschäftsführer:<br />
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />
Registergericht:<br />
Amtsgericht<br />
Ludwigshafen am Rhein<br />
HRB 60707<br />
USt-IdNr: DE 149145804<br />
Bankverbindungen:<br />
Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />
Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />
IBAN-Nr. DE 7554550120000069799
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />
Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />
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Übersicht<br />
1 Allgemeines ................................................................................................................ 2<br />
2 Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt ........................................................ 2<br />
3 Kurzschluß- und Überlastschutz .............................................................................. 3<br />
4 Stromwandler ............................................................................................................. 3<br />
5 Spannungswandler .................................................................................................... 4<br />
6 Netzentkopplung ........................................................................................................ 4<br />
7 Hilfsspannungversorgung ......................................................................................... 5<br />
8 Leittechnik .................................................................................................................. 6<br />
9 Zählung ....................................................................................................................... 6<br />
10 Zählerfernabfrage ................................................................................................... 7<br />
11 Dynamische Netzstützung ..................................................................................... 7<br />
12 Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen ..................................................... 8<br />
13 Inbetriebnahme ....................................................................................................... 8<br />
14 Übersichtspläne Netzanschluss ............................................................................ 9<br />
15 Dimensionierung von Wandlern .......................................................................... 10
<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> Netzgesellschaft mbH<br />
für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />
Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />
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1 Allgemeines<br />
Der Netzanschluss (siehe 14) erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültige<br />
Fassung der VDE-, VDEW-, bzw. der VDN-<strong>Richtlinie</strong>n und –Leitfaden. Insbesondere<br />
ist zu berücksichtigen:<br />
• Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen auf<br />
Basis erneuerbaren Energien am Hoch- und Höchstspannungsnetz in Ergänzung<br />
zu den Netzcodes<br />
• <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />
sowie der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften.<br />
Ergänzend zu den o.g. <strong>Richtlinie</strong>n und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten:<br />
2 Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt<br />
Der geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt wird von den<br />
<strong>Pfalzwerke</strong>n ermittelt und ist in der Regel am bestehenden Netz. Grundlage ist das<br />
Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und wirtschaftlich kostengünstigste<br />
Variante. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind insbesondere<br />
die Vorgaben des EEG zu beachten.<br />
Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschluss<br />
oder Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten des Verursachers<br />
(Netzkunden).<br />
Das unmittelbar am Netzanschluss-, bzw. Netzverknüpfungspunkt zu errichtende<br />
für <strong>Pfalzwerke</strong>-Mitarbeiter jederzeit zugängliche Umspannwerk (siehe Übersichtspläne)<br />
beinhaltet folgende Einrichtungen:<br />
- Kurzschluß- und Überlastschutz<br />
- Netzentkopplung und<br />
- Zählung
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für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />
Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />
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3 Kurzschluß- und Überlastschutz<br />
Der Übergabeschutz besteht aus einem in beide Richtungen arbeitenden Distanzschutz<br />
mit Unterimpedanzanregung.<br />
Der Schutzauslösekreis ist mit gesicherter Hilfsspannung auszuführen. Der Schutz<br />
wirkt auf den 110- und 20kV-Leistungsschalter. Ein Ausfall der Hilfsspannung oder<br />
des Schutzgerätes (Life-Kontakt) muss zur sofortigen Auslösung des Leistungsschalters<br />
führen (Unterspannungsauslöser im LS).<br />
Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Schutz ist nicht zulässig!<br />
Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung<br />
ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau (ohne Besteigung von Masten o.ä.)<br />
durchgeführt werden kann.<br />
Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.<br />
Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen<br />
nach BGV A3 zu verwenden.<br />
Neben den Messgrößen sind die Generalanregung, sowie die Auslösemeldung<br />
(siehe 8 Leittechnik) über die Klemmleiste zu führen.<br />
Die Schutzeinrichtungen sind gemäß einschlägiger <strong>Richtlinie</strong> und Vorgaben (z.B.<br />
BGV A3) turnusmäßig zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren und auf Verlangen<br />
der <strong>Pfalzwerke</strong> vorzulegen.<br />
Durch geeignete Maßnahmen ist nachweislich zu gewährleisten, dass Zuschaltströme<br />
von EEA´s oder EEA-Gruppen einen Wert von 50A an der Übergabestelle<br />
nicht überschreiten.<br />
4 Stromwandler<br />
Die Stromwandler für den Schutz sind entsprechend der genehmigten<br />
Einspeiseleistung zu bemessen. Wird zunächst nur ein Teil der Leistung genutzt<br />
(z.B. sind nur ein Teil der Generatoren errichtet), werden umschaltbare Stromwandler<br />
empfohlen, damit die Wandler beim Endausbau angepasst werden können. Die<br />
Sekundärkreise von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Die technischen<br />
Daten der Stromwandler sind dem Anhang zu entnehmen.
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5 Spannungswandler<br />
Die Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter dem<br />
Übergabeleistungsschalter und Schutzstromwandler anzuordnen, sodass ein Fehler<br />
an den Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt wird. Die Sekundärkreise<br />
von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden.<br />
Der Spannungswandlersekundärkreis ist jeweils für die Pfade Schutz und Messung<br />
separat durch einen Spannungswandlerschutzschalter mit 3A in räumlicher Nähe<br />
zum Wandler abzusichern.<br />
Empfohlen wird der Typ 3RV 1611-1.DG 14 von Siemens.<br />
Die Sekundärkreise der Spannungswandler sind an den von den <strong>Pfalzwerke</strong>n vorgegebenen<br />
Stellen am Wandler zu erden. Der Anschluß der Sekundärleitungen im<br />
Klemmenkasten soll auf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen der Adern<br />
sind auf ein Minimum zu reduzieren.<br />
Grundsätzlich sind für alle Wandlerkreise abgeschirmte Kabel mit stromtragfähigem<br />
Schirm zu verlegen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestem Weg<br />
mit der Anlagenerde zu verbinden.<br />
Die technischen Daten der Spannungswandler sind dem Anhang zu entnehmen.<br />
6 Netzentkopplung<br />
Für jeden Netzverknüpfungspunkt ist eine Netzentkopplung vorzusehen. Die einzustellenden<br />
Werte werden durch die <strong>Pfalzwerke</strong> vorgegeben. Die Prüfung der Werte<br />
muss bei der Inbetriebnahme erfolgen und in einem Protokoll festgehalten werden.<br />
Auf Verlangen ist das Protokoll dem Netzbetreiber vorzulegen.<br />
Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein dreiphasiges Spannungsrelais mit<br />
Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />
Über- und Unterfrequenz. Kombinierte Geräte sind ebenfalls zulässig.<br />
Die Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung erfolgen.<br />
Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung<br />
ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau durchgeführt werden kann.<br />
Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.<br />
Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen<br />
(4 mm) nach BGV A3 zu verwenden.<br />
Bei Mess- oder Hilfsspannungsausfall muss gewährleistet sein, dass im Normalbetrieb<br />
eine Auslösung erfolgt. Die Netzentkopplung wirkt auf den Leistungsschalter.<br />
Die Spannungserfassung erfolgt auf der 110kV-Seite des Umspanners. Die Netzentkopplung<br />
wirkt auf den 20kV-Leistungsschalter.
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Im Anhang ist eine vorgeschlagene Schaltungsvariante als Beispiel dargestellt. Das<br />
beigefügte Prinzipschaltbild zeigt die Anordnung der Prüfpunkte und die grundsätzliche<br />
Wirkungsweise der Entkopplungseinrichtung.<br />
Der Bereich der Netzentkopplung (Geräte, Klemmleiste, Hilfsspannungsüberwachung)<br />
muss plombierbar sein.<br />
Einstellwerte<br />
Einstellwerte<br />
U> 1,15 U n ≤100ms<br />
U< 0,85 U n 5s<br />
Q→ & U<<br />
(NAP)<br />
Q→ & U<<br />
(EZE)<br />
0,85 U n 1,5s<br />
0,85 U n 0,5s<br />
Die Netzentkopplung ist gemäß einschlägiger <strong>Richtlinie</strong> und Vorgaben turnusmäßig<br />
zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren.<br />
7 Hilfsspannungversorgung<br />
Als Hilfsspannung für den Auslösekreis vom Schutz und der Netzentkopplung kann<br />
eine Batterie mit Netzgleichrichter oder eine USV verwendet werden. Der Anschluss<br />
für Ein- und Ausgänge muss so ausgeführt sein, dass eine sichere mechanische<br />
Verbindung gewährleistet und eine versehentliche Unterbrechung nicht möglich ist.<br />
Das Gerät ist im Ein- und Ausgangskreis angemessen abzusichern.<br />
Die Hilfsspannung für Schutz und Netzentkopplung, sowie die Funktion der Schutzgeräte<br />
sind zu überwachen. Dazu wird die Hilfsspannung über die Lifekontakte der<br />
Geräte geschleift und einem U< - Auslöser im Leistungsschalter zugeführt. Somit ist<br />
beim Fehlen der Hilfsspannung oder beim Ausfall eines Schutzgerätes gewährleistet,<br />
dass die Anlage sicher vom Netz getrennt wird.<br />
Ein Betrieb der Anlage ohne betriebsbereiten Schutz, bzw. Netzentkopplung ist<br />
nicht zulässig!<br />
Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen<br />
(4mm) nach BGV A3 zu verwenden.<br />
Der Anschluss von Transformatoren oder Wandlern an das 110kV-Netz zum Zwecke<br />
der Hilfsspannungsversorgung hat zwischen Aussenleitern zu erfolgen.
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Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />
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8 Leittechnik<br />
Der EEA-Betreiber stellt eine Standverbindung in der Übergabestation für die leittechnische<br />
Einbindung in das <strong>Pfalzwerke</strong>-Netzleitsystem zur Verfügung.<br />
Folgende Befehle und Meldungen sind gemäß Protokoll IEC 870-5/104 (101) bereitzustellen<br />
(Details der Profilfestlegung werden vor IBN abgestimmt):<br />
• Leistungsschalter 110kV, (EIN / AUS)<br />
• Leitungstrenner 110kV, (EIN / AUS)<br />
• Erdungstrenner 110kV, (EIN / AUS)<br />
• Einspeise-/Bezugsleistung 110kV<br />
• Die 4 potenzialfreien Kontakte zur Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung<br />
(100% - 60% - 30% - 0%)<br />
• cos(φ)-Vorgabe (0,95 untererregt bis 0,925 übererregt in Schritten à 0,025)<br />
• General-AUS des Transformator-Schutzes<br />
• Auslösung der Netzentkopplung<br />
Für die Funktionen der Schutz- und Feldleittechnik sind voneinander unabhängige<br />
Geräte vorzusehen.<br />
9 Zählung<br />
Die Zählung befindet sich in unmittelbarer Nähe der Übergabestelle (Übergabefeld).<br />
Zum Erfassen der gelieferten elektrischen Energie stellt die <strong>Pfalzwerke</strong> die erforderliche<br />
Zähleinrichtung sofern nichts anderes vereinbart ist grundsätzlich bei. Die<br />
Zähleinrichtung besteht aus einem Zählerschrank (Höhe 600mm, Breite550 mm),<br />
einer Zählerwechseltafel mit beglaubigtem elektronischen Zähler und einer<br />
Synchronisiereinrichtung. Die Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum den <strong>Pfalzwerke</strong>n<br />
und wird entsprechend unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird ein monatlicher<br />
Grundpreis in Rechnung gestellt.<br />
Die erforderlichen beglaubigten 110kV-Wandler stellt der EEA – Betreiber. Die kostenlose<br />
Mitbenutzung der beglaubigten Zählwandler wird vorausgesetzt.<br />
Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung der Messwandler bis zur<br />
Klemmleiste ist Aufgabe des EEA – Betreibers. Der Zählerschrank ist bei der <strong>Pfalzwerke</strong><br />
abzuholen.<br />
Weitere Informationen bzgl. der Zähleinrichtung sind der beigefügten Anlage zu<br />
entnehmen.<br />
Im Bereich der Zählung ist eine 230V/16A/50Hz – Steckdose zu installieren und ein<br />
Telekommunikationsanschluss bereitzustellen.
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Eigenerzeugungsanlagen an das 110kV-Netz<br />
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10 Zählerfernabfrage<br />
Die <strong>Pfalzwerke</strong> bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eine Zählerfernabfrage<br />
(ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage der <strong>Pfalzwerke</strong> – Zähleinrichtung<br />
für die Energierichtung von EEA an die <strong>Pfalzwerke</strong>. Die Fernabfrage erfolgt<br />
für den jeweils abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3 Werktagen<br />
dem EEA – Betreiber mitgeteilt.<br />
Weitere Informationen bzgl. der ZFA sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.<br />
11 Dynamische Netzstützung<br />
Die Anlagen haben sich gemäß TransmissionCode 2007 an der dynamischen Netzstützung<br />
zu beteiligen. Bei symmetrischen Fehlern ist die Blindleistung abhängig<br />
vom Netzverknüpfungspunkt nach Vorgabe der <strong>Pfalzwerke</strong> einzuspeisen. Der K-<br />
Faktor ist wie folgt einzustellen:<br />
- im HS-Netz als Stich: K=0<br />
- im HS-Netz eingeschleift mit Schutz: K=2<br />
Schutzanforderungen (KS-Schutz) in der Übergabestation bei Anbindung im<br />
mit separatem Abgangsfeld:<br />
- KS-Stufe in Richtung Anlage, 3-4x I N (Netzbetriebsmittel), 0,1s<br />
- KS-Stufe in Richtung UW, 1,2x I k“3 (∑ EA), 0,7s<br />
- ungerichtete Überstromstufe, 1,2x I N (∑ EA), 5s
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12 Prüfung und Freigabe der Stationsunterlagen<br />
Zur Genehmigung der Schaltanlage sind frühzeitig folgende Unterlagen in 3-facher<br />
Ausfertigung bei den <strong>Pfalzwerke</strong>n einzureichen:<br />
Spätestens 4 Wochen vor Baubeginn der Übergabestation:<br />
• Stromlaufpläne der Primär- und Sekundäreinrichtungen<br />
(Zählung, Schutz, Netzentkopplung, Auslösekreise, ...) incl. der<br />
Einstellwerte<br />
• Nachweis über die Einhaltung der Arbeitstemperaturbereiche von<br />
Primär- und Sekundäreinrichtungen<br />
Spätestens bei Festlegung eines Inbetriebsetzungstermins:<br />
• Übersichtsplan des Umspannwerkes mit Angaben der Hersteller<br />
• Kurzschlussfestigkeit der Betriebsmittel der Anschlussanlage<br />
• Lageplan mit Standort des Umspannwerkes, Kabeltrassen und Anfahrtsweg<br />
• Datenblatt der Eigenerzeugungsanlage(n) gemäß 8.2.1 des<br />
VDN-Leitfadens<br />
13 Inbetriebnahme<br />
Vor der Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen bei den <strong>Pfalzwerke</strong>n vorzulegen:<br />
• Bauschein oder vergleichbaren Bescheid<br />
• Errichterbestätigung<br />
• Erdungsprotokoll<br />
• Ggf. Protokoll der Kabelmantelprüfung<br />
• Protokoll der Schutzprüfung<br />
• Protokoll der Netzentkopplungsprüfung<br />
• Anlagen- und Einheitenzertifikat<br />
Zur Inbetriebnahme des Umspannwerkes muss spätestens 15 Werktage zuvor ein<br />
Termin vereinbart werden.<br />
Die zuständige betriebsführende Dienststelle der <strong>Pfalzwerke</strong> und der Ansprechpartner<br />
des Betreibers für Betriebsbelange werden in dem Formular “Zuständigkeiten<br />
für Eigenerzeugungsanlagen” benannt. Ein deutlich sichtbares Schild mit den aktuellen<br />
Angaben ist in der Anlage auszuhängen.
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für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />
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14 Übersichtspläne Netzanschluss<br />
A) Freileitungsanbindung<br />
110kV - Freileitung<br />
B) UW - Anbindung<br />
110kV - Sammelschiene(n)<br />
Schalthoheit<br />
bei<br />
<strong>Pfalzwerke</strong><br />
Zählung, Schutz und<br />
Netzentkopplung<br />
Zählung, Schutz und<br />
Netzentkopplung<br />
zum<br />
Umspanner<br />
zum<br />
Umspanner<br />
Eigentumsgrenze Trennschalter Leistungsschalter mit Schutz<br />
Erdungsschalter
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15 Dimensionierung von Wandlern<br />
Kombinierte Freiluft-Stützer Strom- und Spannungswandler EKOTEF 123<br />
Stromwandlerteil:<br />
Primärer Bemessungsstrom: entsprechend der vereinbarten Auslegung der<br />
Anlage(n)<br />
I th : Empfehlung >= 15kA<br />
Primär umschaltbar: 4x 150 // 1/1/1A ext. 200% oder<br />
4x 300 // 1/1/1A ext. 200%<br />
Kern 1: Zählkern (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen)<br />
Sekundärer Bemessungsstrom: 1A<br />
Bemessungsleistung: 15 (30)VA oder 10 (20)VA<br />
Genauigkeitsklasse 0,2 (0,5), wahlweise FS 10 (5) (E),<br />
mit Zulassungszeichen<br />
Der Kern muss amtlich beglaubigt sein<br />
Kern 2: Schutzkern (Differenzialschutz und Feldleitgerät)<br />
Sekundärer Nennstrom: 1A<br />
Bemessungsleistung: >= 30VA<br />
Genauigkeitsklasse: 5 P 10<br />
Kern 3: Schutzkern (Distanzschutz)<br />
TPZ 10W ± 1% δ = 180' ± 10%, Kssc= 43,8; Tn=50ms<br />
Spannungswandlerteil:<br />
Primäre Bemessungsspannung: 110000/√3 // 100/√3 / 100/3<br />
Wicklung 1:<br />
Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / √ 3<br />
Bemessungsleistung: 150 (300)VA oder 100 (200)VA<br />
Genauigkeitsklasse Kl. 0,2 (0,5) (E)<br />
mit Zulassungszeichen<br />
Die Wicklung muss amtlich beglaubigt sein<br />
Wicklung 2:<br />
Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3, 25A, 1,9 U N / 8h