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Skript Immobilienwirtschaft I - von Petra Schuster

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(zu 1.2)<br />

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

(Art. 73 BayBO):<br />

Das Pflichtprüfprogramm ist beschränkt<br />

auf:<br />

• planungsrechtliche Zulässigkeit<br />

nach §§ 29 bis 38 BauGB, örtliche<br />

Bauvorschriften und Abstandsflächenvorschriften<br />

der Art. 6 und 7<br />

BayBO,<br />

• Baugestaltung (Art. 11 BayBO),<br />

• Stellplätze (Art. 52 und 53 BayBO),<br />

• sehr eingeschränkt: Arbeitsschutz,<br />

• öffentlich-rechtliche Anforderungen,<br />

wenn Baugenehmigung eine<br />

andere Genehmigung ersetzt.<br />

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren<br />

gilt für alle nicht genehmigungsfreien<br />

Bauvorhaben außer Sonderbauten.

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