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Technische Richtlinie der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbH

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<strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong> ⋅ Postfach 21 73 65 ⋅ 67073 Ludwigshafen<br />

<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von<br />

parallelbetriebenen Eigenerzeugungsanlagen<br />

an das 110 kV-Netz<br />

Stand: Januar 2008<br />

Ansprechpartner:<br />

Telefon: 0621-585-2301<br />

Telefax: 0621-585-2960<br />

Sitz <strong>der</strong> Gesellschaft:<br />

<strong>Pfalzwerke</strong><br />

<strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

Kurfürstenstraße 29<br />

67061 Ludwigshafen<br />

Telefon: 0621 58 5 -2300<br />

Telefax: 0621 585-2960<br />

www.pfalzwerke.de<br />

Geschäftsführer:<br />

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dieter Sroka<br />

Registergericht:<br />

Amtsgericht<br />

Ludwigshafen am Rhein<br />

HRB 60707<br />

Steuernummer: 27/677/0001/4<br />

USt-IdNr: DE 149145804<br />

Bankverbindungen:<br />

Kreissparkasse Rhein-Pfalz<br />

Konto-Nr. 69799, BLZ 545 501 20<br />

IBAN-Nr. DE 7554550120000069799


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 1/7<br />

Übersicht<br />

1 Allgemeines ................................................................................................................2<br />

2 Kurzschluß- und Überlastschutz ..............................................................................2<br />

3 Stromwandler .............................................................................................................2<br />

4 Spannungswandler ....................................................................................................3<br />

5 Netzentkopplung ........................................................................................................3<br />

6 Leittechnik ..................................................................................................................4<br />

7 Zählung .......................................................................................................................4<br />

8 Zählerfernabfrage.......................................................................................................5<br />

9 Prüfung und Freigabe <strong>der</strong> Stationsunterlagen ........................................................5<br />

10 Inbetriebnahme .......................................................................................................6<br />

11 Übersichtspläne Netzanschluss............................................................................6<br />

12 Dimensionierung von Wandlern............................................................................7


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 2/7<br />

1 Allgemeines<br />

Der Netzanschluss (siehe 11) erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültige<br />

Fassung <strong>der</strong> VDE-, VDEW-, bzw. <strong>der</strong> VDN-<strong>Richtlinie</strong>n und –Leitfaden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

ist zu berücksichtigen:<br />

• Leitfaden für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen auf<br />

Basis erneuerbaren Energien am Hoch- und Höchstspannungsnetz in Ergänzung<br />

zu den Netzcodes<br />

• <strong>Technische</strong> Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen<br />

Das unmittelbar am Netzanschluss-, bzw. Netzverknüpfungspunkt zu errichtende<br />

für <strong>Pfalzwerke</strong>-Mitarbeiter je<strong>der</strong>zeit zugängliche Umspannwerk (siehe 11) beinhaltet<br />

folgende Einrichtungen:<br />

- Kurzschluß- und Überlastschutz (2)<br />

- Netzentkopplung (5) und<br />

- Zählung (7)<br />

Ergänzend zu den o.g. <strong>Richtlinie</strong>n und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten:<br />

2 Kurzschluß- und Überlastschutz<br />

Der Übergabeschutz besteht aus einem in beide Richtungen arbeitenden Distanzschutz<br />

mit Unterimpedanzanregung.<br />

Der Schutzauslösekreis ist mit gesicherter Hilfsspannung auszuführen. Die Auslösezeit<br />

<strong>der</strong> Kurzschlussstufe Richtung 110 kV-Netz darf 0,1 s nicht überschreiten!<br />

Der Schutz wirkt auf den 110- und 20 kV Leistungsschalter. Livekontakte wirken<br />

ebenfalls auf die entsprechenden Leistungsschalter.<br />

Durch geeignete Maßnahmen ist nachweislich zu gewährleisten, dass Zuschaltströme<br />

von EEA´s o<strong>der</strong> EEA-Gruppen einen Wert von 50 A nicht überschreiten.<br />

3 Stromwandler<br />

Die Stromwandler für den Schutz sind entsprechend <strong>der</strong> genehmigten Einspeiseleistung<br />

zu bemessen. Wird zunächst nur ein Teil <strong>der</strong> Leistung genutzt (z.B. sind<br />

nur ein Teil <strong>der</strong> Generatoren errichtet), werden umschaltbare Stromwandler empfohlen,<br />

damit die Wandler beim Endausbau angepasst werden können. Die Sekundärkreise<br />

von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Die technischen Daten<br />

<strong>der</strong> Stromwandler sind dem Anhang zu entnehmen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 3/7<br />

4 Spannungswandler<br />

Die Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter dem Übergabeleistungsschalter<br />

und Schutzstromwandler anzuordnen, sodass ein Fehler an den<br />

Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt wird. Die Sekundärkreise von<br />

Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden.<br />

Der Spannungswandlersekundärkreis ist jeweils für die Pfade Schutz und Messung<br />

seaparat durch einen Spannungswandlerschutzschalter mit 3 A in räumlicher Nähe<br />

zum Wandler abzusichern.<br />

Empfohlen wird <strong>der</strong> Typ 3RV 1611-1.DG 14 von Siemens.<br />

Die Sekundärkreise <strong>der</strong> Spannungswandler sind an den von <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> vorgegebenen<br />

Stellen am Wandler zu erden. Der Anschluß <strong>der</strong> Sekundärleitungen im<br />

Klemmenkasten soll auf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen <strong>der</strong> A<strong>der</strong>n<br />

sind auf ein Minimum zu reduzieren.<br />

Grundsätzlich sind für alle Wandlerkreise abgeschirmte Kabel mit stromtragfähigem<br />

Schirm zu verlegen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestem Weg<br />

mit <strong>der</strong> Anlagenerde zu verbinden.<br />

Die technischen Daten <strong>der</strong> Spannungswandler sind dem Anhang zu entnehmen.<br />

5 Netzentkopplung<br />

Für jeden Netzverknüpfungspunkt ist eine Netzentkopplung vorzusehen. Die einzustellenden<br />

Werte werden durch die <strong>Pfalzwerke</strong> vorgegeben und geprüft.<br />

Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein dreiphasiges Spannungsrelais mit<br />

Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzrelais mit Kennung auf<br />

Über- und Unterfrequenz. Kombinierte Geräte sind ebenfalls zulässig.<br />

Die Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung erfolgen.<br />

Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein.<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> Einstellwerte muß auf Erdbodenniveau durchführbar sein. Zur einfachen<br />

Prüfung sind im Meß- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen zu<br />

verwenden.<br />

Als Hilfsspannung für den Auslösekreis vom Schutz und <strong>der</strong> Netzentkopplung kann<br />

eine Batterie mit Netzgleichrichter verwendet werden. Die Hilfsspannung ist zu ü-<br />

berwachen. Beim Absinken <strong>der</strong> Hilfsspannung unter 90 % <strong>der</strong> Nennspannung muß<br />

die Netzentkopplung automatisch auslösen. Außerdem muss gewährleistet sein,<br />

daß nach Messspannungsausfall im Normalbetrieb eine Auslösung erfolgt.<br />

Die Spannungserfassung erfolgt auf <strong>der</strong> 110 kV-Seite des Umspanners. Die Netzentkopplung<br />

wirkt auf den 20 kV-Leistungsschalter.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 4/7<br />

Im Anhang ist eine vorgeschlagene Schaltungsvariante als Beispiel dargestellt. Das<br />

beigefügte Prinzipschaltbild zeigt die Anordnung <strong>der</strong> Prüfpunkte und die grundsätzliche<br />

Wirkungsweise <strong>der</strong> Entkopplungseinrichtung.<br />

Der Bereich <strong>der</strong> Netzentkopplung (Geräte, Klemmleiste, Hilfsspannungsüberwachung)<br />

muss plombierbar sein.<br />

6 Leittechnik<br />

Der EEA-Betreiber stellt eine Standverbindung in <strong>der</strong> Übergabestation für die leittechnische<br />

Einbindung in das <strong>Pfalzwerke</strong>-Netzleitsystem zur Verfügung.<br />

Folgende Befehle und Meldungen sind gemäß Protokoll IEC 870-5/104 (101) bereitzustellen:<br />

• Leistungsschalter 110 kV, (EIN / AUS)<br />

• Leitungstrenner 110 kV, (EIN / AUS)<br />

• Erdungstrenner 110 kV, (EIN / AUS)<br />

• Einspeise-/Bezugsleistung 110 kV<br />

• General-AUS des Transformator-Schutzes<br />

• Auslösung <strong>der</strong> Netzentkopplung<br />

Für die Funktionen <strong>der</strong> Schutz- und Feldleittechnik sind voneinan<strong>der</strong> unabhängige<br />

Geräte vorzusehen.<br />

7 Zählung<br />

Die Zählung befindet sich im Umspannwerk.<br />

Zum Erfassen <strong>der</strong> gelieferten elektrischen Energie (PW -> EEA) stellt die <strong>Pfalzwerke</strong><br />

die erfor<strong>der</strong>liche Zähleinrichtung grundsätzlich bei. Die Zähleinrichtung besteht<br />

aus einem Zählerschrank (Höhe 600 mm, Breite 550 mm), einer Zählerwechseltafel<br />

mit beglaubigtem elektronischen Zähler und einer Synchronisiereinrichtung. Die<br />

Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> und wird entsprechend<br />

unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird ein monatlicher Grundpreis in Rechnung<br />

gestellt.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen beglaubigten 110-kV Wandler stellt <strong>der</strong> EEA – Betreiber. Die kostenlose<br />

Mitbenutzung <strong>der</strong> beglaubigten Zählwandler setzen wir voraus.<br />

Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung <strong>der</strong> Messwandler bis zur<br />

Klemmleiste ist Aufgabe des EEA – Betreibers. Der Zählerschrank ist bei <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong><br />

abzuholen.<br />

Beim Einsatz einer Zählerfernabfrage (ZFA) kann <strong>der</strong> Einbau einer zweiten Zähleinrichtung<br />

(EEA an PW) durch den EEA Betreiber entfallen. Ein entsprechen<strong>der</strong> Auftrag<br />

ist <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> zu erteilen.


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 5/7<br />

Wird keine ZFA gewünscht, muss <strong>der</strong> EEA - Betreiber eine eigene Zähleinrichtung<br />

installieren.<br />

Weitere Informationen bzgl. <strong>der</strong> Zähleinrichtung sind <strong>der</strong> beigefügten Anlage zu<br />

entnehmen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Zählung ist eine 230 V/16 A/50 Hz – Steckdose zu installieren und<br />

ein Telekommunikationsanschluss bereitzustellen.<br />

8 Zählerfernabfrage<br />

Die <strong>Pfalzwerke</strong> bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eine Zählerfernabfrage<br />

(ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> – Zähleinrichtung<br />

für die Energierichtung von EEA an die <strong>Pfalzwerke</strong>. Die Fernabfrage erfolgt<br />

für den jeweils abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3 Werktagen<br />

dem EEA – Betreiber mitgeteilt. Weitere Informationen bzgl. <strong>der</strong> ZFA sind den<br />

beigefügten Anlagen zu entnehmen.<br />

9 Prüfung und Freigabe <strong>der</strong> Stationsunterlagen<br />

Zur Genehmigung <strong>der</strong> Schaltanlage sind frühzeitig folgende Unterlagen in 3-facher<br />

Ausfertigung bei <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> einzureichen:<br />

Spätestens 4 Wochen vor Baubeginn <strong>der</strong> Übergabestation:<br />

• Stromlaufpläne <strong>der</strong> Primär- und Sekundäreinrichtungen<br />

(Zählung, Schutz, Netzentkopplung, Auslösekreise, ...) incl. <strong>der</strong><br />

Einstellwerte<br />

• Nachweis über die Einhaltung <strong>der</strong> Arbeitstemperaturbereiche von<br />

Primär- und Sekundäreinrichtungen<br />

Spätestens bei Festlegung eines Inbetriebsetzungstermins:<br />

• Übersichtsplan des Umspannwerkes mit Angaben <strong>der</strong> Hersteller<br />

• Kurzschlussfestigkeit <strong>der</strong> Betriebsmittel <strong>der</strong> Anschlussanlage<br />

• Lageplan mit Standort des Umspannwerkes, Kabeltrassen und Anfahrtsweg<br />

• Datenblatt <strong>der</strong> Eigenerzeugungsanlage(n) gemäß 8.2.1 des<br />

VDN-Leitfadens


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 6/7<br />

10 Inbetriebnahme<br />

Vor <strong>der</strong> Inbetriebnahme sind folgende Unterlagen bei <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> vorzulegen:<br />

• Bauschein o<strong>der</strong> vergleichbaren Bescheid<br />

• Errichterbestätigung<br />

• Erdungsprotokoll<br />

• Ggf. Protokoll <strong>der</strong> Kabelmantelprüfung<br />

• Protokoll <strong>der</strong> Schutzprüfung<br />

• Protokoll <strong>der</strong> Netzentkopplungsprüfung<br />

Zur Inbetriebnahme des Umspannwerkes muss spätestens 15 Werktage zuvor ein<br />

Termin vereinbart werden.<br />

Die zuständige betriebsführende Dienststelle <strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> und <strong>der</strong> Ansprechpartner<br />

des Betreibers für Betriebsbelange werden in dem Formular “Zuständigkeiten<br />

für Eigenerzeugungsanlagen” benannt. Ein deutlich sichtbares Schild mit den aktuellen<br />

Angaben ist in <strong>der</strong> Anlage auszuhängen.<br />

11 Übersichtspläne Netzanschluss<br />

A) Freileitungsanbindung<br />

110 kV - Freileitung<br />

B) UW - Anbindung<br />

110 kV - Sammelschiene(n)<br />

Schalthoheit<br />

bei<br />

<strong>Pfalzwerke</strong><br />

Zählung, Schutz und<br />

Netzentkopplung<br />

Zählung, Schutz und<br />

Netzentkopplung<br />

zum<br />

Umspanner<br />

zum<br />

Umspanner<br />

Eigentumsgrenze Trennschalter Leistungsschalter mit Schutz<br />

Erdungsschalter


<strong>Technische</strong> <strong>Richtlinie</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Pfalzwerke</strong> <strong>Netzgesellschaft</strong> <strong>mbH</strong><br />

für den Anschluss von parallelbetriebenen<br />

9.4.3.1<br />

Januar 2008<br />

Eigenerzeugungsanlagen an das 110 kV-Netz PNG 7/7<br />

12 Dimensionierung von Wandlern<br />

Kombinierte Freiluft-Stützer Strom- und Spannungswandler EKOTEF 123<br />

Stromwandlerteil:<br />

Primärer Bemessungsstrom: entsprechend <strong>der</strong> vereinbarten Auslegung <strong>der</strong><br />

Anlage(n)<br />

I th : Empfehlung >= 15 kA<br />

Primär umschaltbar: 4x 150 // 1/1/1A ext. 200% o<strong>der</strong><br />

4x 300 // 1/1/1A ext. 200%<br />

Kern 1: Zählkern (nur für den Anschluss <strong>der</strong> Zähleinrichtungen)<br />

Sekundärer Bemessungsstrom: 1 A<br />

Bemessungsleistung: 15 (30) VA o<strong>der</strong> 10 (20) VA<br />

Genauigkeitsklasse 0,2 (0,5), wahlweise FS 10 (5) (E),<br />

mit Zulassungszeichen<br />

Der Kern muss amtlich beglaubigt sein<br />

Kern 2: Schutzkern (Differenzialschutz und Feldleitgerät)<br />

Sekundärer Nennstrom: 1A<br />

Bemessungsleistung: >= 30 VA<br />

Genauigkeitsklasse: 5 P 10<br />

Kern 3: Schutzkern (Distanzschutz)<br />

TPZ 10W ± 1% δ = 180' ± 10%, Kssc= 43,8; Tn=50ms<br />

Spannungswandlerteil:<br />

Primäre Bemessungsspannung: 110000/V3 // 100/V3 / 100/3<br />

Wicklung 1:<br />

Sekundäre Bemessungsspannung: 100 V / √ 3<br />

Bemessungsleistung: 150 (300) VA o<strong>der</strong> 100 (200) VA<br />

Genauigkeitsklasse Kl. 0,2 (0,5) (E)<br />

mit Zulassungszeichen<br />

Die Wicklung muss amtlich beglaubigt sein<br />

Wicklung 2:<br />

Sekundäre Bemessungsspannung: 100 V / 3, 25 A, 1,9 U N / 8 h

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