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Satzung der Vereinigung ehemaliger Petriner in Recklinghausen eV ...

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<strong>Satzung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Vere<strong>in</strong>igung</strong> <strong>ehemaliger</strong> <strong>Petr<strong>in</strong>er</strong><br />

<strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen e.V.<br />

§1<br />

Der Vere<strong>in</strong> führt den Namen<br />

<strong>Vere<strong>in</strong>igung</strong> <strong>ehemaliger</strong> <strong>Petr<strong>in</strong>er</strong> <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen e.V.<br />

und hat se<strong>in</strong>en Sitz <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen. Je<strong>der</strong> ehemalige Schüler, jede ehemalige<br />

Schüler<strong>in</strong>, je<strong>der</strong> Lehrer, jede Lehrer<strong>in</strong>, je<strong>der</strong> ehemalige Lehrer und jede ehemalige<br />

Lehrer<strong>in</strong> des Gymnasium Petr<strong>in</strong>um <strong>in</strong> Reckl<strong>in</strong>ghausen kann Mitglied des Vere<strong>in</strong>s<br />

werden.<br />

Der Vere<strong>in</strong> bezweckt, unter den <strong>Petr<strong>in</strong>er</strong>n das Band <strong>der</strong> Zusammengehörigkeit und<br />

Freundschaft zu festigen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch Tagungen.<br />

§2<br />

Die Mitgliedschaft wird durch Abgabe e<strong>in</strong>er schriftlichen Beitrittserklärung erworben.<br />

Falls <strong>der</strong> Vorstand die Annahme <strong>der</strong> Beitrittserklärung ablehnt, kann die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

angerufen werden, die über die Aufnahme endgültig entscheidet.<br />

Die Mitgliedschaft endigt durch Tod, Austrittserklärung o<strong>der</strong> Ausschluss. Der Austritt<br />

ist je<strong>der</strong>zeit zum Ende e<strong>in</strong>es Kalen<strong>der</strong>jahres möglich. Über den Ausschluss entscheidet<br />

<strong>der</strong> Vorstand durch schriftlichen und zu begründenden Bescheid. Gegen<br />

diesen Bescheid kann die Mitglie<strong>der</strong>versammlung angerufen werden, die über den<br />

Ausschluss endgültig entscheidet.<br />

§3<br />

Organe des Vere<strong>in</strong>s s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Vorstand und die Mitglie<strong>der</strong>versammlung.<br />

§4<br />

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden,<br />

dem Schriftführer, dem Kassenführer und e<strong>in</strong>em Beisitzer.


Ferner gehören dem Vorstand nur beratend kraft des Amtes an:<br />

Der jeweilige Schulleiter, se<strong>in</strong> jeweiliger ständiger Vertreter, <strong>der</strong> jeweilige Vorsitzende<br />

des Lehrerrates und <strong>der</strong> jeweilige Schriftleiter des „Petr<strong>in</strong>ums“.<br />

Die Vorstandsmitglie<strong>der</strong> werden von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung auf die Dauer von 5<br />

Jahren gewählt. Wie<strong>der</strong>wahl ist zulässig. Nach außen wird <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> durch 2 Vorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

berechtigt und verpflichtet.<br />

§5<br />

Der Vorsitzende, im Falle se<strong>in</strong>er Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung se<strong>in</strong> Vertreter o<strong>der</strong> e<strong>in</strong> an<strong>der</strong>es Vorstandsmitglied<br />

beruft und leitet die Versammlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>.<br />

Über jede Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist e<strong>in</strong>e vom Schriftführer zu unterzeichnende Nie<strong>der</strong>schrift<br />

anzufertigen.<br />

Der Kassenführer verwaltet die Kasse und das Vere<strong>in</strong>svermögen nach Anweisung<br />

des Vorstandes.<br />

Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlungen sollen e<strong>in</strong>mal jährlich stattf<strong>in</strong>den. Außerordentliche<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlungen s<strong>in</strong>d anzuberaumen, sobald 50 Mitglie<strong>der</strong> die<br />

Anberaumung schriftlich unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung beantragt haben.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlungen s<strong>in</strong>d vom Vorstand unter E<strong>in</strong>haltung e<strong>in</strong>er Frist von 2<br />

Monaten unter Angabe <strong>der</strong> von ihm vorgesehenen Tagesordnung e<strong>in</strong>zuberufen. Anträge<br />

für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung müssen spätestens 4 Wochen vor dem vom<br />

Vorstand angesetzten Term<strong>in</strong> schriftlich bei ihm e<strong>in</strong>gehen. Solche Anträge s<strong>in</strong>d den<br />

Mitglie<strong>der</strong>n spätestens 2 Wochen vor dem Term<strong>in</strong> bekanntzugeben.<br />

§6<br />

Der Mitglie<strong>der</strong>versammlung liegt ob:<br />

1) Die Wahl des Vorstandes,<br />

2) die Beschlussfassung über die Abrechnungen und die Entlastung,<br />

3) die Beschlussfassung über Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Satzung</strong>,<br />

4) die Beschlussfassung über Berufungen an die Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

5) die Festsetzung des Mitgliedsbeitrags, <strong>der</strong> jährlich am 1. Januar zur Zahlung<br />

fällig ist.


§7<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlungen s<strong>in</strong>d beschlussfähig, wenn m<strong>in</strong>destens 12 Mitglie<strong>der</strong><br />

erschienen s<strong>in</strong>d.<br />

Sofern diese <strong>Satzung</strong> nichts an<strong>der</strong>es vorschreibt, entscheidet die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

E<strong>in</strong>e Mehrheit von 2/3 <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen ist erfor<strong>der</strong>lich für <strong>Satzung</strong>sän<strong>der</strong>ungen<br />

und für die Beschlussfassung über die Auflösung des Vere<strong>in</strong>s.<br />

Stimmenenthaltungen zählen nicht als abgegebene Stimmen.<br />

Das über die Verhandlung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung aufzunehmende Protokoll soll<br />

die Art und das Ergebnis <strong>der</strong> Beschlüsse sowie etwaige Wahlen enthalten.<br />

§8<br />

Im Falle <strong>der</strong> Auflösung o<strong>der</strong> Aufhebung des Vere<strong>in</strong>s o<strong>der</strong> des Wegfalls des bisherigen<br />

Vere<strong>in</strong>szwecks darf das Vere<strong>in</strong>svermögen nicht verteilt werden. Es ist dem<br />

Gymnasium Petr<strong>in</strong>um für Studienfahrten und sonstige schulische Veranstaltungen<br />

zur Verfügung zu stellen.

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